Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.

Preetz nervt

Gestern war Vatertag. Unsere Wanderung führte auf der Schusteracht (sehr schöner Wanderweg) von Trent um den Lanker See nach Schellhorn. Die Strecke führt auch durch Preetz. In der heutigen KN wurde über die Vatertagsverhinderungsmaßnahmen in Preetz berichtet. Grundtenor: „Finden wir in Ordnung“.
Ich teile diese Zustimmung nicht. Zum einen halte ich den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum für fragwürdig, zum anderen wird in der Berichterstattung immer so getan, als wenn die gesamte Jugend aus dem Ruder läuft, im allgemeinen sowieso und am Vatertag im besonderen, nur weil einige wenige über die Stränge schlagen.
Hierzu hat der Elternvertreter am Friedrich Schiller Gymnasium bei der Abiturfeier im letzten Jahr klare Worte gefunden, die der anwesende Bürgermeister mit versteinerter Mine über sich hat ergehen lassen müssen.
Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma uns gegenüber korrekt und de-eskalativ aufgetreten sind und hier kein persönlicher Vorwurf zu machen ist, genervt hat es schon.

Europa hat gewählt, Plön auch

Europa hat gewählt. Durch den Wegfall der 5% Hürde werden zahlreiche Splitterparteien aus Deutschland in das Europaparlament einziehen. Neben SPD, Grünen, CDU und Linken wird auch die AdF dabei sein, die wahrscheinlich 7 Mandate für sich verbuchen kann, 4 mehr als die FDP. Mit je einem Mandat dabei sind voraussichtlich die Freien Wähler, die Piraten, die Familienpartei, die NPD, die ÖDP und die Tierschutzpartei. Ob eine derartige Zersplitterung tatsächlich hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich wird diese Zersplitterung die großen Parteien auf Dauer noch enger zusammenführen.

Die Ergebnisse für Plön sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
140525_Ergebnisse Europa-Wahl_kl_01(Quelle: Stadt Plön)
Sie bergen keine große Überraschung. Die Wahlbeteiligung war mit 44,73% eher mau, aber doch deutlich besser als 2009, wo sie gerade einmal 37,66% betrug. Mit 8,41% konnte die SPD die größten Zugewinne verbuchen und ihren Stimmanteil auf 30,27% steigern, womit sie als moralische Wahlgewinnerin gelten kann. Trotz Verlusten von 6,66% konnte die CDU mit 34,15% die meisten Stimmen auf sich vereinigen, womit sie Wahlsiegerin wäre, aber keinen Grund hat, sich wirklich zu freuen. Die echte Verliererin ist die FDP, die einen Stimmverlust von 7,44% hinnehmen mußte und bei 5,3% landete. Die Grünen kamen mit moderaten Verlusten auf 11,82% und die Linke verbesserte sich um 1,43% auf 4,83%. Die AfD schaffte 7,79%.
Der Rest lief unter ferner liefen.

Der Wahlkampf war für meine Begriffe viel zu sehr von kapitalismus- und europakritschen Inhalten bestimmt. Die Wahlkampfspots waren farblos und die Plakate im Allgemeinen mehr als langweilig. Müßte ich – unabhängig von den Inhalten – einen Preis für das originellste Plakat vergeben, wäre dies mein Favorit:
140525_Plakate_klGenutzt hat es der MLDP wenig. Aus Plön Null Punkte.

Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: “Der Ausschußvorsitzende”.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Das Personalkarussell wurde gedreht

