Für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem

Ich hab in der letzten Zeit nicht so viel gebloggt, wie ich es mir gewünscht hätte. Ein Grund dafür ist, daß ich im Oktober immer sehr viel Papierkram bei mir aufläuft, dazu kamen familiäre Verpflichtungen und nicht zuletzt bin ich auch auf Facebook aktiv, wo man im direkten Kontakt mit anderen Diskutieren und Meinungen austaschen kann. So habe ich kürzlich einen kurzen Beitrag eingestellt, daß ich mich über die GEZ geärgert habe, weil Telefonate und FAXe an die GEZ grundsätzlich gebührenpflichtig sind, bis ich festgestellt habe, daß man problem- und kostenfrei über die Homepage der GEZ alles regeln kann.
In Folge wurde von einem Facebook-Freund die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in seinem jetzigen Umfang in Frage gestellt. Die Grundsatzaussage: Ein Fernsehsender, ein Radiosender und eine Internetpräsenz sind ausreichend. Unterhaltungssendungen können die Privaten besser bereitstellen.
Daraufhin habe ich meine Position wie folgt zusammengefaßt:

“Moin, ich finde, ein Fernseh- und ein Radiosender ist zu kurz gegriffen. Deutschlandfunk als überregionaler Sender hat für mich ebenso seine Berechtigung wie z.B. NDR Info als regionaler Sender. Das gilt auch fürs Fernsehen. Die einzige Frage, über die man diskutieren kann ist, ob ARD und ZDF als überregionale Sender nebeneinander eine Berechtigung haben. Um mir da ein abschließendes Urteil zu bilden, fehlt mir aber die ausreichende Hintergrundinformation. Regionale Sender wie NDR, BR, … haben für mich ebenfalls eine Berechtigung.
Darüber hinaus bin ich ein echter Freund von Spartensendern wie z.B. ZDF-Info. Da gibt es definitiv die besten Dokus, vielleicht auch noch ZDF NEO und 3sat, im Niveau deutlich über allem, was es bei D-MAX über die dicksten Panzer oder bei nTV irgendwie über das Dritte Reich gesendet wird.
Die Frage, wie präsent die öffentlich rechtlichen im Internet sein müssen oder sein dürfen, um ein zeitgemäßes Angebot bereitzustellen, ist gerade zu Recht in der Diskussion. Eine dem Übertragungsmedium Internet angepaßte Grundversorgung sollte in jedem Fall gewährleistet werden. Dazu gehören auch umfassende Mediatheken. Über den Umfang der Bereitstellung verschriftlichter Zusatzinformationen sollte man nachdenken. Hier eine zusätzliche Konkurrenz zu der ohnehin schon unter dem Konkurrenzdruck des Internet stehenden Presse zu schaffen, wäre für mich tatsächlich nicht förderungswürdig.
Daß die Privaten bessere Unterhaltungssendungen hinbekommen, bezweifel ich, zumindest wenn man die Qualität als Bewertungskriterium heranzieht. Ich will jetzt nicht durchzappen, aber es laufen dort vermutlich gerade 3 Scripted Reality Formate und zwei Shopping-Sendungen.
Leider haben die Privaten nach ihrer Implementierung durch Ex-Kanzler Kohl, der damit im Rahmen seiner “geistig-moralischen Wende” ein Gegengewicht zum öffentlich rechtlichen “Rotfunk” schaffen wollte, die ör Sender in einer Art Verflachungswettbewerb im Niveau deutlich nach unten gezogen. Dschungelkamp ist ähnlich dämlich wie seinerzeit Tutti Frutti.
Einen positiven Nebeneffekt der privaten Unterhaltungskultur will ich aber nicht unerwähnt lassen. Immer, wenn Anfang der Neunziger Jahre ein Softporno auf RTL oder anderen lief, ging – Beobachtungen von Kameraden zu Folge – die Intensität der Kampfhandlungen zwischen den ortsansässigen Konfliktparteien in EX-Jugoslavien deutlich zurück. In Anlehnung an “Make Love, not War” würde ich sagen: “Watch Sex, dont fight”.  In Zeiten von YOUPORN ist das aber auch nicht mehr relevant.”

Haushaltsentwurf SteU

Heute wurde im Ausschuß der Haushaltsplan des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) behandelt. Der Haushalt ist das “Königsrecht der Politik”, die Haushaltsdebatte ist ein guter Anlaß für die politische Auseinandersetzung,  Profilierungsversuche und vor allem die Grundlage für alles, was im kommenden Jahr finanziert werden soll. Unabhängig von  in Parteiprogrammen niedergelegten Wunschzetteln wird mit dem Haushalt festgelegt, was tatsächlich realisierbar ist.

Erstaunlicherweise gab es um die einzelnen Positionen wenig Streit. Die Höhe der Planungskosten ist eine Position im Haushalt, die gerne hinterfragt wird. In Anbetracht der in Aussicht stehenden Städtebauförderung gab es hier aber nur verhaltene Kritik. Interressant waren die Anmerkungen von Herrn Ewers (FWG), der die Ansätze für Leistungen der Stadtwerke im ablaufenden Haushaltsjahr als zu niedrig bezeichnete. Gleichzeitig betonte er, dass die Ansätze für 2018 wieder auf einen realistischen Wert angehoben seien. Der Bürgermeister bestätigte ihn in seiner Auffassung.

Städtebauförderung und Sammelruftaxi

Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat wird bemerkt haben, dass ich mich immer dafür eingesetzt habe, mit vorausschauenden Planungen die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Plön in den Kreis der Gemeinden aufgenommen wird, die mit Geld aus der Städtebauförderung unterstützt werden.
Wie im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) angedeutet wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass Plön zu den Städten in Schleswig Holstein gehören wird, die in den Genuss der Städtebauförderung kommen werden.
Erfolg hat viele Eltern, vor allem wohl die Verwaltung, die sich der Sache angenommen hat.
Als Anstoßgeber hefte ich mit aber klein wenig vom Erfolg auch an meine Fahne.

Nicht auf meinem Mist gewachsen ist die Idee des Sammelruftaxis. Die Bewohner*innen des Parnassgebietes, wo auch das DRK-Altenheim angesiedelt ist, beklagen, dass die Innenstadt an Samstagen und Sonntagen mit dem Bus nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden auf Vorschlag des Bürgermeisters 5.000,– Euro in den Haushalt sentwurf eingestellt, um einen einjährigen Versuch mit Sammelruftaxis zu starten. Die Sammelruftaxis werden am Samstagnachmittag und am Sonntag jeweils am Vormittag und Nachmittag nach Fahrplan verkehren. Voraussetzung ist, dass sich die Fahrgäste vorher telefonisch zur Mitfahrt melden. Details sind mir noch nicht bekannt, die Aktion finde ich aber gut.

