Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Drei Ausschüsse in vier Tagen

Montag Hautausschuß, Mittwoch Stadtentwicklung und Umwelt, heute Gesellschaftliche Angelegenheiten. Morgen nachmittag geht es mit dem Workshop Stadtentwicklung weiter.
Danach habe ich dann für diese Woche genug Kommunalpolitik gehabt.

Zitat des Tages: „Wer einverstanden ist oder eine Frage hat, bitte die Hand heben.“

Zu folgenden Themen wurde berichtet:
– Heute gab es einen Großalarm an der Gemeinschaftsschule, der durch ein Reizgas ausgelöst wurde. Es waren mindestens 10 Krankenwagen im Einsatz. Die Verursacher/Verursacherinnen sind bekannt.
– Das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlinge in der Rautenbergstraße wurde am 13. Januar an den Kreis übergeben. Der Betrieb wird vermutlich nicht vor Ende März augenommen.
– Der Neubürgerempfang findet am 31. Januar um 1100 im Alten EWerk statt.
– Die Sportlerehrung wird am 2. März um 1800 Uhr im Alten EWerk durchgeführt.
– Das Gespräch mit Menschen mit Handicap ist ür den 24. März um 1500 im alten EWerk vorgesehen.
– Die Schwimmhalle soll in diesem Jahr für Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten zwei Wochen geschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen wird die Schließung in diesem Jahr nicht mehr in den Hebstferien erfolgen sondern wieder in die Sommerferien zurückverlegt. In Abstimmung mit der Schwimmhalle in Preetz (Schließung letzte Schul- und erste Ferienwoche) wird das PlönBad in der zweiten und dritten Ferienwoche schließen. Das Eutiner Bad stellt den Betrieb im gesamten Ferienzeitraum ein.
– Der TSV Plön und der Sportverein Plön bewegt werden in Kürze zu einem Gespräch unter Beteiligung des Herrn Bürgermeister zusammenkommen, um die Frage der Vergabe von Sporthallenzeiten zu klären.

Im Rahmen der Besprechung des Haushaltsplanes wurde die Frage aufgeworfen, ob die Patnerschaft mit der tunesischen Stadt Ksour Essaf weiter aufrecht erhalten werden soll. Diese Frage wird voraussichtlich während der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten beraten.

Die Frage Spielplatz Apelwarder wurde auch kurz angerissen. Ich habe angemerkt, daß ich das Einsparpotential nicht erkenne, weil erstens das leergeräumte Grundstück weiter geplegt werden muß und zweitens auch die Spielgeräte weiter gepflegt werden müssen, wenn sie an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Ich bin gespannt, ob meine Anmerkung im Protokoll aufgenommen wird.

In meinem nächsten Beitrag werde ich dann weiter vom gestrigen SteU berichten.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4

Anfrage zum Fracking

Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 11. Dezember berichtet hatte, wurde in der letzten Ratsversammlung eine Frage an die Fraktionen der Ratsversammlung gerichtet. Hier die Frage in vollem Wortlauf:

“Betr.: Antrag der Central Anglia AS auf Aufsuchungserlaubnis im Feld Leezen

Ich bin Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ und zugleich aktiv in der Ökologischen Plattform bei der Linkspartei-SH.

Im August 2014 wurde bekannt, dass das in Oslo angesiedelte Unternehmen Central Anglia AS einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld Leezen gestellt hat. Auch das Gebiet der Stadt Plön ist betroffen.

Gemäß § 15 BBergG hat das LBEG als zuständige Behörde vor der Entscheidung jenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört. Laut  Urteil des BVerwG vom 15.10.98 – 4 B 94.98 – zählen ausdrücklich die betroffenen Gemeinden zu den anzusprechenden Behörden. Um ein fachgerechtes Urteil abgeben zu können, benötigt die Stadt Plön Einsicht in die vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere in den Arbeitsplan. Das wurde vom LBEG verweigert. Stattdessen präsentierte man ein eineinhalb Seiten umfassendes Schreiben, aus dem weder hervorgeht, was das Unternehmen im Einzelnen plant, noch ein Hinweis auf die problematische Solvenz der Central Anglia. Deren Eigenkapital beträgt rund 13.000 Euro – jede einzelne Bohrung erfordert aber einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist so, als würde die Sparkasse meine schmale Altersrente mit einem zweistelligen Millionenkredit aufhübschen. Die Central Anglia ist bei diesem Eigenkapital nicht fähig, für mögliche Schäden aus der Förderung gerade zu stehen – alle Schäden würden Grundeigentümern und betroffener Kommune zur Last fallen.

