Grau in Grau

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Das spannendste Thema wird der Bebauungsplan Gerberhof sein. Hier werden wir uns hoffentlich noch eingehend mit der Gestaltung der Fassade des geplanten Neubaus auseinandersetzen.

Nebenbei, Fassade: Vor ein paar Wochen haben die Planer des ALDI-Marktes an der Ecke Lütjenburger/B76 Zeichnungen vom geplanten Neubau präsentiert. Hier folgen zwei Bilder von einem ALDI Markt in Flensburg, der dem geplanten Neubau von der Gestaltung her nach meiner Einschätzung ganz ähnlich sieht.
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Gestaltung ist und bleibt ein Thema, nicht nur für den Gerberhof, sondern auch für ALDI. Nach meiner Bewertung ist das gewählte Verfahren, die Gestaltung über einen Bauantrag zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zu machen, sehr angreifbar. Dieses Vorgehen wird vermutlich zu erheblichen Verzögerungen des Baus führen.
Der Versuch, Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, ist bereits an der ersten rechtlichen Hürde gescheitert.
Noch schlimmer als der Ideal Standard Verkaufsbau ist für mich der Umstand, daß hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zusätzliche Verkaufsfläche für einen Discounter geschaffen wird.
Entsprechenden Planungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte ich durchaus zustimmen.

Jazzbaltica in Niendorf

Gestern lief die Jazzbaltica, nun schon zum wiederholten Mal in Niendorf.
Die Gruppe Incognito spielte zur Dance – Night auf.
140628_Jazzbaltica_02Eine sehr hör- und tanzbare Mischung aus Soul und Funk. Altmeister Jean-Paul Maunick (links an der Gutarre) steckte mit seinem Solo die  gesamten Sängerinnen und Sänger in die Tasche.
Anschließend wollte ich noch zu Jessica Pilnäs, die im Yacht Club auftrat. Wegen des Regens habe ich mich umentschieden und wechselte nur in die Nachbarhalle, wo die Andy Pfeiler Band zum letzten Konzert des Abends antrat. Ein genialer Gitarrist und eine klasse Band, die bei zwei Stücken von Niels Landgren an der Posaune unterstützt wurde.
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Fördermittel sichern

Die Aktivregionen sind die organisatorischen Einheiten, die in Schleswig Holstein maßgeblich für die Vergabe von EU Fördermitteln sind. Derzeit wird in unserer Aktivregion Schwentine – Holsteinische Schweiz   – wie in allen anderen Aktivregion auch,  eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) erstellt. Die Beteiligung an der Arbeit für die IES ist wichtig, da die IES im Zeitraum 2015 bis 2020 die Grundlage für Entscheidungen über die Vergabe von EU-Fördermittel sein wird. Ich habe am 20. Mai bereits über die Auftaktveranstaltung in Plön berichtet.

In der kommenden Woche finden die Workshops zu einzelnen Themenkeisen statt. Die Workshops sind öffentlich, man kann sich an der Diskussion beteiligen und eigenen Ideen einbringen. Die Anmeldung ist über das Internet möglich. Das ganze scheint nicht völlig belanglos zu sein. So wird der Eutiner Bürgermeister gleich an mehreren Veranstaltungen teilnehmen. Ich selber habe vor, beim Workshop „Wachstum und Innovation“ dabei zu sein.

Nachhaltige Daseinsvorsorge
Flair-Hotel Neeth, Preetzer Straße 1-3, 24211 Dammdorf
Montag, 23.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Wachstum und Innovation
Jagdschlößchen am Ukleisee, Zum Ukleisee 19, 23701 Eutin (Fissau)
Dienstag, 24.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Klimawandel und Energie
Dorfgemeinschaftshaus Stolpe, Depenauer Weg 5, 24601 Stolpe
Mittwoch, 25.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Bildung (bitte geänderte Anfangszeit beachten)
Bildungsspass-Gebäude- Bungsberg, 23744 Schönwalde a. Bungsberg
Donnerstag, 26.06.2014, ab 13.30 Eintreffen – ca. 18.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Noch kann der Altstadtcharakter bewahrt werden

Mit meinem Beitrag vom 9. Juni „Den Altstadtcharakter bewahren“ habe ich mich im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) mit dem Bebauungsplan Gerberhof/Am Schwanensee/Rodomstorstraße auseinander gesetzt.
Gestern, am 11. Juni, stand das Thema als Punkt 5 auf der Tagesordnung.