Krisenzone CDU-Fraktion

In der heutigen Ratsversammlung wurde vom Bürgervorsteher mitgeteilt, dass Stefan Thomsen die CDU Ratsfraktion verlassen hat. Ob er von sich aus ausgetreten ist, ausgeschlossen wurde oder einem Ausschluß zuvorkam, ließ sich der Mitteilung nicht exakt entnehmen.

Darüber hinaus scheint es in der CDU-Fraktion ziemlich zu krachen. Der ehemalige Ratsherr Oliver Hagen wurde für seine langjährige Tätigkeit geehrt und machte in seiner kurzen Ansprache klar, dass er seinen Posten nicht nur aus privaten, beruflichen und gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat. Offenbar spielen auch politische Gründe eine Rolle. Er deutete erhebliche Differenzen im Ortsverein über die zukünftige Ausrichtung der Kommunalpolitik an und äußerte, daß er nach dreißgjähriger Zugehörigkeit zur CDU mit seinem Parteiaustritt einem Parteiauschlußverfahren zuvorgekommen sei.

Fast alles aus 75 Minuten Ratsversammlung

Personalwechsel bei der Plöner Feuerwehr. Kai Böhrens übernimmt das Amt des Wehrführers  zum 1. Dezember Horst Stüve. Die Ratsversammlung hat dem Personalwechsel gemäß § 11 Abs.3 Brandschutzgesetz einstimmig zugestimmt.
Der Bürgervorsteher bedankte sich bei Herrn Stüve für die geleistete Arbeit und wünschte Herrn Böhrens Glück und Erfolg für das neue Amt, verbunden mit dem Wunsch, daß unsere Feuerwehrleute stets wohlbehalten aus den Einsätzen nach Hause kommen.

Über die Verabschiedung von Ratsherr Oliver Hagen werde ich gesondert berichten.

Ein weitere Tagesordnungspunkt war der Haushaltsplan. Hier wurde ein Nachtragshaushalt fällig, weil der Bürgermeister die Bauverwaltung mit einer Stelle verstärkt hat. Zudem sank der Fehlbedarf um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Vorsitzende des für Finanzen zuständigen Hauptausschusses Herr Stefan Plischka (CDU) erläuterte, daß die gute Einnahmesituation bei den Gewerbesteuern und die geringfügig gesunkene Kreisumlage für die niedrigere Neuverschuldung gesorgt hat. Der Bürgermeister Herr Lars Winter (SPD) gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß der Kreis, der über die Kreisumlage von den gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen profitiert, die Kreisumlage entsprechend absenken wird.
Herr Plischka führte aus, daß bei einer bestehenden Verschuldung von ca. 15 Mio Euro und einem strukturellen Defizit von 1,2 bis 1,5 Mio Euro das Eigenkapital der Stadt vermutlich in drei Jahren aufgezehrt ist.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Plön wurde verabschiedet. Die von mir und Herrn Kuhnt eingebrachten Änderungsvorschläge (Tempo 30 Zone nicht nur vor der Kita in der Rautenbergstraße, sondern auch vor der Grundschule, Ausdehnung der Tempo 50 Zone bis zur Ausfahrt Appelwarder sowie Ausdehnung der Tempo 50 Zone über den Mühlensee hinaus bis zum Koppelsberg) wurden angenommen. Die CDU brachte noch den Vorschlag ein, „Flüsterasphalt“ zukünftig nicht nur auf den Bundesstraßen, sondern auf allen Straßen zu verwenden. Ein sinnvoller Schritt, auch wenn der „Flüsterasphalt“ seine lärmmindernde Wirkung erst richtig bei höheren Geschwindigkeiten entfaltet. Hier wird der technische Fortschritt vielleicht dafür sorgen, daß es auch im Bereich niedriger Geschwindigkeiten zu verbesserten Ergebnissen kommt.
Durch den Lärmaktionsplan entsteht kein Rechtsanspruch auf eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen. Vielmehr wird darauf zu achten sein, daß die Maßnehmen nunmehr bei jeder sich bietenden Gelegenheit, etwa bei der Erneuerung von Straßen, umgesetzt werden.

Die Satzung für den Seniorenbeirat wird geändert. Da es immer schwieriger wird, Mitglieder für dieses Gremium zu finden, wird die Zahl der Beiräte von neun auf fünf reduziert. Der Tagungstakt und die Abstimmungsmodalitäten wurden entsprechend angepasst.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.

Alternative Fakten als Grundlage für ein Neubaugebiet?

Um den Bedarf für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf zu beründen, wird jetzt dem Anschein nach mit alternativen Fakten gearbeitet.

So behauptete der Rathjensdorfer Bürgermeister Koch in der gestrigen Einwohnerversammlung in Rathjensdorf, dass die bestehende Innenraumpotentialanalyse, die von drei möglichen Bauplätzen im Rathjensdorfer Innenbereich ausgeht, nach wie vor Bestand hat. Vielleicht gäbe es sechs oder sieben potentielle Bauplätze, aber das sei kein Ersatz für die 22 Wohneinheiten, die Rathjensdorf im Neubaugebiet Seewiesen entwickeln kann.

Tatsache ist aber, dass Herr Bürgermeister Koch bereits im Oktober 2015 an einer Besprechung bei der Landesplanung teilgenommen hat, in der es um die Entwicklung von bis zu 22 Bauplätzen im Innenbereich von Rathjensdorf ging. Die ebenfalls anwesenden Vertreter*innen der Kreisplanung und der Stadt Plön hatten seinerzeit keinerlei Bedenken gegen die Umsetzung entsprechender Pläne vorgebracht.