Alleine schon dieser Fakt zwingt das LBEG, gemäß § 11 Nr. 7 BBergG den Antrag abzulehnen. Allerdings ließ der Stabstellenleiter im MELUR Tobias Goldschmidt in seinem Brief an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka  erkennen, dass er – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – einen Spielraum bei der Entscheidung sehe. Besonders zu beachten ist, dass im späteren Betriebsplanverfahren keine Ablehnungsgründe mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, die schon bei der Antragstellung auf Aufsuchungserlaubnis bekannt waren. Damit wäre eine Vorentscheidung für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Leezen gefallen, einschließlich der als realistisch anzusehenden Möglichkeit zu fracken.

Meine Frage geht an alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie werden Sie damit umgehen?

Ich erbitte im Namen der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ schriftliche Antwort. Danke!“

Spielplatz Appelwarder und schnelles Internet

Heute tagte der Hauptausschuß zum letzten Mal in diesem Jahr. In der Einwohnerfragestunde ging es um die Aufgabe des Spielplatzes am Appelwarder.
Hierzu meldete sich ein Anwohner zu Wort. Er hatte einen umfangreichen Fragenkomplex vorbereitet, den er vorgetragen hat. Die Antworten hat er für die Einwohnerfragestunde in der nächsten Ratsversammlung erbeten. Offenbar gibt es Bedenken, die Fragen in aller Öffentlichkeit zu beantworten. So sagte man ihm die schriftliche Beantwortung zu. Ich kann aber nicht erkennen, welche Gründe dagegen sprechen sollten, öffentliche Fragen auch öffentlich zu beantworten.

Ich hoffe, ich habe die Fragen zumindest sinngemäß mitgeschrieben:
– Warum wurden die Klettergeräte trotz Schlechtwetter mit Regen und Wind so schnell abgebaut?
– Die Kletterwand und das Gerüst wurden zersägt und entsorgt. Was geschieht mit den übrigen Spielgeräten? Werden sie eingelagert, anderswo aufgebaut oder verkauft?
– Der Spielplatz wurde nach den Beobachtungen der Nachbarn durchaus von Kindern genutzt. Gibt es Protokolle, die belegen, daß der Platz nicht mehr genutzt wurde?
– Wenn es aus Kostengründen um die Schließung eines Spielplatzes ging, wurde geprüft, ob ggf. nicht der Spielplatz an der Trammer Furt geschlossen werden müßte, da das Gefährdungspotential hier viel höher ist? Wurde dazu fachlicher Rat, z.B. von der Polizei eingeholt?
– Wie ist der Abriß eines Spielplatzes mit dem Anspruch „kinderfreundliches Plön“ vereinbar?
– Ist der Verkauf als Bauland beabsichtigt? Wenn ja, gibt es bereits einen Interessenten?
– Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Gibt es einen Bebauungsplan?
– Wie hoch sind die Kosten für die Pflege des Grundstückes nach Abbau der Spielgeräte, wie hoch waren die Kosten für die Pflege bisher?

Gute Fragen, die eine öffentliche Beantwortung verdienen.

Die Frage von Herrn Gampert (FWG) bezog sich auf die Einrichtung eines Hotspots für freies WLAN am Bahnhof und wurde im im späteren Tagesordnungspunkt behandelt.