Nachträgliche Anmerkung vom 02. Juli 2014: Wenn ich den Begriff „Gerberhof“ oder „historischer Gerberhof“ gebrauche, meine ich damit das Gebäude Lübecker Straße 9, das in früheren Zeiten als Gerberei genutzt wurde.
Nicht gemeint sind die Gebäude an der Straße „Gerberhof“

Im Grundsatz unterstütze ich die laufende Planung. Im bisherigen Planungsgang kristallisierten sich jedoch zwei Schwächen heraus, die sich auch im jetzt öffentlich vorgestellten Planungsstand wiederfanden.

1. Die Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll, fügt sich nicht in das Straßenbild ein.

2. Es werden zusätzliche Gewerbeflächen für Kleingewerbe geschaffen, die nördlich hinter den Gebäuden an der Lübecker Straße entstehen sollen. Ein zusätzliches Angebot an kleinen Ladenflächen außerhalb der Fußgängerzone wird nach meiner Überzeugung einen negativen Einfluß auf den zentralen Versorgungsbereich haben, der ohnehin bereits vorgeschädigt ist.

In der Ankündigung des Vortrages von Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein wurde darauf hingewiesen, daß es jetzt darum geht, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Die Planungen sollen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist, die frühzeitige Behörden- und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Dazu soll dem Ausschuß der aktuelle Planungsstand vorgestellt und seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen eingeholt werden.

Herr Nagel stellte den aktuellen Planungsstand für die erste Änderung zum Bebauungsplan 7c, (Gerberhof, Am Schwanensee, Rodomstorstraße) vor.
Bisher wurden dazu zwei Varianten entwickelt.
Das erste Bild zeigt, welche Gebäude abgerissen werden sollen. Sie sind in Lila markiert. Das längliche Gebäude unten links ist der Gerberhof, das große Gebäude oben rechts ist der ehemalige Getränkehandel
140611_SteU_Gerberhof_01_AbrissIm weiteren Verlauf stellte Herr Nagel zwei mögliche Varianten vor. Beiden Planungsansätzen sind zwei Punkte gemeinsam. Dabei handelt es sich um den Neubau anstelle des Gerberhofes und das Gänsemarktviertel, das nördlich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße entstehen soll. Das Gänsemarktviertel umfaßt mehrere zweistöckige Gebäude, deren Giebel zu einer neu geschaffenen „Gänsemarkttwiete“ zeigen sollen.
Beiden Entwürfen ist erfreulicherweise auch gemeinsam, daß die drei markanten Buchen erhalten bleiben sollen.
Der Unterschied in den Varianten besteht in der Gestaltung der Wohngebäude, die auf dem Gelände des ehemaligen Getränkehandels geplant werden.

Die Variante 1 sieht vor, daß hier doppel- bzw. reihenhausartige Gebäude entstehen sollen.
Die geplanten Neubauten sind auf dem folgenden Bild in rot hervorgehoben.
140611_SteU_Gerberhof_02_V1Die Variante 2 beinhaltet Gebäude mit einer eher modernen, kubistischen Gestaltung in Anlehnung an die derzeit beliebten Stadtvillen, wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist.
140611_SteU_Gerberhof_03_V2Ein nicht nur aus meiner Sicht echter Schwachpunkt ist die Gestaltung der Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll. Die Fassade, um die es geht, ist auf dem Bild oben links am rechten Rand zu erkennen.
140611_SteU_Gerberhof_04_PerspektiveIn der Diskussion sprach Herr Dr. Erdmann von der FWG an, daß die Gestaltung des Gebäudes, das anstelle des Gerberhofes entstehen soll, nicht tragbar ist. Ich führte aus, daß wir uns in einem Planungsverfahren für den B-Plan befinden, in dem der SteU die Vorgaben macht und nicht der Investor (Anmerkung: der die Wohnungen im Internet bereits vermarktet). Das Verfahren ist offen und sowohl der SteU wie auch anschließend die Ratsversammlung werden dem fertigen Bebauungsplan noch zustimmen müssen. Hier besteht der Bedarf und die Notwendigkeit für Änderungen. Der Ausschußvorsitzende betonte, daß es erst einmal um die Grundzüge der Planung ginge, die Gestaltung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.
An diesem Punkt glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen, denn bisher hat er den Entwurf so, wie er vorgestellt wurde, unterstützt. Es wäre schön, wenn hier ein echter Umdenkprozess eingesetzt hat und die Verschiebung nicht dazu dient, den bestehenden Entwurf zu einem günstigeren Zeitpunkt einfach durchzuwinken.