Am 10. November 2015, also nur knapp einen Monat nach der Besprechung bei der Landesplanung, habe ich in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Planungsverbandes die Frage an Herrn Koch gestellt, ob es tatsächlich nur diese drei in der Innenraumpotentialanalyse ausgewiesenen Bauplätze in Rathjensdorf gibt. Dies hat er bestätigt.
(Dabei stellt sich für mich die Frage, ob er die Tatsachen bewußt verschwiegen oder die Inhalte der Besprechung bei der Landesplanung in der Kürze der Zeit einfach vergessen hat. Vielleicht hat er sich auch nur beim taktischen Umgang mit der Wahrheit erwischen lassen.)
Auf jeden Fall wären auf den Flächen die 15 Wohneinheiten, um die Rathjensdorf nach derzeit gültigem Landesentwicklungsplan bis 2025 wachsen dürfte, abgedeckt. Zusätzlich wäre es möglich gewesen, 7 weitere Wohneinheiten auf Plöner Kontingent zu entwickeln.

Das hätte allerdings bedeutet, dass der Rathjensdorfer Bedarf an Wohneinheiten im Innenbereich gedeckt werden kann.
Da es dem Anschein nach einen starken Drang oder Druck gibt, das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) zu realisieren, wurde dieses Potential seither  ignoriert. Damit konnte bislang der geltende gesetzlich verankerte Grundsatz: „Entwicklung im Außenbereich nur, wenn die Entwicklung  im Innenbereich nicht möglich ist“, ausgehebelt werden.

Obwohl das Protokoll der Sitzung bei der Landesplanung bekannt ist (die Kieler Nachrichten haben in einem bemerkenswerten Beitrag am 02. Juli 2016 darüber berichtet / http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Ploen/Ploener-irritiert-ueber-Rathjensdorf-Seewiesenprojekt-vertagt), hat Herr Bürgermeister Koch in der gestrigen Sitzung wiederholt, dass Potentialflächen im Innenbereich Rathjensdorfs nicht zu Verfügung stehen würden. Bei dieser Behauptung blieb er auch, als aus der Einwohnerschaft der Hinweis kam, dass der Eigentümer des betreffenden Grundstückes starkes Interesse daran hat, die entsprechenden Flächen zu verkaufen und ein Investor bereit stände.

Da ganz offenkundig ausreichend Potential für die  Innenraumverdichtung verfügbar ist, wäre es jetzt die Pflicht des Rathjensdorfer Bürgermeisters, diesen Weg weiter zu verfolgen, da er aufgrund der rechtlichen Regelungen vorrangig ist.
Der Hinweis aus der Rathjensdorfer Selbstverwaltung, dass das ja aufwendiger wäre und man mit den Seewiesen doch schon so weit ist, ist aus rechtlicher Sicht völlig irrelevant.

Meine Vermutung ist, dass auf Basis alternativer Fakten erst die Seewiesen umgesetzt werden sollen in der Hoffnung, danach auf Basis eines überarbeiteten neuen Landesentwicklungsplanes auch die Flächen im Innenbereich bebauen zu können. Das wäre aus Rathjensdorfer Sicht pfiffig, ist aber durchschaubar.

Die Plöner Ratsherren und Ratsfreuen lassen es aber offenbar mit sich machen.

Schön auch der relativierende kochsche Hinweis: “Einige Trammer hätten gegen das Vorhaben unterschrieben.”
Alternativ würde ich sagen: “Fakt ist: Zwei Drittel der Trammer haben unterschrieben.”

Ich weiß warum.

Im Rahmen der gestrigen Informationsveranstaltung zum Thema Seewiesen bzw. Neubaugbiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich gefragt, ob die Kosten für die Ertüchtigung der Straße von der B76 zum Neubaugebiet in der Folgekostenabrechnung mit berücksichtigt seien.
Der Verbandsvorsteher antwortete, daß die Kosten für den Straßenbau vom Investor getragen werden. Dennoch würde die Folgekostenabrechnung aktualisiert, um etwa die Kosten für soziale Einrichtungen wie Kindergarten- und Schulplätze zu berücksichtigen.
In dem Zusammenhang äußerte der Planer Herr Blank, dass die Folgekostenberechnung zwar im Baugesetz vorgesehen sei, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist., Er habe viele Projekte betreut, aber noch nie erlebt, daß Landes- und Kreisplanung – so wie hier – auf entsprechende Berechnungen bestehen und könne sich das nicht erklären.

Ich kann mir das erklären. Es ist der zaghafte Versuch, Rathjensdorf und Plön von einer blödsinnigen, weil langfristig teuer werdenden Entscheidung abzubringen, ohne selber Gefahr zu laufen, den Anschein zu erwecken, in die Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.

Wer ein klein wenig weiß, wie Fachbehörden ticken, versteht auch diesen Wink mit dem Zaunpfahl.

Wer heute Neubauten im Außenbereich baut, plant damit den zukünftigen Leerstand im Innenbereich.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand gestern, am 12. September 2017, eine Informationsveranstaltung in der Aula am Schiffsthal statt. Die Veranstaltung war gut besucht. Es waren auch zahlreiche Mitglieder der Ratsversammlung anwesend. Da der Planungsverband quasi aus der Verwaltung der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf herausgelöst ist, sind die meisten Ratsherren, Ratsfrauen und GEmeindevertreter*innen auch nur Öffentlichkeit.
Eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung wird heute um 19:30 Uhr in Rathjensdorf im Dörpshus in Theresienhof stattfinden.

Alles in allem habe ich einen großen Teil der Fragestunde bestritten, aber auch von den anderen Fragesteller*innen waren mit einer Ausnahme lediglich kritische Stimmen zu hören.

Leider habe ich nicht so gut „performt“ wie erhofft. In einem ersten Redebeitrag wollte ich anhand der Zahlen aus einer Vorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachweisen, daß der in der Kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose ausgewiesenen Wohnraumbedarf von 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Potentialflächen bereits um 70 Wohneinheiten überschritten ist. Der Verbandsvorsteher und Bürgermeister wies mich darauf hin, daß die Zahlen aus der Vorlage nicht-öffentlich sind. Daher habe ich mich auf die bloße Feststellung beschränkt und betont, daß Entwicklungen im Außenbereich nur zulässig sind, wenn im Innenbereich kein Potential vorhanden ist. In diesem Fall wäre sie also rechtswidrig.
Der Verweis auf die Nichtöffentlichkeit hat mein Konzept natürlich ein klein wenig durcheinandergebracht.

