Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

Doppeldeutiger Gerberhof

In der gestrigen Sitzung des SteU stellt sich auch heraus, daß die Bezeichnung „Gerberhof“ sehr unterschiedlich verstanden wird. Die Ausschußmitglieder und auch ich bezeichneten mit dem
„Gerberhof“ das Gebäude „Lübecker Straße 9“.
Dieses Gebäude ist eines der ältesten Gebäude der Stadt und stand unter Denkmalschutz. Es wurde in früheren Zeiten nachweislich als Gerberei genutzt. Ich kenne diese Gebäude nur unter dem Begriff Gerberhof. Im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurden auch die Worte „baufällig“ und „marode“ verwendet. Aufgrund seines Bauzustandes wurde es aus dem Denkmalschutz entlassen und soll abgerissen werden.

Der Gerberhof ist aber auch eine Straße, an der fünf Gebäude stehen. Die Eigentümer und Bewohner der übrigen Häuser wiesen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sie sich als „Gerberhof“ verstehen und betonten, daß ihre Gebäude möglicherweise alt, aber keinesfalls marode oder baufällig wären.
Soweit ich mich erinnere, habe ich das nie behauptet. Der Ausdruck: „Schuppen und Hinterhäuser“ ist ebenfalls nicht von mir, ich habe ihn nie gebraucht und würde mich auch darüber ärgern, wenn ich dort wohnen würde.

In meinem Beitrag vom 12. Juni habe ich diesen Umstand mit einer nachträglichen Anmerkung klargestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Grau in Grau

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Das spannendste Thema wird der Bebauungsplan Gerberhof sein. Hier werden wir uns hoffentlich noch eingehend mit der Gestaltung der Fassade des geplanten Neubaus auseinandersetzen.

Nebenbei, Fassade: Vor ein paar Wochen haben die Planer des ALDI-Marktes an der Ecke Lütjenburger/B76 Zeichnungen vom geplanten Neubau präsentiert. Hier folgen zwei Bilder von einem ALDI Markt in Flensburg, der dem geplanten Neubau von der Gestaltung her nach meiner Einschätzung ganz ähnlich sieht.
140609_Aldi_grau_01_kl140609_Aldi_grau_02_kl

Gestaltung ist und bleibt ein Thema, nicht nur für den Gerberhof, sondern auch für ALDI. Nach meiner Bewertung ist das gewählte Verfahren, die Gestaltung über einen Bauantrag zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zu machen, sehr angreifbar. Dieses Vorgehen wird vermutlich zu erheblichen Verzögerungen des Baus führen.
Der Versuch, Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, ist bereits an der ersten rechtlichen Hürde gescheitert.
Noch schlimmer als der Ideal Standard Verkaufsbau ist für mich der Umstand, daß hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zusätzliche Verkaufsfläche für einen Discounter geschaffen wird.
Entsprechenden Planungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte ich durchaus zustimmen.

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Noch kann der Altstadtcharakter bewahrt werden

Mit meinem Beitrag vom 9. Juni „Den Altstadtcharakter bewahren“ habe ich mich im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) mit dem Bebauungsplan Gerberhof/Am Schwanensee/Rodomstorstraße auseinander gesetzt.
Gestern, am 11. Juni, stand das Thema als Punkt 5 auf der Tagesordnung.

Nachträgliche Anmerkung vom 02. Juli 2014: Wenn ich den Begriff “Gerberhof” oder “historischer Gerberhof” gebrauche, meine ich damit das Gebäude Lübecker Straße 9, das in früheren Zeiten als Gerberei genutzt wurde.
Nicht gemeint sind die Gebäude an der Straße “Gerberhof”

Im Grundsatz unterstütze ich die laufende Planung. Im bisherigen Planungsgang kristallisierten sich jedoch zwei Schwächen heraus, die sich auch im jetzt öffentlich vorgestellten Planungsstand wiederfanden.

