Seewiesen ade

Zu meiner großen Überraschung konnte ich heute in der Zeitung lesen, daß die SPD-Fraktion in Plön von dem Projekt Seewiesen abgerückt ist. Begründet wird dies mit den Rahmendaten der Landesplanung, die belegen, daß das Baugebiet mit dieser Größe langfristig völlig am Bedarf vorbeigeht.

Ein mutiger Schritt und eine kluge Entscheidung, die sich am öffentlichen Wohl und nicht an den Interessen von Investoren orientiert. Sie deckt sich nach meiner Beobachtung mit der Mehrheitsmeinung der Plönerinnen und Plöner. Ich vermute, daß sich die anderen Fraktionen nach und nach von dem Projekt distanzieren werden und hoffe aus den Einstieg in den Ausstieg.

Doch Zuschüsse für den Strandweg ?

Ein weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Ausbau des Strandweges. Herr Frahm führte für die Verwaltung aus, daß die Aussicht besteht, über die Aktivregion Zuschüsse zu bekommen. Bei einem Gesamtvolumen des Vorhabens von etwas über 200.000,– Euro würde ich einen Zuschuß von ca. 130.000,– bis 150.000,– Euro erwarten.
Damit würde die Stadt für die Gesamtmaßnahme gerade einmal 70.000,– Euro zu zahlen haben.

Bei einem Verzicht auf die Zuschüsse kommen wir bereits in der ersten Ausbaustufe auf knapp 100.000,– Euro. Vor diesem Hintergrund kann ich die Haltung der CDU im SteU nicht verstehen. Nach meiner Auffassung geht es dort um Eitelkeiten. Man will sich  nach meiner Einschätzung das Projekt Strandweg an die Fahne heften, koste es, was es wolle. Aber 140.000,– Euro sind zu viel für Eitelkeiten.

Ich meine mich zu erinnern, daß es im Vorfeld des Beschlusses gehießen hat, es gäbe keine Zuschüsse. Wenn das so ist wäre es interessant zu erfahren, ob sich seither der Sachstand geändert hat oder ob der Ausschuß vor der Entscheidung unzutreffend informiert wurde.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

Düstere Prognose

Heute nachmittag kam ich von einer Dienstreise zurück. Beim Abendessen blätterte ich die Zeitung durch und fand den Bericht über die Bevölkerungsprognose für den Kreis und die Stadt Plön.
Die Daten – die wissenschaftlich erhoben wurden und als gesichert gelten können – bestätigen meine bisherigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung. Diese Annahmen waren einer der Gründe, weshalb ich das Neubaugebiet Seewiesen abgelehnt habe. Vorrangig interessierten mich dabei die Risiken für unsere Stadt. Gleichzeitig hat die Schaffung von Überkapazitäten aber auch negative Auswirkungen auf den Immobilienmarkt, wie aus der Berichterstattung klar hervorgeht. Selbst ohne die Schaffung von Überkapazitäten wird es für Eigentümerinnen und Eigentümer offenbar schwerer, ihr Haus zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen.

Der Empfehlung, das Angebot an seniorengerechten Wohnungen zu erhöhen, kann ich folgen. Daher unterstütze ich grundsätzlich die innerstädtische Verdichtung im Bereich Gerberhof / Schwanenseeweg.
Das heißt aber nicht, daß jeder Ansatz, der unter dem Begriff altengerechtes Wohnen vorgestellt wird, großzügig durchgewunken werden muß, zumal es sich hierbei häufig um Renditeobjekte handelt.
Gerade in der Innenstadt und in den Eingangsbereichen der Stadt ist es nach wie vor von Bedeutung, gestalterische Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen.

Aus meiner Sicht wäre es wichtig, auch altengerechten und bezahlbaren Wohnraum für die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen, die sich keine Eigentumswohnung für 150.000,– Euro und mehr leisten können.

Der Herr Bürgermeister hat eine Mail mit einem Link auf die Bevölkerungsprognose verschickt. In den nächsen Tagen werde ich mir das Dokument einmal genauer ansehen.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Drohneneinsatz über Plön

In der Ausschußsitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) vom letzten Mittwoch kam es zu zwei kleineren Eklats. Von einem will ich an dieser Stelle berichten.

Die Vertreter der CDU haben im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5, 1. Änderung des Bebauungsplanes Gerberhof, darauf gedrängt, ein Video vorzuführen, das ganz offensichtlich durch die Kamera einer Drohne aufgezeichnet wurde. Das Video zeigte die Grundstücke des Gebietes, das durch den Bebauungsplan abgedeckt wird, aus der Vogelperspektive.