In dem Zusammenhang wurde ich im Verlauf des Abends auch mit den Zahlen der Wohnungsmarktprognose 2013 für Schleswig Holstein vom 09. Juni 2017 überrascht. Das Dokument kann seit kurzem im Internet eingesehen werden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/Wohnungsmarktprognose2030.pdf;jsessionid=9B2EB6216D2C8AAB3E41534B35531FAE?__blob=publicationFile&v=6

Ich habe die Untersuchung mit großem Interesse gelesen bzw. quergelesen, insbesondere um die im Vortrag von Herrn Blank genannten Zahlen zu verifizieren.
Die Kernaussagen des Dokumentes:
– Die Bevölkerungszahlen werden trotz Zuzug von Flüchtlingen ab 2021 sinken.
– Die Zahl der Haushalte wird von heute ca. 1.400.000 auf 1.452.000 im Jahr 2025 steigen und danach auf dem Niveau stabil bleiben.
– Die Wanderungsbewegungen gehen vom Land in die “Schwarmstädte” Kiel und Hamburg
– Für den Kreis Plön: Im Kieler Umland wird es einen Zuwachs geben, im übrigen Kreisgebiet werden die Bevölkerungszahlen durch die Abwanderung sinken.

Entsprechend des Vortrages von Herrn Blank werden für Plön und Rathjensdorf bis 2030 zusammen 284 Wohneinheiten benötigt, 207 davon bis 2019. Er betonte, daß die Wohnungsmarktprognose nicht nur die Methode “Bedarfsprognose”, sondern dankenswerterweise auch die Methode der „Neubaunachfrage“ berücksichtigen würde.
Diese Auskunft wurde von den anwesenden Mitgliedern der CDU-Fraktion sowie einigen Mitgliedern der FWG mit Freude aufgenommen, da die kurzfristige Neubaunachfrage natürlich höher ist als der langfristige Bedarf, womit sich das Neubaugebiet natürlich einfacher begründen läßt.
Die Neubaunachfrage schließt den Ersatz vorhandenen, aber nicht mehr zeitgemäßen Wohnraum durch Neubauten oder den akzeptierten Leerstand nicht mehr zeitgemäßen Wohnraums und die gleichzeitige Errichtung von Neubauten mit ein.
Basierend auf der Methode der Neubaunachfrage empfiehlt die Wohnungsbauprognose auf Seite 20, in Mittelzentren (Plön ist Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) mehr Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten als Mehrfamilienhäuser sowie die entsprechende Ausweisung von Bauland.
Allerdings kann ich die von Herrn Blank genannten Zahlen bezüglich des Bedarfes für Plön und Rathjensdorf nicht aus dem Datenwerk entnehmen.
Unerwähnt blieb im Vortrag von Herrn Blank allerdings der Hinweis auf Seite 4 des Dokumentes, sie solle aber zumindest zur Kenntnis genommen werden:
Seite 4: „Jede Wohnung aber, die im Hinblick auf das Bedarfsmaximum heute dringend benötigt und gebaut wird, führt danach zu Leerstand“. …
„Deswegen darf die hohe Überschussnachfrage in der Gegenwart nicht dazu verführen, Wohnungen beliebiger Qualität auf den Markt zu „werfen“. Vielmehr war es noch nie so wichtig wie heute, qualitativ hochwertige Wohnungen zu bauen, die auch künftig noch den steigenden Ansprüchen der Nachfrager gerecht werden.“

Darüber hinaus wird immer wieder das Argument ins Feld geführt, das mit dem Neubaugebiet Wohnraum für junge Familien geschaffen werden soll. Ich habe mich und die Verantwortlichen immer wieder gefragt, wie dieses Ziel erreicht werden soll, ohne steuernd in den Markt einzugreifen. Auf Seite 6 der Wohnungsmarktprognose wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Förderung von Wohnraum für junge Familien eine „Belegungsbindung“ erforderlich ist. Der Planungsverband will aber ganz bewusst auf dieses Steuerungsinstrument verzichten. Nachfolgend ein Auszug aus der Wohnungsmarktprognose.:

Seite 6: Zwar „… fehlen vor allem Wohnungen für junge Familien“  aber „ abgesehen von Wohnungen mit Belegungsbindung gibt es keine Gewähr, dass die angepeilte Gruppe auch tatsächlich einzieht. Vor allem in der aktuellen Knappheitsphase „wildern“ zudem die verschiedenen Zielgruppen oft in „fremden Revieren“.
Die „Wilderer“ werden nachfolgend auch benannt. Zudem wird auf Seite 2 ausgeführt, welche Altersgruppe in den ländlichen Raum zieht:
„Davon profitieren vor allem die ländlichen Regionen an der Nord- und Ostseeküste, die von jüngeren Menschen eher verlassen werden. Stattdessen zieht es dorthin vor allem Mittelalte (45 bis 59 Jahre), aber auch Alte (60 bis 74 Jahre) und „junge Alte“ in der Settlement-Phase (45 bis 59 Jahre).
Kleiner Kommentar: Es soll niemand mehr auf die Mitleidstour „Junge Familien“ kommen, der nicht gleichzeitig ein Steuerungsinstrument für die Vergabe von ausreichend Grundstücken an junge Familien mit einplant.

Ansonsten habe ich mich noch mit Herrn Dr. Liedl zum Thema Splittersiedlung unterhalten, nachdem geäußert wurde, das man gar nicht sagen könne, was dörflich und was städtisch ist. Ich habe mich dann zu der Aussage hinreißen lassen, daß hier weder Dorf noch Stadt, sondern eine Splittersiedlung entsteht. Das wurde von den Planern entschieden zurückgewiesen, ohne daß ich noch einmal darauf eingegangen bin.
Hierzu habe ich noch einmal nachgelesen. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Tramm in der bestehenden Form eine Splittersiedlung ist, weil es keine ausreichende und angemessene Baukonzentration aufweisen kann.
Durch das Neubaugebiet – und hier muß ich mich korrigieren – kommt es nicht zu einer Verfestigung oder Erweiterung der Splittersiedlung. In dem Zusammenhang ist die Forderung der Landesplanung zu sehen, dass das Baugebiet überhaupt nur Aussicht auf Realisierung hat, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil von Plön entsteht. Mit der Realisierung des Baugebietes wäre dann eine Baukonzentration erreicht, bei der man im baurechtlichen Sinne tatsächlich von einem Ortsteil sprechen kann.

Da es mittlerweile 02:30 Uhr ist und ich heute Vormittag noch Termine habe, verabschiede ich mich an dieser Stelle. Später schreibe ich mehr zum Thema.

Gestern ging es um Ausbaubeiträge und Einwohnerfragen, heute Abend stehen die Seewiesen auf dem Programm

Zuerst eine Vorankündigung, dann zum Bericht über die gestrige Sitzung des Hauptausschusses.

