Und was berichtet die KN?

In den letzten beiden Tagen habe ich mich ein wenig über die Berichterstattung der KN geärgert, besonders über den Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Eigentlich kann man von der Lokalredaktion erwarten, daß sie die Verwaltungsstruktur im Plöner Rathaus kennt. Sie sollte eigentlich wissen, daß wir seit der Umstrukturierung der Verwaltung, also schon mehrere Jahre, kein Bauamt mehr haben. Die bauamtstypischen Aufgaben werden durch das Team 30 wahrgenommen. Das Team 30 wird duch eine Teamleiterin geführt, nicht duch eine Bauamtsleiterin. Aus welchem Gund die KN hier falsche Bezeichnungen verwendet, kann ich nur vermuten, Unkenntnis, Schluderigkeit oder Bequemlichkeit wären drei von vielen Erklärungsversuchen.
Vermutlich brauche ich nicht zu erwähnen, daß ich die damalige Umstrukturierung der Verwaltung für eine Fehlentscheidung gehalten und dagegen gestimmt habe. Ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt dazu geäußert. Wie sich im Verlauf der Zeit gezeigt hat, hatte ich mit allen Befürchtungen leider recht.

Erster Ausschuß 2016

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt erstmalig im Jahr 2016.
Im Tagesordnungspunkt Berichte wurden unter anderem folgende Theman angesprochen:
Berichte der Verwaltung:
– Der Bebauungsplan Johannisstraße wird fortgeführt.
Eine nach meiner Meinung richtige Entscheidung. Ein B-Plan ist nicht nur rechtssicherer als eine zwischenzeitlich angedachte Erhaltungssatzung, wenn es darum geht, den Charakter der Johannisstraße zu bewahren, er schafft auch Planungssicherheit für die Eigentümer und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundstücke auf. Der positive Nebeneffekt ist eine potentielle Wertsteigerung der Grundstücke.
– Die erste Änderung des Bebauungsplanes Appelwarder wird im Zeitraum vo 25. Januar bis zum 29. Februar ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zu Protokoll zu geben. Diese werden dann in einem späteren Abwägungsprozess brücksichtigt oder verworfen.
– Eigentumsverhältnisse Strandweg. Die Grenzfeststellung ist beantragt, die Ergebnisse werden Mitte März erwartet.
Dann wissen wir endlich, ob der Strandweg der Stadt oder der Bahn gehört. Möglichwerweise erzielen wir im Ausschuß dann auch eine Einigung darüber, ob, und wenn ja wie, der Strandweg ausgebaut werden kann. Ich persönlich wäre dafür, die Aufwertung vorerst auf den Bereich zwischen Seeprinz und Marktbrücke zu beschränken, den Weg mit Hamburger Gran zu befestigen und einige Sitzgelegenheiten aufzustellen. Vielleicht wäre ja auch eine kleine Plattform denkbar, von der aus man die Beine ins Wasser baumeln lassen kann.
– Ein Badeverbot an der Badestelle in Stadtheide ist nicht im Gespräch. Es soll im Laufe des Sommers lediglich bewertet werden, ob von der Badestelle schädliche Einflüsse auf die Umwelt ausgehen.
Nach meiner Meinung wäre ein Badeverbot als „Strafe“ dafür, dass Kriminelle ständig die Bäume am Uferstreifen schädigen, nicht gerecht. Es trifft diejenigen, die nicht das Geld hatten, sich ein ufernahes Grundstück mit Seeblick zu sichern und hindert die beschönigend „Schnippler“ genannten Straftäter nicht am Baumfrevel.
Aus meiner Sicht wäre es denkbar, die bestehende Badestelle zu schließen und als Ausgleichsfläche auszuweisen und stattdessen an der jetzigen Ausgleichsfläche eine neue Badestelle mit Badewiese einzurichten. In wie weit das rechtlich umsetzbar ist, wäre eine Prüfung wert.
– Der Bebauungsplan Gerberhof soll nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien ausgelegt und eventuell sogar beschlossen werden.
Eine Auslegung vor der Sommerpause halte ich für realistisch. Das Ziel, den Bebauungsplan bis dahin zu beschließen, halte ich für sportlich, aber nicht für ausgeschlossen. Damit könnte Plön auch zeigen, dass es wichtige und richtige städtebauliche Entwicklungsplanungen reibungslos und schnell umsetzen kann. (Anders als das Gewürge mit den Seewiesen, aber die sind ja auch sinnbefreit.)
– Im Sommer wird es in Plön voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. An den Brücken der innerörtlichen Umbehungsstraße sind Unterhaltungsarbeiten notwendig.