1. Die Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll, fügt sich nicht in das Straßenbild ein.

2. Es werden zusätzliche Gewerbeflächen für Kleingewerbe geschaffen, die nördlich hinter den Gebäuden an der Lübecker Straße entstehen sollen. Ein zusätzliches Angebot an kleinen Ladenflächen außerhalb der Fußgängerzone wird nach meiner Überzeugung einen negativen Einfluß auf den zentralen Versorgungsbereich haben, der ohnehin bereits vorgeschädigt ist.

In der Ankündigung des Vortrages von Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein wurde darauf hingewiesen, daß es jetzt darum geht, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Die Planungen sollen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist, die frühzeitige Behörden- und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Dazu soll dem Ausschuß der aktuelle Planungsstand vorgestellt und seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen eingeholt werden.

Herr Nagel stellte den aktuellen Planungsstand für die erste Änderung zum Bebauungsplan 7c, (Gerberhof, Am Schwanensee, Rodomstorstraße) vor.
Bisher wurden dazu zwei Varianten entwickelt.
Das erste Bild zeigt, welche Gebäude abgerissen werden sollen. Sie sind in Lila markiert. Das längliche Gebäude unten links ist der Gerberhof, das große Gebäude oben rechts ist der ehemalige Getränkehandel
140611_SteU_Gerberhof_01_AbrissIm weiteren Verlauf stellte Herr Nagel zwei mögliche Varianten vor. Beiden Planungsansätzen sind zwei Punkte gemeinsam. Dabei handelt es sich um den Neubau anstelle des Gerberhofes und das Gänsemarktviertel, das nördlich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße entstehen soll. Das Gänsemarktviertel umfaßt mehrere zweistöckige Gebäude, deren Giebel zu einer neu geschaffenen „Gänsemarkttwiete“ zeigen sollen.
Beiden Entwürfen ist erfreulicherweise auch gemeinsam, daß die drei markanten Buchen erhalten bleiben sollen.
Der Unterschied in den Varianten besteht in der Gestaltung der Wohngebäude, die auf dem Gelände des ehemaligen Getränkehandels geplant werden.

Die Variante 1 sieht vor, daß hier doppel- bzw. reihenhausartige Gebäude entstehen sollen.
Die geplanten Neubauten sind auf dem folgenden Bild in rot hervorgehoben.
140611_SteU_Gerberhof_02_V1Die Variante 2 beinhaltet Gebäude mit einer eher modernen, kubistischen Gestaltung in Anlehnung an die derzeit beliebten Stadtvillen, wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist.
140611_SteU_Gerberhof_03_V2Ein nicht nur aus meiner Sicht echter Schwachpunkt ist die Gestaltung der Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll. Die Fassade, um die es geht, ist auf dem Bild oben links am rechten Rand zu erkennen.
140611_SteU_Gerberhof_04_PerspektiveIn der Diskussion sprach Herr Dr. Erdmann von der FWG an, daß die Gestaltung des Gebäudes, das anstelle des Gerberhofes entstehen soll, nicht tragbar ist. Ich führte aus, daß wir uns in einem Planungsverfahren für den B-Plan befinden, in dem der SteU die Vorgaben macht und nicht der Investor (Anmerkung: der die Wohnungen im Internet bereits vermarktet). Das Verfahren ist offen und sowohl der SteU wie auch anschließend die Ratsversammlung werden dem fertigen Bebauungsplan noch zustimmen müssen. Hier besteht der Bedarf und die Notwendigkeit für Änderungen. Der Ausschußvorsitzende betonte, daß es erst einmal um die Grundzüge der Planung ginge, die Gestaltung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.
An diesem Punkt glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen, denn bisher hat er den Entwurf so, wie er vorgestellt wurde, unterstützt. Es wäre schön, wenn hier ein echter Umdenkprozess eingesetzt hat und die Verschiebung nicht dazu dient, den bestehenden Entwurf zu einem günstigeren Zeitpunkt einfach durchzuwinken.