Heute um 19:00 Uhr findet in der Aula am Schiffsthal eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Seewiesen“, statt. Die Informationsveranstaltung ist als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt seit gestern bis zum 13. Oktober im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Natürlich können bereits heute Abend Anregungen und Bedenken geäußert werden.
Über die Veranstaltung werde ich natürlich heute oder morgen berichten.

Jetzt möchte ich mich den Themen widmen, die im gestrigen Hauptausschuß behandelt wurden.
In der Einwohnerfragestunde wurden von Herrn Gampert (FWG) folgende Themen angesprochen:

1. Weiteres Vorgehen bei der Breitbandversorgung in Plön.
2. Sperrung der Skaterbahn.
3. Baulicher Zustand der Verkehrsübungsanlage an der Rodomstorschule.
4. Touristisches Angebot am Plöner See, hier: Bootsverleih. Sollte „Tante Thea“ den Betrieb nicht wieder aufnehmen, müsste über Alternativen nachgedacht werden.

Zu den einzelnen Themenbereichen nahm der Herr Bürgermeister Stellung:

1. Die Verwaltung arbeitet an der Verbesserung der Breitbandversorgung. In das laufende Verfahren sind auch unsere Stadtwerke einbezogen. Über den Stand der Gespräche und Lösungsansätze werde im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung berichtet. Im Berichtsteil zeigte er sich zuversichtlich, dass es bereits 2018 zu Verbesserungen kommen werde.
2. Die Skaterbahn musste gesperrt werden, da sie Beschädigungen aufweist. Ein sicherer Betrieb ist im Moment nicht möglich. Hier werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Anlage zu reparieren. Dies gestaltet sich aber schwierig, da der Hersteller nicht mehr existiert.
3. Der Verkehrsübungsplatz gehört der Straßenverkehrswacht, in Teilen auch dem Land und der Stadt. Der Zustand ist tatsächlich schlecht. Es stellt sich die Frage, den Platz aufzugeben, da er nicht genutzt wird und die Verkehrsausbildung der Schüler*innen auf anderem Wege sichergestellt wird.
4. Der Bootsverleih Tante Thea hatte in diesem Jahr nicht geöffnet. Es ist allerdings ein privater Betrieb und es steht der Stadt nicht zu, sich hierzu zu äußern. Allerdings ist nach seinem Kenntnisstand geplant, den Bootsverleih im kommenden Jahr wieder zu betreiben.

Neben den Anmerkungen zum Breitbandausbau ging es im Berichtsteil noch um folgende Themen:

1. Es finden derzeit Gespräche und Vorprüfungen statt, den Camingplatz Spitzenort, die Jugendherberge und den Koppelsberg mit Elektrofähren im Pendelverkehr an die Plöner Innenstadt anzubinden. Hierzu sind allerdings noch einige Fragen zu klären.
2. Im Rahmen des Ausbaus der Ulmenstraße wird es möglicherweise mit den dortigen Wohnungsbaugesellschaften zu einem Flächenaustausch kommen, um die Gehwegführung zu verbessern. Ein weiterer Flächentausch kann erforderlich werden, um die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Ergänzend wird geprüft, ob die Bushaltestelle an der Schöseewiese ein paar Meter in Richtung Wohngebiet verlegt werden kann.
3. Der Geschäftsverteilungsplan wird den Änderungen angepasst, die sich durch die laufenden Änderungen im Personalkörper und durch die Änderungen im Stellenplan ergeben. So wird Frau Kricheldorff künftig eine Stabsstelle Stadtplanung besetzen. Damit übt sie keine Vorgesetztenfunktionen mehr aus und untersteht direkt der Führung des Bürgermeisters.
Anmerkung: Eine solche Stabsstelle habe ich bereits seit Jahren angeregt. Ob die Besetzung  zukünftig noch weiter verbessert werden kann, wird sich zeigen.
4. Die Wartezeit auf Wunschtermine für Trauungen in Plön wird als zu lang empfunden. Die zum Teil sehr langen Wartezeiten erklären sich zum einen aus dem vorhandenen Personalansatz,, zum anderen durch die stetige Zunahme von Trauungen sowie durch den zusätzlichen Zeitaufwand, der entsteht, weil die Schloßkapelle und der Rokoko-Saal als Ort für Trauungen zunehmend beliebter werden.

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ging es dann um den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Die erfreuliche Nachricht: Durch Steuermehreinnahmen (Gewerbesteuer) sinkt der Fehlbedarf der Stadt um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Bürgermeister führte zu Recht aus, daß dies zwar erfreulich sei, sich aber auch schnell wieder ändern könne.
Anmerkung: Man könnte auch sagen, das ist jetzt nicht gut, sondern nur etwas weniger schlimm.

Im Anschluß wurde im öffentlichen Teil noch über die Fortsetzung der Haushaltssanierung diskutiert. Ich habe mich dafür ausgesprochen, die fraktionsübergreifende Haushaltssanierungsgruppe beizubehalten, um dort eine Vorabstimmung über weitere Sparmaßnahmen herbeizuführen und unpopuläre Maßnahmen (Streichungen oder Steuererhöhungen) im kollegialen Rahmen sachlich abzustimmen und parteipolitischem Streit hierrüber zu vermeiden. Über die Ergebnisse kann dann im Ausschuß und der Ratsversammlung öffentlich beraten werden. Hier könne man dann auch politisch über Punkte streiten, bei denen keine übergreifende Einigung erzielt werden konnte. Dabei verwies ich auf meinen seinerzeit vehementen Widerstand gegen die Streichung der Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine. Diese Streichung soll im Übrigen wieder rückgängig gemacht werden.

Last but not least wurde dann noch über die die Änderungen der Ausbaubeitragssatzung beschlossen. Die Änderung war erforderlich geworden, um sie den Änderungen im Landesrecht anzupassen. Künftig können Beiträge und Vorauszahlungen auf Beiträge nicht mehr nur in 10, sondern in maximal  20 Jahresleistungen entrichtet werden. Darüber hinaus wird die Verzinsung auf höchstens 3% über den zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz begrenzt.

