Aufwandsentschädigungen gekürzt ?

Vermutlich ja. Leider hatte ich gestern keine Zeit, an der Sitzung des Hauptausschusses teilzunehmen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Änderung der “Entschädigungssatzung”.
Die Aufwandsentschädigung für die Ratsherren und Ratsfrauen sollten in Anbetracht der schlechten finanziellen Situation gekürzt werden.

Das ist für mich in Ordnung, da ich die Aufgabe nicht wegen des Geldes übernommen habe. Ein besonders großer Aufwand entsteht kaum, da sich die allermeisten Dinge über EMails oder Telefonate erledigen lassen, was bei einer Flat-Rate keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Zeit darf man ohnehin nicht rechnen.

Vor hundert Jahren

Die Doppelmonarchie Österreich Ungarn hatte in den Balkankriegen 1913 und 1913 ein Erstarken Serbiens und einen schleichenden eigenen Bedeutungsverlust erfahren müssen. Hardliner im österreichischen administrativ-politischen Geflecht (z.B. Graf Leopold Brechtold, gemeinsamer Minister des Äußeren Österreich – Ungarn, Franz Conrad von Höltzendorf, Chef des Generalstabes) sahen in dem Attentat auf den österreichischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Öste einen willkommenen Anlaß, Serbien anzugreifen. Einziger einflußreicher Kriegsgegner war der ungarische Ministerpräsident, Graf Stefan Tisza.
Brechthold ließ den österreichisch – ungarischen Kaiser einen Brief und ein weiteres Dokument für den deutschen Kaiser unterzeichnen und lancierte sie am ungarischen Ministerpräsidenten vorbei. Um keine Aufmerksamkeit im Ausland, aber auch nicht beim ungarischen Ministerpräsidenten Tisza zu erregen, reiste nicht Brechtholdt selber nach Berlin. Er schickte Graf Alexander Hoyos, Legationsrat im Ministerium für Äußeres.

Hoyos begab sich am 5. Juli direkt in die österreichisch-ungarische Botschaft und übergab die Dokumente an den Botschafter, den betagten Graf Ladislaus Szögyeny-Marich. Während sich Hoyos in das deutsche Außenministerium begab, um sich dort mit dem Unterstaatssekretär Arthur Zimmermann zu treffen und Österreichs Entschlossenheit zu bekunden, verschaffte sich Szögyeny-Marich einen Termin beim Kaiser. Trotz seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit wußte Szögyeny-Marich den Kaiser zu nehmen. Der deutsche Kaiser erkannte die Formulierung „Serbien als politischen Machtfaktor auf dem Balkan zu eliminieren“ als das, was sie war, nämlich die Absicht, einen Vergeltungskrieg gegen Serbien zu führen. Der deutsche Kaiser erkannte sehr wohl, daß dies „ … ernsthafte europäische Komplikationen befürchten“ ließe. Noch beim Mittagessen stellte er fest, daß er sich hierzu nicht ohne Rücksprache mit dem deutschen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg äußern könne. Nach dem Nachtisch und dem Kaffee sprach Szögyeny-Marich ihn erneut an und verband damit das Thema der Gefährdung der monarchischer Systeme an sich und das monarchische Prinzip. Obwohl der deutsche Kaiser erneut darauf hinwies, daß er sich ohne vorherige Rücksprache mit dem Reichskanzler nicht äußern könne, äußerte aber seine Meinung, daß die österreichischen Aktionen gegen Serbien nicht aufgeschoben werden dürften. Rußlands Haltung wurde als vermutlich feindselig vermutet, aber im Falle eines russischen Angriffes auf Österreich-Ungarn würde das Deutsche Reich Österreich-Ungarn als Verbündeter beistehen.