Das erste Thema wurde durch einen Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Hier ging es um die Versorgung der Stadt mit „schnellem“ Internet und den möglichen Beiritt zum „Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön“. Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein wichtiger Standortfaktor, sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Stadt als Wohnort. Von daher halte ich es für richtig, daß die FWG das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und daß die Verwaltung sich damit beschäftig. Offenbar gibt es aber bereits eine Untersuchung durch die Stadtwerke, die dort im Verwaltungsrat noch besprochen und dann im nächsten Hauptausschuß vorgestellt werden soll. Darüber hinaus führte der Herr Bürgermeister aus, daß ein späterer Beitritt zum Zweckverband immer noch möglich ist und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht bekannt sind. Von daher finde ich es gut, daß die Entscheidung erst einmal bis zur Vorlage der Ergebnisse der Untersuchung und der Beantwortung der Kostenfrage ausgesetzt wurde. Ich kann mich auch der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD anschließen, die Klärung der offenen Fragen mit Nachdruck herbeizuführen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den freien Internetzugang am Bahnhof. Für die Einrichtung einer „kleinen Lösung“ werden Einmalkosten in Höhe von 1200,– bis 2200,– Euro fällig, die laufenden Kosten werden mit 107,– bis 123,– Euro pro Monat beziffert. Die FWG sieht in der Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Netzes einen Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität. Ich halte diese Investition für verzichtbar. Heute hat nach meiner Auffassung so ziemlich jedes Handy, das WLAN-fähig ist, auch die Möglichkeit, über Datenaustausch ins Internet zu gehen, mit Ausnahme des I-Phones eines FWG-Mitgliedes. Wie der Fraktionsvorsitzende der SPD richtig bemerkte, errodieren die Preise für Datenvolumen zusehens, so daß sich jeder den mobilen Zugang zum Internet leisten kann. Darüber hinaus muß der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften, und hier sehe ich ein erhebliches Risiko für die Stadt, wenn eine oder einer der wartenden Bahnkundinnen oder Bahnkunden mal schnell und ganz anonym was runterlädt. Ich kann auch nicht glauben, daß es hier wirksame technische Lösungen gibt, selbst wenn etwas anderes behauptet wurde. Da Ratsfrau Soltau angeboten hat, sich nach einer kostengünstigeren Lösung zu erkundigen, wurde edas Thema wieder einmal geschoben. Wäre es nach mir gegangen, hätte man es streichen können

Damit endete der öffentliche Teil. Im nichtöffentlichen Teil ging es um Zuschüsse für Tourismus und gewerbe sowie das Stadtmarketing.

Was spricht gegen Fracking?

Ich wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking zu schreiben. Daher habe ich mich mit dem Thema befaßt. Ich bin jetzt sicher kein Experte, glaube aber, zumindest einen ganz guten Überblick zu haben und bin der Ansicht, daß man Fracking – so wie in Frankreich – total verbieten sollte.
In der Ratsversammlung am 10. Dezember habe ich mich dazu klar positioniert und meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß auch die Kolleginnen und Kollegen eine eindeutige Haltung einnehmen.

1. Ich bin der Überzeugung, daß Fracking unsicher ist. Es werden Bohrungen durchgeführt, wobei  das Gestein entlang der Bohrungen angesprengt wird, damit sich Risse bilden. In diese Risse wird dann Wasser, dem unterschiedliche Chemikalien beigemengt werden, hineingepreßt, um das Gas oder Öl aus dem Gestein herauszulösen. Die Drücke, mit denen gearbeitet wird, sollen bis zu 2000 Bar betragen. (Das entspricht dem Wasserdruck in 20.000 Meter Tiefe). Ich kann nicht glauben, daß das Wasser bei dem Druck in der Tiefe bleibt, auch wenn die Bohrungen ausschließlich tiefer als 3000 Meter zugelassen werden. Ich kann mich erinnern, daß man im Zusammenhang mit der Asse erklärt hat, daß ein Salzstock besonders sicher sei, weil sich das Salz unter Druck immer wieder verdichtet und Risse sich quasi von selber schließen. Tatsächlich mußte man die Erfahrung machen, daß das Wasser durch den Salzstock rauscht. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß anderes Gestein sicherer ist. Es ist also zu befürchten, daß sich das Druckwasser durch Rissse und Klüfte einen Weg in höher gelegene Gesteinsschichten sucht und damit unter Umständen unser Grundwasser erreicht. Ein echtes Risiko sind nach meiner Auffassung auch alte Bohrlöcher, wie wir sie bei uns in der Umgebung haben. Die Älteren erinnern sich mit Sicherheit noch an die alten Pferdekopfpumpen, wie sie zu Beispiel hinter Ascheberg standen. Die Bohrlöcher sind verschlossen, aber wer will garantieren, daß die alten Betonmischungen tatsächlich noch dicht sind, wenn sie mit hohen Drücken belastet werden?