Frau Henninger (FWG) ist von ihrem Mandat zurück getreten und wird zukünftig nur noch als stellvertretendes Mitglied in der Schulverbandsversammlung tätig sein. Ihr folgt Frau Kirsten Hinrichsen (FWG) als Ratsfrau und Vorsitzende des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) nach. Außerdem ist Frau Sabine Voelker (Die Grünen) als bürgerliches Mitglied ausgeschieden.
Beide Rücktritte bringen das Personalkarussell in Schwung und ziehen eine Kette von Umbesetzungen in den Ausschüssen nach sich. Neu im Politikgeschehen ist Herr Dr. Detlef Erdtmann (FWG) als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Er wird Ratsherrn Jens Uwe Seligmann (FWG) als ordentliches Mitglied ablösen. Herr Seligmann wird in den GA gehen und dort die Lücke füllen, die Frau Henninger durch ihr Ausscheiden hinterlassen hat.
Für die Grünen wird Ratsfrau Sabine Kauf im SteU einziehen und dort Ratsfrau Dr. Ingeborg Unbehauen als ordentliches Mitglied ablösen. Ratsfrau Dr. Unbehauen wechselt in den GA und nimmt dort die Position von Frau Sabine Voelker ein.
Die Gründe für diese Wechsel will ich nicht näher hinterfragen, weil es für meine Arbeit nicht weiter relevant ist. Grundsätzlich werden die Sitze in den Ausschüssen nach den gültigen Berechnungsregeln unter den Fraktionen verteilt, die Besetzungsvorschläge für ihre Sitze kommen von den Fraktionen und werden in der Regel nicht weiter diskutiert. Möglicherweise spielt bei der jetzigen Umbesetzung eine Rolle, daß im SteU und im GA bürgerliche Vertreter (Listenkandidaten, die nicht zum Ratsherrn/zur Ratsfrau gewählt wurden) als ordentliche Mitglieder eingesetzt werden können, wobei ist die Vorgabe zu berücksichtigen ist, daß die Anzahl der bürgerlichen Vertreter die Anzahl der Ratsherren/-frauen nicht übersteigen darf.
Da über die Hintergründe für das Ausscheiden von Frau Henninger und Frau Voelker nicht weiter gesprochen wurde, kann ich hierzu auch nichts berichten.

EU Fördermittel für 2014 – 2020

Heute fand die Auftaktveranstaltung der Aktivregion Schwentine / Holsteinische Schweiz in der Aula am Schiffstal statt. Hierbei ging es zum einen um grundsätzliche Informationen zu EU-Fördermitteln für den Förderzeitraum 2014-2020, zum anderen bereits um die Erarbeitung von Eckpunkten für die zukünftige Vergabe von Fördermitteln.

In der Förderperiode 2014 – 20 werden 420 Mio Euro nach Schleswig Holstein fließen. Der Großteil davon wird für die „Säule 1“, die direkte Subventionierung der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. 63 Mio Euro fließen in die „Säule 2“. Diese Mittel sind für die Entwicklung in den ländlichen Räumen vorgesehen. Die Verteilung der Mittel soll zu gleichen Teilen an die 21 Aktivregionen in Schleswig Holstein erfolgen, so daß jeder Aktivregion ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung stehen wird.

Für die Erarbeitung einer Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) sind vier Schwerpunktthemen vorgegeben:
– Klimawandel und Energie.
– Wachstum und Innovation
– Nachhaltige Daseinsfürsorge
– Bildung.

In den zukünftigen Planungen muß das Schwerpunktthema Klimawandel und Energie zwingend beinhaltet sein. Darüber hinaus muß mindestens ein weiteres Schwerpunktthema berücksichtigt werden.

Zu den jeweiligen Schwerpunkten können bis zu 10 Kernthemen formuliert werden.

Die Integrierten Entwicklungsstrategien sollen bis September erstellt sein, danach gehen sie zur Bewertung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), wo sie mit den Strategien der 20 anderen Aktivregionen in Schleswig Holstein abgestimmt werden.
Die Billigung der Planungen ist für Dezember vorgesehen.
Ab 2015 beginnt die Umsetzungsphase.

Projekte können mit maximal 80 % gefördert werden. Der Fördersatz kann aber auch deutlich niedriger liegen. Die Entscheidung fällt die Aktivregion, wobei die Kommunen über 49% der Stimmanteile verfügen. 51% der Stimmanteile liegen bei nicht-staatlichen Organisationen.

Darüber hinaus gibt es weitere Fördertöpfe. Im EPLR stehen 58 Mio zur Verfügung für naturorientierten Tourismus, den Erhalt des kulturellen Erbes, Basisdienstleistungen, Breitbandinfrastruktur u.ä. Der EFRE unterstützt die Wirtschaftsförderung, der EFS ist ein Sozialfond. Der EMFF dient zur Förderung der Fischereiwirtschaft und der INTERREG V der Förderung grenzüberschreitender Projekte.

Der Vertreter des LLUR betonte, daß hier keine spektakulären Resultate zu erwarten sind. Vielmehr geht es darum, die vielen kleinen Schritte in dieselbe Richtung zu lenken.