Ein weiteres Thema war die Erschließung. Ratsherr Zender (CDU) merkte zu Recht an, daß die Erschließung und damit auch der KFZ-Verkehr direkt an der Grundschule Rodomstorstraße entlangführen würde und verwies auf die mögliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schlug er vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Erschließung vom Stadtgraben aus über die Schwentine zu realisieren. Allgemein bestand die Ansicht, daß der zusätzliche Verkehr unerheblich sei und eine Erschließung über die Schwentine problematisch, da die Flächen nicht der Stadt gehören würden und eine kostspielige Brücke, die auch in der Lage ist, die Entsorgungsfahrzeuge zu tragen, aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könne.
Darüber hinaus schlug Herr Nagel vor, den Versorgungs- und Rettungsverkehr über eine einbahnstraßenartige Verkehrsregelung von der Rodomstorstraße durch das Gelände zu führen und über die neu zu schaffende Gänsemarkttwiete abfließen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, daß dies realisierbar ist, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren.

Darüber hinaus habe ich noch vorgeschlagen, den Bereich der Gänsemarkttwiete als allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet auszuweisen, damit die Möglichkeiten, hier Gewerbe anzusiedeln, eingeschränkt werden. Nach Aussage der Verwaltung soll das aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein. Dieses Argument hat mich aber nicht völlig überzeugt, zumal das zukünftige Mischgebiet Gänsemarkttwiete dann an das reine Wohngebiet „ehemaliger Getränkemarkt“ angrenzen würde. Die Probleme müßten die gleichen und lösbar sein.
140611_SteU_Gerberhof_05_MKBeschlossen wurde, die Planungen noch einmal in die Fraktionen zu geben, um sie dort zu besprechen. Im nächsten SteU am 02. Juli soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Es besteht also durchaus noch Hoffnung, daß der Altstadcharakter unserer Innenstadt bewahrt wird.

PS.: Der Beitrag wurde ein wenig nachbebessert. Nach zwei Glas Wein schleichen sich halt ein paar kleine Fehler ein.  Die inhaltliche Aussage ist unverändert.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.

Europa hat gewählt, Plön auch

Europa hat gewählt. Durch den Wegfall der 5% Hürde werden zahlreiche Splitterparteien aus Deutschland in das Europaparlament einziehen. Neben SPD, Grünen, CDU und Linken wird auch die AdF dabei sein, die wahrscheinlich 7 Mandate für sich verbuchen kann, 4 mehr als die FDP. Mit je einem Mandat dabei sind voraussichtlich die Freien Wähler, die Piraten, die Familienpartei, die NPD, die ÖDP und die Tierschutzpartei. Ob eine derartige Zersplitterung tatsächlich hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich wird diese Zersplitterung die großen Parteien auf Dauer noch enger zusammenführen.

Die Ergebnisse für Plön sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
140525_Ergebnisse Europa-Wahl_kl_01(Quelle: Stadt Plön)
Sie bergen keine große Überraschung. Die Wahlbeteiligung war mit 44,73% eher mau, aber doch deutlich besser als 2009, wo sie gerade einmal 37,66% betrug. Mit 8,41% konnte die SPD die größten Zugewinne verbuchen und ihren Stimmanteil auf 30,27% steigern, womit sie als moralische Wahlgewinnerin gelten kann. Trotz Verlusten von 6,66% konnte die CDU mit 34,15% die meisten Stimmen auf sich vereinigen, womit sie Wahlsiegerin wäre, aber keinen Grund hat, sich wirklich zu freuen. Die echte Verliererin ist die FDP, die einen Stimmverlust von 7,44% hinnehmen mußte und bei 5,3% landete. Die Grünen kamen mit moderaten Verlusten auf 11,82% und die Linke verbesserte sich um 1,43% auf 4,83%. Die AfD schaffte 7,79%.
Der Rest lief unter ferner liefen.