Ein weiteres Thema war die Erschließung. Ratsherr Zender (CDU) merkte zu Recht an, daß die Erschließung und damit auch der KFZ-Verkehr direkt an der Grundschule Rodomstorstraße entlangführen würde und verwies auf die mögliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schlug er vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Erschließung vom Stadtgraben aus über die Schwentine zu realisieren. Allgemein bestand die Ansicht, daß der zusätzliche Verkehr unerheblich sei und eine Erschließung über die Schwentine problematisch, da die Flächen nicht der Stadt gehören würden und eine kostspielige Brücke, die auch in der Lage ist, die Entsorgungsfahrzeuge zu tragen, aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könne.
Darüber hinaus schlug Herr Nagel vor, den Versorgungs- und Rettungsverkehr über eine einbahnstraßenartige Verkehrsregelung von der Rodomstorstraße durch das Gelände zu führen und über die neu zu schaffende Gänsemarkttwiete abfließen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, daß dies realisierbar ist, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren.

Darüber hinaus habe ich noch vorgeschlagen, den Bereich der Gänsemarkttwiete als allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet auszuweisen, damit die Möglichkeiten, hier Gewerbe anzusiedeln, eingeschränkt werden. Nach Aussage der Verwaltung soll das aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein. Dieses Argument hat mich aber nicht völlig überzeugt, zumal das zukünftige Mischgebiet Gänsemarkttwiete dann an das reine Wohngebiet „ehemaliger Getränkemarkt“ angrenzen würde. Die Probleme müßten die gleichen und lösbar sein.
140611_SteU_Gerberhof_05_MKBeschlossen wurde, die Planungen noch einmal in die Fraktionen zu geben, um sie dort zu besprechen. Im nächsten SteU am 02. Juli soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Es besteht also durchaus noch Hoffnung, daß der Altstadcharakter unserer Innenstadt bewahrt wird.

PS.: Der Beitrag wurde ein wenig nachbebessert. Nach zwei Glas Wein schleichen sich halt ein paar kleine Fehler ein.  Die inhaltliche Aussage ist unverändert.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Beitrag zur Gottesbezugsdiskussion

Bei der im Moment laufenden Überarbeitung unserer Landesverfassung fordert eine Minderheit, daß der Gottesbezug in die Präambel aufgenommen werden soll. Beim Lesen der KN von gestern fielen mir gleich drei Leserbriefe zum Thema auf, die sich für das Vorhaben aussprachen.
Ich spreche mich dagegen aus. Ich bin für eine klare Trennung von Kirche und Staat. Glauben ist Privatsache, jeder nach seiner Fasson glücklich werden und glauben, was er will, solange er sich dabei auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt.
Unsere Landesverfassung funktioniert seit über einem halben Jahrhundert ohne Gottesbezug, und zwar gar nicht so schlecht. Es gibt keinen guten Grund, das zu ändern.

