Baumfällungen im Schöhseewald empören Plöner Bürgerinnen und Bürger.

In den Kieler Nachrichten von Sonnabend, dem 22. April wird über die Baumfällarbeiten im Steinbergwald berichtet. Der Vorsitzende der Initiative „Schönes Plön“ spricht dort von einem „Frevel“ und hat damit auch zweifellos recht.
Tatsächlich ist es wohl so, dass die meisten Baumfällungen in dem Gebiet im Rahmen der Bewirtschaftung von Wäldern rechtlich zulässig sind.
Aber muss man alles machen, was rechtlich möglich ist?

Mich wundern zwei Umstände:
 
1. Die Stadt Plön bemüht sich um ein naturnahes Image, nimmt an der Initiative „StadtGrün naturnah“ teil und „feiert“ sich als „Silberplakettenträgerin“. Klimaschutz wird ganz groß geschrieben und um sechs Birken, die einer geordneten baulichen Entwicklung im Wege stehen, wird wochenlang gerungen, bis dann zwei von ihnen gefällt werden dürfen. Die Verwaltung hat sich mit der Baumschutzsatzung gegen erhebliche Widerstände aus der Politik durchgesetzt.
Gleichzeitig läßt die Verwaltung jetzt umfangreiche Fällarbeiten in ihren eigenen Wäldern zu; Wälder, die als Naherholungsgebiete bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen beliebt sind.
Das Ganze erfolgt auch nicht im Zeitraum Januar bis März, sondern im April, während der Brut und Setzzeit, ohne Rücksicht auf in der Nähe brütende seltene Arten wie Hohltaube oder Kolkrabe.
Leider sind alle Umstände geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass es hier darum ging, gut zu verwertende Bäume so schnell wie möglich umzulegen, um den Gewinn zu optimieren.
Besonders irritierend finde sich, dass die Umweltbeauftragte an dem Verfahren nicht beteiligt wurde.

2. Die Stadt argumentiert der Zeitung zu folge mit der Gefahr, die von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen ausgehen kann. Dazu gibt es seit Oktober 2012 eine ganz klare höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In Wäldern gibt es keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Klärung der Punkte habe ich gerade eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Gleichzeitig habe ich die Verwaltung darum gebeten, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Umweltbeauftragte in das Verfahren eingebunden wurde. 

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der „Unteren Naturschutzbehörde “ zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: „Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.“
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

Streitpunkt Kita-Standort

Die Stadt sucht nach einem geeigneten Standort für eine Kindertagesstätte. Die Kieler Nachrichten berichten in Ihrer heutigen Ausgabe über die Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung. In der Sitzung ging es unter anderem darum, ob der Schulverband bereit ist, am Schiffsthal Flächen an die Stadt zu verkaufen, damit dort eine Kita gebaut werden kann.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann ist Bernd Möller (SPD) der größte Bremser für diese Lösung. Er wird in der Zeitung zitiert: „Und Bernd Möller erklärt, dass er im Hauptausschuss (Anm. des Schulverbandes) “die Interessen des Schulverbandes und der Kinder vertrete“, nicht die der Stadt. Dabei verkennt er völlig, dass er von der Ratsversammlung in den Schulverband entsandt wurde, um dort die Interessen der Stadt zu vertreten. Zu den Interessen der Stadt gehört es auch, den Eltern und ihren Kindern ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und nicht nur, weil es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Ich persönlich halte die Fläche des Schulverbandes hinter der Aula von allen möglichen Standorten für den besten. Der Uferschutzstreifen wird dort immer als Totschlagargument angeführt. Da ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht korrekt. Hier können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn es nachgewiesen wird, dass dort keine besonders geschützten Arten vorkommen. Der Bau von Kindergartenplätzen dürfte im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Damit liegt auch in dieser Hinsicht keine Hinderungsgründe vor, die einer Entlassung aus dem Umweltschutz entgegensteht.

Es geht hier auch nicht darum, dass die Interessen des Schulverbandes gegen die Interessen der Stadt ausgespielt werden, wie die Aussage von Herrn Möller suggeriert: „Das Problem, das die Stadt Plön hat, muss in der Stadt geklärt werden.“ Es geht darum, dass Stadt und Schulverband zu einer sinnvollen Lösung kommen, zum Wohle aller Schul- und Kindergartenkinder aus Stadt und Umland.

Letztendlich hat die Schulverbandsversammlung über den Verkauf der erforderlichen Flächen zu entscheiden. Sie setzt sich aus neun Mitgliedern der Stadt Plön und neun Mitgliedern aus den Umlandgemeinden zusammen.
Sollten die Mitglieder aus Plön mit einer Stimme sprechen, dann wäre es für alle anderen schwerer, eine abweichende Position zu beziehen. Im Prinzip wäre hier eine Mehrheit für eine sinnvolle Lösung denkbar, wenn alle Mitglieder aus Plön für den Verkauf der Flächen an die Stadt stimmen würden und sich zumindest ein Mitglied aus den Umlandgemeinden enthält.
Danach sieht es aber leider nicht aus. 

Ansonsten empfehle ich, auf der Schulverbandsversammlung am 4. April auf das Wahlverhalten der einzelnen Mitglieder zu achten.

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

CDU vermasselt den Wahlkampfauftakt

Der Zug ist abgefahren. Die CDU hat ihren Wahlkampfauftakt vermasselt. Sie hatte bereits in der Ratsversammlung am 08. Februar 2023 den Antrag eingebracht, eine Resolution zur Bahnstrecke Kiel – Lübeck zu beschließen. Anlass waren die erheblichen Probleme nach der Übernahme des Bahnverkehrs durch den Verkehrsdienstleister ERIXX. Die Resolution war als Resolution der CDU Fraktion eingebracht. Damit hätte die CDU die anderen Fraktionen unter Zugzwang gesetzt, schließlich kann ja niemand etwas gegen die Verbesserung der Bedingungen im Bahnverkehr haben.
Das hat auch niemand, wie meine alten Blogbeiträge zeigen. Im Gegenteil. Nur damals wurden das Thema nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt, es ging um die Sache, alle haben gemeinsam an einem Strang gezogen. Am Ende wurde eine Entscheidung des Landes, die zu Lasten der Stadt Plön gegangen wäre, doch noch korrigiert. Plön hat den 30 Minuten Takt behalten.