Der Wahlkampf war für meine Begriffe viel zu sehr von kapitalismus- und europakritschen Inhalten bestimmt. Die Wahlkampfspots waren farblos und die Plakate im Allgemeinen mehr als langweilig. Müßte ich – unabhängig von den Inhalten – einen Preis für das originellste Plakat vergeben, wäre dies mein Favorit:
140525_Plakate_klGenutzt hat es der MLDP wenig. Aus Plön Null Punkte.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: “Der Ausschußvorsitzende”.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

EU Fördermittel für 2014 – 2020

Heute fand die Auftaktveranstaltung der Aktivregion Schwentine / Holsteinische Schweiz in der Aula am Schiffstal statt. Hierbei ging es zum einen um grundsätzliche Informationen zu EU-Fördermitteln für den Förderzeitraum 2014-2020, zum anderen bereits um die Erarbeitung von Eckpunkten für die zukünftige Vergabe von Fördermitteln.

In der Förderperiode 2014 – 20 werden 420 Mio Euro nach Schleswig Holstein fließen. Der Großteil davon wird für die „Säule 1“, die direkte Subventionierung der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. 63 Mio Euro fließen in die „Säule 2“. Diese Mittel sind für die Entwicklung in den ländlichen Räumen vorgesehen. Die Verteilung der Mittel soll zu gleichen Teilen an die 21 Aktivregionen in Schleswig Holstein erfolgen, so daß jeder Aktivregion ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung stehen wird.

Für die Erarbeitung einer Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) sind vier Schwerpunktthemen vorgegeben:
– Klimawandel und Energie.
– Wachstum und Innovation
– Nachhaltige Daseinsfürsorge
– Bildung.

In den zukünftigen Planungen muß das Schwerpunktthema Klimawandel und Energie zwingend beinhaltet sein. Darüber hinaus muß mindestens ein weiteres Schwerpunktthema berücksichtigt werden.

Zu den jeweiligen Schwerpunkten können bis zu 10 Kernthemen formuliert werden.

Die Integrierten Entwicklungsstrategien sollen bis September erstellt sein, danach gehen sie zur Bewertung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), wo sie mit den Strategien der 20 anderen Aktivregionen in Schleswig Holstein abgestimmt werden.
Die Billigung der Planungen ist für Dezember vorgesehen.
Ab 2015 beginnt die Umsetzungsphase.

Projekte können mit maximal 80 % gefördert werden. Der Fördersatz kann aber auch deutlich niedriger liegen. Die Entscheidung fällt die Aktivregion, wobei die Kommunen über 49% der Stimmanteile verfügen. 51% der Stimmanteile liegen bei nicht-staatlichen Organisationen.

Darüber hinaus gibt es weitere Fördertöpfe. Im EPLR stehen 58 Mio zur Verfügung für naturorientierten Tourismus, den Erhalt des kulturellen Erbes, Basisdienstleistungen, Breitbandinfrastruktur u.ä. Der EFRE unterstützt die Wirtschaftsförderung, der EFS ist ein Sozialfond. Der EMFF dient zur Förderung der Fischereiwirtschaft und der INTERREG V der Förderung grenzüberschreitender Projekte.

Der Vertreter des LLUR betonte, daß hier keine spektakulären Resultate zu erwarten sind. Vielmehr geht es darum, die vielen kleinen Schritte in dieselbe Richtung zu lenken.

Im Anschluß an den Einweisungsteil wurden entsprechend der Schwerpunktthemen 4 Arbeitsgruppen gebildet, die sich in einem ersten Schritt mit Kernthemen und Entwicklungszielen befassen sollten. Ich bin in die Gruppe „Wachstum und Innovation“ gegangen. Als Vorschläge für mögliche Kernthemen waren genannt:
– Natur, Kultur, Tourismus, ländliche Erlebnisse
– Ausbau Gesundheitswirtschaft
– Barrierefreie Urlaubs- und Freizeitregion
– Regionale Produkte und Wertschöpfungsketten
– Unternehmensgründung, -entwicklung, -nachfolge.
– Bewältigung des demographischen Wandels in der Arbeitswelt.

In der Diskussion des Themas Elektromobilität wurde dieser Begriff durch erneuerbare Mobilität ersetzt. Das Thema beschränkt sich nicht auf die in der Zeitung genannten E-Bikes, sondern schließt Scooter, Autos und Wasserfahrzeuge ebenso mit ein wie Antriebe mit Bio-Gas oder Wasserstoff.
An der Uni flensburg gibt es eine Projektgruppe, die sich mit diesem Thema befaßt und an die Aktivregion herantreten wird.