In der Diskussion wird von den Befürwortern immer so getan, als sei der christliche Glaube die Wurzel unseres heutigen Gesellschaftssystems. Diese Darstellung ist einfach falsch oder zumindest fahrlässig verkürzt.
Unsere Gesellschaft basiert auf drei Säulen:
1. Dem römischen Rechtssystem, das wir in Teilen mehr oder weniger übernommen haben und das unser ziviles Zusammenleben regelt.
2. Der Tradition des christlich-jüdischen Glaubens.
3. Der Aufklärung, die – nach der „Entdeckung“ des Individuums in der griechischen Antike – die Menschen- und Bürgerrechte formulierte, die später gegen den erbitterten Widerstand der Kirche erkämpft werden mußten.
Die Punkte eins und drei werden von den Befürwortern gerne verschwiegen.

Ein echtes Scheinargument, oder ein scheinheiliges Argument ist, daß wir ohne Gottesbezug die arbeitsfreien kirchlichen Feiertage dann ja auch gleich abschaffen könnten, alles andere wäre Rosinenpckerei.
Ja, das könnten wir, allerdings würden wir damit einer grrößeren Bevölkerungsgruppe, nämlich den gläubigen Christen, vor den Kopf stoßen. Wir haben auch jetzt – ohne Gottesbezug in der Verfassung – an ausgesuchten christlichen Feiertagen arbeitsfrei. Wenn diese Tage – als Trotzreaktion – gestrichen werden sollten, wären sie durch weltliche Feiertage zu ersetzen, z.B. den Tag des Grundgesetzes, den internationalen Frauentag, den Tag der Vernunft, vielleicht auch einen Tag der Wissenschaft, ein Tag des Rechts oder einen Kieler-Woche-Tag.

Einen direkten Zusammenhang zwischen Gottesbezug und arbeitsfreien Feiertagen herzustellen, ist ein schlichtweg idiotischer Gedankengang.

Die Trennung von Kirche und Staat ist noch heute eine gern gepflegte Illusion, wie am Beispiel des katholischen Kirchentag in Regensburg deutlich wird. Während der Zuschußantrag für den Deutsche Humanistentag aus formalen Gründen (Frist nicht eingehalten) abgelehnt wird (tatsächlicher Grund: fundamentale Ablehnung mit dem Argument „keine wirtschaftliche Relevanz“), wird der katholische Kirchentag in wie selbstverständlich mit 3.000.000,– Euro aus Steuermitteln bezuschusst.

Nach Angaben von „Augsburg Digital“ beschäftigten sich 2 von gut 1000 Veranstaltungen auf dem katholischen Kirchentag auch mit dem Thema Kindesmißbrauch durch Priester.
Hier ein dritter Beitrag, leider auf Englisch
http://www.youtube.com/watch?v=fHRDfut2Vx0

 

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.

Preetz nervt

Gestern war Vatertag. Unsere Wanderung führte auf der Schusteracht (sehr schöner Wanderweg) von Trent um den Lanker See nach Schellhorn. Die Strecke führt auch durch Preetz. In der heutigen KN wurde über die Vatertagsverhinderungsmaßnahmen in Preetz berichtet. Grundtenor: „Finden wir in Ordnung“.
Ich teile diese Zustimmung nicht. Zum einen halte ich den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum für fragwürdig, zum anderen wird in der Berichterstattung immer so getan, als wenn die gesamte Jugend aus dem Ruder läuft, im allgemeinen sowieso und am Vatertag im besonderen, nur weil einige wenige über die Stränge schlagen.
Hierzu hat der Elternvertreter am Friedrich Schiller Gymnasium bei der Abiturfeier im letzten Jahr klare Worte gefunden, die der anwesende Bürgermeister mit versteinerter Mine über sich hat ergehen lassen müssen.
Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma uns gegenüber korrekt und de-eskalativ aufgetreten sind und hier kein persönlicher Vorwurf zu machen ist, genervt hat es schon.

Europa hat gewählt, Plön auch

Europa hat gewählt. Durch den Wegfall der 5% Hürde werden zahlreiche Splitterparteien aus Deutschland in das Europaparlament einziehen. Neben SPD, Grünen, CDU und Linken wird auch die AdF dabei sein, die wahrscheinlich 7 Mandate für sich verbuchen kann, 4 mehr als die FDP. Mit je einem Mandat dabei sind voraussichtlich die Freien Wähler, die Piraten, die Familienpartei, die NPD, die ÖDP und die Tierschutzpartei. Ob eine derartige Zersplitterung tatsächlich hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich wird diese Zersplitterung die großen Parteien auf Dauer noch enger zusammenführen.