http://www.ingo-buth.de/2014/02/07/ist-der-zug-abgefahren/

http://www.ingo-buth.de/2015/07/08/im-takt-bleiben-mit-bahn-und-bus/

Am 08. Februar 2023 wurde der Tagesordnungspunkt von der CDU zurückgezogen. Damals gab es zwar noch Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr, aber alles lief bereits in Richtung Normalbetrieb. Ich war davon ausgegangen, dass die CDU nunmehr gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen parteiübergreifenden Resolutionstext erarbeitet. Wäre es um die Sache gegangen, wäre das der richtige Weg gewesen.
So lag nun am 28. Februar 2023 erneut ein Resolutionstext vor, der wieder nur die CDU im Briefkopf getragen hat. Das werte ich als erneuten Versuch, die anderen Fraktionen im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes unter Zugzwang zu setzen. Das war ein geschickter taktischer Zug, aber auch allzu durchschaubar.
So wie ich es einschätze, hätten sich die anderen Fraktionen aber nicht unter Zugzwang setzen lassen. Es hätte für die CDU-Resolution keine Mehrheit gegeben. Die Ablehnung hätte man den Wählerinnen und Wählern durchaus erklären können, nicht nur wegen der Taktiererei, sondern auch sachlich.
Der Anlass für die Resolution waren die Störungen im Bahnverkehr Anfang des Jahres. Dieser Anlass ist mittlerweile entfallen. Der Bahnverkehr lief bereits Anfang Februar wieder fast nach Fahrplan.
Wenn man Mitte Februar erneut eine Resolution auf die Tagesordnung für die Ratsversammlung Anfang Mai setzen lässt ist die Frage erlaubt: warum? 
Mit der Zustimmung zu einer solchen Resolution macht man sich lächerlich und stellt seine Glaubwürdigkeit in Frage.
Zudem entwertet eine überflüssige Resolution das Instrument einer Resolution. Eine Resolution wird nur wahrgenommen und auch ernstgenommen, wenn sie ein seltenes und herausragendes Instrument eingesetzt wird. Benutzt man sie zu oft, stumpft sie ab. Sie ist ein Instrument, dass man so selten wie möglich einsetzen sollte. Wenn keine anderen Möglichkeiten mehr hat, ist sie das Mittel der Wahl, um seine berechtigte Interessen an höherer Stelle zum Ausdruck zu bringen. Eine parteiübergreifende Basis verleiht der Petition dann auch das erforderliche politische Gewicht und damit Aussicht auf Erfolg.
Statt den Tagesordnungspunkt einfach absetzen zu lassen nutzte Herr Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, dann doch die Gelegenheit, ans Rednerpult zu gehen und noch einmal zu erklären, wie wichtig ihm das Thema ist, er aber bittet, es von der Tagesordnung abzusetzen. Ein gelungenen Wahlkampfauftakt sieht anders aus. 

So schnell wie möglich von Null auf Hundert

Die Stadt Plön hat nach 787 Jahren erstmalig eine Bürgermeisterin, und das ist gut so. Am 28. Februar 2023 wurde Frau Mira Radünzel Schneider im Rahmen einer Ratsversammlung in das Amt eingeführt.
Frau Bürvervorsteherin von Waldersee (CDU) nahm ihr den Amtseid ab.
Herr Thure Koll (CDU) übernahm den „Papierkram“, aber wirklich erwähnenswert ist seine Einführungsrede. Er machte das Zitat aus dem Gedicht „Stufen“ von Hermann Hesse zu seinem Leitmotiv:
„und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“
Seine Worte waren wirklich klug und gut gewählt und dem Anlass entsprechend. Vor allem rechne ich ihm sehr hoch an, dass er den Anlass nicht dazu ausgenutzt hat, um seine Partei im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes zu positionieren. Damit hat er maßgeblich dazu beigetragen, der Einsetzung der Bürgermeisterin in ihr Amt den gebührenden, würdigen Rahmen zu geben. Den Applaus der vielen Anwesenden hat er sich verdient. Chapeau.
Frau Radünzel hat in Ihrer Antrittsrede vermittelt, wie sehr sie sich auf ihre neue Aufgabe freut. Zuerst einmal will sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung kennenlernen und sich mit den anstehenden Themen vertraut machen. Danach wird sie den Kontakt zur Selbstverwaltung suchen. In gemeinsamen Spaziergängen, voraussichtlich Ende des Monats, werden die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gelegenheit haben, mit ihrer Bürgermeisterin persönlich ins Gespräch zu kommen. Die Termine werden noch gesondert bekannt gegeben.

Bei der Sichtung der Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin gab es für mich vier Bewerbungen, die ich als „besonders geeignet“ bewertet habe.
Frau Radünzel Schneider gehörte dazu. Zu meinen Bewertungskriterien gehörten: Erfahrung in der Kommunalverwaltung, Erfahrungen in der Personalführung und Parteilosigkeit. Im Entscheidungsprozess der Fraktionen zeichnete sich schnell eine deutliche Mehrheit für unsere neue Bürgermeisterin ab, die weitere Kandidaturen als aussichtslos erscheinen ließen. Daher habe ich mich der Mehrheitsmeinung angeschlossen. Mit dem einstimmigen Wahlergebnis hat die Ratsversammlung ein deutliches Zeichen gesetzt, das uns viele nicht zugetraut haben. Ich gehe fest davon aus, dass alle Fraktionen Frau Bürgermeisterin Radünzel unterstützen und sie das Vertrauen, das wir ihr entgegenbringen, nicht enttäuschen wird. Ich wünsche ihr viel Glück und Erfolg im neuen Amt. 

Ich beneide die Bürgermeisterin nicht. Grundsätzlich wäre zu wünschen, dass die Amtsinhaberin sich Zeit nehmen könnte, die Verwaltung kennen zu lernen und sich in die aktuellen Themen einzuarbeiten. Sie hat diese Zeit nicht. Zwei Themen stehen an, die innerhalb der nächsten 100 Tage virulent werden. Diese Themen werden nicht nur die Verwaltung fordern, sondern auch im Kommunalwahlkampf – der Wahltag ist in 73 Tagen –  eine Rolle spielen:
1. Lärmschutz entlang der B76/B430
2. Massenalgenanlage auf dem Gelände des Klärwerkes

