Nachfrage nach altengerechtem Wohnen

Ein Thema in der Einwohnerfragestunde im Hauptausschuß am letzten Montag zielte auf die Errichtung von altengerechtem Wohnraum ab und richtete sich konkret auf die Projekte DANA Heim in der Hamburger Straße und Gerberhof in der Innenstadt.

Vorweg: Der Begriff „altengerecht“ ist grundsätzlich positiv besetzt. Wer hat schon etwas gegen „Alte“ oder „Gerechtigkeit“ oder würde das öffentlich äußern. Tatsächlich leben wir in einer älter werdenden Gesellschaft, hierzu mein Beitrag vom 6. November 2012. Die Gruppe der Alten ist im Bezug auf die Einkommensverteilung nicht homogen. Ohne das Phänomen der Altersarmut beiseiteschieben zu wollen, es gib viele ältere Menschen, die wirtschaftlich gut gestellt sind. Demographischer Wandel und Kaufkraft haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auf das Angebot, daß sich an den Wünschen und Bedürfnissen einer kaufkräftigen Kundschaft orientiert.
Kurzum, „altengerecht“ hört sich im ersten Moment wohltätig an, muß aber nicht unbedingt einen sozialen Hintergrund haben. Häufig handelt es sich um Investitionen, mit denen man zwar gut verdient, sich aber nicht unbedingt Verdienste erwirbt. (In Anlehnung an Lübke oder Heuss über Josef Abs)
Ich kann mich erinnern, in einem Fachgespräch einmal den etwas zynischen Begriff vom „altengerecht tapezierten Wohnen“ gehört zu haben.

Zum Gerberhof: Im Moment ist mir nicht bekannt, welcher Verfahrensweg beschritten werden soll und wie weit ein möglicherweise angelaufenes Verfahren bereits fortgeschritten ist. Tatsächlich werden die Wohnungen im Internet schon zum Verkauf angeboten. (http://www.immobilienscout24.de/expose/71752901). Die Preise liegen zwischen 198.000,– Euro für die kleinste Wohnung mit ca. 66 qm und 380.000,– Euro für die größte Wohnung mit 127,– qm Wohnfläche. Die Wohnungen werden frei angeboten und sind nicht exklusiv für ältere Menschen vorbehalten. Das ist kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Investitionsobjekt, was grundsätzlich nichts Schlechtes ist.
Ich begrüße sehr, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen werden. Allerdings widerspreche ich der Aussage: „architektonisch sehr gelungen fügt sich das moderne Gebäude in den historischen Stadtkern von Plön ein.“ Wer sich das Bild „Frontansicht“ bei Immobilienscout24 ansieht, wird feststellen, daß das Gebäude deutlich größer und höher sein wird als das bestehende Gebäude. Wer genau hinsieht wird auch feststellen, daß sich die Fassade nicht einfügt, weil sie mit den Gestaltungsmerkmalen aller umliegender Gebäude bricht. Hierauf und auf mögliche Verfahrenswege habe ich bereits im Beitrag vom 15. Juni 2013 in meinem Blog hingewiesen (http://www.ingo-buth.de/2013/06/15/gerberhof/).

Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Ich begrüße das Projekt noch aus einem ganz anderen Grund. Die Tatsache, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich entstehen sollen macht deutlich, daß die immer wieder gebetsmühlenartig widerholte Behauptung: „In Plön können wir nichts mehr entwickeln“ falsch ist. Punkt.
Neben diesen 10 Wohneinheiten gibt es bereits Pläne für die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten im Innenstadtbereich. Weitere 6 Baugrundstücke werden im Bereich Rodomstorstraße erschlossen. In Stadtheide wird gegenüber von EDEKA und ALDI der Fünfseenhof, eine Stadtvilla mit 11 Wohneinheiten errichtet, ein zweites Gebäude dieser Art soll später gebaut werden. (http://www.fuenfseenhof.de/)
Damit entfällt aus städteplanerischer Sicht die Begründung für das Neubaugebiet Seewiesen.