Während der ersten Minuten des Filmes entbrannte eine Diskussion, ob die öffentliche Vorführung des Videos rechtlich zulässig ist oder nicht.
Ich halte es nicht für zulässig, muß aber sagen, daß diese Einschätzung ohne weitere rechtliche Prüfung auf einem Bauchgefühl beruht. Es gibt zwar kein Recht am Bild der eigenen Fassade, Videoaufnahmen von Grundstücken, zumal aus der Vogelpespektive, sind aber nach meiner Einschätzung ganz anders zu bewerten. Ich persönlich möchte keinen Camcopter über meinem Garten kreisen sehen.

Besonders verwundert hat mich dabei das Verhalten von Herrn Zender von der CDU. Während er mich in meinem Bericht noch forsch unterbrochen hatte (Eklat Nr. 2, über den ich gesondert berichten werde), wobei er darauf verwies, dass der Inhalt nicht öffentlich wäre, sah er hier überhaupt keine Probleme, die Hinterhöfe der Anwohner öffentlich zur Schau zu stellen.

Hier stellt sich nicht nur die Frage, welchen praktischen Nutzen die Videovorführung für die Arbeit des Ausschusses haben soll, sondern auch, was die Ausschußmitglieder der CDU bewogen hat, den Film öffentlich zu zeigen. Zumindest dem Produzent des Videos muß die Problematik bewußt gewesen sein, da er an anderer Stelle darauf verwiesen hat, daß die Aufnahmen nur für den internen Gebrauch im SteU verwendet werden sollen.

Stadtentwicklung und Umwelt und Carports

Heute hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt getagt. Ich werde im Laufe der nächsten Tage über die einzelnen Themen berichten. Das wohl spannendste Thema war Der B-Plan 50, Stadtheide. Hierbei ging es vorrangig um die nicht genehmigten Carports.

Vorab die Entscheidungslage:
1. Die Carports, für die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden kann, werden nicht nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert.
2. Die Stadt wird den Bebauungsplan so ändern, daß in Zukunft auf Carports Flachdächer mit und ohne Begrünung sowie Satteldächer gebaut werden dürfen.
3. Es soll den Bewohnern möglich gemacht werden, zukünftig legal vor ihren Reihenhäusern zu parken.

Die erste Runde wurde durch eine Frage der Nachbarin von Herrn Gaffrey eröffnet. Sie wollte wissen, wie der Ausschuß mit dieser Angelegenheit umgehen wird und wies darauf hin, daß Sie – abweichend von der Darstellung in den Kieler Nachrichten – keine Zustimmung zu der Errichtung eines Carports durch Herrn Gaffrey gegeben hat. Vielmehr hätte Herr Gaffrey ihrem Mann in einem Gespräch auf der Straße mitgeteilt, daß er ein Carport errichten wolle und auf Nachfrage behauptet, er hätte eine Genehmigung. Daraufhin hätte ihr Mann geäußert, daß er dann wohl nichts dagegen tun können. Auch die anderen Nachbarn aus dem Reihenhaus hätten ihr Einverständnis nicht erklärt.

Ich will jetzt nicht das Vorgehen von Herrn Gaffrey bewerten, aber der gesamte Vorgang macht sehr deutlich, wie wichtig Bebauungspläne sind, wenn es darum geht, die Rechte von Nachbarn zu schützen.

Neben dem Carport von Herrn Gaffrey sind noch zwei weitere Carports von Abrißverfügungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Carports an Reihenendhäusern.
Ich habe auf die unterschiedlichen Situationen Maria Brand Straße und
dem Käte Seidel Ring hingewiesen und bemerkt, daß die beiden Straßen gänzlich unterschiedlich zu bewerten sind und hier auch unterschiedliche Lösungen möglich sein müssen. Der Argumentation wurde ebensowenig gefolgt wie dem Hinweis aus der Verwaltung, daß die baurechtliche Situation bei Endhäusern anders zu bewerten ist als bei Mittelhäusern.
Herr Dr. Erdmann (FWG) sprach sich eindeutig dagegen aus, hier unterschiedliche Regelungen zuzulassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Ausschuß folgte dieser Argumentation einstimmig mit einer Enthaltung, soweit ich mich erinnere, zumindest aber mit großer Mehrheit.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller wies darauf hin, daß hier kein Planungsfehler vorliegen würde. Hätte der Bauträger die Häuser innerhalb des Baufensters weiter hinten auf dem Grundstück gebaut, wäre vor den Häusern innerhalb des Baufensters ausreichend Platz für Carports geblieben.