Berichte der Selbstverwaltung:
– Frau Kauf, Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob die Abrechnung der Baumaßnahme Hipperstraße bereits erfolgt ist oder wann mit dem Abschluß zu rechnen sei.
Die TL 30 erwiederte, daß die Aberchnung noch nicht erfolgen konnte, da verschiedene Rechnungsunterlagen der Firmen noch nicht vorliegen würden.
– Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit für ein Verkehrskonzept für den Bereich Steinbergweg-Ulmenstraße angesprochen, und zwar nicht nur für die Bauzeit, sondern vor allem für die Nutzungszeit nach Fertigstellung.
In ihrer Antwort betonte die TL 30, daß der Steinbergweg nicht abrutschen würde und sicher sei.
– Ich berichtete, daß der Aldi-Markt derzeit abgerissen wird. Da da Verwaltungsgericht nunmehr – auch mit Bezug auf Plön – festgestellt hat, daß  Kaufkraftverluste von 6% schädlich sein können und die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Kaufkraftverluste von bis zu über 6% für die Innenstadt durch den Neubau des ALDI-Marktes prognostiziert hat, ist es jetzt zwingend erforderlich, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen, um die Innenstadt zu stützen. Ich habe für die kommende oder die darauf folgende Sitzung einen Antrag zu diesem Thema angekündigt.
Etwas befremdlich fand ich die Frage eines Ausschußmitgliedes, was denn die Innenstadt sei. Der Fragende dokumetierte damit entweder seine völlige Ahnungslosigkeit oder wollte mich aus der Reserve locken. Ich verwies auf das Gutachten der CIMA, das er mit beschlossen hat und gab die Empfehlung ab, das im Protokoll nachzulesen. Im Einzelhandelsgutachten ist der zentrale Versorgungsbereich genau beschrieben.
– Der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller erwähnte unter Bezug auf die Einwohnerversammlung, dass es zum Aufgabenbereich des SteU gehören würde, wenn es darum geht, Bauflächen für Flüchtlingsunterkünfte festzulegen. Für die in der Einwohnerversammlung genannte Zahl von 211 Unterzubringende sei die Ausweisung von Bauflächen zwingend erforderlich, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass auch in den Folgejahren Flüchtlinge aufzunehmen sind. Die TL 30 betonte, daß sich die Zahlen ständig ändern. Derzeit ginge man von 88 Personen aus, die 2016 unterzubringen seien.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich zwei Anwohner aus dem Ölmühlengebiet nach den Ausbauplanungen zur Ulmenstraße und zum Steinbergweg, insbesondere nach der Einstufung der Straßen als Erschließungs- oder Anwohnerstraßen, nach der Kanalisation, nach der Art der Straßendecke sowie nach der Beleuchtung und den Parkplätzen. Die Verwaltung führte aus, daß derzeit die Grundlagen ermittelt werden, erst danach sei eine Planung und eine Kostenschätzung möglich. Interessant könnte auch noch werden, ob beide Straßen gemeinsam oder als eigenständige Maßnahmen abgerechnet werden.

Beim Tagesordnungspunkt 6 ging es um den Erhaltungszustand der Straßen, es war ein mündlicher Bericht angekündigt. Die Verwaltung ging in einem Lichtbildervortrag auf den Zustand der Straßen ein, die aufgrund ihres Zustandes nicht mehr sinnvoll unterhalten werden können, sondern neu gemacht werden müssen. Es entstand zwischenzeitlich der Eindruck, als sei in den letzten Jahren nichts gemacht worden. Das ist unzutreffend. Wie die Verwaltung völlig zutreffend betonte, sind mit der Lübecker Straße, der Krabbe, der Klosterstraße und der Hipperstraße in den vergangenen Jahren durchaus Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen worden. Die damalige Festlegung der Reihenfolge in der Bearbeitung ergab sich aus dem Straßenkataster in Verbindung mit dem Kanalisationskataster. Das ganze Verfahren hat sich aus meiner Sicht in dem Moment festgefressen, als aus politischen Gründen Steinbergweg, Hipperstraße und Ulmenstraße vorgezogen wurden. Dies erfolgte auf Antrag der CDU, die hierfür im Ausschuß eine Mehrheit fand. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich will nicht ausschließen, dass ich damals auch für den Antrag gestimmt  habe.Da die Planungen für Ulmenstraße und Steinbergweg erst Ende diesen Jahres abgeschlossen sein werden, wird es bis dahin keine investiven Maßnahmen geben. Lediglich für Unterhaltungsmaßnahmen sind 540.000,– Euro in den Haushalt eingestellt.
Aus meiner Sicht fürhrt jetzt kein Weg umhin, die oben genannten Straßen in Angriff zu nehmen, weil durch ein erneutes Umsteuern wieder Zeit verschwendet wird und sich der Investitionsstau vergrößert.