Wie der Erste Stadtrat Thure Koll in den Mitteilungen des Bürgermeisters erwähnt hat, liegen die überarbeiteten Pläne für den Lärmschutz entlang der B76/B430 (innerörtliche Umgehungsstraße) zur Einsichtnahme aus. Die Ratsversammlung hat sich in Ihrer Sitzung am 26. September 2018 sehr deutlich mit 22 Stimmen bei nur zwei Gegenstimmen gegen die Pläne des Landesbetriebs für Straßenbau ausgesprochen, Schallschutzwände zu errichten. Die Bürgermeisterin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie in der Lage ist, die Beschlüsse der Ratsversammlung auch gegenüber dem Land erfolgreich durchzusetzen.
http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Der Förderbescheid für die Massenalgenanlage auf dem Klärwerk wird in diesem Monat erwartet. Die Massenalgenanlage ist Bestandteil eines Nahwärmenetzes für das Quartier Plön Süd-West. Mit dem Eintreffen des Förderbescheids läuft eine Frist von – soweit ich informiert bin – einem Monat. Der Förderbeschied muss in dieser Frist angenommen oder ausgeschlagen werden. In diesem Zeitraum liegen voraussichtlich nicht nur die Osterferien Anfang April, sondern möglicherweise auch die Kommunalwahl am 14. Mai. Auch wenn die Frist auf Anfrage vielleicht verlängert wird, drängt die Zeit bis zur Entscheidung. Dabei sind bis jetzt viele Fragen ungeklärt. Von der Verschandelung der Landschaft durch einen Industriebau am Ortseingang abgesehen ist das finanzielle Risiko für die Stadt ist erheblich und geht in die Millionen. Es liegen öffentlich keinerlei verlässliche Informationen vor, wie hoch die Bereitschaft im Quartier ist, sich wirklich an das Nahwärmenetz anzuschließen. Die Bereitschaft, sich anzuschließen zu lassen, hängt ganz überwiegend vom Preis ab, der für die Wärmeversorgung verlangt wird. Zum Preis ist mir lediglich die Behauptung von Professor Schulz bekannt. Er hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung geäußert, dass es auf jeden Fall billiger wird. Die Kosten für das Nahwärmenetz im Quartier sind in den mir bekannten Berechnungen nicht enthalten. Wer es bauen, betreiben und bezahlen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, auch wenn es dazu erste Ideen gibt. Möglicherweise wird bei der Risikoanalyse lediglich die Massenalgenanlage betrachtet. Eine Betrachtung ohne das Verteilungsnetz wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. 

Ich beneide die Bürgermeisterin im Moment nicht um ihr Amt.

Neben der Amtseinführung standen auch noch die Petition der CDU zum Bahnverkehr und die Entscheidung über die Entlassung von Flächen aus dem Biotopschutz im Baugebiet Düvelsbrook 2 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung. Obwohl ich mir sehr gewünscht hätte, die Themen zu diskutieren und mich gründlich darauf vorbereitet hatte, wurden sie von der Tagesordnung genommen.
Das war auch gut so, weil es ansonsten den festlichen Rahmen der Veranstaltung gesprengt hätte.
Dazu folgt noch ein gesonderter Beitrag in meinem Blog.

Rückkehr des maritimen Jahrhunderts?

Notizen zum Vortrag „Rückkehr des maritimen Jahrhunderts“
von Prof Marsala am 22. Februar 2023 im Rahmen der Wintervorträge an der Marineunteroffizierschule in Plön

Ich habe am Mittwoch einen hoch interessanten Vortrag von Professor Marsala gehört. Während des Vortrages habe ich mir auf meinem Handy ein paar Notizen gemacht. Abkürzungen habe ich ausgeschrieben sowie ein paar Substantive und Verben eingefügt, um zumindest im Ansatz ganze Sätze zu bilden. Das soll jetzt auch keine Nacherzählung sein, sondern eher eine erweiterte Punktuation.
Meine Überlegungen zu einzelnen Aspekten habe ich in Anmerkungen gefasst, die ich an das Ende des Beitrags gesetzt habe.
Los geht’s:


Die Begriffe „Maritim“ und „Seemacht“ sind nicht gleich.
Maritim ist alles, was auf und unter dem Wasser passiert. (Anmerkung 1)
Seemacht als Machtprojektion ist ein militärischer Aspekt. Sie umfasst die Fähigkeit zur schnellen Machtprojektion in entfernten Regionen und die Verfolgung nationaler Interessen.
Signaling (Anmerkung 2)

Seemacht wird im 21. Jahrhundert eine andere Rolle spielen als in den letzten 30 Jahren. (Anmerkung 3)

Deutschland nimmt sich selbst als Landmacht wahr.
Es gibt einen heereslastiger Blickwinkel.
Der Kalte Krieg wird in DEU als Landkonflikt gesehen, von den anderen NATO-Nationen aber überwiegend als Seekonflikt wahrgenommen.
Das A in Nato steht für Atlantik.

Im weiteren Verlauf dazu: Das Sondervermögen Bundeswehr beträgt effektiv nicht 100 Milliarden, sondern um Kreditzinsen, Inflation ect. bereinigt 87 Milliarden. Die sich daraus ergebenden Streichungen gingen überwiegend zu Lasten der Marine.

Verkürztes strategisches Denken in DEU, Internationales Krisenmanagement (IMK)  wird in der Bundeswehr eher als Ballast angesehen. Notwendiges Übel, um den temporären Sitz im UN-Sicherheitsrat begründen zu können und weitergehend eine ständigen Sitz zu beanspruchen. (Anmerkung 4)

Seemacht im derzeitigen Ukrainekrieg:

z.B. Getreideexport, Russland blockiert Getreidelieferungen aus der Ukraine und schiebt „dem Westen“ die Verantwortung dafür zu. Russland stellt sich bei den auf Lebensmittellieferungen angewiesenen Staaten als einer von den Guten dar.  (Anmerkung 5)

Revisionistische Mächte stehen Status Quo Mächten gegenüber
(Russland-China) vs (EU-USA-Japan-Australien)

Chinas Bestreben ist die Kontrolle von Seeräumen.

Es kann die regionale Hegemonie nur erreichen, wenn die USA aus dem Westpazifik und angrenzenden Seengebieten verdrängt werden kann.
Langziel ist die globale Hegemonie.

Je mehr Seemacht, je mehr politische Bedeutung.

Selbstverständnis der USA: „Stopping Power of Water“
Senator Knox 1919.
Das Territorium der USA war vor der Einführung von Langsteckenbombern und Interkontinentalraketen von außen nahezu unangreifbar.
Auch heute ist es zwar zu zerstören, aber vermutlich nicht zu besetzen.
Strategische Zielvorstellung der USA: Verhinderung, dass ein Hegemon am gegenüberliegenden Ufers des Atlantik oder Pazifik entsteht.
Bezeichnend dafür: Kriegseintritt USA 1. und 2. Weltkrieg, als sich abzeichnete, dass sich an der Gegenküste ein anderer Hegemon etablieren könnte, sowohl in Europa wie auch in Japan. 

Damit der andere den Fuß nicht in die Tür stellt, stellt man ihn selber in die Tür, um strategisches Vakuum zu füllen. Derzeitiges Vorgehen Chinas, aber auch Russlands in Afrika, um sich den Zugriff auf Rohstoffe zu sichern. 

Die Herausforderung im Bezug auf Russland sind ein rein nukleares Problem;
im Bezug auf China haben sie mehrere Dimensionen.
Die Europäischen Staaten tuen zu wenig, um den Herausforderungen zu begegnen.

Symbolischer Schulterschluss mit USA durch Beteiligung im IndoPazifik, um zu zeigen, dass DEU die Gefährdungseinschätzung der USA teilen, um allianzfähig zu bleiben.

Genereller historischer Trend: Wirtschaftlicher Erfolg, der dann militärisch absichern werden muss, daraus entwickeln sich Hegemonieinteressen.

Ukraine ist nicht Taiwan, Situation ist nicht vergleichbar.