Ich denke, daß diese Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Betroffenen jetzt überlegen, den Rechtsweg beschreiten.

Investoren für das Lübsche Tor?

Die KN berichten in ihrer heutigen Ausgabe, daß die Investoren Carsten Nemitz und Mark Meyer im Zwangsversteigerungsverfahren 165.000,– Euro für die seit langem fast leer stehende Immobilie “Lübsches Tor” geboten haben. Die Entscheidung, ob sie den Zuschlag erhalten werden, soll in der kommenden Woche fallen.

Mein erster Gedanke: Gut daß sich dort etwas tut.

Mein zweiter Gedanke: Wenn der Zuschlag erteilt wird, ist das nächste B-Plan Verfahren vorprogrammiert.

Mein dritter Gedanke: Es wäre gut, wenn die Selbstverwaltung den Beschluß, ein innerörtliches Entwicklungskonzept für den Bereich Bahnhof/östliche Innenstadt wieder aufleben lassen würde, um hier eigene Vorstellungen zu entwickeln, bevor ein weitere Investor auftritt, der sich in Hintergrundverhandlungen Grundstücke sichert und in Hintergrundgesprächen Planungsabsichten entwickelt, mit denen dann die Verwaltung und die Selbstverwaltung vor sich hertreiben werden.

Schon wieder Stadtheide, diesmal Carports

Das Neubaugebiet in Stadtheide ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet und im Vergleich zu vielen anderen Neubaugebieten und im Hinblick auf das Erscheinungsbild sehr gelungen. Leider macht es wieder einmal aus anderem Grund von sich reden.
Nach den „Schnibbeleien“ in den Ausgleichsflächen am Suhrer See und dem Widerstand gegen eine Betreuungseinrichtung für Jugendliche sorgt jetzt ein nicht genehmigtes Carport für Schlagzeilen, so zum Beispiel heute in der Berichterstattung in den KN.

Was ist bisher passiert? Die KN berichtet, daß Herr Gaffrey vor einiger Zeit einen Antrag zur Errichtung eines Carport gestellt hat. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bauvorhaben mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war.
Obwohl die Genehmigung abgelehnt wurde, hat Herr Gaffrey das Carport erreichtet.
Eine anonyme Anzeige bei der Stadt blieb ohne Folgen, eine später erfolgte anonyme Anzeige bei der Bauaufsicht des Kreises führte offenbar zu der Aufforderung, das Carport zurückzubauen.

Herr Gaffrey sammelte Unterschriften für eine Änderung des Bebauungsplanes, die er in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt überreichte. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre es möglich gewesen, den „Schwarzbau“, wie die KN schreibt, nachträglich zu legalisieren. Dies hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt, wie in der Zeitung korrekt berichtet wird.

Weiterhin berichtete die KN, daß Herr Gaffrey glaubt, daß es mehr Carports in Stadtheide gäbe, die nicht den Vorschriften entsprechen, womit er vermutlich recht hätte.

Nachdem dieses Thema nicht nur stadtbekannt, sondern mittlerweile wohl auch amtsbekannt ist, würde es mich nicht wundern, wenn nicht auch andere Carporteigentümer mittlerweile Post vom Amt haben. Darüber, ob dies durch weitere anonyme Anzeigen oder durch Initiative der Stadt oder des Kreises erfolgt ist, läßt sich im Moment nur spekulieren.

Wie eingangs erwähnt, Stadtheide ist ein sehr gelungenes Neubaugebiet mit einem sehr schönen Erscheinungsbild. Dies ist definitiv dem Bebauungsplan zu verdanken, mit dem die Stadt die Entwicklung dieses Gebietes gesteuert hat. Mit einem Bebauungsplan kann man entweder vorhandene Strukturen wie Stadtteile mit Altstadtcharakter bewahren oder neue Bauprojekte gestalten. Letzteres ist in Stadtheide passiert. Darüber hinaus dienen die Regelungen des Bebauungsplanes auch dazu, die Belange der Nachbarn zu schützen.

Aus meiner Sicht besteht die akute Gefahr, daß das positive Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide durch zahlreiche Nebenanlagen – vor allem in den Vorgärten – erheblich beeinträchtigt wird. Von daher ist eine pauschale Freigabe für die Errichtung von Carports, wie sie durch den Vorschlag von Herrn Gaffrey erreicht werden sollte, für mich nicht vertretbar. Sie liefe  der gestalterischen Absicht der Stadt entgegen. Die Ablehnung durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher völlig in Ordnung, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits Probleme absehbar waren.