Oh manno,

eigentlich müßte ich gleich 3 Themen beackern:
1. Den Weihnachtsbrief des PSV-Vorsitzenden an die Mitglieder des Vereins,
2. Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und
3. Die Reaktion des Betriebsrates auf die Verlesung der Stellungnahme zum Gemeindeprüfungsbericht in der letzten Ratsversammlung.

Fangen wir hinten an. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes enthielt eine Vielzahl von Kritikpunkten. Ich will da zwei Kategorien unterscheiden: Ursachen und Symptome. Die Ursachen sind strukturell bedingt und liegen nach meiner Auffassung im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Bei der Abstellung der Ursachen teile ich die Kritik der Fraktionen und der FDP-Vertreterin in einigen Punkten. Einer der Hauptgründe für die Stagnation in Plön ist in der Tat das Fehlen eines modernen und aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes, zumindest von Teilkonzepten „Fegetasche“, „Östliche Innenstadt“ und „Spitzenort“. Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung gehören nach meiner festen Überzeugung in einer Stabsstelle direkt dem Bürgermeister unterstellt.
Der geäußerte Vorwurf, der BM könne im Bezug auf die Stadtentwicklung mal selber tätig werden, trifft völlig ins Leere. Es wäre Aufgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Ratsversammlung, die Erstellung entsprechender Konzepte zu beschließen.
Die Verwaltungsstruktur ist und bleibt allerdings Angelegenheit des Bürgermeisters.
Einige der geäußerten Kritikpunkte betreffen Fehler, die nun mal gemacht werden, wenn gearbeitet wird, andere basieren nach meiner Einschätzung auf struktuerellen Schwächen. Hier hat der Herr  Bürgermeister nach seiner Aussage bereits dafür gesorgt, dass diese Fehler abgestellt werden. Das ist in Ordnung, aber nur ein herumdoktern an den Symptomen.
Besonders schräg fand ich aber die Äußerungen, die im Bezug auf den Düvelsbrook (Gelände der Schützengilde) geäußert wurde. Ich kann mir das wie folgt vorstellen: Mit einem Blick in die Ratsversammlung wird man feststellen, daß hier einige Gildebrüder vertreten sind. Als es um das Grundstück ging, hat es – soweit ich mich erinnere – zahlreiche Äußerungen in der Öffentlichkeit und der Presse gegeben. In einen solchen Fall kann man davon ausgehen, daß ein solches Thema auch hinter den Kulissen diskutiert wird, möglicherweise in einer Form, die geeignet ist, eine Entscheidung vorwegzunehmen, die dann nur noch als Beschlußvorschlag ausformuliert und in der Vorlage dem Ausschuß und der Ratsversammlung zum Beschluß vorgelegt wird. Jetzt von der Verwaltung zu fordern, die eine Begründung für die Entscheidung mit einer Auflistung aller Vor- und Nachteile nachzuliefern befremdete mich bereits in der Sitzung der Ratsversammlung, da die Entscheidung seinerzeit ja eine Entscheidung der Ratsversammlung war. Vielleicht würde hier ein Blick in die alten Vorlagen helfen.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müssen, daß dieser Tagesordnungspunkt eine Steilvorlage für die Presse sein muß, insbesondere für Herrn Kuhr, dessen Berichterstattung in den letzten Monaten immer wieder Anlaß zur Kritik war, auch in der Ratsversammlung.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müsse, daß ein solcher Vorgang erneut Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus auslöst.
In der Tat ist die Vermutung, das Spektakel stände im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, sehr nahelieged.
Alles in allem fand ich den gesamten Vorgang mehr als unwürdig.

Zum Thema zwei, der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch dieser Woche.