Die Ergebnisse für Plön sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
140525_Ergebnisse Europa-Wahl_kl_01(Quelle: Stadt Plön)
Sie bergen keine große Überraschung. Die Wahlbeteiligung war mit 44,73% eher mau, aber doch deutlich besser als 2009, wo sie gerade einmal 37,66% betrug. Mit 8,41% konnte die SPD die größten Zugewinne verbuchen und ihren Stimmanteil auf 30,27% steigern, womit sie als moralische Wahlgewinnerin gelten kann. Trotz Verlusten von 6,66% konnte die CDU mit 34,15% die meisten Stimmen auf sich vereinigen, womit sie Wahlsiegerin wäre, aber keinen Grund hat, sich wirklich zu freuen. Die echte Verliererin ist die FDP, die einen Stimmverlust von 7,44% hinnehmen mußte und bei 5,3% landete. Die Grünen kamen mit moderaten Verlusten auf 11,82% und die Linke verbesserte sich um 1,43% auf 4,83%. Die AfD schaffte 7,79%.
Der Rest lief unter ferner liefen.

Der Wahlkampf war für meine Begriffe viel zu sehr von kapitalismus- und europakritschen Inhalten bestimmt. Die Wahlkampfspots waren farblos und die Plakate im Allgemeinen mehr als langweilig. Müßte ich – unabhängig von den Inhalten – einen Preis für das originellste Plakat vergeben, wäre dies mein Favorit:
140525_Plakate_klGenutzt hat es der MLDP wenig. Aus Plön Null Punkte.

Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: „Der Ausschußvorsitzende“.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Das Personalkarussell wurde gedreht

Frau Henninger (FWG) ist von ihrem Mandat zurück getreten und wird zukünftig nur noch als stellvertretendes Mitglied in der Schulverbandsversammlung tätig sein. Ihr folgt Frau Kirsten Hinrichsen (FWG) als Ratsfrau und Vorsitzende des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) nach. Außerdem ist Frau Sabine Voelker (Die Grünen) als bürgerliches Mitglied ausgeschieden.
Beide Rücktritte bringen das Personalkarussell in Schwung und ziehen eine Kette von Umbesetzungen in den Ausschüssen nach sich. Neu im Politikgeschehen ist Herr Dr. Detlef Erdtmann (FWG) als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Er wird Ratsherrn Jens Uwe Seligmann (FWG) als ordentliches Mitglied ablösen. Herr Seligmann wird in den GA gehen und dort die Lücke füllen, die Frau Henninger durch ihr Ausscheiden hinterlassen hat.
Für die Grünen wird Ratsfrau Sabine Kauf im SteU einziehen und dort Ratsfrau Dr. Ingeborg Unbehauen als ordentliches Mitglied ablösen. Ratsfrau Dr. Unbehauen wechselt in den GA und nimmt dort die Position von Frau Sabine Voelker ein.
Die Gründe für diese Wechsel will ich nicht näher hinterfragen, weil es für meine Arbeit nicht weiter relevant ist. Grundsätzlich werden die Sitze in den Ausschüssen nach den gültigen Berechnungsregeln unter den Fraktionen verteilt, die Besetzungsvorschläge für ihre Sitze kommen von den Fraktionen und werden in der Regel nicht weiter diskutiert. Möglicherweise spielt bei der jetzigen Umbesetzung eine Rolle, daß im SteU und im GA bürgerliche Vertreter (Listenkandidaten, die nicht zum Ratsherrn/zur Ratsfrau gewählt wurden) als ordentliche Mitglieder eingesetzt werden können, wobei ist die Vorgabe zu berücksichtigen ist, daß die Anzahl der bürgerlichen Vertreter die Anzahl der Ratsherren/-frauen nicht übersteigen darf.
Da über die Hintergründe für das Ausscheiden von Frau Henninger und Frau Voelker nicht weiter gesprochen wurde, kann ich hierzu auch nichts berichten.