Im Anschluß an den Einweisungsteil wurden entsprechend der Schwerpunktthemen 4 Arbeitsgruppen gebildet, die sich in einem ersten Schritt mit Kernthemen und Entwicklungszielen befassen sollten. Ich bin in die Gruppe „Wachstum und Innovation“ gegangen. Als Vorschläge für mögliche Kernthemen waren genannt:
– Natur, Kultur, Tourismus, ländliche Erlebnisse
– Ausbau Gesundheitswirtschaft
– Barrierefreie Urlaubs- und Freizeitregion
– Regionale Produkte und Wertschöpfungsketten
– Unternehmensgründung, -entwicklung, -nachfolge.
– Bewältigung des demographischen Wandels in der Arbeitswelt.

In der Diskussion des Themas Elektromobilität wurde dieser Begriff durch erneuerbare Mobilität ersetzt. Das Thema beschränkt sich nicht auf die in der Zeitung genannten E-Bikes, sondern schließt Scooter, Autos und Wasserfahrzeuge ebenso mit ein wie Antriebe mit Bio-Gas oder Wasserstoff.
An der Uni flensburg gibt es eine Projektgruppe, die sich mit diesem Thema befaßt und an die Aktivregion herantreten wird.

Ein anderes Thema war der Bereich Gesundheitswirtschaft. Im Kreis Ostholstein sind 24 % aller Beschäftigten in diesem Sektor tätig, im Kreis Plön 17 %. Dieser Sektor wird mit zunehmender Vergreisung der Gesellschaft durch den Faktor Pflegedienste noch an Bedeutung zunehmen. Der Übergang zum Tourismus kann fließend sein.

Der Tenor in der Arbeitsgruppe war, daß die Bestandspflege der Unternehmen, also die Förderung der Entwicklung und von Unternehmensnachfolgen wichtiger ist als die Förderung von Unternehmensgründungen.

Projekte wie das „Nachhaltige Dorf“ oder „Cradle to Cradle“ haben sich mir inhaltlich nicht erschlossen, sie scheinen mir auch etwas zu weit in die Zukunft gerichtet und vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel nur schwer finanzierbar.

In meinen Diskussionsbeiträgen habe ich mich auf drei in der Analyse aufgelisteten Schwächen der Aktivregion bezogen und dort Verbesserungen angeregt. Dabei handelte es sich um:
– „Ausbaufähige“ touristische Infrastruktur
– Defizite im Beherbergungsangebot (Qualität, Quantität)
– wenig gemeinsames Auftreten (Marketing)

Darüber hinaus wurde meine Anregung aufgenommen, den Tages- und Kurztourismus aus Dänemark zu fördern. Dieser Vorschlag wurde um die Förderung des Tagestourismus aus Kiel, Neumünster und Hamburg erweitert.

Auf jeden Fall habe ich mir schon einmal den 24. Juni 1700 Uhr vorgemerkt. An diesem Termin wird die Arbeitsgruppe in Eutin erneut zusammentreten. Nach der kurzen Vorwarnzeit, ich habe erst gestern von dem heutigen Termin erfahren, werde ich dann vermutlich auch etwas besser vorbereitet sein.
Was mich besonders erstaunt hat war, daß ich der einzige Plöner Vertreter am Tisch war. Hier hätte ich etwas mehr Präsenz erwartet, schließlich geht es darum, die Pflöcke für die zukünftige Verteilung von EU-Fördermitteln einzuschlagen.

Zum Schluß noch ein kleiner Rückblick auf die abgelaufenen Förderperiode.
Es wurden 124 Projekte angemeldet. Davon sind 35 bereits umgesetzt (darunter auch die Plöner Schwimmhalle), 53 sind noch offen, 23 nicht mehr relevant. Die restlichen Projekte sind aus der Bewertung gefallen.
Durch die 7 Mio Fördermittel wurde durch die Co-Finanzierung in unserer Aktivregion ein Investitionsvolumen von 22 Mio ausgelöst. 40% der der Mittel gingen an Projekte, die dem Themenfeld Tourismus zuzuordnen sind, 20 % flossen in die kommunale Infrastruktur. Private Projektträger waren mit 25% beteiligt. Lediglich 3,6% sind den Managementkosten zuzuordnen.
Ein Drittel aller Projekte hatte einen übergemeindlichen Charakter.