Die Verwaltung berichtete, daß das Verwaltungsgericht gegen den Bau einer Mall in Schwentinental entschieden hat, weil dieser Bau einen schädigenden Einfluß auf den Handel im Umland, ausdrückich auch in Plön, hat.
Da der befürchtete Kaufkraftverlust bei 6 % liegt, frage ich mich natürlich, welchen Einfluß das Urteil auf die Genehmigung des ALDI-Neubaus an der cke Lütjenburger Straße / B 76 hat, wo ein  Kaufkraftverlust für die Innenstadt in ähnlicher Höhe erwartet wird.
Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Fehlentwicklung noch zu verhindern ist.

Die Verwaltung berichtete auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung. Die vorhandene Beleuchtung soll durch energiesparende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Dadurch lassen sich die Energiekosten jährlich um ca, 85.000,– Euro senken. Es handelt sich um eine Investition, die sich über den Verlauf mehrerer Jahre rechnen wird und zu erheblichen Reduzierungen bei der CO2 Emission führt.
Für die Umrüstung soll in drei Phasen erfolgen. Als erstes werden die Verkehrsknotenpunkte aufgrund des besonders hohn Energieverbrauches in Angriff genomme. Hier können über 80% Energie eingespart werden. Daher ist eine Förderquote von 31,25 % möglich. In einer zweiten Phase sollen die HQL-Lampen ersetzt werden. Weil Einsparungen von über 70 % möglich sind, kann mit einer Förderquote von 20 % gerechnet werden. Durch den Ersatz der NAV-Lampen läßt  sich nur weniger als 70% Energie einsparen, hier wird es keine Förderung geben.
Zu klären ist auch, in wie weit Kosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt werden können.

Ein weiterer Bericht der Verwaltung handelte von einen Ortstermin im Bereich des Bebauungsplanes Gänsemarktviertel. Hier ging es besonders um Flucht- und Rettungswege. Möglicherweise ist das Bauvorhaben nur zu realisieren, wenn die drei großen Buchen gefällt werden, um dort einen Wendehammer für Feuerwehr, Krankenwagen und Entsorgungsfahrzeuge zu bauen. Die Verwaltung wollte im Ausschuß vorfühlen, ob der Ausschuß einer solchen Lösung zustimmen würde. Ich halte dieses Vorgehen für berechtigt, weil die Fällung von alten Bäumen ein Politikum ist.
Nach meiner Meinung wäre der Verlust der Bäume sehr bedauerlich, letztendlich könnte ich dem aber zustimmen, wenn es keine andere Lösung gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgen. Hier sind alle Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
Die Stimmung im Ausschuß war geteilt. Die CDU war verhalten für eine Prüfung, die anderen Kolleginnen und Kollegen äßerten sich nicht, der Umweltschutzbeauftragte bezog eine klare Position für den Erhalt der Bäume.

Frau Kauf kündigte an, daß Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag stellen werden, der die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für Plön zum Inhalt hat. Sie schlug dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Das Thema soll in der Ausschußsitzung im Januar auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Tagesordnungspunkte B-Plan Johannisstraße und B-Plan Appelwarder wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Beim Appelwarder hätte es, wäre es nach der Verwaltung gegangen, einen erneuten Beschluß zur Auslegung geben müssen, um Solaranlagen im Appelwarder auszuschließen. Aus meiner Sicht ist das unnötig, da Solaranlagen optisch nicht viel anders zu bewerten sind als Velux-Fenster. Aus meiner Sicht wäre das Verbot von Solaranlagen oder deren Regulierung eine Überregulierung. Wirklich wichtig ist, daß mit der B-Plan-Änderung rote, nicht glasierte Ziegel vorgeschrieben werden.
Bei der Johannisstraße bin ich der Ansicht, daß dieser B-Plan endlich weiter bearbeitet und endlich  ausgelegt werden muß. Wie einige Ausschußmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt feststellen mußten, kann man Gestaltung über einen B-Plan festschreiben; wenn man keinen hat, entstehen Gebäude, die einem nicht gefallen.
Eine Gestaltungssatzung für die Johannisstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat nicht die rechtliche Wirkung wie ein Bebauungsplan. Darüber hinaus schafft ein Bebauungsplan für die Eigentümerinnen und Eigentümer Klarheit, was in den Hinterhöfen noch an baulicher Entwicklung möglich ist. Dadurch steigert sich zum einen der Wert der Grundstücke, zum anderen kann das als Impuls für die weitere Entstehung von Wohnraum im Innenstadtbereich wirken.