Das DANA Gebäude in der Hamburger Straße wird es so nicht geben. Auch hier hätten wir es mit Eigentumswohnungen zu tun gehabt, die auf den Bedarf älterer Menschen zugeschnitten waren. Zusätzlich wurde ein auf einige Stunden am Tag beschränkten Concierge – Service in Aussicht gestellt, der z.B. Botengänge erledigt hätte.
Das Gebäude hätte sich an dieser Stelle aber nicht in das Stadtbild eingefügt, was besonders kritisch zu bewerten ist, weil es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Das Gebäude wäre um mehr als ein Drittel höher als die anderen Gebäude im Straßenzug gewesen, die Fassadenfläche wäre um ein vielfaches größer gewesen als die Fassadenfläche der benachbarten Häuser. Die Gestaltung der Fassade hätte sich deutlich von der Gestaltung der übrigen Fassaden unterschieden. Der Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, auf ein Stockwerk zu verzichten und die restlichen Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstückes zu errichten, wollte der Investor nicht folgen.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Ist der Zug abgefahren ?

Aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch haben Herr Schulze und Herr Kiphard von der „Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft“ (LVS) zum Thema „Neuer Fahrplan“ vorgetragen.

Die Aufgaben der LVS gem. ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein vom 1.1.1996 ist: „… die Bestellung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorbereiten und die Leistungserbringung überprüfen, eine landesweite Konzeption für den SPNV erstellen, einen landesweiten Nahverkehrsplan vorbereiten sowie den SPNV und den übrigen ÖPNV landesweit und über die Landesgrenzen hinaus koordinieren.

Die LVS ist im Auftrag des Landes tätig und für den SPNV zuständig. Die Zuständigkeit für den regionalen Busverkehr liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Für die Durchführung des SPNV sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig, die von der LVS beauftragt werden. Die LVS arbeitet auch mit den Infrastrukturbetreibern zusammen.

Die Planungen des LSV für die Bahnstrecke Kiel – Lübeck gehen auf das Jahr 2002 zurück. Hierbei fanden Absprachen zwischen den Kreisen Plön und Ostholstein, der Stadt Preetz und dem Fahrgastverband PRO-Bahn statt. Der Ausbau der Strecke und die Verkürzung der Fahrzeit zwischen Kiel und Lübeck auf unter eine Stunde wurden 2003 in den Zweiten Landesweiten Nahverkehrsplan aufgenommen. Die Vorhaben wurden 2008 im Dritten Landesweiten Nahverkehrsplan fortgeschrieben. In beiden Fällen hat der Kreis Plön den Plänen im Vorfeld zugestimmt.
Im Jahr 2011 war die erste Ausbaustufe der Strecke abgeschlossen, der jetzigen Fahrplan trat in Kraft. Herr Schulz betonte, daß die LVS diesen Fahrplan immer als Interimsfahrplan – also als Zwischenlösung – angesehen hat.
Im Jahr 2016 soll die zweite Ausbaustufe abgeschlossen sein, dann tritt der endgültige Fahrplan in Kraft.

Der neue Fahrplan sieht auf der Strecke Kiel – Lübeck innerhalb einer Stunde eine schnelle und eine langsame Verbindung vor. Ziel ist ein „Integraler Taktfahrplan“, mit dem die Verkehrsinteressen möglichst vieler Nutzer berücksichtigt werden.
Die langsame Verbindung wird wie bisher an allen Haltestellen stoppen. Die schnelle Verbindung wird nur noch in Plön, Malente und Eutin halten können. Unter Umständen lassen sich noch Halts in Preetz und Bad Schwartau einplanen, das muss aber noch geprüft werden.
140205_LVS_02_HaltestellenMit der schnellen Verbindung wird die Fahrzeit zwischen den Städten Kiel und Lübeck von 68 auf 56 Minuten verkürzt, was eine Zeitersparnis von 12 Minuten ergibt.