Ein anderes Thema war der Bereich Gesundheitswirtschaft. Im Kreis Ostholstein sind 24 % aller Beschäftigten in diesem Sektor tätig, im Kreis Plön 17 %. Dieser Sektor wird mit zunehmender Vergreisung der Gesellschaft durch den Faktor Pflegedienste noch an Bedeutung zunehmen. Der Übergang zum Tourismus kann fließend sein.

Der Tenor in der Arbeitsgruppe war, daß die Bestandspflege der Unternehmen, also die Förderung der Entwicklung und von Unternehmensnachfolgen wichtiger ist als die Förderung von Unternehmensgründungen.

Projekte wie das „Nachhaltige Dorf“ oder „Cradle to Cradle“ haben sich mir inhaltlich nicht erschlossen, sie scheinen mir auch etwas zu weit in die Zukunft gerichtet und vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel nur schwer finanzierbar.

In meinen Diskussionsbeiträgen habe ich mich auf drei in der Analyse aufgelisteten Schwächen der Aktivregion bezogen und dort Verbesserungen angeregt. Dabei handelte es sich um:
– „Ausbaufähige“ touristische Infrastruktur
– Defizite im Beherbergungsangebot (Qualität, Quantität)
– wenig gemeinsames Auftreten (Marketing)

Darüber hinaus wurde meine Anregung aufgenommen, den Tages- und Kurztourismus aus Dänemark zu fördern. Dieser Vorschlag wurde um die Förderung des Tagestourismus aus Kiel, Neumünster und Hamburg erweitert.

Auf jeden Fall habe ich mir schon einmal den 24. Juni 1700 Uhr vorgemerkt. An diesem Termin wird die Arbeitsgruppe in Eutin erneut zusammentreten. Nach der kurzen Vorwarnzeit, ich habe erst gestern von dem heutigen Termin erfahren, werde ich dann vermutlich auch etwas besser vorbereitet sein.
Was mich besonders erstaunt hat war, daß ich der einzige Plöner Vertreter am Tisch war. Hier hätte ich etwas mehr Präsenz erwartet, schließlich geht es darum, die Pflöcke für die zukünftige Verteilung von EU-Fördermitteln einzuschlagen.

Zum Schluß noch ein kleiner Rückblick auf die abgelaufenen Förderperiode.
Es wurden 124 Projekte angemeldet. Davon sind 35 bereits umgesetzt (darunter auch die Plöner Schwimmhalle), 53 sind noch offen, 23 nicht mehr relevant. Die restlichen Projekte sind aus der Bewertung gefallen.
Durch die 7 Mio Fördermittel wurde durch die Co-Finanzierung in unserer Aktivregion ein Investitionsvolumen von 22 Mio ausgelöst. 40% der der Mittel gingen an Projekte, die dem Themenfeld Tourismus zuzuordnen sind, 20 % flossen in die kommunale Infrastruktur. Private Projektträger waren mit 25% beteiligt. Lediglich 3,6% sind den Managementkosten zuzuordnen.
Ein Drittel aller Projekte hatte einen übergemeindlichen Charakter.

THW und Musikzug unterstützen

Der Musikzug und die THW-Jugend nehmen an einem Wettbewerb einer namhaften Bank teil, bei dem sie 1000,– Euro gewinnen können.
Beide Vereine machen eine gute Jugendarbeit und ich möchte meine Leserinnen und Leser aufrufen, ihre Stimme abzugeben.
Für die THW Jugend oder für den Musikzug.
Man kann drei Stimmen abgeben und seine Stimmen auch splitten.