Herr Erdtmann erkundigte sich noch, ob die Bonität des Seewieseninvestors überprüft wurde. Die TL 30 antwortete, daß das vom Verfahren her nicht vorgesehen sei und erst erfolgt, wenn die Erschließungsverträge abgeschossen werden.
Also nie, denn ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben nicht gelingen wird, den zwingenden Bedarf für die Seewiesen nachzuweisen, so viel Phantasie man auch in die Begründung einfließen läßt. Aber dazu habe ich ja schon am 11. November 2015 etwas geschrieben.

Über das dritte Thema werde ich noch eine Nacht schlafen.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle „Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.“
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Entscheidung über die Seewiesen

Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.

Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.

Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.

Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine  Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.

Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.

Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).

Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.

Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.

Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche „Best Practice“ Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

„Gerberhof“, Brief an den SteU

Vor kurzem erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einen Brief zum Thema Gerberhof. Ich habe die Absenderin angeschrieben, ob ich den Inhalt des Briefes in meinem Blog veröffentlichen darf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die freundliche Genehmigung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt!

Bitte verzeihen Sie mir, dass ich Ihre Zeit kurz in Anspruch nehme, aber wenn ich daran denke, dass der Gerberhof bald für immer verschwindet, überfällt mich Wehmut. Ich bin eine „Plönerin im Exil“, musste meine Heimatstadt verlassen, weil sie keinen Arbeitsplatz für mich hatte. So kann ich die Veränderungen aus der Distanz betrachten. Es ist oft schwierig, Veränderungen aus der Nähe wahrzunehmen, weil sie langsam und stetig erfolgen. Der Gerberhof ist zwar vom Denkmalschutz aufgegeben worden, aber er könnte gerettet werden. Polen haben Danzig sogar aus Schutt und Asche wieder aufgebaut. Was für ein Glück!
Das Geld und die wirtschaftliche Kraft, das historische Gebäude wiederherzustellen, habe ich nicht. Und zweifellos sind schöne neue Wohnungen, die der Investor bauen will, einschließlich der Arbeitsplätze, die er damit schafft, ein Segen für die Stadt.
Trotzdem erkenne ich eine Bestätigung meiner etwas nostalgischen Sichtweise schon darin, dass Plön sich als traumhaft gelegene Stadt bezeichnet und mit dem Schloss als Wahrzeichen wirbt. Wenn Herr Fielmann sich der Sache nicht angenommen hätte, wäre das Schloss heute vielleicht in demselben Zustand wie der Gerberhof. Warum sind uns denn historische Gebäude so wichtig? Paris ist ein einziges Museum derartiger Gebäude, man hat mehr als ein Stadtviertel aus den Ruinen wieder auferstehen lassen. Aber genauso wichtig ist jeder Heimatort und für uns Plön, einst eine wahre Perle, in der unsere Vorfahren gelebt und gewirkt haben. Es sind unsere eigenen Wurzeln, um die es hier geht, um den Zauber und die Geborgenheit, die die Bauten unserer Vorfahren ausstrahlen.  Aus gutem Grund werden auf der Homepage der Stadt Urlauber und Besucher  mit dem Slogan „Shoppen im historischen Ambiente“ angesprochen. Eine Stadt, die einst Residenz der Plöner Herzöge und des dänischen Königs war, sollte ihrem Ruf auch gerecht bleiben. Ein Gerberhof!  Welche Stadt kann mit so einem Kulturgut aufwarten? Und in der Regel gewinnt alles, was rar ist, mit fortschreitender Zeit noch an Wert, ist also eine Investition in die Zukunft. Daher ist meine Hoffnung, dass man wenigstens die Fassaden wieder aufbauen könnte. Sonst bleibt nur, den Gerberhof in allen Details zu fotografieren, so dass spätere Generationen ihn wieder aufbauen können, wenn es für sie von Bedeutung sein sollte. Heimatliebe, Pflege der eigenen Wurzeln, Erkenntnis der eigenen Kultur und Identität gibt die Kraft und die Differenzierungsfähigkeit, um auch die Eigenheiten anderer Kulturen zu erkennen und wertzuschätzen.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Glück und gutes Gelingen bei dieser schwierigen Aufgabe, die kleine Stadt Plön zu erneuern
und den ihr eigentümlichen Charakter zu erhalten.

Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Niebüll

Heinke Wölk-Koopmann

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4