Es ist für die Stadt auch nicht akzeptabel, die möglicherweise bestehenden Mißstände stillschweigend zu tolerieren. Dies könnte zur Folge haben, daß der Bebauungsplan, der mit hohem Aufwand (Zeit und Geld) erstellt wurde, seine Rechtskraft verliert. Genau das könnte die Folge sein, wenn der Bebauungsplan, der als Satzung quasi ein kommunales Gesetz ist, trotz amtsbekannter Zuwiderhandlungen nicht durchgesetzt wird. Wenn der Bebauungsplan nicht mehr gültig ist, sind weitere Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang vorprogrammiert.
Von daher ist die Verwaltung jetzt zum Handeln gezwungen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Stadtheide entgegenzukommen, wäre eine maßvolle Änderung des Bebauungsplanes für mich ein möglicher Weg, so lange die Grundzüge der Planung davon nicht beeinträchtigt werden. Daher muß bereits heute völlig klar sein, daß mit einer Änderung des Bebauungsplanes keinesfalls die uneingeschränkte Freigabe aller Bauten gemeint ist. Vielmehr ist denkbar, bestimmte Regelungen des Bebauungsplanes zu anzupassen. Eine Option könnte sein, neben begrünten Flachdächern auch Satteldächer für Carports zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Lage im Wohngebiet wäre auch denkbar, an Stellen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung weniger bedeutend sind, zusätzliche Stellflächen auszuweisen, um der Parkplatzsituation gerecht zu werden. Hierbei wären einzelne Straßen oder Straßenabschnitte zu prüfen, eine Pauschallösung kann es nicht geben. Es ist unverzichtbar, bei der Prüfung einen strengen Maßstab anzulegen, um die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes nicht zu unterlaufen.

Außerdem muß der Eindruck vermieden werden, man könne bauen wie man wolle, später würd ohnehin alles legalisiert, wenn man nur genügend Druck aufbaut. Dies wäre vor allem ein Schlag ins Gesicht der Grundstückseigentümer, die sich an gültiges Recht halten.

Motorradfahrertreffen

Das jährliche Motorradfahrertreffen in Plön teilt die Gemüter.
Die Einen finden es gut, daß in Plön endlich mal was los ist.
Die Anderen finden, daß diese Veranstaltung nicht nach Plön paßt.
Wieder Andere stören sich am Lärm.

Grundsätzlich zum Thema Verkehrslärm.
Motorradfahren bring Spaß, keiner will Motorradfahren verbieten
Motorräder sind leise, wenn sie im Originalzustand betrieben werden, selbst wenn sie bisschen schneller fahren als die Polizei erlaubt.
Motorradfahren geht auch, ohne an der Auspuffanlage rumzufummeln.
Manipulierte Motorräder erzeugen Lärm, der vermeidbar ist.
Lärm, auch Straßenlärm, macht krank.
Wer unnötig Lärm produziert, verhält sich rücksichtslos und verdient kein Verständnis.
Kies oder Öl auf die Straße zu kippen, um den „Verkehr zu beruhigen“, ist kriminell. Diese Art, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, verdient überhaupt kein Verständnis.

Mir persönlich gibt das Motorradfahrertreffen nichts. Motorräder der Marke Harley Davidson sind nach meiner Einschätzung eine fahrtechnische Katastrophe. Die überwiegend männlichen Fahrer machen entweder den Eindruck, als hätten sie zu viel „Easy Rider“ geguckt und suchen nun ihre kleine Flucht aus dem armseelig tristen Juristen- oder Zahnarztalltag, oder sie gehören zu dem Kreis oder Umfeld von Menschen, denen unser Innenminister das Tragen ihrer „Trachtenweste“ verboten hat und die seit längerem unter einem erheblichen Fahndungsdruck stehen.
Ansonsten kann ich auch die Begeisterung für Zweiräder wie zum Beispiel die der Kategorie „Streetfighter“ nicht teilen. Stretch-Limusinen sind auch nicht mein Fall und Ledertaschen mit Fransen dran sind eine Geschmacksfrage. Ich muß allerdings zugeben, daß die Geldbörse, die ich mir im letzten Jahr bei MD-Leder gekauft habe, trotz täglicher Nutzung immer noch so gut wie neu ist.
Das Musikprogramm ist umsonst und augenscheinlich gar nicht so schlecht. Heute Abend (19:00 Uhr) spielt wohl „Limited Edition“, ein „Klassiker“ aus Plön.
Wer Spaß dran hat, wird sich dort sicher gut unterhalten, wen es stört, der/die kann den Marktplatz sicher auch für drei Tage umgehen, außer, man/frau wohnt am Markt oder in der Lübecker Straße