Mein Nachbar fragte dann unter der Hand, ob die neue Landesregierung nicht die Möglichkeit geschaffen hätte, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.
Dazu ist aber anzumerken, dass Gemeinden, die auf Fehlbedarfszuweisungen angewiesen sind – so wie Plön – alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssen. Dazu gehören gem. Erlass der neuen Landesregierung ausdrücklich auch die Ausbaubeiträge. Würde Plön darauf verzichten, würde die Landesregierung die Fehlbedarfszuweisungen an Plön um den nicht eingenommenen Betrag kürzen. Zusätzlich zum Einnahmeverlust käme also auch noch eine Einnahmekürzung.
Der Verzicht auf die Ausbaubeiträge ist also eher hypothetisch und kommt nur für die ganz wenigen Gemeinden in Frage, die im Geld schwimmen.

Nichts Neues zum Thema Seewiesen (Neuer Name: Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf)

Gestern stand die Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) auf meinem Terminkalender.
Auf der Sitzung wurde der Plöner Bürgermeister Herr Lars Winter zum Planungsverbandsvorsteher ernannt. Ein Posten, der mit Sicherheit nicht „vergnügungssteuerpflichtig“ ist, zumal Herr Winter sich in seinem Wahlkampf eindeutig gegen das Vorhaben positioniert hat. Diese klare Position ist nach meiner Bewertung einer der wesentlichen Faktoren für das überzeugende Wahlergebnis, das er erzielen konnte.
Bevor ich zur Einwohnerfragestunde komme, will ich kurz auf den Sachstandsbericht zur Bauleitplanung eingehen. Hier ist man im Grunde genommen seit November letzten Jahres nicht einen Schritt weiter gekommen. Jetzt müssen die neuen Bedarfsprognosen des Landes in die Planunterlagen eingearbeitet werden.
Dann sollen die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung an die Behörden und an die Träger öffentlicher Belange gegeben werden. Hier findet dann auf dem Vorweg eine gegenseitige Abstimmung statt.
Darüber hinaus soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Hier hat die Öffentlichkeit (nicht nur die Einwohner und Einwohnerinnen) die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese Veranstaltung hat bereits vor Jahren stattgefunden, ist aber wegen der Änderungen in der Planung zu wiederholen. (An dieser Stelle kann ich mir den Hinweis darauf nicht verkneifen, daß das seinerzeit zugesagte Protokoll für die Veranstaltung in Plön bis heute nicht vorliegt.) Die Veranstaltung ist in beiden Kommunen, also in Plön und Rathjensdorf durchzuführen. Der Termin für Plön steht noch nicht fest, der Termin für Rathjensdorf ist auf den 13. September festgesetzt worden.
Die Einwohnerfragestunde gestaltete sich erwartungsgemäß lebhaft, nachdem sich in Tramm eine Bürgerinitiative gegen das Neubaugebiet gebildet hat. Von 63 Einwohnerinnen und Einwohnern haben 44 gegen das Projekt unterschrieben. Das ist mehr als eine Zwei/Drittel Mehrheit.
Zuerst einmal habe ich die Gelegenheit ergriffen und Fragen zu den Themen Straßenanbindung, Ver- und Entsorgung sowie Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr und den Bau von Fuß- und Radwegen gestellt. Da mir klar ist, daß hier eine umfassende Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht möglich ist, habe ich mit dem Verbandsvorsteher im Vorfeld besprochen, daß ich die Fragen verlese und die Beantwortung bis zum 11. September erbitte. Den Termin 11. September habe ich Gerüchten zum Trotz nicht wegen der symbolischen Bedeutung gewählt, sondern weil er zwei Tage vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt liegt. Darüber hinaus habe ich darum gebeten, meinen Fragenkatalog zum Protokoll zu nehmen.
Anschließend meldete sich Frau von Bargen, die Sprecherin der Trammer Bürgerinitiative zu Wort. Für Sie stellt sich die Frage des Bedarfes. Ab dem Jahr 2020 wird der Wohnraumbedarf zurückgehen. Vorher ist aber mit dem Baubeginn nicht zu rechnen. Insgesamt stellte sie dar, daß der Ortsteil Tramm seinen dörflichen Charakter verlieren uns sich zu einem Vorort von Plön wandeln wird. Das stände aber im Widerspruch zu allen übergeordneten Planungszielen, die gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft gerichtet seien. Sie sprach an, ob nicht eine Entwicklung innerhalb des Ortes möglich und sinnvoller sei.
Der Bürgermeister von Rathjensdorf und stellvertretende Planungsverbandsvorsteher, Herr Koch, entgegnete daraufhin, warum man erst jetzt mit diesen Einwendungen käme. Die Planungen seinen seit Jahren bekannt. Er hielt im weitern Verlauf der Einwohnerfragestunde daran fest, daß gemäß Innenraumpotentialanalyse lediglichPlatz für  3 Wohneinheiten ist.

Darufhin habe ich angemerkt, daß die Zahlen der Innenraumpotentialanalyse unrealistisch sind und er bereits Gespräche mit der Kreisplanung und der Landesplanung geführt habe, bei denen es um die Entwicklung von bis zu 21 Wohneinheiten im Ortskern von Rathjensdorf ginge.
Der Verbandsvorsteher wies mich dann darauf hin, daß ich Fragen zu stellen hätte, die beantwortet werden, ich aber keine Statements abgeben darf. Mit den Fragen und Anmerkungen hat er natürlich recht, aber ich bin mein Statement trotzdem losgeworden.

Zu den Äußerungen von Herrn Koch möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

1. Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Egal wann. Lieber spät als zu spät. Das Argument „Sie kommen reichlich spät“ ist vielleicht eine richtige Feststellung, inhaltlich aber völlig belanglos.

2. Die Behauptung, die Innenraumpotentialanalyse für Rathjensdorf würde nur 3 Bauplätze ausweisen, ist in so weit richtig, als daß es in dem Dokument so steht. Nach meiner Einschätzung würde das Dokument keiner ernsthaften Überprüfung standhalten.
Der Rathjendsorfer Bürgermeister hat Anfang des vergangenen Jahres in öffentlicher Sitzung noch an dieser Aussage „nur 3 Bauplätze im Innenbereich“ festgehalten, obwohl er schon deutlich vorher an einem Abstimmungsgespräch mit der Kreis- und Landesplanung teilgenommen hat, bei dem es um die Entwicklung einen Baugebietes mit bis zu 21 Bauplätzenim Ortskern von Rathjensdorf ging. Herr Koch hat also schon Anfang und Mitte des letzten Jahres mit Zahlen gearbeitet, die der US-Amerikanische Präsident als „alternative Fakten“ bezeichnen würde.
Daß der Rathjendsorfer Bürgermeister noch heute in öffentlichen Sitzungen mit Zahlen arbeitet, von denen er weiß oder wissen muß, daß sie nachweislich nicht zutreffen, ist für mich schwer zu verstehen. Es stellt sich aber die Frage, ob sein Verhalten mit den Verpflichtungen, die ein öffentliches Amt mit sich bringen, zu vereinbaren ist.