Szögyeny-Marich kehrte in seine Botschaft zurück und übermittelte die „frohe Kunde“ nach Wien. Kaiser Wilhelm berief eine Besprechung mit seinen militärischen Beratern ein. Daran nahmen teil: Sein Adjudant General Hans von Plessen, General Mortiz von Lynker, Chef des Militärkabinetts, General Friedrich von Falkenhayn, preußischer Kriegsminister und Kapitän Zenker als Repräsentant der Marine und Vertreter von Admiral Tirpitz. Nach den Erinnerungen von General Plessen bestand mehrheitlich die Auffassung, daß die Russen, obwohl mit Serbien verbündet, nicht eingreifen würden. Die Notwendigkeit militärischer Maßnahmen gäbe es nicht, der Kaiser könne zu seiner Ostseekreuzfahrt in See stechen.
General Falkenhayn stellte fest, daß in den Dokumenten nicht ausdrücklich von Krieg die Rede ist und die österreichisch-ungarischen Absichten sehr unbestimmt seien, eine Auffassung, der sich auch der Reichskanzler von Bethmann Hollweg anschloß.

Hoyos teilte Zimmermann mit, daß Österreich einen überraschenden Angriff auf Serbien plane mit dem Ziel, das Staatsgebiet unter Österreich-Ungarn, Bulgarien und Albanien aufzuteilen.

Am 6. Juli trafen Bethmann Hollweg, Szögyeny-Marich, Hoyos und Zimmermann zusammen. Es gelang Ihnen, den deutschen Reichkanzler von der Ernsthaftigkeit der österreichisch-ungarischen Absichten zu überzeugen. Hierbei soll Bethmann Hollweg nach den Erinnerungen des österreichisch-ungarischen Botschafters geäußert haben, daß Österreich-Ungarn selbst entscheiden müsse, was es zu tun hat, aber fest damit rechnen kann, daß Deutschland als Verbündeter an seiner Seite stehen würde. Was den internationalen Standpunkt anginge – also die Möglichkeit eines Krieges – hielte Bethmann Hollweg den jetzigen Zeitpunkt für günstiger als irgendeinen späteren.
Hiermit wurde der „Blankoscheck“ des Kaisers bestätigt.

Der deutsche Kaiser vertrat am 6. Juli bei einer Besprechung mit seinen militärischen Beratern die Auffassung, daß Rußland – namentlich der Zar – im Hinblick auf die Ursache, also den Prinzenmord, nicht eingreifen würde. Er verließ Berlin um 09:15 und brach zu seiner Ostseekreuzfahrt auf.

Die Ermordung des Thronfolgers erregte weder in Frankreich noch in England großes Aufsehen.
In Frankreich verfolgte man die Affäre um den linksgerichteten Politiker Caillaux, der Opfer einer Schmutzkampagne des nationalistischen „Figaro“ wurde. Der Redakteur Calmette veröffentlichte unter anderem die Liebesbriefe von Caillaux an seine Geliebte Henriette. Im März 1914 erschoß Henriette den Redakteur Calmette. Der Ausgang des Prozesses war entscheidend für die weitere politische Karriere Caillaux und erregte mehr Aufmerksamkeit als die Vorgänge in Sarajevo.
In England berichtete die Times sehr ausführlich, allerdings wurde der Tod des österreichisch-ungarischen Thronfolgers durch die Berichterstattung über die Nachwirkungen des „Vorfalls von Curragh“ verdrängt. Die Frage, wie die Entwicklung in Irland weitergehen würde beschäftigte die öffentliche Diskussion schon seit langem und nahm einen breiten Raum in der Berichterstattung ein.

Für Russland war es von entscheidender wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung, den Zugang vom Schwarzen Meer durch die Dardanellen in das Mittelmeer für seine Schifffahrt frei zu halten. Daher war alles, was die Türkei schwächen konnte, und damit auch die Serbische Expansionspolitik, im russischen Interesse. Hinzu kam ein seinerzeit stark ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl der slawischen Völker. Hinzu kommt, daß der russische Gesandte in Serbien, Nikolai Hartwig, starke Vorbehalte gegen Österreich-Ungarn hegte und einen sehr viel regiederen Kurs verfolgte als sein Außenminister Sergei Sasonow. Es kann als gesichert angesehen werden, da Hartwig nicht nur über enge Kontakte zur serbischen Regierung verfügte, sondern auch zu Oberst Dragutin Dimitrijevic. Dimitrijevic war nicht nur Chef des serbischen Militärgeheimdienstes, er war gleichzeitig auch Führer des Geheimbundes „Schwarze Hand“, der an der Planung und Durchführung des Anschlags auf den österreichisch-ungarischen Thronfolger beteiligt war.
Ob Russland oderHartwig in die Pläne eingeweiht war, läßt sich nicht mit Gewißheit sagen.
Tatsache ist aber, daß sowohl Serbien wie auch andere Balkanstaaten jede Form der Anteilnahme verweigerten. Auch in Rußland nutzten Nationalisten die Gelegenheit, weiter gegen den angeblichen Russenhasser Franz – Ferdinand zu hetzen.
Gleichzeitig zeigte man in Rußland aber auch über die Angriffe der österreichischen Presse auf Serbien irritiert. Am 30. Juni kam Rußland dem serbischen Drängen nach Rüstungsgütern nach und lieferte 120.000 Gewehre und 120 Mio Schuß Munition.