Macron, Scholz, Johnson, Biden haben unmittelbar vor dem Einmarsch Russlands den NATO Beitritt gegenüber Putin ausgeschlossen.
Danach Russland mit überzogenen Forderungen und anschließender Gewaltanwendung
Erst danach massive Unterstützung der Ukraine durch den Westen.

Xi auf Parteitag: regionale Konflikte sind nicht leicht zu gewinnen, daraus implizit abgeleitet der Auftrag an das eigene Militär, aus Fehlern der Russischen Armee in der Ukraine zu lernen und im Bezug auf ein mögliches Vorgehen gegen Taiwan ansprechende Vorbereitungen treffen.
Die Fähigkeit, Taiwan zu besetzen, könnte 2025 erreicht sein.

WU kündigt Friedensplan an.
Chinas möglicher Friedensplan könnte so aussehen:
USA geben Taiwan auf und lösen das Chinesische Problem,
Russland gibt im Gegenzug die Ukraine auf und löst das „Westliche“ Problem

Ausführungen zu einer Frage nach einer Europäischen Armee:
EU Armee eher unwahrscheinlich und auch problematisch. 2/3 Mehrheit in Brüssel für einen Militäreinsatz auch deutscher Soldaten gegen Deutsche Interessen birgt innenpolitischen Sprengstoff.
Spezialisierung einzelner Staaten auf einzelne Teilstreitkräfte oder militärische Fähigkeiten wird zumindest von Deutschland und Frankreich nicht mitgetragen, weil das eigene Machtverständnis das nicht zuläßt. 
Wahrscheinlichste Option: EU Streitkräfte fähig, eigene Operationen zu führen, bleiben aber auch Mitglied der NATO, stehen nicht in Konkurrenz zur NATO.

Meine Anmerkungen:

Anmerkung 1: Der Begriff greift zu kurz. Aus meiner Sicht gehören auch der Luftraum über dem Meer und der Meeresboden mit den darin ruhenden Bodenschätzen dazu. 

Anmerkung 2: Signaling ist nach meinem Verständnis synonym mit den englischen Begriffen „Demonstration“ und „Showing the Flag“, aber Seemacht geht weit über Flaggezeigen hinaus und schließt die Anwendung von militärischer Gewalt von See an Land einschließlich amphibischer Operationen mit ein.

Anmerkung 3: Diese Äußerung ist auch aus meiner Sicht richtig, greift aber in Verbindung mit dem Titel des Vortrages zu kurz. Das letzte Jahrhundert war kein maritimes Jahrhundert, das abgeschossen wurde und nun zurückkehrt. Wir leben seit gut 500 Jahren in einer Maritimen Epoche, beginnend mit der Kolonialisierung Südamerikas, Afrikas und Asiens. Seither gehen globale Handelsinteressen Hand in Hand mit deren militärischer Absicherung auf See, also Seemacht. Die Europäischen Staaten, später auch die USA sowie Japan und Australien, konnten sich aufgrund überlegener Technik (Segelschiffe, später Dampfschiffe, heute auch andere Antriebe) ausgerüstet mit überlegener Artillerie oder später auch modernerer Fernwaffen und Seeluftstreitkräfte) gegen jede andere Handels- und Seefahrtsnation durchsetzen. Bei einer derartigen Betrachtung endete die „Epoche Vasco da Gama“ (der indische Staatsmann und Historiker K. M. Panikkar hat diesen Begriff geprägt, bezieht sich aber auf Asien und läßt Süd- und Mittelamerika ebenso außer Acht wie Afrika) nicht mit der Dekolonialisierung Asiens nach dem Zweiten Weltkrieg. Somit wären die letzen 30 Jahre nur „Wetter“ im Vergleich zu 500 Jahren „Klima“.

Anmerkung 4: Ich hatte vor einigen Jahren die Gelegenheit, einen ehemals einflußreichen Politiker in einem persönlichen Gespräch zu erleben. Er wollte namentlich nicht genannt werden, bezeichnete dann das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat als illusorisch und benutzte das schöne Wort: Großmannssucht. 

Anmerkung 5: Viel entschiedener im Hinblick auf Seemacht ist der Marinestützpunkt Sevastopol auf der Krim. Sevastopol ist ein Heimathafen der Russischen Flotte. Er ist der einzige Hafen „am warmen Wasser“ (Prof Marsala nutzte diesen Begriff später unter Bezug auf Karl Marx, der gesagt hat, Russland ohne Zugang zum warmen Wasser sei wie ein Riese ohne Augen.“
Der Marinestützpunkt Murmansk liegt hoch im europäischen Norden, Überwassereinheiten der Russischen Marine müssen sich zwischen der Nordspitze Norwegens und dem Polareis „durchquetschen“. Der Marinestützpunkt Wladiwostok liegt an der Pazifikküste, von der freien See durch die Japanischen Inseln getrennt, beide Stützpunkte sind weit ab vom Schuss.
Die Einheiten in Sevastopol auf der Krim sind die Einheiten, die schnell in das Mittelmeer und von dort aus in den Indischen Ozean oder Atlantik verlegt werden können. Der Syrische Marinehafen Tartus ist für die Zwischenversorgung von Kampfschiffen auf dem Weg in den Indischen Ozean von großer Bedeutung. Als logistischer Abstützpunkt ist er für länger anhaltende Einsätze im Mittelmeer ebenso unerläßlich wie die russischen Luftwaffenstützpunkte in Syrien. Seekrieg wird in der Luft gewonnen, ein in Deutschland mehr und mehr in Vergessenheit geratener Merksatz.
Das das für mich der entscheidende Aspekt im Bezug auf Seemacht in Verbindung mit der Besetzung der Krim 2014 wie auch die uneingeschränkte russische Unterstützung des Assad-Regimes in Syrien.

Alles in allem ein hoch interessanter uns sehr „spannend“ gehaltener Vortrag, der leider Indien außer Acht ließ. Indien baut – ebenso wie China, nur nicht so schnell und erfolgreich – seine Marinestreitkräfte auf, um seine Einflußzone im Indischen Ozean abzusichern. Beide Atommächte haben einen ungelösten Grenzkonflikt im Himalaya. Beide dehnen ihre maritimen Einflußzonen aus. Die Grenzen der maritimen Einflußzonen werden mehr und mehr aufeinandertreffen. Ich würde vermuten, dass der Aspekt Seemacht in 30 Jahren auch im Verhältnis der beiden Milliardenvölker eine zunehmende Rolle spielen wird. Das Konzert der Seemächte wird im laufenden Jahrhundert im asiatischen Raum spielen.
Eine Bewertung der Folgen, die sich langfristig daraus ergeben könnten, wäre durchaus noch interessant gewesen. 

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

Zur heutigen Wahl des/der neuen Bürgermeister*in

Heute Abend um 19:00 Uhr tritt die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung in der Aula zusammen, um eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu wählen.
Nachdem Bürgermeister Winter nicht nur zu meiner großen Überraschung bei der Wahl keine Mehrheit hinter sich bringen konnte, muß nun die Ratsversammlung entscheiden, wer seine Nachfolge als Spitze der Plöner Verwaltung antritt.