Ich habe das Thema in der Vergangenheit bereits in meinem Blog behandelt. Beispielhaft zwei Verlinkungen auf frühere Beiträge:
http://www.ingo-buth.de/2015/11/11/seewiesen-nachweis-erfordert-kreativitaet/
http://www.ingo-buth.de/2016/05/31/%ef%bb%bfneubaugebiet-seewiesen-vor-dem-aus/

Für weiter Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Rathjensdorf ging es um die Frage der Wasserversorgung. Soweit ich die Antworten verstanden habe können die bestehenden Haushalte wir bisher über das vorhandene Wasserwerk und Wasserversorgungssystem bedient werden. Die neu entstehenden Wohneinheiten werden an das Plöner Wassernetz angeschlossen. Falls der Anschluß der jetzt schon bestehenden Haushalte gewünscht wird, kann das realisiert werden. Einen Zwangsanschluß soll es nicht geben.
Die Frage, ob die vorhandenen Kanalisationsleitungen ausreichen, um 60 zusätzliche Wohneinheiten (mit Einliegerwohnungen also ca. 100 Haushalte) zu entsorgen, soll im Laufe des weiteren Verfahrens mit den Trägern öffentlicher Belange geklärt werden.
Herr Plischka (Plön, CDU) verwies darauf, daß nicht nur seine Partei den Bedarf eines Neubaugebietes für Plön sieht, weil sich viele junge Familien vergeblich um einen finanzierbaren Bauplatz in Plön bemühen.
Dazu möchte ich an dieser Stelle anmerken:
– Es kann durchaus ein Ziel der Stadtentwicklung sein, gezielt junge Familien anzusiedeln, um die Alterstruktur der Einwohnerschaft zu steuern.
– Der Planungsverband hat keinerlei Maßnahmen vorgesehen hat, um die Ansiedlung junger Familien gezielt zu fördern. Das soll die unsichtbare Hand des Marktes regeln. Solange keine Maßnahmen vorgesehen sind, um speziell für junge Familien anzusiedeln, handelt es sich für mich um ein auf Mitleid bauendes Scheinargument.

Zu guter letzt meine Fragen an den Planungsverband:
Zum Thema Straßenanbindung:
Die derzeitige Straße von der B76 in den Rathjensdorfer Ortsteil Tramm befindet sich in einem Ausbauzustand, der für die Erschließung des in Planung befindlichen Neubaugebietes vermutlich nicht ausreicht. Hier wird entweder eine Ertüchtigung der vorhandenen Straße oder der Neubau einer Straße erforderlich sein.
Dazu im Einzelnen die folgenden Fragen:
1.1. Wurde eine Ertüchtigung der vorhandenen Straße oder ein Neubau im Rahmen des bisherigen Planungsverlaufes betrachtet?
Wenn nein, warum nicht?
1.2. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die vorhandene Straße ertüchtigt wird oder eine neue Straße gebaut wird?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.
1.3. Zu welchen Anteilen werden die Kosten auf die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf umgelegt, wenn es zu Straßenbaumaßnahmen kommt?
1.4. Erfolgt eine Umlegung der Kosten auf die jetzigen Eigentümer der angrenzenden Flächen? Wenn ja, mit welchem Anteil werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der beteiligten Kommunen belastet?
Zum Thema Entsorgung
2.1. Ist die Kapazität des vorhandenen Klärwerkes ausreichend, um die in Planung befindlichen Wohneinheiten im Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) sowie die im Stadtgebiet Plön neu entstehenden Wohneinheiten zu entsorgen?
2.2. Ist die Kapazität des vorhandenen Klärwerkes ausreichend, um die in Planung befindlichen Wohneinheiten im Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) sowie die im Stadtgebiet Plön neu entstehenden Wohneinheiten zu entsorgen?
2.3. Sofern eine Ertüchtigung des Klärwerkes erfolgen muß, werden die dadurch entstehenden Kosten dann auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler umgelegt?
Zum Thema Eschließunt durch ÖPNV, Rad- und Fußwege
3.1. Wie soll das Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf für Fußgänger und Radfahrer an Plön angeschlossen werden?
3.2. Welche Kosten entstehen für den ggf. erforderlichen Bau von Rad- und Fußwegen?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.
3.3. -Wie soll der neue Ortsteil mit dem Öffentlichen Personennahverkehr an die Kreisstadt angebunden werden?
– In welcher Frequenz sollen Busse verkehren?
– Welche Kosten sind für die Busanbindung zu erwarten?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.

Kita-Standort Schiffsthal

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.

Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.

Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.

Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.

Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.

Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.

Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.

Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.

Der letzte Hauptausschuß vor den Sommerferien

Gestern tagte um 19:00 Uhr der Hauptausschuß im Rathaus. Erstmalig trat Herr Plischka (CDU) in seiner neuen Funktion als Ausschussvorsitzender an. Er leitete die Sitzung ausgesprochen ruhig und souverän und knüpfte damit bruchlos an die Arbeit seines Vorgängers (Herr Oliver Hagen) an. Herr Zender als neuer CDU-Fraktionsvorsitzender war ebenfalls anwesend.

Die beiden wirklich wichtigen Themen wurden im nicht-öffentlichen Teil behandelt. Dabei ging es zum einen um den Sachstandbericht zum Thema Wegenutzungsverträge Strom und Gas, zum anderen um die Auswertung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in der Verwaltungsgemeinschaft.