Mit dem Blankoscheck in der Tasche tagte der österreichisch-ungarische Kriegsrat am 7. Juli 1914. Die Stimmung im Kriegsrat lief darauf hinaus, schnellstmöglich und entschieden zuzuschlagen. Diplomatische Feinheiten wie Kriegserklärungen hätten seit dem japanisch-russischen Krieg 1904 sowie den Balkankriegen 1912 und 1913, allesamt ohne Kriegserklärung, an Bedeutung verloren.
Es gelang dem ungarischen Ministerpräsidenten Tisza jedoch, die Entscheidung so zu beeinflussen, daß zumindest der Ansatz einer diplomatischen Lösung noch möglich wäre. In Folge wurde mehrheitlich die Position vertreten, daß die an Belgrad zu richtenden Forderungen so hart sein sollten, daß sie nicht annehmbar wären. Nur Tisza sprach sich für harte, aber erfüllbare Forderungen aus. Tisza wollte sich nicht noch einmal hintergehen lassen und bestand darauf, jede diplomatische Note an Serbien vor Abgang zu prüfen. Außerdem setzte er durch, daß eine Ablehnung nicht zwangsautomatisch eine Kriegserklärung nach sich ziehen würde, sondern ein weiteres Ultimatum.
Die Ultimaten sollten maximal 48 Stunden laufen, weil Serbien keine Gelegenheit gegeben werden sollte, die Mobilmachung einzuleiten.

Problematisch auch, daß sieben von 16 österreichisch-ungarischen Armeecorps im Ernteurlaub waren, aus dem fünf erst am 19. Juli und zwei am 25. Juli zur Truppe zurückkehren sollten. Ein vorzeitiger Rückruf aus dem Urlaub hätte die übrigen Beteiligten gewarnt. So mußte das Ultimatum noch ein wenig aufgeschoben werden.

Thema Strandweg

Weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt war der Strandweg, der sich nach stärkerem Regen immer in einen „Seenlandschaft“ verwandelt.
Die Ursache dafür dürfte sein, daß der Rasenstreifen, der zwischen Wanderweg und See liegt, durch Blätter, Hundekot und Schwebstoffe im Wasser, die bei starkem Wind an Land gespült werden, nach und nach aufwächst. Dadurch entsteht ein kleiner Damm, der das Abfließen des Regenwassers vom Wanderweg verhindert, so daß es sich in Pfützen sammelt.
In der Vergangenheit wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Instandsetzung des Strandweges zu warten, bis die Deutsche Bahn ihre angekündigten Gleisbauarbeiten abgeschlossen hat. Da sich dieser Termin jedoch immer weiter in die Zukunft verschoben hat – nach jetzigem Stand 2017 – wurde nunmehr der Vorschlag der CDU unterstützt, mit den Arbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen.
Bei der weiteren Diskussion ging es um die Ausführung des Baus. Hierfür wird ein Material vorgesehen, daß auch bei der Uferpromenade in Malente verwendet wurde. Die Materialauswahl war unstrittig, allerdings gingen die Meinungen darüber auseinander, ob der Weg an den Seiten durch einen Kantstein begrenzt werden soll oder nicht.
Das Hauptproblem, nämlich der Aufwuchs des Rasenstreifens, soll später durch Abfräsen gelöst werden. Außerdem sollen die Stadtwerke den Strandweg zukünftig nur noch mit leichten Fahrzeugen befahren, um Schäden am neuen Belag zu vermeiden.
Die Kosten sollen bei ca. 120.000,– Euro liegen. Im Haushalt sind 90.000,– Euro für das Vorhaben eingestellt. Das fehlende Geld soll durch Umschichtungen oder einen Nachtragshaushalt aufgebracht werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll zu prüfen, ob das Vorhaben nicht in das kommende Jahr geschoben werden kann, um dann ggf. EU-Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Die Grundlage für die Förderanträge wird derzeit durch die Aktivregion in Form einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erarbeitet. In der IES wird festgelegt, was gefördert werden soll und nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben werden sollen. Ich habe am Workshop „Wirtschaft und Innovation“ teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ließe sich dort über Wirtschaftsförderung (Tourismuswirtschaft) etwas machen. Zumindest soll der Schwerpunkt auf den Erhalt bestehender Wanderwege gesetzt werden. Neue Wanderwege sollen nur förderfähig sein, wenn sie das bestehende Netz komplettieren.
Mit dem Versuch, Fördermittel zu bekommen, ließe sich eine ggf. erreichen, daß die Neuverschuldung (Nachtragshaushalt) oder die Verzicht auf andere Maßnahmen (Umschichtung) verhindert werden kann.

Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

Doppeldeutiger Gerberhof

In der gestrigen Sitzung des SteU stellt sich auch heraus, daß die Bezeichnung „Gerberhof“ sehr unterschiedlich verstanden wird. Die Ausschußmitglieder und auch ich bezeichneten mit dem
„Gerberhof“ das Gebäude „Lübecker Straße 9“.
Dieses Gebäude ist eines der ältesten Gebäude der Stadt und stand unter Denkmalschutz. Es wurde in früheren Zeiten nachweislich als Gerberei genutzt. Ich kenne diese Gebäude nur unter dem Begriff Gerberhof. Im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurden auch die Worte „baufällig“ und „marode“ verwendet. Aufgrund seines Bauzustandes wurde es aus dem Denkmalschutz entlassen und soll abgerissen werden.

Der Gerberhof ist aber auch eine Straße, an der fünf Gebäude stehen. Die Eigentümer und Bewohner der übrigen Häuser wiesen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sie sich als „Gerberhof“ verstehen und betonten, daß ihre Gebäude möglicherweise alt, aber keinesfalls marode oder baufällig wären.
Soweit ich mich erinnere, habe ich das nie behauptet. Der Ausdruck: „Schuppen und Hinterhäuser“ ist ebenfalls nicht von mir, ich habe ihn nie gebraucht und würde mich auch darüber ärgern, wenn ich dort wohnen würde.

In meinem Beitrag vom 12. Juni habe ich diesen Umstand mit einer nachträglichen Anmerkung klargestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Ungenehmigtes Bauvorhaben ?

Gestern wurde ich im SteU von einem aufgebrachten Bürger gefragt, wie ich dazu käme zu behaupten, er hätte ein ungenehmigtes Bauvorhaben im Appelwarder errichtet. Dabei bezog er sich auf das Protokoll der Sitzung vom 7. Mai 2014. Ich habe gerade noch einmal nachgeschlagen, dort steht als Überschrift zu TOP 3 (Berichte) Unterpunkt g „Ungenehmigtes Bauvorhaben im Appelwarder“. In der Sitzung hatte ich das Protokoll aber nicht zur Hand, so daß eine Diskussion an Hand des Textes nicht möglich war. Da hilft dann auch kein Verweis auf Aktenzeichen.
Natürlich habe ich noch einmal in meinem Bericht nachgesehen. Dort gebrauche ich an keiner Stelle das die Formulierung „Ungenehmigtes Bauvorhaben“. Ich habe auch nicht, wie im Protokoll zu lesen ist, behauptet, daß das Gebäude „mittlerweile auch schon für Wohnzwecke genutzt wird“.

Im nachhinein bedaure ich, daß ich meinen Bericht nicht im Original als Anhang zum Protokoll gegeben habe. Leider habe ich bei der letzten Sitzung auch angemerkt, daß ich zum Protokoll einiges anzumerken hätte, aber darauf verzichten würde. Herr Zender hat im selben Zusammenhang geäußert, daß seine Kritik an meinem Bericht nicht im Protokoll erfaßt wurde, hat aber ebenfalls auf eine Nachbesserung verzichtet.