Um die Abstimmungsbedingungen für alle teilnehmenden Vereine gerecht zu halten, muß man 3 Codes anfordern, die per SMS auf das Handy geschickt werden. Für die Stimmabgabe schaltet man sich durch die Eingabe der Codes frei.
Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

 

WasSollDas

Heute wurde ich auf das Regionalgeld „KannWas“ aufmerksam gemacht. Der Begriff KannWas kam mir bekannt vor, da Dr. Frank Schepke 2009 unter diesem Begriff als Einzelbewerber für die Bundestagswahl antrat. Nach kurzem googlen bestätigte sich meine Vermutung.

Ich habe das Ganze im allerersten Moment für eine lokalpatriotische Marotte gehalten oder für eine PR-Aktion in eigener Sache, bin aber mittlerweile überzeugt, daß eine weltanschauliche Überzeugung hinter der Idee des Regionalgeld steckt.

Die auf der Homepage genannte Perspektive liest sich so:
„Das vom Zins befreite Geld schafft Frieden und Wohlstand für alle.
Die vom Wachstumszwang befreite Wirtschaft ermöglicht Vollbeschäftigung bei Schonung von Natur und Umwelt.
Beides ist möglich und zur Rettung unserer Lebensgrundlag notwendig.“

Das Konzept basiert offenbar auf der Theorie der Freiwirtschaftslehre von Silvio Gesell, einem Anarchisten und Revolutionär, der es 1919 für 7 Tage zum „Volksbeauftragten für Finanzen“ in der Münchner Räterepublik brachte.
Die Idee des Freigeldes wurde in der Weltwirtschaftskrise wohl u.a. in Norderney, im bayrischen Schwanenkirchen und im österreichischem Wörgl aufgegriffen und mit gewissem Erfolgt umgesetzt, bevor die Maßnahmen wegen der staatlichen Hoheit über die Währung verboten wurden.

Die Ablehnung von Zinsen geht häufig mit antisemitischen oder antikapitalistischen Gedankengut einher. Für Gesell kann als gesichert angesehen werden, dass er kein Antisemit war, auch wenn seine Theorie Anknüpfpunkte für rassistische und antisemitische Positionen bietet.

Wenn ich mir die Liste der „Akzeptanzstellen – Ärzte und Heilberufe“ bei KannWas ansehe, kommen mir allerdings ernste Zweifel an der Seriosität der ganzen Sache. Hier tummeln sich ganz überwiegend Naturheiler, alternative Schmerzbehandler, eine anthroposophische Medizinerin und Astrologin sowie ein Yoga-Lehrer, der auch Reiki Meister und Geopathologe ist.

Ich würde sagen, die Regionalgeldidee ist eine sozialromantische Illusion von Leuten, die zum Teil ziemlich verschrobenen Ideen anhängen. Ob der Begriff “Scharlatan” bzw. Scharlatanin” für einige der Heilberulfer bzw. Heilberuflerinnen zutrifft, überlasse ich dann lieber der Bewertung meiner Leserinnen und Leser.

Papst packt sich an den Kopf_02

Ursprünge der Kadettenanstalten

Ausgehend von der Kadettenausstellung im Kreisheimatmuseum in Plön hatte ich im vergangenen Jahr eine Serie über so genannte „Große Plöner“ begonnen. (Beiträge vom 24. November, 4. und 8. Dezember 2013 sowie 07. Januar 2014)
Anlaß für die Beiträge war der Umstand, daß General Ludendorff in der Ausstellung ohne jede quellenkritische Bewertung als „Großer Plöner“ bezeichnet wurde. Mittlerweile gibt es eine etwa postkartengroße „Erläuterung“, daß die Ausstellung von den Kadetten selber erstellt wurde und daß ihre Bewertung heute nicht von allen geteilt wird.
Das ist die schwächste – und peinlichste – aller möglichen Distanzierungen oder Aufarbeitungen, die ich kenne.
In Kiel hat man sich nach umfassender wissenschaftlicher Aufbereitung mit der Umbenennung des Hindenburgufers zu einem konsequenten Schritt entschieden. Ich halte die Aufarbeitung des Kadettenwesens in Preußen an Hand des mit Hindenburg eng verbundenen „Großen Plöners“ Ludendorff für eine Chance, dem Kreisheimatmuseum einen Ausstellungsanteil zu geben, den man mit Sicherheit als Alleinstellungsmerkmal bezeichnen kann.