Dafür entspannte sich eine lebhafte Diskussion in der Einwohnerfragestunde. So wurde beklagt, daß Radfahrer häufig die Radwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nutzen. Zur Befolgung von Regeln im Straßenverkehr kamen dann mehrere Beiträge. So bemerkte ich, daß viele Planungen aus den siebziger Jahren stammen würden. Das war eine Zeit, als die „autogerechte“ Stadt hoch im Kurs stand und Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern als Verkehrshindernisse behandelt wurden. Es gibt nur wenige Regelungen für Fußgänger*innen, über die sie sich gefahrlos hinwegsetzen können. Meine Hypothese ist, daß sie es darum auch nicht tun. Für Fahrradfahrer*innen ist dies einfacher möglich und daher durchaus nachvollziehbar. So ist der Radweg entlang der Rautenbergstraße stadteinwärts schlichtweg eine Zumutung. Wer immer die Unterführung unter der B 76 geplant hat, ist wahrscheinlich in seinem Leben noch nie Fahrrad gefahren. Von den Absperrbügeln an der Einmündung zur Eutiner Straße ganz zu schweigen. Wer sich das ausgedacht hat, hat mit Sicherheit nicht die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Fahrradverkehrs im Sinn gehabt. Ich will an dieser Stelle nicht für Verständnis für Regelverstöße werben, aber für mich ist völlig nachvollziehbar, daß einige Radfahrer*innen hier seit der Eröffnung der „innerörtlichen Umgehungsstraße“ vor fast 40 Jahren den Radweg auf der „falschen“ Seite nutzen. Darüber hinaus habe ich darauf verwiesen, daß pauschale Schuldzuweisungen an Radfahrer*innen unangebracht sind, weil auch Autofahrer*innen mit schöner Regelmäßigkeit gegen Regeln verstoßen würden. Dabei habe ich auf den Bereich Wasserturmgelände verwiesen. Dort parken Autos ständig auf Bürgersteigen, ohne daß überhaupt, geschweige denn nachhaltig dagegen eingeschritten wird. Als eine Ursache für den kontinuierlichen Regelverstoß habe ich angeführt, daß man von Seiten der Stadt seinerzeit nicht die Anregung der Anwohner aufgenommen hatte, dort eine Einbahnstaßenregelung mit ausgewiesenen Parkstreifen zu realisieren. Ein entschiedenes Eingreifen wäre auch problematisch, ohne eine praktikable Lösung für die Park- bzw. Stellplatzproblematik anzubieten. Da weder für die suboptimale Radwegesituation noch für die suboptimale Parksituation in verschiedenen Bereichen der Stadt einfache Lösungen zu finden sind, werden wir bei realistischer Betrachtungsweise vermutlich damit leben müssen, daß Regelverstöße die Regel sind. Apelle, sich an die Regeln zu halten, sind vom Grundsatz her richtig, sie werden aber wie in den vergangenen Jahrzehnten unbeachtet verpuffen.
Die Anregung von Herrn Weber (Bündnis 90/Die Grünen), die Ergebnisse der AG Fahrrad abzuwarten, um dann die aufgezeigten Mißstände abzustellen, kann ich uneingeschränkt unterstützen.

Eine Woche, drei Sitzungen

In der kommenden Woche geht es noch einmal zur Sache, bevor die kommunalpolitische Sommerpause beginnt.

Am Montag, dem 17. Juli tagt der Hauptausschuß (HA) um 1900 im Rathaus. Die spannenden Tagesordnungspunkte werden nicht-öffentlich behandelt:
N.7. Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.
N.8. Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf;
hier: Evaluation der Verwaltungsgemeinschaft.

Ursprünglich sollten die Ausschüsse für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) und für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) am Mittwoch gemeinsam tagen. Die gemeinsame Sitzung wurde auf Wunsch des Ausschußvorsitzenden des GA abgesagt. Die Entscheidung für den Träger des neuen Kindergartens und der Standort hinter der Aula im Schiffsthal ist gefallen, weitere Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es ist aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen, daß der SteU mit der Standortfrage nicht offiziell befaßt wurde. Allerdings hätte die Frage initiativ von den Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt werden können, das diese durch die Beratung im GA informiert waren. Vom Grundsatz her kann ich die Verstimmung einiger Mitglieder des SteU durchaus verstehen. Da ich selber an der Sitzung des GA teilgenommen und mich dort für die jetzige Lösung eingesetzt habe, kann ich mit der Situation aber gut leben.

Donnerstag kann es noch einmal hitzig werden. Dann tagt der Planungsverband mit dem langen Namen, (Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, ehemals Seewiesen).
Mittlerweile hat sich im Ortsteil Tramm eine Bürgerinitiative gebildet. Ich bin gespannt, ob die Lokalpresse im Vorfeld berichten wird. Eine Pressemitteilung soll jedenfalls verschickt worden sein.

CDU besetzt Ausschüsse um

Am Mittwoch tagte die Ratsversammlung. Nach dem Rücktritt von Herrn Oliver Hagen (CDU) waren einige Umbesetzungen in den Ausschüssen und Gremien erforderlich. Die wichtigste Personalie ist der Wechsel des Hauptausschußvorsitzenden. Diese Aufgabe wird Herr Plischka (CDU) von Herrn Hagen übernehmen. Frau Killig (FDP) wird für die CDU einen Sitz im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten übernehmen.
Herr Bürgermeister Winter wird auf SPD-Ticket in den Aufsichtsrat der Stadtwerke einziehen und dort seinen Vorgänger im Amt ablösen.
Die übrigen Personalbewegungen sind weniger relevant. Die Lokalpresse hatte bereits darüber berichtet.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der KN wurde auch erwähnt, dass die gesamte CDU Fraktion mit Ausnahme eines Mitgliedes  in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr antreten wird. Entsprechende Gerüchte waren mir schon länger bekannt. Über die Gründe wird lebhaft spekuliert, ich möchte mich daran aber nicht beteiligen.
Der Vorgang ist bedenklich. Es dauert eine längere Zeit, sich mit den Verfahrensabläufen und dem Zusammenspiel mit der Verwaltung vertraut zu machen. Darüber hinaus ist es auch immer hilfreich, den Vorlauf von Entscheidungsprozessen zu kennen. Zudem stimmen sich die Fraktionen auch untereinander ab. In dem Zusammenhang ist es wichtig, seine Partner zu kennen und eine gegenseitige Vertrauensbasis zu schaffen. Normalerweise scheiden einzelne Personen aus, neue rücken nach und wachsen unter Anleitung der Erfahrungsträger*innen in ihre neuen Positionen hinein. Ein vollständiger Austausch von Personal führt zu Erfahrungs- und Reibungsverlusten. Das haben wir gerade erlebt, als die CDU in dieser Wahlperiode den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt komplett mit neuem Personal besetzt hat. Da stellt sich die Frage was passiert, wenn die CDU mit einer fast komplett neuen Mannschaft zur Kommunalwahl 2018 antritt.