2. Die durch Fracking geförderten Erdgasmengen sind nicht von entscheidender Bedeutung für Deutschland und Europa. Die erwartete Fördermenge in Schleswig Holstein soll gerade einmal ausreichen, um den nationalen Gasbedarf für 29 Tage zu decken. Die Gesamtfördermenge in Deutschland deckt nach meiner Kenntnis gerade einmal den Bedarf für 2 Jahre.

3. Ich bin davon überzeugt, daß die Risiken ungerecht verteilt sind. Die Förderfirmen sind möglicherweise als GmbH organisiert und haften dann lediglich mit der Kapitaleinlage, die deutlich unter 100.000,– Euro betragen kann. Im Falle des Falles lassen sich Schäden damit m.E. nicht regulieren. Vermutlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die öffentliche Hand für die Regulierung von Schäden aufkommen.

4. Unter Beachtung der o.g. Punkte stehen für mich Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

5. Dazu kommt, daß die Anwendung von Fracking geeignet ist, die Umsetzung der Energiewende hinauszuzögern oder Zeit zu schinden, um sie bei nächst passender Gelegenheit zu unterlaufen.

6. Dann ist auch noch zu bedenken, daß das gültige deutsche Bergrecht die Beteiligung der Kommunen und die kommunale Planungshoheit in einem nicht hinnehmbaren Maße einschränkt.

7. Indirekt stehen auch die Deregulierungsabkommen CETA und TTIP – beschönigend Freihandelsabkommen genannt – im Zusammenhang mit der Thematik. Mit der darin festgeschriebenen Sondergerichtsbarkeit wird die Entscheidung über Streitfälle den ordentlichen Gerichten entzogen und an Schiedsgerichte übertragen, die hinter verschlossenen Türen verhandeln und deren Entscheidungen nicht mehr in einer höheren Instanz anfechtbar sind. Hohe Schadensersatzforderungen können den politischen Handlungsspielraum in einem nicht hinnehmbaren Maß einschränken.

Aus meiner Sicht ist relativ offensichtlich, daß die Bevölkerung mehrheitlich gegen Fracking und gegen die TTIP und CETA sind. Es wäre an der Ratsversammlung, diese Auffassung gegenüber dem Land, dem Bund und der EU zum Ausdruck zu bringen. Eine Resolution der Ratsversammlung sollte in diesem Sinne ausfallen. Dafür setze ich mich ein.

Weihnachtssportgala 2014

Am Samstag vor dem 3. Advent findet bereits seit Jahren die Weihnachtssportgala statt. Nach der Abspaltung vom von Teilen des TSV Plön hat der neue Sportverein „Plön bewegt“ die Veranstaltung in diesem Jahr durchgeführt.

Frau Kuhnt, die Vorsitzende des neuen Vereins, war sichtlich bewegt, als sie die vielen Gäste in in der bis auf den letzten Platz besetzten Schiffstalhalle begrüßte. Der Herr Bürgermeister, der zuletzt bei der Diskussion um die Vergabe der Hallenzeiten nach meinem Eindruck keine so glückliche Figur gemacht hat, war verhindert. Auch der Herr Bürgervorsteher hatte offenbar einen konkurrierenden Termin, aber immerhin konnte der zweite stellvertretende Bürgervorsteher, Herr Evers von der FWG, als offizieller Vertreter der Stadt begrüßt werden. Grußworte von Seiten der Stadt gab es allerdings nicht, was der Veranstaltung aber auch nicht geschadet hat.

Herr Mordhorst von der Fördesparkasse übergab der Klettergruppe einen Satz Trikots, Plön bewegt gab bekannt, 5000,– Euro für den Erwerb der Kletterwand in der Schifftalsporthalle beizusteuern. Die Wand ist offenbar bereits bestellt und soll im kommenden Frühjahr aufgebaut werden.

Mir haben die einzelnen Programmpunkte alle gut gefallen. Wenn ich mich festlegen müßte, was ich am besten fand, hätte ich ein echtes Problem. Ob beim Einradfahren, bei der Gruppengymnastik mit 100 Sportlerinnen und Sportlern, bei den Tanzvorführungen oder Turnübungen am Boden, am Schwebebalken, am Trampolin oder am Treckerreifenbock, stets war zu merken, daß die Sportlerinnen und Sportler mit Spaß und auch Ehrgeiz bei der Sache waren. Zum Teil wurden wirklich spektakuläre Leistungen gezeigt.