Ausbaubeitragssatzung die Vorletzte

Heute tagte der Hauptausschuß. Das einzige Thema war die Ausbaubeitragsatzung. Hierzu wurde die Vorlage der Verwaltung erneut diskutiert. Dies war erforderlich geworden, nachdem in der letzten Sitzung Fragen aufkamen, die innerhalb der Fraktionen noch besprochen werden sollten.
Dazu sollten die Fraktionen ihre Anregungen vorab an die Verwaltung übermitteln. Von Seiten der SPD, der FWG und der Grünen gab es keine weiteren Beiträge. Die Beratung in der heutigen Sondersitzung wurde notwendig, um die Satzung am Mittwoch in der Ratsversammlung beschließen zu können.

In der heutigen Diskussion ging es nicht mehr um die Anhebung und die Höhe der Ausbaubeiträge. Die Kernfrage war, wie die Straßen in die Kategorien Anlieger- Haupterschließungs- und Hauptdurchgangsstraße eingeteilt werden. Von dieser Einteilung ist abhängig, welchen Anteil an den Kosten die Eigentümer bei Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen zu tragen haben.
Hierbei kommt es oft zum Streit zwischen Stadt und Eigentümern. Dabei versuchen die Eigentümer verständlicherweise, daß ihre Straße als Haupterschließungsstraße kategorisiert wird. Damit wären 10% der Kosten weniger durch die Eigentümer zu zahlen. (zukünftig 75% statt 85%, bislang 65% statt 75%).

In der bisherigen Verwaltungsvorlage wurde die Fahrbahnbreite als das wesentliche Indiz für die Kategorisierung herangezogen. Die Verwaltung stellte klar, daß dieses Kriterium jedoch nicht bindend ist. Vielmehr kommt es darauf an, welche Funktion die Straße nach der Erneuerung oder dem Umbau haben wird. Aus diesem Grunde ist es auch nicht ratsam, die Straßen bereits heute in einem Straßenkataster zu erfassen und entsprechend einzuteilen. Es zeichnet sich jedoch ab, daß so gut wie keine Straße in Plön als Haupterschließungsstraße anzusehen ist.

Um die Satzung auch für den Bürger verständlicher zu machen, wurde beschlossen, das Kriterium Fahrbahnbreite noch um eine Definition zu ergänzen.

Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.

Jetzt nicht mehr

Nach einem netten Konzert von Silver Blue im Restaurant Alte Schwimmhalle und drei Bier werde ich jetzt nicht mehr über meinen Bericht im letzten SteU berichten.
Das Konzert hätte in paar Zuschauer mehr vertragen, aber die saßen vermutlich vor dem Fernseher und haben den Grand Prix Eurovision de la Chanson oder auf neudeutsch den European Song Contest verfolgt.

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.

Schwerpunktthema Hipperstraße

Schwerpunktthema Hipperstraße.

Der Ausbau der Hipperstraße bewegt im Moment die Gemüter und beschäftigt die Ausschüsse.
Dabei sind zwei Themenkomplexe zu unterscheiden. Die Gestaltung und das liebe Geld.
In der Sitzung des SteU am Mittwoch wurde von der ursprünglich beschlossenen Tagesordnung abgewichen, um den zahlreichen Anwohnern/-Innen und Eigentümern/-Innen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen nach der Erläuterung der Verwaltungsvorlage zu stellen. Daher wurde der Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde nach den Ausführungen der Verwaltung, aber vor der Beschlußfassung des Ausschusses zum Thema Hipperstraße eingeschoben.

Ich finde dieses Verfahren gut, da den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich gewissermaßen an der Diskussion zu beteiligen. Ich hätte mir ein ähnliches Verfahren bei den Seewiesen gewünscht. Dabei fand ich es auch völlig in Ordnung, daß sich hier auch Eigentümer an der Diskussion beteiligen konnten, die keine Plöner Bürger sind. Da der Ausschußvorsitzende versäumt hat zu fragen, ob die fragenstellenden Personen damit einverstanden sind, daß ihre Namen im Protokoll erwähnt werden, werde ich es hier auch nicht tun.