Nachdem die ersten Namen von potentiellen Bewerber*innen gefallen sich hatte ich kurzfristig überlegt, meinen Hut auch in den Ring zu werfen, um Schlimmeres zu vermeiden.
Wie sich gezeigt hat, war das nicht nötig. Bürgermeister war vorher auch nie Teil meiner Lebensplanung. 

Die Stelle wurde deutschlandweit ausgeschrieben, es gab 29 Bewerbungen, 27 davon gingen zeitgerecht ein. Die Qualität der Bewerbungen war zum Teil sehr unterschiedlich. Auch die Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen war im Hinblick auf den beruflichen Werdegang und die Vorerfahrungen breit gestreut. Neben Verwaltungsfachleuten gab es auch Fachkräfte aus der Wirtschaft, die als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin Interesse daran hatten, die Leitung des Plöner Rathauses zu übernehmen.

Die Fraktionen haben zum Teil Kontakt mit den Bewerbern oder Bewerberinnen aufgenommen, die als besonders geeignet erschienen und Vorgespräche geführt. Danach wurden nach Abstimmung zwischen den Fraktionsspitzen acht Interessent*innen für das Amt zu einem Bewerbungsgespräch mit der Ratsversammlung eingeladen.
In den darauf folgenden Tagen kamen die meisten, wenn nicht alle Fraktionen erst einmal intern zusammen, um zu beraten, welche Bewerbung sie unterstützen werden. Anschließend kamen verschiedene Fraktionen zusammen, um gemeinsam zu beraten.

Bei diesen Beratungen kristallisierte sich heraus, dass es für eine Bewerbung eine deutliche Mehrheit der Stimmen in der Ratsversammlung geben wird. Unmittelbar im Anschluss an die Beratungen wurden mehreren Mitgliedern der Ratsversammlung aus unterschiedlichen Fraktionen ein gleichlaufender Vorschlag gemacht.
Ich gehe davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Ratsherren und Ratsfrauen diesem Vorschlag heute abend folgen wird.

Der Umstand, dass die Fraktionen sich im Vorfeld im wesentlichen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten festgelegt haben, mag als „Gekungel“ erscheinen. Das wurde mir gegenüber mehrfach zu Sprache gebracht.
Tatsächlich sprechen aber zwei Faktoren dagegen.
Zum einen haben alle Mitglieder der Ratsversammlung ein Interesse daran, dass der oder die Amtsnachfolger*in eine breite Rückendeckung in der Ratsversammlung hat,
zum anderen sind etliche Bewerber*innen in anderen Bereichen der Verwaltung oder Wirtschaft tätig. Für sie wäre es möglicherweise schädlich, in einer Wahl zu unterliegen, die absehbar nicht zu gewinnen ist. 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt in der Ratsversammlung ist der Antrag der CDU, eine Resolution zu den chaotischen Zuständen des Bahnverkehrs zu beschließen. Ich halte das für problematisch, weil der Anschein entsteht, dass die CDU die Ratsversammlung, die durch die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin höchstes öffentliches Interesse auf sich zieht, für die Eröffnung des Kommunalwahlkampfes nutzen will.
Würde es um die Sache gehen, hätte die CDU-Fraktion den Text der Resolution rechtzeitig an die anderen Fraktionen gegeben, um den Inhalt miteinander abzustimmen, so wie das nach meiner Erinnerung in der Vergangenheit üblicherweise gehandhabt wurde. Dann wäre ein gemeinsame Resolution aller Fraktionen zur Abstimmung gebracht worden.
Tatsächlich wurde der Entwurf der Resolution aber erst am Abend vor dem Tag der Ratsversammlung verschickt. Das ließ niemandem mehr die Zeit, zu reagieren.
So gibt es vier Möglichkeiten:
Entweder: 1. die Ratsversammlung stimmt mehrheitlich für die Resolution
oder: 2. Teile der Ratsversammlung stimmen dagegen
oder: 3. Die Resolution wird umgeschrieben und als Antrag aller Fraktionen der Ratsversammlung zur Abstimmung gestellt
oder: 4. die Resolution wird von der Tagesordnung genommen.
Bei  Möglichkeit 1. würde der Eindruck erweckt, die übrigen Fraktionen folgen der CDU und der CDU wird die Chance gegeben, sich im Kommunalwahlkampf als führende Kraft in der Stadt darzustellen.
Bei Möglichkeit 2. besteht die Gefahr, dass denjenigen, die dem CDU-Antrag nicht folgen, nachgesagt werden kann, sie würden nicht an der Sache orientieren und kleinkarierte Parteipolitik in den Vordergrund stellen.
Bei Möglichkeit 3. würde klar, dass alle Fraktionen an einem Strang ziehen. Die CDU würde darauf verzichten, als alleinige Initiatorin der Resolution aufzutreten und es den andern Fraktionen ermöglichen, mit auf den Zug aufzuspringen.
Bei Möglichkeit 4. wäre das Thema erst einmal vom Tisch.
Nach meiner Einschätzung ist eine Resolution in der vorliegenden Form nicht mehr erforderlich. Die Probleme mit dem Bahnverkehr auf der Strecke von Kiel nach Lübeck sind stadt- und amtsbekannt. Die Landesregierung hat Maßnahmen veranlasst, die Bahngesellschaft arbeit an der Lösung der Probleme und versuchen, schnellstmöglich normale Zustände herzustellen. Erste Schritte wurden getan, man ist auf einem guten Weg, wieder einen geregelten Bahnverkehr herzustellen.
Den Nutzen, den eine Resolution in dieser Situation haben soll, kann ich im Moment nicht erkennen, zumindest wenn es um die Sache geht.
Wenn es um den Nutzen für die Selbstdarstellung geht, dann war das ein brillantes taktische Manöver der CDU, das die übrigen Fraktionen in eine Zwickmühle gebracht hat.
Allerdings halte ich die Ratsversammlung, die eigentlich ausschließlich für die Wahl eines Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin angesetzt wurde, nicht für die richtige Bühne für derartige Manöver.

Fraktionswechsel, warum, und warum jetzt?

Mittwoch Abend habe ich gegenüber der Bürgervorsteherin und meiner Fraktionsführung meinen Austritt aus der SPD-Fraktion erklärt.Ich habe zur FWG-Fraktion (Freie Wählergemeinschaft) gewechselt. Mein Ziel ist es, der Ratsversammlung der Stadt Plön auch nach der Kommunalwahl am 14. Mai anzugehören.

In den letzen Monaten kam ich in Sachfragen mit den Mitgliedern meiner ehemaligen Fraktion leider immer seltener auf einen gemeinsamen Nenner. Es entstanden „Reibungsverluste“, die sowohl für meine Fraktion wie auch für mich problematisch wurden.