In meinem heutigen Beitrag will ich mich mit der Geschichte der Kadettenanstalten auseinandersetzen.

Die Ansätze der militäreichenen Jugenderziehung lassen sich bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Sie sind auch kein preußisches Phänomen. Entsprechende Anstalten gab es u.a. in Bayern und Württemberg sowie im europäischen Ausland. Dennoch werde ich den Schwerpunkt auf die preußischen, später auf die deutschen Kadettenanstalten legen.

1617 gründet Graf Johan von Nassau in Siegen die erste „Krieges- und Ritterschule“, 1618 wird das „Ritterliche Kollegium“ durch Landgraf Moritz von Hessen in Kassel gegründet. Die erste preußische Einrichtung ist die „Ritterakademie“, die 1653 in Kolberg (Pommern) gegründet wird. Gründungen weiterer Anstalten durch die absolutistischen Landesherren gibt es in fast allen europäischen Staaten. Der Schwerpunkt der Ausbildung lag ursprünglich auf der ritterlichen Standesbildung. Ergänzend ging es auch um die Bindung des Militärs an die jeweiligen absolutistischen Regenten. Militärspezifische Ausbildungsinhalte standen noch im Hintergrund.
Das änderte sich zum Ende des 17. Jahrhunderts mit dem Entstehen der Kadettenanstalten.

Hierbei sind zwei sozialgeschichtliche Entwicklungen zu betrachten. Zum einen ist dies der Übergang von Söldnertruppen zu stehenden Heeren, zum anderen die Herausbildung eines aus dem Adel stammenden Offiziersstandes mit einer klaren Abgrenzung zu den unterstellten Soldaten.

Die Landsknechte in den Söldnerheeren kämpften vorwiegend in geschlossenen Gevierthaufen nach Schweizer Vorbild. Hier verdingten sich auch zahlreiche Angehörige des niedrigen Adels, der von wirtschaftlichem und sozialem Niedergang betroffen war. Besondere Fähigkeiten waren nicht gefordert, jeder konnte es durch eigene Leistung bis zum Hauptmann bringen. Diese militärischen Führer wurden von den Landsknechten selber gewählt, ihnen unterstanden ca. 500 Mann. Die Ausbildung ist für alle gleich, sie erfolgt „von der Pike“ auf. Diese Form der Ausbildung ist in Preußen bis in das 18. Jahrhundert zu beobachten, parallel dazu entwickelt sich das System der Kadettenausbildung.

Für die Angehörigen der Söldnertruppen waren Plünderungen Grundlage der Einkommensbeschaffung, Mord, Totschlag, Raub und Vergewaltigungen gingen in der Regel damit einher. Mit dem Übergang zu stehenden Heeren konnte das aufstrebende Bürgertum, das mit Handel, Handwerk und Manufakturen die wirtschaftliche Grundlage für die Akkumulation von Kapital in Händen der absolutistischen Regenten legten, vor den marodierenden Haufen geschützt werden. Das Bürgertum schuf die wirtschaftliche Grundlage für den Unterhalt des stehenden Heeres.

Vorbild für die Entwicklung stehender Heere nach Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648 waren die Truppen des Schwedischen Königs Gustav Adolf. Die Durchsetzung einer straffen Disziplin in der Truppe sowie die umfassende naturwissenschaftliche und geographische Ausbildung der militärischen Führungskräfte, die Einführung von einheitlichen Uniformen und Rangabzeichen, Beförderungen nach Verdienst und Leistung sowie die Koordination der sich zunehmend spezialisierenden Truppengattungen trugen zur Steigerung der Kampfmoral und der Schlagkraft der Truppe bei.