Nach Auffassung der LVS ist diese Maßnahme erforderlich, um im Wettbewerb mit der Straße bestehen zu können. Durch den Ausbau der A20/A21/B404 verkürzt sich die Fahrzeit mit dem Auto zwischen Kiel und Lübeck. Hier muss die Bahn mithalten können.

Neben einen Verkürzung der Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck ist mit dem neuen Fahrplan auch eine bessere Verbindung an die Anschlusszüge in Kiel möglich. Die Anschlüsse in Lübeck sind bereits heute gut und lassen sich nur noch geringfügig verbessern.

Mit dem neuen Fahrplan lässt sich von Plön aus folgende Zeitersparnis erzielen:
10 Minuten nach Kiel, 3 Minuten nach Lübeck, 15 Minuten nach Rostock und 23 Minuten nach Westerland. Die Fahrzeit nach Hamburg erhöht sich um eine Minute.
Herr Schulz merkte an, daß sich die Fahrzeit nach Hamburg um 23 Minuten verkürzen ließe, wenn die Bahnstrecke Plön-Ascheberg-Neumünster reaktiviert würde. (Anm.: Ein Ziel, für das ich mich schon länger einsetze. Eine gute Verkehrsanbindung an die Metropolregion Hamburg ist für die Entwicklung unserer Stadt sowie der Gemeinden Ascheberg und Wankendorf äußerst wichtig. Eine solche Fahrzeitverkürzung macht die Bahn dann auch gegenüber der Straße echt konkurrenzfähig.)

Die LVS zeigte auf, daß die Hauptauslastung auf den Strecken Preetz / Raisdorf – Kiel und Plön – Kiel liegt. Die Verbindungen Plön – Preetz und Ascheberg – Preetz sind deutlich weniger genutzt. Daher wird der Halt in Preetz als weniger bedeutend angesehen. Als Lösungsvorschlag für den Transportbedarf und zur Aufrechterhaltung des 30-Minuten Taktes wird eine Busverbindung angeboten.
140205_LVS_01_Nutzung

Der LVS hob hervor, dass es für Preetz, Ascheberg und Plön keine Verschlechterung gäbe.
Ascheberg würde auch bisher nicht im 30-Minuten Takt angefahren. Der gestrichene Halt in Preetz würde durch eine Pendelverbindung mit Kiel ausgeglichen, so dass hier die Verbindung mit zwei mal in der Stunde erhalten bleibt. Auch Plön würde zwei mal in der Stunde bedient und sei damit nicht schlechter gestellt.
140205_LVS_03_Bewertung_LVSLeider konnte die LVS die Frage nicht beantworten, wann die Züge von Plön abfahren und wann sie in Kiel eintreffen bzw. wann sie in Kiel abfahren und wann sie in Plön eintreffen. Ich werde dies bei der LVS nachfragen und darüber berichten. Klar ist aber, dass dies nicht mehr im regelmäßigen im 30-Minuten-Takt erfolgen wird. Unser Bürgermeister erläuterte daraufhin, dass die Busfahrpläne in Folge angepasst werden müssen. Den gewohnten Service, Eintreffen des Busses kurz vor dem Einlaufen der Züge aus Lübeck und Kiel, Abfahrt der Busse unmittelbar nach dem Eintreffen der beiden Züge, wird es nicht mehr geben. Durch die unterschiedlichen Abstände zwischen den Ankunfts- und Abfahrzeiten und da nicht mehr zeitgleiche Eintreffen der beiden Züge wird entweder ein weiterer Bus eingesetzt werden müssen, was aufgrund der damit verbundenen Kosten unwahrscheinlich ist, oder aber Wartezeiten werden unvermeidlich sein.