Daher stellte sich für mich die Frage, ob ich die laufende Legislaturperiode als Fraktionsmitglied der SPD zu Ende führe und nach der Wahl im Mai aus der Kommunalpolitik ausscheide oder ob ich versuchen will, noch einmal für die Ratsversammlung zu kandidieren.

Mein ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat dargelegt, dass ich nicht mit einem Listenplatz auf der Liste der SPD rechnen kann. Daher habe ich nach anderen Wegen gesucht und mich vor ein paar Tagen entschieden, die Fraktion zu wechseln. Da meine Standpunkte in den letzen Monaten im Grundsatz oft denen der FWG-Fraktion entsprachen, lag die Entscheidung nahe, in der nächsten Kommunalwahl für die FWG anzutreten.
Unter diesen Umständen wäre es nicht zu erklären und völlig unglaubwürdig, für die SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung zu sitzen und gleichzeitig für die FWG zu kandidieren und Wahlkampf zu machen.

Ich möchte mich bei meinen alten Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion für die zum Teil sehr kontroversen Diskussionen, aber den fairen und offenen Umgang miteinander bedanken.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich vor fünf Jahren aufgrund meiner Kandidatur auf der Liste der SPD gewählt haben, möchte ich versichern, dass ich in den nächsten 3 1/2 Monaten nicht gegen die SPD Fraktion arbeiten werde, auch wenn ich an meinen Positionen und Überzeugungen festhalte. Ich werde mich wie bisher auf Sachfragen konzentrieren.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich gewählt haben, weil sie mir als Mitglied der Ratsversammlung vertrauen und die meine politischen Positionen im wesentlichen teilen, möchte ich versichern, dass ich auch in Zukunft Kurs halten werde. 

Transparentes Verfahren für das Windkraftwerk an der B 76?

Der Begriff „Aktenmäßigkeit der Verwaltung“ geht auf den deutschen Soziologen, Nationalökonom und Juristen Max Weber zurück, (https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Weber) der auch die Begriffe Gesinnungs- und Verantwortungsethik geprägt hat, die heute oft mißbräuchlich und diffamierend genutzt werden.

Die Aktenmäßigkeit der Verwaltung sieht vor, dass der Sachstand eines Vorganges jederzeit aus den Akten hervorgehen muss. Wichtig ist aber auch, dass aus den Akten hervorgehen muss, wie es zu einer Entscheidung gekommen ist. Heute würde man die „Aktenmäßigkeit“ auch im Zusammenhang mit dem Begriff „Transparenz“ benutzen, ohne das damit das gleiche gemeint ist.
Daher finde ich es gut, dass wir uns in der Protokollführung nicht nur auf ein Ergebnisprotokoll beschränken, sondern zumindest Verlaufsprotokolle vorliegen, die teilweise den Charakter von Wortprotokollen haben. Das macht Abwägungen transparent und nachvollziehbar.

Was mich seit einigen Monaten ärgert ist der Versuch, den Bau einer Windkraftanlage auf dem Gelände der Kläranlage so weit und so lange wie möglich aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten, obwohl es sich nach meiner festen Überzeugung um ein Vorhaben handelt, das von öffentlichem Interesse ist.

Daher habe ich seit einiger Zeit ein Problem mit der Absicht der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR, Eigentümerin ist die Stadt Plön), auf dem Gelände des Klärwerkes Tweelhörsten eine Windenergieanlage zu errichten. Die Gründe, die für mich dagegen sprechen, führe ich am Ende des Beitrages noch einmal stichpunktartig auf. In diesem Beitrag möchte ich mich schwerpunktmäßig mit dem Verfahren befassen, obwohl das für viele dröger Stoff sein wird.

Das Grundproblem ist, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates der Stadtwerke AöR nicht öffentlich sind. In den Sitzungen werden Geschäftsgeheimnisse besprochen. Damit ist das vom Grundsatz her auch in Ordnung. Daher sind die Mitglieder des Verwaltungsrates, zu denen ich auch bis zum 21. September 2022 diesen Jahres gehörte, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Um mich nicht angreifbar zu machen, habe ich mich zu den Planungen bis dahin auch nicht öffentlich geäußert und ich werde auch zu Inhalten der Sitzungen des Verwaltungsrates nichts schreiben.

Wie auch immer:
In der Sitzung des Hauptausschusses (HA) vom 16. Mai 2022 haben sowohl der Bürgermeister wie auch die Bürgervorsteherin über die Absicht der Stadtwerke AöR gesprochen. (Ich habe mehrfach unkorrekter Weise geäußert, dass das in einer Sitzung der Ratsversammlung geschehen sei und bitte den Fehler zu entschuldigen) In der Niederschrift der Sitzung des HA wird die Aussage des Bürgermeisters wie folgt protokolliert: „Seitens der Stadtwerke wurde auch eine Windkraftanlage zur Stromerzeugung erwogen“. Etwas später ist zu lesen: „Die Bürgervorsteherin berichtet, dass in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates darüber gesprochen wurde, eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Windergieanlage auf dem Gelände des Klärwerkes zu stellen.“
Damit war im Grunde genommen die Öffentlichkeit hergestellt, allerdings nicht im Bezug auf den Stand des laufenden Verwaltungsverfahrens.

Am 15. November 2022 habe ich dann in meinem Blog einen Beitrag veröffentlicht, den Verfahrenich auch auf Facebook verlinkt habe. 
http://www.ingo-buth.de/2022/11/15/gegenwind-fuer-ein-windkraftwerk/
In dem Beitrag habe ich begründet, warum ich die Kläranlage Tweelhörsten als Standort für eine Windkraftanlage für problematisch halte. Auf Facebook gab es einige kleinere – zustimmende und ablehnende – Diskussionsbeiträge. Es entwickelte sich aber keine allgemeine Debatte.

Dennoch hatte ich nach mehreren Gesprächen den Eindruck, dass das Vorhaben in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt ist. Dabei sind Windkraftanlagen eigentlich immer von öffentlichem Interesse. Die Diskussion setzt aber meist erst ein, wenn Planungen weit fortgeschritten sind und die Bürger*innen erst so spät davon erfahren, dass eine Grundsatzentscheidung „Ja oder Nein“ kaum noch möglich ist. Danach wird dann nur noch gesichtswahrende Kosmetik an den Planungen betrieben.

Ich habe bereits in einem anderen Beitrag Frau Prof. Dr. Gerdes-Rohkamm zitiert:
“Weil uns das, was wir heute bauen, meist über 100 Jahre begleitet, ist Bauen eine große Verantwortung.” Das halte ich für eine richtige und wichtige Aussage.

Da die Presse nicht in jeder Ausschusssitzung anwesend ist, wohl aber in den allermeisten Ratsversammlungen, hatte ich mich sehr kurzfristig entschieden, das Thema Windkraftanlage noch einmal in der Ratsversammlung anzusprechen um eine öffentliche Diskussion anzustoßen.