Zum Schluß brachte der Weihnachtsmann noch Geschenke. Das gemeinsame Singen des Klassikers „Oh Tannenbaum“ ging allerdings ein wenig schief. Die Vorgabe vom Band war deutlich langsamer als der Chor der Sängerinnen und Sänger in der Sporthalle und auf der Tribüne.

Im Anschluß gab es noch ein kleine „After Show Party“ auf der man sich noch nett unterhalten oder am Kuchenbuffett stärken konnte. Ein dickes Dankeschön an alle, die zu dieser tollen Veranstaltung beigetragen haben!

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.

Antwort zum Thema Verkehrssicherheit

Vor vier Wochen habe ich auf die gefährliche Verkehrsführung am Knivsbergring aufmerksam gemacht, gestern habe ich eine Antwort erbeten. Heute liegt mir die Antwort vor.

Die Stadt teilt meine Auffassung nicht. Die Verkehrsregelung sei sicher. Es wurden Warnschilder aufgestellt, die Geschwindigkeit wurde auf 10 km/h begrenzt. Zusätzliche Umleitungsschilder sollen für noch mehr Sicherheit sorgen. Eine temporäre Aufhebung der Verkehrführung würde die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer irritieren und einen nicht zumutbaren zusätzlichen Aufwand für die Baufirma bedeuten. Auch die Anbringung eines Spiegels sei in der Stadt nicht üblich.

OK, ich resigniere. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht durchgesetzt, die Umleitungsschilder verfestigen eine potentielle Gefahr und der Aufwand, zum Arbeitsende je eine Mülltüte über je ein Verkehrsschild zu ziehen und morgens wieder abzunehmen, bringt eine Firma an den Rand des Ruins.
Wer daran glaubt glaubt möglicherweise auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.

Soll hinterher nur keiner sagen, er/sie hätte von nichts gewußt.

Schweigen im Walde

Am Knivsbergring werden Straßenbauarbeiten durchgeführt. Daher gibt es eine neue Verkehrsführung, die ein erhebliches Gefährdungspotential erzeugt. Ich habe die Verwaltung am 7. November, also vor 4 Wochen, auf die Problematik aufmerksam  und Vorschläge zur Entschärfung der Situation gemacht (Siehe mein Beitrag vom 7. November).

Bis heute, also vier Wochen später, liegt mir noch keine Antwort, geschweige denn eine Begründung für eine mögliche Ablehnung vor. Daher habe ich mich per EMail an den Kreis und die Stadt gewandt.
Nachfolgend der Text meiner Mail:

Moin,
ich bin am Wochenende nochmals von meinen Nachbarn auf die Verkehrssituation am Knivsbergring angesprochen worden. Leider mußte ich feststellen, daß ich auf meine Mail vom 07. November auch nach vier Wochen noch keine Antwort erhalten habe.

Mittlerweile können mehrere Nachbarn von Beinaheunfällen an der Kurve vor dem Grundstück Knivsbergring 29 berichten.

Die Gefährlichkeit der jetzigen Verkehrsführung ist auch für den Laien offensichtlich. Inzwischen halten sich ohnehin  zahlreiche Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen nicht mehr an die Regelungen.

Vielleicht gibt es Gründe, warum die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, dann wäre ich für eine Antwort einschließlich einer fachlichen Begründung dankbar.

Sollte es zu einem Unfall kommen, soll keiner sagen, er oder sie hätte von nichts gewußt. Auch zu Ihrem Schutz erlaube ich mir den Hinweis, daß in einem solchen Fall möglicherweise eine Haftung der Stadt oder des Kreises, ggf eine auch eine persönliche Haftung zu untersuchen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth

GA im Zeichen des Sports

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stand im Zeichen des Sports.

Mein Antrag, einen Sportschwimmertartif für die Schwimmhalle einzuführen, wurde mit einer Enthaltung abgelehnt.
Außerdem nutzte der Sportverein “Plön bewegt” die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde das Thema Hallenbelegungszeiten anzusprechen.