Die vertragliche Bindung an einen Landesfürsten, Kasernierung, Uniformierung und Exerzierreglements ließen das Erfordernis für die Bildung von Erziehungseinrichtungen für den militärischen Nachwuchs erwachsen. Stehende Heere erforderten – sollten sie effektiv funktionieren – eine weitgehende Vereinheitlichung von Verfahren und Taktiken. Zentrale Ausbildungseinrichtungen wie Militärwaisenhäuser, Adels- und Ritterakademien und die sich entwickelnden Kadettenanstalten konnten zur Erfüllung dieser Anforderanforderungen beitragen.

Bereits im Späten Mittelalter zeichnete sich der wirtschaftliche Niedergang von großen Kreisen des niederen Adels ab. Sie strebten Stellen im Dienst ihrer Fürsten an, um ihre gesellschaftliche Position abzusichern. Besonders beliebt waren Stellen im Militär. Durch die Verbindung von ritterlichen Wertvorstellungen und standesbezogenen Idealvorstellungen des Adels bestand hier die Möglichkeit, sich nach unten zum aufstrebenden und wirtschaftlich sehr viel erfolgreicherem Bürgertum abzugrenzen. Der Adel sah Offiziersstellen als natürliches Erbe an. Diese Entwicklung führte zu einem Wiedererstarken des Adels. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts geht damit eine allgemeine Militarisierung der Gesellschaft einher.

In Preußen war das Verhältnis von adeligen Landständen und dem preußischen Staat bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Die Disziplinierung des Adels unter den Willen des Landesherrn beinhaltete die Brechung des ständischen Widerstandes und die Erziehung des Adels zum Dienst. So wurde bereits unter Friedrich Wilhelm I das Außerlandesgehen verboten, der Eintritt in die Dienste ausländischer Landesherrn galt als Desertation.
Der König bestätigte zwar die absolute Herrschaft der adligen Gutsherren in Ihren Bezirken, dennoch führte das Rekrutierungssystem dazu, dass viele Untertanen versuchten, sich dem Militärdienst zu entziehen. Zum Teil wurden sie dabei von ihren adeligen Herren unterstützt, da diese durch die Rekrutierung erhebliche Eingriffe in ihre landwirtschaftlichen Betriebe hinnehmen mussten.
Zudem war auch die Bereitschaft der wirtschaftlich abgesicherten Adeligen, in den Militärdienst zu gehen, nicht besonders ausgeprägt.
Friedrich Wilhelm I strebte aber ein dauerhaft verlässliches, sich selbst regenerierendes Offizierskorps an, das aus normativ ideellen Bindungen heraus der Krone verpflichtet war. Über diesen Weg sollte auch der absolute Herrschaftsanspruch über den Adel abgesichert werden.

Der Offiziersberuf wurde eng mit dem Begriff der Ehre verbunden. Mannschaften und Unteroffizieren fielen nicht unter den Ehrbegriff. Das adelige Offizierkorps grenzte sich über den Ehrbegriff von ihnen ab. Eine äußerliche Kennzeichnung innerhalb der Gruppe der Offiziere entfiel. Vom Fähnrich bis zum Obersten gab es keine äußerlichen Rangabzeichen, auch der König selber trug eine einfache Offiziersuniform, um den Anspruch des Offizierberufes als erstem Stand im Staat demonstrativ zu unterstreichen. Um die sozialen Unterschiede in der preußischen Aristokratie langfristig zu egalisieren und ein von klein auf sichergestelltes Hineinwachsen der adligen Jugend in die militärischen Institutionen zu gewährleisten, wurde der Besuch von ausländischen Schulen und Universitäten untersagt.

Als Standort der ersten Ritterakademie wurde das pommersche Colberg gewählt. Ziel war, den pommerschen Adel zu „brandenburgisieren“. In seinem Testament schreibt Friedrich Wilhelm I: „Mein Successor muß das vor eine Politik halten …, daß aus allen seinen Provinzen …. die von Adel und Grafen in die Armee employiert und die Kinder unter die Kadetts gepresset werden … Ist formidable vor seinen Dienst und Armee und ruhiger in seinen Länder.“

Damit wird deutlich, dass die Militärerziehung bereits zu dieser Zeit als Instrument zu Herrschaftsabsicherung angelegt war.