Ansatzpunkt war der Tagesordnungspunkt 15 / Wirtschaftspläne 2023 der Stadtwerke Plön AöR sowie der Stadtwerke Versorgungs GmbH.
Im Wirtschaftsplan war zu lesen, dass für den Bau einer Windkraftanlage oder Photovoltaikanlage 1.200.000,- Euro in den Haushaltsplan eingestellt werden.
(Das nebenbei: Eine Photovoltaikanlage auf den Trammer Seewiesen kann ich mir aus Gründen des Landschaftsschutzes auch nicht vorstellen. Daher habe ich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung angeregt zu prüfen, ob die Stadt Plön sich nicht am PV-Feld der Gemeinde Wittmoldt beteiligen könnte, das gerade mal zwei Kilometer vom Klärwerk entfernt liegt.)

Da der Tagesordnungspunkt 15 nur eine Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne, aber keine Beratung und keinen Beschluss vorgesehen hat, hätte die Bürgervorsteherin oder ihr Vertreter eine Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt unterbinden können.
Daher habe ich mich entschieden, das Thema unter dem Tagesordnungspunkt 7 / „Anfragen der Ratsmitglieder“ anzusprechen.

Damit sowohl die Mitglieder der Ratsversammlung wie auch die anwesenden Gäste wie auch die Pressevertreter*innen die Fragen verstehen, habe ich den Sachstand ausgeführt. Das ist natürlich schon „taktisch“ gewesen, um eine breitere „Öffentlichkeit“ herzustellen.
Die Bürgervorsteherin, die gesundheitlich sehr angeschlagen war und später die Sitzung verlassen hat – an dieser Stelle möchte ich ihr von ganzem Herzen gute Besserung wünschen –  versuchte zwei Mal, mich zu unterbrechen, was ich aber zurückgewiesen habe.
Die eigentlichen Fragen, die mich bewegt haben, sind:
– Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung?
– Ist der Standort auf seine Eignung hin untersucht worden?

Beide Fragen sind durchaus begründet.

Ich habe mit mehreren Personen gesprochen, die sich schon früher mit Windenergieanlagen befasst haben. In dem Zusammenhang ist die Aussage gefallen, dass sich Kleinwindenergieanlagen unter heutigen Bedingungen nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Diese Aussage bezieht sich möglicherweise nur auf die Einspeisung von Energie in das öffentliche Netz und nicht auf den Eigenverbrauch, aber zu klären wär das.

Darüber hinaus habe ich starke Zweifel, ob der Standort aus technischer Sicht überhaupt geeignet ist. Der Wind weht relativ gleichmäßig über die Fläche des Kleinen Plöner Sees. Dann trifft er auf die Halbinsel, die eine ca. 10 Meter hohe, fast durchgehende Ufervegitation aufweist. Dazwischen sind Abschnitte mit Baumgruppen, die nach meiner Schätzung ca, 20 Meter hoch sind. Dadurch werden in unmittelbarer Nähe der Windenergieanlage starke Turbulenzen hervorgerufen, die:
zum einen zu höheren Belastungen für das Material und damit zu vermehrtem Verschleiß und häufigeren Wartungsarbeiten führen,
zum anderen den Wirkungsgrad der Anlage negativ beeinträchtigen.
Das ist nicht aus der Luft gegriffen. So schreibt der Bundesverband WindEnergie eV in einer Studie zur Wirtschaftlichkeit und Vergütung von Kleinwindenergieanlagen bereits im Dezember 2012:
„Auch die schwer einzuschätzenden Standorte bereiten der Kleinwindenergiebranche Probleme. Oftmals sind die Standorte eher mit schlechtem Windregime ausgestattet. Es herrschen bei Nabenhöhen zwischen 5 m und 30 m geringe Windgeschwindigkeiten vor, jedoch mit einer hohen Turbulenz.“
Ob eine Windkraftanlage unter diesen Bedingungen überhaupt die Leistung erreicht, von der man seitens der Stadtwerke ausgeht, ist zumindest für mich fraglich.

Die oben genannten Fragen habe ich an meinen Kollegen Gerd Weber (Bündnis 90/die Grünen) als Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke AöR gerichtet.
Der hat die Fragen nicht beantwortet. Damit ist davon auszugehen, dass beide Fragestellungen bisher nicht untersucht wurden.
Er führte allerdings aus, dass die Bauvoranfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) behandelt wurde. Zweck der Bauvoranfrage war sei es zu prüfen, ob an dieser Stelle überhaupt eine Genehmigung für eine Windkraftanlage erteilt werden kann.
Leider ist es mir aufgrund der Verschwiegenheitspflicht an dieser Stelle nicht möglich, öffentlich Aussagen zum Abstimmungsergebnis und vor allem zu den Inhalten der Verwaltungsvorlage zu machen. 

Damit liegt die Entscheidung jetzt beim Kreis. Ich gehe davon aus, dass dort nicht nur die ökologischen Fragen, sondern auch die Rechtsgrundlagen für eine Genehmigung sorgfältig geprüft werden.

Ich finde das bisherige Verfahren problematisch, weil der Bau einer Windenergieanlage mit der Höhe der Hochhäuser an der Fegetasche durchaus von öffentlichem Interesse sein dürfte.
Damit wäre für mich eine vorhergehende Beratung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) sinnvoll gewesen. Vorsitzender des Ausschusses ist der Kollege Weber.
Es ist zwar vom Verfahren her vorgesehen, das der SteP das gemeindliche Einvernehmen zu Bauvoranfragen erteilt oder versagt, aber in diesem Fall wäre eine vorherige Befassung des GUT durchaus sinnvoll gewesen.

Für mich wäre es interessant gewesen, wie der GUT sich in der Grundsatzfrage „Ja oder Nein“ positioniert hätte. Im Grunde genommen ließe sich der Ablauf so interpretieren, dass die Mitglieder des GUT in dieser Frage erst einmal übergangen wurden, um das Verfahren weiter zu treiben, bis es unumkehrbar ist.
Natürlich liegt hier wieder das Gegenargument in der Luft, ich würde mit Unterstellungen arbeiten.

Letztendlich haben die Mitglieder des Hauptausschusses – und der übergeordneten Ratsversammlung – im Rahmen des Beteiligungsmanagements vermutlich ein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Stadtwerke der AöR, sofern es sich dabei um Mitglieder der Ratsversammlung oder bürgerliche Mitglieder handelt. Das kann immer noch spannend werden. Ich gehe jetzt auch davon aus, das die Windenergieanlage Gegenstand der Kommunalwahl im Mai 2023 wird.

Zu guter Letzt noch einmal die stichpunktartige Zusammenfassung meiner Sachstandsdarstellung und der Fragen in der Sitzung der Ratsversammlung, so wie ich sie mir notiert habe. Am Rednerpult habe ich auf Basis der Stichpunkte relativ frei geredet.