Wenn man durch die Lübecker Straße geht, wird man in diesen Tagen feststellen, daß viele Zweiräder entweder deutlich zu schnell fahren oder sehr laut sind. Hier wäre ein wenig Rücksichtnahme oder Kontrolle angebracht, ganz besonders in den Abendstunden. Ansonsten hätte ich durchaus Verständnis dafür, wenn das Verständnis der Anwohnerinnen und Anwohner begrenzt ist. Natürlich, wer in die Stadt zieht, muß mit dem ortsüblichem Lärm leben, dafür genießt man/frau andere Vorzüge. Auf die Frage, in wie weit vermeidbarer Lärm klaglos hingenommen werden muß, gibt es sicher eine Vielzahl von Antworten.

Aufwandsentschädigungen gekürzt ?

Vermutlich ja. Leider hatte ich gestern keine Zeit, an der Sitzung des Hauptausschusses teilzunehmen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Änderung der “Entschädigungssatzung”.
Die Aufwandsentschädigung für die Ratsherren und Ratsfrauen sollten in Anbetracht der schlechten finanziellen Situation gekürzt werden.

Das ist für mich in Ordnung, da ich die Aufgabe nicht wegen des Geldes übernommen habe. Ein besonders großer Aufwand entsteht kaum, da sich die allermeisten Dinge über EMails oder Telefonate erledigen lassen, was bei einer Flat-Rate keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Zeit darf man ohnehin nicht rechnen.

Thema Strandweg

Weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt war der Strandweg, der sich nach stärkerem Regen immer in einen „Seenlandschaft“ verwandelt.
Die Ursache dafür dürfte sein, daß der Rasenstreifen, der zwischen Wanderweg und See liegt, durch Blätter, Hundekot und Schwebstoffe im Wasser, die bei starkem Wind an Land gespült werden, nach und nach aufwächst. Dadurch entsteht ein kleiner Damm, der das Abfließen des Regenwassers vom Wanderweg verhindert, so daß es sich in Pfützen sammelt.
In der Vergangenheit wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Instandsetzung des Strandweges zu warten, bis die Deutsche Bahn ihre angekündigten Gleisbauarbeiten abgeschlossen hat. Da sich dieser Termin jedoch immer weiter in die Zukunft verschoben hat – nach jetzigem Stand 2017 – wurde nunmehr der Vorschlag der CDU unterstützt, mit den Arbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen.
Bei der weiteren Diskussion ging es um die Ausführung des Baus. Hierfür wird ein Material vorgesehen, daß auch bei der Uferpromenade in Malente verwendet wurde. Die Materialauswahl war unstrittig, allerdings gingen die Meinungen darüber auseinander, ob der Weg an den Seiten durch einen Kantstein begrenzt werden soll oder nicht.
Das Hauptproblem, nämlich der Aufwuchs des Rasenstreifens, soll später durch Abfräsen gelöst werden. Außerdem sollen die Stadtwerke den Strandweg zukünftig nur noch mit leichten Fahrzeugen befahren, um Schäden am neuen Belag zu vermeiden.
Die Kosten sollen bei ca. 120.000,– Euro liegen. Im Haushalt sind 90.000,– Euro für das Vorhaben eingestellt. Das fehlende Geld soll durch Umschichtungen oder einen Nachtragshaushalt aufgebracht werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll zu prüfen, ob das Vorhaben nicht in das kommende Jahr geschoben werden kann, um dann ggf. EU-Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Die Grundlage für die Förderanträge wird derzeit durch die Aktivregion in Form einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erarbeitet. In der IES wird festgelegt, was gefördert werden soll und nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben werden sollen. Ich habe am Workshop „Wirtschaft und Innovation“ teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ließe sich dort über Wirtschaftsförderung (Tourismuswirtschaft) etwas machen. Zumindest soll der Schwerpunkt auf den Erhalt bestehender Wanderwege gesetzt werden. Neue Wanderwege sollen nur förderfähig sein, wenn sie das bestehende Netz komplettieren.
Mit dem Versuch, Fördermittel zu bekommen, ließe sich eine ggf. erreichen, daß die Neuverschuldung (Nachtragshaushalt) oder die Verzicht auf andere Maßnahmen (Umschichtung) verhindert werden kann.