In Anbetracht der Formulierungen im Protokoll verstehe ich das Anliegen des Einwohners, ohne daß ich damit einen Vorwurf in Richtung Protokoll mache. Schließlich wäre es an mir gewesen, auf eine Präzisierung zu bestehen.

Die Protokollführung ist nicht einfach und eine undankbare Aufgabe. Ich halte es für wichtig, daß im Protokoll nicht nur Ergebnisse erfaßt werden. Um Verwaltungshandeln und Entscheidungen auch später nachvollziehbar zu machen, halte ich es für wichtig, daß zumindest die Kernpunkte einer Diskussion im Protokoll festgehalten werden. Das wird getan, und das ist gut so. Natürlich kann nicht jeder Wortbeitrag in vollem Wortlaut mitgeschrieben werden. Bei der Erstellung des Protokolls kommt es darauf an, aus den Notizen Protokollbeiträge zu erstellen. Dabei kann es, wie in diesem Fall, zu Formulierungen kommen, die vom gesprochenen Wort abweichen.

Der Einwohner forderte mich auf, die Baugenehmigung einzusehen um festzustellen, daß sein Bau genehmigt ist.
Da ich mich persönlich angegriffen fühlte habe ich die Verwaltung im Gegenzug gebeten zu prüfen, ob der Bau zwischenzeitlich stillgelegt und das Gebäude zurückgebaut wurde.
Wenn sich nachweislich herausstellt, daß das der Fall ist, wäre die Überschrift im Protokoll nach meiner Einschätzung möglicherweise – zumindest für die Zeit bis zum Rückbau – zutreffend.
Wenn nicht, bedaure ich schon jetzt, daß durch meinen Bericht und das Versäumnis, das Protokoll präzisieren zu lassen, diese Situation entstanden ist.

Grau in Grau

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Das spannendste Thema wird der Bebauungsplan Gerberhof sein. Hier werden wir uns hoffentlich noch eingehend mit der Gestaltung der Fassade des geplanten Neubaus auseinandersetzen.

Nebenbei, Fassade: Vor ein paar Wochen haben die Planer des ALDI-Marktes an der Ecke Lütjenburger/B76 Zeichnungen vom geplanten Neubau präsentiert. Hier folgen zwei Bilder von einem ALDI Markt in Flensburg, der dem geplanten Neubau von der Gestaltung her nach meiner Einschätzung ganz ähnlich sieht.
140609_Aldi_grau_01_kl140609_Aldi_grau_02_kl

Gestaltung ist und bleibt ein Thema, nicht nur für den Gerberhof, sondern auch für ALDI. Nach meiner Bewertung ist das gewählte Verfahren, die Gestaltung über einen Bauantrag zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zu machen, sehr angreifbar. Dieses Vorgehen wird vermutlich zu erheblichen Verzögerungen des Baus führen.
Der Versuch, Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, ist bereits an der ersten rechtlichen Hürde gescheitert.
Noch schlimmer als der Ideal Standard Verkaufsbau ist für mich der Umstand, daß hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zusätzliche Verkaufsfläche für einen Discounter geschaffen wird.
Entsprechenden Planungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte ich durchaus zustimmen.

Jazzbaltica in Niendorf

Gestern lief die Jazzbaltica, nun schon zum wiederholten Mal in Niendorf.
Die Gruppe Incognito spielte zur Dance – Night auf.
140628_Jazzbaltica_02Eine sehr hör- und tanzbare Mischung aus Soul und Funk. Altmeister Jean-Paul Maunick (links an der Gutarre) steckte mit seinem Solo die  gesamten Sängerinnen und Sänger in die Tasche.
Anschließend wollte ich noch zu Jessica Pilnäs, die im Yacht Club auftrat. Wegen des Regens habe ich mich umentschieden und wechselte nur in die Nachbarhalle, wo die Andy Pfeiler Band zum letzten Konzert des Abends antrat. Ein genialer Gitarrist und eine klasse Band, die bei zwei Stücken von Niels Landgren an der Posaune unterstützt wurde.
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Fördermittel sichern