Der Moderation des Ausschussvorsitzenden Bernd Möller (SPD) war anzumerken, dass Ihm die Diskussion wegen erwarteter Ergebnislosigkeit gegen den Strich ging. Er fragte mehrfach bei der LVS nach, welche Einflussmöglichkeit die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch hat, zumal die Stellungnahmen abgegeben wurden und der Beschluss des neuen Landesweiten Nahverkehrsplanes unmittelbar bevorstände. Die Antwort der LVS ging in die Richtung, dass man die Busverbindung anpassen sollte. Hierzu wären weitere Abstimmungsgespräche erforderlich.
Die LVS zu fragen, ob der Fahrplan noch zu ändern ist oder ob die bestehende Lösung nicht beibehalten werden könne, ist natürlich zulässig, die Antwort ist aber vorhersehbar. Alles andere als die geplante Lösung würde den langfristigen Zielsetzungen der LVS entgegenstehen und zusätzlichen Planungsaufwand bedeuten. Das ist so, als wenn man die Frösche bitten würde, den Teich trockenzulegen.

Aus meiner Sicht hat die bestehende Regelung für Plön echte Vorteile. Die Züge verkehren ganz regelmäßig im 30-Minuten Takt. Die Anschlussverbindungen der Busse in Plön lassen sich darauf optimal abstimmen. Die jetzige Lösung hat fast schon S-Bahn Qualität, und das ist ein ganz wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt. Das habe ich in meinem Redebeitrag auch so zum Ausdruck gebracht. Ergänzend hatte ich angemerkt, daß eine schnelle Bahnverbindung nach Hamburg (Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster) für Plön zukünftig ebenfalls sehr wichtig ist.
Momentan kann man zum Bahnhof gehen und sich sicher sein, daß man nie länger als eine halbe Stunde warten muß. Künftig wird man wieder ganz genau auf den Fahrplan achten müssen, wenn man nicht bis zu 40 Minuten oder länger warten will. Wenn der Vorteil einer 10 Minuten schnelleren Verbindung nach Kiel durch eine längere Wartezeit auf den Bus wieder aufgezehrt wird, stellt das für die Fahrgäste insgesamt keine Verbesserung dar, auch wenn die alleinige Betrachtung der verkürzten Bahnreisezeit etwas anderes suggeriert.
Der Umstieg auf das Auto für den Weg von der Wohnung zum Bahnhof ist auch keine Alternative, da die Park- und Ride Plätze in Plön nicht besonders einladend sind. Sie befinden sich zu weit vom Bahnsteig entfernt, der Weg kann besonders im Dunkeln als Angstraum empfunden werden und der direkte Zugang zum Bahnsteig ist mittlerweile durch einen schwer überwindbaren Zaun versperrt. Dem Vernehmen nach fahren mehrere Plöner mit dem Auto nach Ascheberg oder Preetz, da die Parksituation an den dortigen Bahnhöfen deutlich besser ist.
Die Masse des Bahnverkehrs spielt sich auf der Strecke Plön – Ascheberg – Preetz – Schwentinental – Kiel ab. Für die große Mehrzahl der Fahrgäste ist es in Kiel wichtig, eine schnelle Anbindung an den Busverkehr zu bekommen. Das ist aufgrund er Taktung des Busverkehrs in Kiel unabhängig von der Ankunftszeit des Zuges zu erwarten. Die Weiterreise mit der Bahn nach Eckernförde, Rendsburg oder Westerland ist aufgrund des Fahrgastaufkommens nach meiner Bewertung von untergeordnetem Interesse. Viel wichtiger ist eine optimale Versorgung der Fläche entlang der Entwicklungsachse Kiel – Preetz – Plön. Aus meiner Sicht wären hierfür zumindest zu untersuchen:
– Beibehaltung des jetzigen Fahrplanes auch über das Jahr 2016 hinaus
– Erweiterung des Pendelverkehrs Kiel – Preetz über Ascheberg hinaus bis nach Plön
Unter Umständen gibt es weitere Lösungsansätze, die mir im Moment nicht einfallen, da ich kein Fahrplanexperte bin.
Damit mögliche Lösungsansätze zumindest ernsthaft geprüft werden, ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass die Verwaltungen der drei Orte weiterhin zusammenhalten, auf Verbesserungen hinwirken und dabei von der Politik unterstützt werden. Die Unterstützung des Kreises sollte ebenfalls eingefordert werden. Darüber hinaus wäre es sicher sinnvoll, wenn die Parteien das Thema über ihre Landtagsabgeordneten in die Landesverwaltung tragen. Und ein wenig öffentlicher Druck kann gewiss auch nicht schaden.

Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.

Bloß keine Familien mit Kindern, wegen der Kosten

Ich war kürzlich in Rathjensdorf und wurde dort auch auf das Thema Seewiesen angesprochen. In dem Gespräch wurde mir gegenüber die Befürchtung geäußert, daß es die Gemeinde finanziell überfordert würde, wenn sich dort junge Familien mit Kindern ansiedeln, weil in dem Fall erhebliche Beiträge für Kindergärten und Schulen auf die Gemeinde zukommen würden.

In meinem Beitrag „Seewiesen schöngerechnet“ vom 27. November und dem Beitrag „Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen“ habe ich micht mit der Folgekostenabschätzung und der Art und Weise, wie sie durchgewunken werden sollte, auseinandergesetzt.

Wie vermutet.

Wie vermutet stand heute ein umfassender Artikel zum Thema Seewiesen. in den Kieler Nachrichten. Dort ist der Inhalt der Stellungnahme des Keises sehr sachlich und gut lesbar dargestellt.
In der Überschrift steht leider das Wort torpedieren. Das klingt ein wenig nach hinterhältig, da Torpedoangriffe in der Regel ungesehen und aus der Tiefe erfolgen. Von einem „Hintertreiben“, so offenbar der Rathjensdorfer Bürgermeister, kann keine Rede sein. Tatsächlich hat die Kreisverwaltung lediglich ihre Arbeit gemacht. Sie hat eine fachlich begründete Stellungnahme abgegeben, nicht mehr, nicht weniger.
Meine Vermutung aus dem Beitrag vom 19. Dezember, dass
die Seewiesenbefürworter ihre „Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen“, scheint sich auch zu bestätigen. Der KN zufolge sind Vertreter der Stadt und der Gemeinde Rathjensdorf bereits zu einem Krisengespräch mit der Landesplanung nach Kiel gereist.

Morgen Kinder wirds was geben.

Offenbar wird sich auch die KN mit der Stellungnahme des Kreises zu dem Neubaugebiet Seewiesen befaßt. Auf diesen Link bin ich gestoßen, als ich nach den Leserbriefen des Warnauer Bürgermeisters und von Herrn Schnoor aus Schwentinental gesucht habe, weil ich wissen wollte, ob es hierzu bereits Kommentare gibt. Ich vermute, daß der Artikel über die Seewiesen morgen in der KN stehen wird.

Hierzu verweise ich nochmal auf meinen Beitrag vom 19. Dezember, der mit folgenden Sätzen begann:

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.

Mit roter Attika, na toll !

Aus dem Bericht der KN vom Freitag, dem 20. Dezember (Seite 28) ist klar zu erkennen: „Hier geht es um Investoreninteressen, nicht um die Interessen des Gemeinwohles.“

65 Sorten frisches Obst, frisches Fleisch in Kühltruhen und Tiefkühlware. Ware aus Kartons und Paletten reicht nicht mehr. Ganz klar, ALDI Lütjenburger Straße ist auf dem Sprung vom Discounter zum Quasi-Vollversorger. Das ist kein Einzelfall, es ist der allgemeine Trend, der landesweit zu beobachten ist. Darum auch der Sprung auf 1020 qm Verkaufsfläche. Dies entspricht laut Einzelhandelsgutachten der CIMA der durchschnittlichen Größe eines Vollversorgers.

Im gesamten Artikel geht es ausschließlich um die Interessen von ALDI. An keiner Stelle werden die Interessen der Stadt mit irgendeinem Wort erwähnt.

Dabei geht es um zwei entscheidende Fragen:
1.  Erlaubt es sich die Stadt, außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches großflächigen Einzelhandel zuzulassen, der den Standort Innenstadt nachhaltig schädigt?
2.  Erlaubt es sich die Stadt, die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes bereits nach einem Jahr aufzuweichen?
Wenn ja, wird damit die Tür für weitere Ausnahmen und Fehlentwicklungen weit aufgestoßen.