Zurück zum Thema:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Kritik laut, daß die Eigentümer erst sehr spät informiert wurden. Das ist wohl zutreffend, allerdings besteht dazu auch keine Verpflichtung. Dazu kommt, daß das Thema seit über einem Jahr in mehreren Sitzungen öffentlich behandelt wurde. Die Tagesordnungen und die Protokolle der Sitzungen konnten im Internet nachgelesen werden.
Hier befinden wir uns in einem Spannungsfeld, das gerne mit Push und Pull bezeichnet wird. Welche Informationen muß die Verwaltung den Bürgern aktiv zur Kenntnis geben, welcher Aufwand ist dafür vertretbar? In wie weit kann man erwarten, daß sich die Bürgerinnen und Bürger selber informieren? Werden die Aushänge am Rathaus gelesen? Werden die Amtlichen Bekanntmachungen in der Regionalpresse gelesen? Welche Rolle fällt dem Internet heute und möglicherweise zukünftig zu?

Das erste Hauptthema war die Form des Ausbaus. Kern der Problematik ist, daß die Gebäude auf der westliche Straßenseite über keine Stellplätze verfügen. Die Bewohner müssen also auf der Straße parken. Der Bau der Gebäude wurde zu einer Zeit genehmigt, als der Besitz eines Autos noch nicht üblich war. Daher wurden in den Genehmigungen auch keine Stellplätze für Autos gefordert. Die Genehmigungen sind nach wie vor gültig, nachträgliche Auflagen sind juristisch nicht möglich. Die Eigentümer, zwei Wohnungsbaugesellschaften sind aus steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht bereit, Stellplätze einzurichten.
Daher parken die Autos auf der westlichen Straßenseite. Da nun auch die Autos immer größer und breiter geworden sind, reicht die Straßenbreite nicht mehr aus. In Folge fahren nicht nur LKW mit einem Rad auf dem Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Da der Bürgersteig nicht für solche Belastungen ausgelegt ist, befindet er sich in einem schlechten Zustand.

Die ursprünglich auch vom Ausschuß verfolgte Lösung, Flächen von den westlichen Straßenseite zu erwerben, um die Straße zu verbreitern, scheiterte an der Bereitschaft der Eigentümer, diese Flächen zu verkaufen. Ein Ankauf von Flächen auf der östliche Seite erwies sich als unpraktikabel, da hierdurch viele private Stellplätze, die direkt an den Bürgersteig heranreichen, wegfallen würden. Zudem wären hier die Interessen von über 20 Eigentümern unter einen Hut zu bringen, was sehr schwierig ist und einer schnellen Lösung entgegengestanden hätte.

Damit blieb als einzige Lösung, den östlichen Bürgersteig so robust auszulegen, daß er auch mit einem Rad, auch z.B. vom Müllwagen, befahren werden kann. Dabei wurde nach anfänglicher Diskussion entschieden, auf einen hohen Kantstein zu verzichten, weil dieser den Belastungen des ständigen Überfahrens nicht dauerhaft standhält.
Glücklich war niemand mit dieser Lösung, weder Verwaltung noch die Selbstverwaltung, und schon gar nicht die Anwohner und Anwohnerinnen sowie mehrere Eigentümer.

Auch wenn die Stimmung wohl emotional geladen war, kamen aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. der Eigentümer und Eigentümerinnen mehrere Vorschläge, die von den Ausschußmitgliedern beraten und von der Verwaltung sehr umfangreich und sorgfältig untersucht wurden.

Dabei erwies sich, daß der Fußweg mit einer hohen Bordsteinkante auf der westlichen Seite verbleiben muß, um die Sicherheit des Schulweges zur Breitenauschule zu gewährleisten. Zudem hätte der Bordstein auf der östlichen Seite wegen der vielen Ausfahrten und Stellplätze über weite Srecken abgesenkt werden müssen.

Die Anlage von Parkplätzen auf wechselnden Straßenseiten würde die Autofahrer dazu zwingen, vorsichtiger zu fahren. Um die Durchfahrt von Versorgungsfahrzeugen und der Feuerwehr zu gewährleisten, wären zum einen ausreichend große Abstände zwischen den Parkflächen erforderlich gewesen, zum anderen wären die Bürgersteige an beiden Straßenseiten so zu bauen gewesen, daß sie auch befahren werden können. Dies hätte zu Kostensteigerungen, aber vor allem zum Verlust von Parkplätzen geführt, was auch keiner will.

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone ist nicht möglich, weil die Verkehrsaufsicht des Kreises dem nicht zustimmen wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum ersten ist das Verkehrsaufkommen zu groß, zum zweiten wird der hochbordige Bürgersteig auf der westlichen Seite für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg benötigt und zur dritten widerspricht der Parkplatzbedarf diesem Lösungsansatz.