Die Aktivregionen sind die organisatorischen Einheiten, die in Schleswig Holstein maßgeblich für die Vergabe von EU Fördermitteln sind. Derzeit wird in unserer Aktivregion Schwentine – Holsteinische Schweiz   – wie in allen anderen Aktivregion auch,  eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) erstellt. Die Beteiligung an der Arbeit für die IES ist wichtig, da die IES im Zeitraum 2015 bis 2020 die Grundlage für Entscheidungen über die Vergabe von EU-Fördermittel sein wird. Ich habe am 20. Mai bereits über die Auftaktveranstaltung in Plön berichtet.

In der kommenden Woche finden die Workshops zu einzelnen Themenkeisen statt. Die Workshops sind öffentlich, man kann sich an der Diskussion beteiligen und eigenen Ideen einbringen. Die Anmeldung ist über das Internet möglich. Das ganze scheint nicht völlig belanglos zu sein. So wird der Eutiner Bürgermeister gleich an mehreren Veranstaltungen teilnehmen. Ich selber habe vor, beim Workshop „Wachstum und Innovation“ dabei zu sein.

Nachhaltige Daseinsvorsorge
Flair-Hotel Neeth, Preetzer Straße 1-3, 24211 Dammdorf
Montag, 23.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Wachstum und Innovation
Jagdschlößchen am Ukleisee, Zum Ukleisee 19, 23701 Eutin (Fissau)
Dienstag, 24.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Klimawandel und Energie
Dorfgemeinschaftshaus Stolpe, Depenauer Weg 5, 24601 Stolpe
Mittwoch, 25.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Bildung (bitte geänderte Anfangszeit beachten)
Bildungsspass-Gebäude- Bungsberg, 23744 Schönwalde a. Bungsberg
Donnerstag, 26.06.2014, ab 13.30 Eintreffen – ca. 18.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Noch kann der Altstadtcharakter bewahrt werden

Mit meinem Beitrag vom 9. Juni „Den Altstadtcharakter bewahren“ habe ich mich im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) mit dem Bebauungsplan Gerberhof/Am Schwanensee/Rodomstorstraße auseinander gesetzt.
Gestern, am 11. Juni, stand das Thema als Punkt 5 auf der Tagesordnung.

Nachträgliche Anmerkung vom 02. Juli 2014: Wenn ich den Begriff “Gerberhof” oder “historischer Gerberhof” gebrauche, meine ich damit das Gebäude Lübecker Straße 9, das in früheren Zeiten als Gerberei genutzt wurde.
Nicht gemeint sind die Gebäude an der Straße “Gerberhof”

Im Grundsatz unterstütze ich die laufende Planung. Im bisherigen Planungsgang kristallisierten sich jedoch zwei Schwächen heraus, die sich auch im jetzt öffentlich vorgestellten Planungsstand wiederfanden.

1. Die Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll, fügt sich nicht in das Straßenbild ein.

2. Es werden zusätzliche Gewerbeflächen für Kleingewerbe geschaffen, die nördlich hinter den Gebäuden an der Lübecker Straße entstehen sollen. Ein zusätzliches Angebot an kleinen Ladenflächen außerhalb der Fußgängerzone wird nach meiner Überzeugung einen negativen Einfluß auf den zentralen Versorgungsbereich haben, der ohnehin bereits vorgeschädigt ist.

In der Ankündigung des Vortrages von Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein wurde darauf hingewiesen, daß es jetzt darum geht, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Die Planungen sollen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist, die frühzeitige Behörden- und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Dazu soll dem Ausschuß der aktuelle Planungsstand vorgestellt und seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen eingeholt werden.