Zum Sportschwimmertarif.
Ziel meines Antrages war, sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern innerhalb von 1 ½ oder 2 Stunden bei einem leicht reduzierten Preis die Möglichkeit anzubieten, unabhängig von der Tageszeit mal schnell „ein paar Bahnen zu ziehen“. Zusätzlich hatte ich angeregt, eine Bahn für Schnellschimmerinnen und -schwimmer vorzuhalten, solange keine Bahnen für Sportvereine abgegrenzt sind.
– Der Herr Bügermeister führte gegen diesen Vorschlag ins Feld, daß nicht zu kontrollieren sei, wer Sportschwimmer oder Freizeitbesucher ist. Dem Argument kann ich bedingt folgen, glaube aber, das dieses Problem lösbar ist. (In Glücksburg, wo ich ein paar Jahre stationiert war, hatte man es gelöst.)
– Aus Reihen der FWG wurde argumentiert, daß man sich mit der Preisgestaltung viel Mühe gegeben hat, um von Zeittickets wegzukommen. Daher sollte man den Erfolg jetzt beobachten und die Ergebnisse abwarten.
Das wäre nach meiner Meinung in Ordnung, wenn man nach der Evaluierung ggf. zu einer neuen Bewertung kommt.
– Darüber hinaus wurde angeführt, daß ein solches Ticket zu Einnahmeverlusten führt, was bei einer defizitären Schwimmhalle nicht akzeptabel wäre.
Ich bin der Überzeugung, daß hier zusätzliche Besucher geworben werden können, was die Einnahmesituation verbessern würde.
– Den Einwand, man könne ja in einem Sportverein eintreten und dort Schwimmsport betreiben, lasse ich nicht gelten. Erstens gibt es ein solches Angebot nicht und zweitens ist Schwimmen ein Sport, den man auch ohne Vereinsangehörigkeit ausüben kann, ähnlich wie Joggen.

Obwohl absehbar war, daß mein Antrag keine Mehrheit findet, habe ich ihn nicht zurückgezogen, um das Abstimmungsverhalten zu sehen.

Zu den Hallenbelegungszeiten
Plön bewegt beklagte, bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die Sporthallen gegenüber dem TSV benachteiligt zu werden. Nun ist es so, man als neuer Verein nicht zwangsautomatisch einen Rechtsanspruch auf Hallenzeiten hat. Allerdings hat man als alteingesessener Verein auch keine Anspruch, daß alles bis in alle Ewigkeit so bleibt, wie es ist.

Die Verteilung von Hallenbelegungszeiten sollte sich nach meiner Ansicht am Bedarf orientieren, und zwar sowohl an den Teilnehmerzahlen wie auch an Sachzwängen, zuum Beispiel dort den Turnsport auszuüben, wo auch die Turngeräte stehen.

Daher konnte ich der Anregung von Herrn Drews folgen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dann im Schulverband unter Beteiligung der Nutzer über die Vergabe neu zu verhandeln. Ich habe das in einem Redebeitrag auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Hinweis, daß der Schulverband für diese Frage zuständig sei und nicht der GA, ist formal richtig. Allerdings sitzen 50% Plöner und Plönerinnen in der Schulverbandsversammlung und der Plöner Bürgermeister ist der Vorsitzende. Daher ist der Hinweis auf die Zuständigkeit geeignet, den Eindruck zu erwecken, sich um eine klare Position drücken zu wollen.
Auch der Hinweis, sich doch mal mit dem TSV zusammenzusetzen und darüber zu reden, kann in diesem Sinne gedeutet werden. Wir alle wissen doch, daß das Verhältnis zwischen den Vereinen völlig zerrüttet ist und es Situationen geben kann, in denen auch Erwachsene nicht vernünftig miteinander reden können. (Tausende von Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein trauriger Beleg dafür.)
Allerdings glaube ich die Tendenz zu erkennen. erwachsene Menschen wir Kinder zu behandeln. Das empfinde ich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren, schon an der Grenze zur Ungehörigkeit. Oder wie ist die Äußerung: „Regeln Sie das miteinander, sonst regeln wir das für Sie“ anders zu deuten?

Im Berichtsteil habe ich berichtet, daß die Entscheidung des GA, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, von den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Unverständnis stöß und das Argument der Verkehrssicherheit als Scheinargument bezeichnet wurde.
In dieser Frage bin ich der Ansicht, daß man den Spielplatz tatsächlich aufgeben kann, allerdings nur, wenn hier tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, wenn für den gesammten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ist bislang aber noch gar nicht diskutiert worden. Ein Aufstellungsbeschluß ist momentan nicht abehbar. Daher halte ich die Entscheidung des GA für völlig übereilt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wäre mit Sicherheit gut gewesen.