Wegen der Parkplatzsituation wurde auch der Vorschlag eines absoluten Halteverbotes verworfen. Dies hätte zu einer Verlagerung parkender Auto in die ebenfalls schon stark frequentierten angrenzenden Wohnbereiche geführt.

Eine Gewichtsbegrenzung für LKW, eine Umkehrung der Fahrtrichtung für die bestehende Einbahnstraße und eine Verbot, am Ende der Hipperstraße rechts abzubiegen, werden nicht umgesetzt, da diese Maßnahmen zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Schillener Straße und zu zusätzlichen Belastungen in dem Bereich führen würden.

Das zweite Hauptthema war wieder das Geld. Nach Einschätzung der Verwaltung und auch der überwiegenden Mehrheit der Selbstverwaltung handelt es sich um eine Anwohnerstraße, auch wenn sie als Durchgangstraße für die angrenzenden Wohngebiete genutzt wird. Damit werden die Anwohner nach der alten Ausbausatzung 75 % der Kosten zu tragen haben, nach der neuen Ausbausatzung wären es sogar 85 %. Bei einer Kategorisierung als innerörtliche Verbindungsstraße wären es 10 % weniger. Ein Hauseigentümer führte aus, daß die zu erwartenden Kosten für ihn in keinem Verhältnis zum erwarteten Werterhalt oder Wertgewinn seiner Immobilie stehen würden. Seiner Forderung,  den Hauseigentümern dann wenigstens entgegenzukommen und die Straße nicht als Anwohnerstraße zu Kategorisieren, damit es günstiger wird, erteilte der Ausschußvorsitzende eine klare und deutliche Absage.

Diese Abage ist aus meiner Sicht völlig berechtigt. Auch wenn ich mich der Auffassung, die die CDU im letzten Hauptausschuß geäußert hat, anschießen kann, nämlich über die Straßenbreite hinaus klare Kriterien für die Einordnung der Straßen festzulegen, wird die Hipperstraße niemals als innerörtliche Durchgangs- oder Verbindungsstraße eingestuft werden, weil sie als Einbahnstraße keinen Verkehr in beide Richtungen zuläßt.

Als nächstes werde ich über die Berichte berichten, bevor ich auf die übrigen Tagesordnungspunkte eingehe.

Gestern im Hauptausschuß

Das beherrschende Thema im gestrigen Hauptausschuß war die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön (Ausbaubeitragssatzung).

Bereits in der Einwohnerfragestunde wurde dieses Thema angerissen, als der Eigentümer eines Mietshauses aus der Hipperstraße (der, dem sein Gebäude anstrengungslos zugefallen ist) sich ersichtlich dafür einsetzte, daß die Hipperstraße nicht als Anwohnerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße eingestuft wird. Bei einer solchen Einstufung erfolgt eine niedrigere Kostenbeteiligung der Anwohner. Die dritte Kategorie sind Hauptverkehrsstraßen.

Die Begründung für die Änderung der Satzung wurde von der Verwaltung erläutert.
Zum einen geht es darum, die Begriffe der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Zum anderen geht es vor allem um das Geld. Die derzeitig gültigen Sätze liegen mittlerweile unter der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze, sie sollen in der Regel um 10% erhöht werden.

Plön als Fehlbedarfsgemeinde ist verpflichtet, alle Einnahmequellen in vollem Umfang auszuschöpfen. Tut die Stadt das nicht, werden die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt. Es würde die Differenz zwischen den möglichen und tatsächlichen Einnahmen ermittelt. Die Fehlbedarfszuweisungen würden dann um diesen Differenzbetrag gekürzt. Soll heißen: Die Stadt erzielt weniger Einnahmen, und dieselbe Summe, die nicht eingenommen wird, wird noch einmal von den Zuschüssen des Landes abgezogen.
Das kann sich die Stadt in Anbetracht der finanziellen Situation nicht leisten. Daher gab es zu der Erhöhung der Beitragssätze keine vernünftige Alternative.

Ich hätte gerne noch zu den übrigen Themen berichtet, die in der Einwohnerfragestunde angerissen wurden, aber leider habe ich meine Unterlagen nicht zur Hand. Außerdem muß ich noch einen Bericht für den heutigen SteU vorbereiten.