Herr Nagel stellte den aktuellen Planungsstand für die erste Änderung zum Bebauungsplan 7c, (Gerberhof, Am Schwanensee, Rodomstorstraße) vor.
Bisher wurden dazu zwei Varianten entwickelt.
Das erste Bild zeigt, welche Gebäude abgerissen werden sollen. Sie sind in Lila markiert. Das längliche Gebäude unten links ist der Gerberhof, das große Gebäude oben rechts ist der ehemalige Getränkehandel
140611_SteU_Gerberhof_01_AbrissIm weiteren Verlauf stellte Herr Nagel zwei mögliche Varianten vor. Beiden Planungsansätzen sind zwei Punkte gemeinsam. Dabei handelt es sich um den Neubau anstelle des Gerberhofes und das Gänsemarktviertel, das nördlich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße entstehen soll. Das Gänsemarktviertel umfaßt mehrere zweistöckige Gebäude, deren Giebel zu einer neu geschaffenen „Gänsemarkttwiete“ zeigen sollen.
Beiden Entwürfen ist erfreulicherweise auch gemeinsam, daß die drei markanten Buchen erhalten bleiben sollen.
Der Unterschied in den Varianten besteht in der Gestaltung der Wohngebäude, die auf dem Gelände des ehemaligen Getränkehandels geplant werden.

Die Variante 1 sieht vor, daß hier doppel- bzw. reihenhausartige Gebäude entstehen sollen.
Die geplanten Neubauten sind auf dem folgenden Bild in rot hervorgehoben.
140611_SteU_Gerberhof_02_V1Die Variante 2 beinhaltet Gebäude mit einer eher modernen, kubistischen Gestaltung in Anlehnung an die derzeit beliebten Stadtvillen, wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist.
140611_SteU_Gerberhof_03_V2Ein nicht nur aus meiner Sicht echter Schwachpunkt ist die Gestaltung der Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll. Die Fassade, um die es geht, ist auf dem Bild oben links am rechten Rand zu erkennen.
140611_SteU_Gerberhof_04_PerspektiveIn der Diskussion sprach Herr Dr. Erdmann von der FWG an, daß die Gestaltung des Gebäudes, das anstelle des Gerberhofes entstehen soll, nicht tragbar ist. Ich führte aus, daß wir uns in einem Planungsverfahren für den B-Plan befinden, in dem der SteU die Vorgaben macht und nicht der Investor (Anmerkung: der die Wohnungen im Internet bereits vermarktet). Das Verfahren ist offen und sowohl der SteU wie auch anschließend die Ratsversammlung werden dem fertigen Bebauungsplan noch zustimmen müssen. Hier besteht der Bedarf und die Notwendigkeit für Änderungen. Der Ausschußvorsitzende betonte, daß es erst einmal um die Grundzüge der Planung ginge, die Gestaltung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.
An diesem Punkt glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen, denn bisher hat er den Entwurf so, wie er vorgestellt wurde, unterstützt. Es wäre schön, wenn hier ein echter Umdenkprozess eingesetzt hat und die Verschiebung nicht dazu dient, den bestehenden Entwurf zu einem günstigeren Zeitpunkt einfach durchzuwinken.

Ein weiteres Thema war die Erschließung. Ratsherr Zender (CDU) merkte zu Recht an, daß die Erschließung und damit auch der KFZ-Verkehr direkt an der Grundschule Rodomstorstraße entlangführen würde und verwies auf die mögliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schlug er vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Erschließung vom Stadtgraben aus über die Schwentine zu realisieren. Allgemein bestand die Ansicht, daß der zusätzliche Verkehr unerheblich sei und eine Erschließung über die Schwentine problematisch, da die Flächen nicht der Stadt gehören würden und eine kostspielige Brücke, die auch in der Lage ist, die Entsorgungsfahrzeuge zu tragen, aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könne.
Darüber hinaus schlug Herr Nagel vor, den Versorgungs- und Rettungsverkehr über eine einbahnstraßenartige Verkehrsregelung von der Rodomstorstraße durch das Gelände zu führen und über die neu zu schaffende Gänsemarkttwiete abfließen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, daß dies realisierbar ist, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren.

Darüber hinaus habe ich noch vorgeschlagen, den Bereich der Gänsemarkttwiete als allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet auszuweisen, damit die Möglichkeiten, hier Gewerbe anzusiedeln, eingeschränkt werden. Nach Aussage der Verwaltung soll das aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein. Dieses Argument hat mich aber nicht völlig überzeugt, zumal das zukünftige Mischgebiet Gänsemarkttwiete dann an das reine Wohngebiet „ehemaliger Getränkemarkt“ angrenzen würde. Die Probleme müßten die gleichen und lösbar sein.
140611_SteU_Gerberhof_05_MKBeschlossen wurde, die Planungen noch einmal in die Fraktionen zu geben, um sie dort zu besprechen. Im nächsten SteU am 02. Juli soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Es besteht also durchaus noch Hoffnung, daß der Altstadcharakter unserer Innenstadt bewahrt wird.