Ich würde die Hälfte meiner Aufwandsentschädigung für 2014 darauf wetten, daß die COOP nach einer Schamfrist mit dem Standort Klinker Teich um die Ecke kommt und die andere Hälfte, daß die CIMA die Verträglichkeit dieses Standortes bescheinigt, wer immer auch für diese Arbeit bezahlt. Als Beruhigungsmittelchen wird die 10-jährigen Bestandsgarantie und eine damit verbundene Modernisierung des Marktes in der Fußgängerzone dienen.

Mit den wesentlichen Fragen haben sich meine Kolleginnen und Kollegen – zumindest der Berichterstattung der KN zu Folge – nicht befaßt. So wie es aussieht, scheint es das vorrangige Interesse zu sein, das ganze Vorhaben so schnell wie möglich mit allen Auswirkungen abzunicken. Ansonsten hätte man die Plausibilität der sich augenscheinlich in einigen Aussagen widersprechenden CIMA Gutachten durch einen unabhängigen Fachmann untersuchen lassen. Mit der Haushaltssituation hat man aber ein willkommenes Totschlagargument zu Hand, um dieses Ansinnen abzubügeln.

Immerhin wird den Verantwortungsträgerinnen und –trägern die Entscheidung zugebilligt, ob die Attika grau oder rot geklinkert wird. Wer das als Erfolg für sich verbucht, hat nicht verstanden, worum es geht. Kein Wunder, daß der Investor diese Debatte gelassen nahm.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.

Seewiesen schöngerechnet ?

Seewiesen schöngerechnet ?
Auf Wunsch eines Lesers fasse ich meinen gestrigen Beitrag noch einmal zusammen.

Nach meiner Einschätzung wurde von einigen – nicht allen – Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen der Versuch gemacht, das Projekt schönzurechnen.

In der Einführung wurde darauf hingewiesen, dass das präsentierte Ergebnis der Folgekostenberechnung bestenfalls eine grobe Schätzung ist.
Zur Korrektur der hohen Herstellungs- und Folgekosten wurden die Werte für die Grünflächen heruntergesetzt. Die Begründung hierfür: Die Flächen werden extensiv genutzt. Eine nachvollziehbare Begründung für den Faktor, um den die Kosten reduziert wurden, wurde nicht gegeben, es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Annahme handelt. Nachvollziehbar belegt wurde der Faktor der Kostenreduzierung nicht.
Ich habe während der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass die angegebenen Werte von den Wortführern zunehmend wie Ist-Werte behandelt wurden. An eine Schätzung der Einnahmesituation (Steuern, Schlüsselzuweisungen) für den Bereich Seewiesen kann ich mich nicht erinnern.

Für die Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben wurde offenbar eine Darstellung aus der Publikation „Neue Baugebiete, Gewinn oder Verlust für die Gemeindekasse“ des Deutschen Instituts für Urbanistik genutzt. Diese zeigt die Kosten/Einnahmesituation für das Modell-Wohngebiet Wachtberg. In wie weit diese Betrachtung auf das Projekt Seewiesen übertragbar ist, war nicht erkennbar und wurde nicht erläutert. Der Ansatz, die Kosten für soziale Infrastruktur auf Null zu setzen, führt natürlich dazu, dass Einnahmen und Kosten in der Ansicht ausgeglichen erscheinen. In wie weit dies zulässig ist, kann ich nicht beantworten. Der Hinweis, daß keine neuen Kindergärten gebaut werden müssen, greift aber vermutlich zu kurz.
Bei der Diskussion wurde allerdings völlig außer Acht gelassen, dass die Darstellung der Einnahmen und Kosten mit den tatsächlichen Werten für Plön bzw. Rathjensdorf nichts zu tun hat.