1. Es sollte bekannt sein, dass auf dem Gelände des Klärwerks eine Windkraftanlage errichtet werden soll.
2. Die Anlage ist doppelt so hoch wie der Parnaßturm bzw. so hoch wie die Hochhäuser an der Fegetasche.
3. Aspekte des Landschaftsschutzes und des Landschaftsbildes bleiben unbeachtet
Der Standort der Windkraftanlage liegt auf einer Halbinsel mitten im Kleinen Plöner See.
4. Das Gebiet des Klärwerkes ist an drei Seien von einem FFH-Gebiet umgeben.
5. Wer Seeadlersalami mag, baut an der Stelle eine Windkraftanlage. Die Seeadler fliegen an der Stelle über der Landbrücke von Trammer See und Kleinem Plöner See niedrig und im Drehbereich des Rotors.
6. Zahlreiche Zugvögel halten sich im Bereich der Ufervegetation und der Kleingärten auf, derzeit Grünfinken und Wacholderdrosseln. Sie werden durch bodennahe, schnelldrehende Rotoren von Kleinwindanlagen ebenfalls gefährdet.
7. Erhöhte Belastung für die Kleingartenanlage, die in unmittelbarer Nähe des Standortes für die Windkraftanlage liegt und ein wichtige Naherholungsgebiet ist.
8. Die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden der Stadtwerke, der Maßnahme Land in Sicht und des Kompostplatzes des Kreises liegen in unmittelbarer Nähe des Standortes für die Windkraftanlage.
9. Es liegen Wohnungen in unmittelbare Nähe der geplanten Windenergieanlage.
10. Frage: Eignung des Standortes?
11. Frage: Berechnung der Wirtschaftlichkeit?

 

Herr Kuhr vom OHA und das Gschmäckle

In der Ausgabe des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) erschien am Samstag, dem 19. November 22 ein von Herrn Michael Kuhr geschriebener Artikel unter der Überschrift:
„Winter atmet auf – doch ein Gschmäckle bleibt“.
Ein Gschmäcke gibt es, aber nach meiner Meinung ein ganz anderes als Herr Kuhr meint.

Am Wochenende mußte ich auf einer privaten Veranstaltung der Behauptung entgegentreten, wir würden uns in der Ratsversammlung bei der Wahl des nächsten Bürgermeisters (oder der nächsten Bürgermeisterin) etwas zurechtmauscheln. Es stand dabei die Behauptung im Raum, dass niemand den Mut hatte, als Gegenkandidat gegen den amtierenden Bürgermeister anzutreten. Mein Gesprächspartner vermutete, dass ein Gegenkandidat bei einer Wahl durch die Bevölkerung keine Chance gehabt hätte. Darum sei eine Intrige gegen Herrn Bürgermeister Winter gesponnen worden. Zumindest käme das bei der Bevölkerung so an. Mit der Nein-Stimmen Kampagne wäre seine Wiederwahl verhindert worden und nun würde eine Mehrheit in der Ratsversammlung sich einen neuen Kandidaten hinmauscheln. Als Mitglied der Ratsversammlung habe ich diesen Vorwurf der Mauschelei zurückgewiesen.

Dennoch ist dieser Aussage nur schwer zu begegnen. Die Umstände, die mit zu dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl geführt haben, könnten so interpretiert werden.

In dem Zusammenhang muss nun auch der Artikel von Herrn Kuhr betrachtet werden, der über die Strafanzeige von Herrn Dr. Kickler gegen Herrn Bürgermeister Winter berichtet hat. Diese Strafanzeige wurde im Vorfeld der Bürgermeisterwahl gestellt. Die Strafanzeige war offenbar substanzlos. Die Ermittlungen wurden nach dem Wahltermin eingestellt. Dennoch wird jetzt, Wochen nach der Wahl, mit dem Artikel ein „Gschmäckle“ suggeriert, das Herrn Bürgermeister Winter angedichtet wird.
Genau das hat ein Gschmäckle und wirft die Frage auf: „Warum?“
Ich kann es mir nicht erklären.

Dazu möchte ich noch einmal meine Sicht der Dinge darstellen:

Während der Bürgermeisterwahl wurde u.a. die Finanzierung des Bürgerbüros in der Langen Straße thematisiert. Die ursprünglichen Kosten für die Ausstattung wurden mit 20.000,- Euro beziffert, letztendlich kostete uns das Bürgerbüro über 200.000,- Euro.
Dazu kam, dass die Absprachen zur Finanzierung und Nutzung mit den Stadtwerken Plön, die das Büro in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung nutzen, nicht tragfähig waren.
Auf Veranlassung des Hauptausschusses wurde der Vorgang zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.
Die Prüfung endete mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister, weil er  gegen Kommunalrecht verstoßen hat. Den Verstoß hatte er bereits im Vorfeld gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt. Es wurde eine Disziplinarstrafe gegen den Bürgermeister ausgesprochen. Diese Strafe hat der Bürgermeister akzeptiert. Sie wurde rechtswirksam.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
Das ganze ist durch die Presse gegangen.
Ich kann in dem Zusammenhang kein „Gschmäckle“ erkennen.

Hätte die Kommunalaufsicht – die zweifellos über erheblichen rechtlichen Sachverstand verfügt – einen Anhaltspunkt für Untreue gesehen, hätte sie den Fall mit Sicherheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das hat sie aber nicht getan.

Dennoch kann natürlich jeder*e eine Strafanzeige stellen, das ist sein oder ihr gutes Recht. Nun ist allgemein bekannt, dass rechtliche Verfahren eine ganze Zeit dauern. Von daher war absehbar, dass die Entscheidung über die Aufnahme oder Einstellung von Ermittlungen nicht vor dem Termin der Bürgermeisterwahl erfolgen wird. Es muß eigentlich jeder*m klar sein, dass das Einfluß auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl haben kann. Wenn das die Absicht war, wäre der Zeitpunkt der Abgabe der Strafanzeige sicher taktisch gut gewählt.
Natürlich können auch andere Motive, beispielsweise die Sorge um das öffentliche Wohl, als Motivation für die Abgabe einer Strafanzeige angenommen werden. Das kann letztendlich nur beantworten, wer die Anzeige erstattet hat. Darüber will ich nicht spekulieren.

Dazu kommt, dass in der Strafanzeige nach meinem Kenntnisstand ganze Passagen aus der Begründung der Disziplinarstrafe verwendet wurden. Hier stellt sich die Frage, ob jemand – und wenn ja, wer – Informationen weitergegeben hat, die als „Vertrauliche Personalangelegenheit“ gekennzeichnet waren und so zu behandeln sind. Der Personenkreis, der Zugang zu den Unterlagen des Disziplinarverfahrens hatte, ist denkbar klein. Es sind, was die Politik betrifft, die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter*innen.

Jetzt meine rhetorische Frage: „Herr Kuhr, ist es das, was Sie mit Gschmäckle meinen?“