PS.: Der Beitrag wurde ein wenig nachbebessert. Nach zwei Glas Wein schleichen sich halt ein paar kleine Fehler ein.  Die inhaltliche Aussage ist unverändert.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Beitrag zur Gottesbezugsdiskussion

Bei der im Moment laufenden Überarbeitung unserer Landesverfassung fordert eine Minderheit, daß der Gottesbezug in die Präambel aufgenommen werden soll. Beim Lesen der KN von gestern fielen mir gleich drei Leserbriefe zum Thema auf, die sich für das Vorhaben aussprachen.
Ich spreche mich dagegen aus. Ich bin für eine klare Trennung von Kirche und Staat. Glauben ist Privatsache, jeder nach seiner Fasson glücklich werden und glauben, was er will, solange er sich dabei auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt.
Unsere Landesverfassung funktioniert seit über einem halben Jahrhundert ohne Gottesbezug, und zwar gar nicht so schlecht. Es gibt keinen guten Grund, das zu ändern.

In der Diskussion wird von den Befürwortern immer so getan, als sei der christliche Glaube die Wurzel unseres heutigen Gesellschaftssystems. Diese Darstellung ist einfach falsch oder zumindest fahrlässig verkürzt.
Unsere Gesellschaft basiert auf drei Säulen:
1. Dem römischen Rechtssystem, das wir in Teilen mehr oder weniger übernommen haben und das unser ziviles Zusammenleben regelt.
2. Der Tradition des christlich-jüdischen Glaubens.
3. Der Aufklärung, die – nach der „Entdeckung“ des Individuums in der griechischen Antike – die Menschen- und Bürgerrechte formulierte, die später gegen den erbitterten Widerstand der Kirche erkämpft werden mußten.
Die Punkte eins und drei werden von den Befürwortern gerne verschwiegen.

Ein echtes Scheinargument, oder ein scheinheiliges Argument ist, daß wir ohne Gottesbezug die arbeitsfreien kirchlichen Feiertage dann ja auch gleich abschaffen könnten, alles andere wäre Rosinenpckerei.
Ja, das könnten wir, allerdings würden wir damit einer grrößeren Bevölkerungsgruppe, nämlich den gläubigen Christen, vor den Kopf stoßen. Wir haben auch jetzt – ohne Gottesbezug in der Verfassung – an ausgesuchten christlichen Feiertagen arbeitsfrei. Wenn diese Tage – als Trotzreaktion – gestrichen werden sollten, wären sie durch weltliche Feiertage zu ersetzen, z.B. den Tag des Grundgesetzes, den internationalen Frauentag, den Tag der Vernunft, vielleicht auch einen Tag der Wissenschaft, ein Tag des Rechts oder einen Kieler-Woche-Tag.

Einen direkten Zusammenhang zwischen Gottesbezug und arbeitsfreien Feiertagen herzustellen, ist ein schlichtweg idiotischer Gedankengang.

Die Trennung von Kirche und Staat ist noch heute eine gern gepflegte Illusion, wie am Beispiel des katholischen Kirchentag in Regensburg deutlich wird. Während der Zuschußantrag für den Deutsche Humanistentag aus formalen Gründen (Frist nicht eingehalten) abgelehnt wird (tatsächlicher Grund: fundamentale Ablehnung mit dem Argument „keine wirtschaftliche Relevanz“), wird der katholische Kirchentag in wie selbstverständlich mit 3.000.000,– Euro aus Steuermitteln bezuschusst.

Nach Angaben von „Augsburg Digital“ beschäftigten sich 2 von gut 1000 Veranstaltungen auf dem katholischen Kirchentag auch mit dem Thema Kindesmißbrauch durch Priester.
Hier ein dritter Beitrag, leider auf Englisch
http://www.youtube.com/watch?v=fHRDfut2Vx0

 

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.