Der Umstand, dass die Verwaltung davon abgeraten hat, die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung zu billigen, nährt die Hoffnung, dass vielleicht doch noch eine unabhängige Fachkraft damit beauftragt wird, eine Berechnung durchzuführen, die auf das Projekt Seewiesen bezogen ist und aufgeteilt für Rathjensdorf und Plön nachvollziehbare Werte liefert.

Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen

Es gibt einige Dinge, die einen für einen kurzen Moment Kummer und Sorgen vergessen lassen. Eins ist zum Beispiel ein Besuch bei der Plöner Speeldeel, die übernächstes Wochenende den Dreiakter „Keen toletzt lacht“ auf die Bühne bringen wird. Dafür habe ich gerade Karten bestellt.
Ein anderes ist der Besuch der Sitzungen des Planungsverbandes Seewiesen. Der hat heute getagt, von dort komme ich gerade her, darüber möchte ich berichten.

Ein ganz wesentlicher Punkt für mich ist immer die Einwohnerfragestunde. Obwohl ich stellvertretendes Mitglied bin, habe ich im Planungsverband keine Rederecht, wenn ich nicht vertrete. Ich darf auch im nichtöffentlichen Teil nicht anwesend sein.
Das ist aber nicht ganz verkehrt, denn das erlaubt Vermutungen, die ich nicht äußern könnte, wenn ich am nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.

In meiner ersten Frage erkundigte ich mich, ob die Stellungnahmen des Landes und des Kreises zur Planungsanzeige bereits vorliegen würden.
Antwort: Die Planungsanzeige wurde über den Kreis an das Land weitergegeben, die Stellungnahme des Kreises liegt nachrichtlich vor, die Stellungnahme des Landes steht noch aus.
Weiterhin fragte ich nach, ob die der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden soll, bevor die Stellungnahme des Landes vorliegen würde, ob dann noch ein ergebnisoffenes Verfahren möglich sei (Tagesordnungspunkt Ö 6) und ob die Mitglieder des Planungsverbandes über den Inhalt der Stellungnahme informiert seien.
Antwort: Die Stellungnahme des Kreises wäre intern und nicht öffentlich, über den Inhalt der Stellungnahme würden die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange würde heute nicht beschlossen, es müsse noch nachgebessert werden.
Daher kann ich zu dem Vorgang vorerst nur Vermutungen äußern, wobei eins klar sein dürfte. Es ist keine Frage, ob die Stellungnahme zu dem Vorgang verheerend ausgefallen ist, die Frage ist, wie verheerend?

Ein anderer, sehr wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Präsentation der Folgekostenabschätzung, die ich in der Vergangenheit immer wieder gefordert habe. Es macht mich allerdings nachdenklich, wenn eine solche Berechnung von dem Planer durchgeführt wird, der auch an der Planung für das Baugebiet beteiligt ist. Damit sind Interessenüberschneidungen zumindest nicht ausgeschlossen.

In der Einleitung zum Thema Folgekosten wurde gesagt, daß die Berechnung mit den Instrumenten durchgeführt wurden, die auf der Internetseite „www.was-kostet-mein-Baugebiet.de“ zur Verfügung gestellt sind. Gleichzeitig wurde betont, dass die Ergebnisse keine Berechnung, sondern bestenfalls eine Abschätzung mit begrenzter Aussagekraft sind.
Hätte ich Rederecht gehabt, hätte ich angemerkt: „Stimmt, denn die Fragen, um die es geht, lassen sich nur mit Nutzung des Modells FIA beantworten, und das gibt es nicht für lau, das macht das Büro, und das muss man dafür bezahlen.“

Im Verlauf der Präsentation wurde klar, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen. Besondere für die Grünanlagen sowie die Außen- und Innenerschließung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtkosten, die über einen Zeitraum von 40 Jahren aufsummiert wurden.
131126_Vergleich_VariantenDie braune Linie zeigt die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Grünanlagen. Die Sprünge in der Linie werden durch regelmäßig alle 15 – 20 Jahre anfallende Kosten für den Unterhalt der technischen Anlagen und Straßen hervorgerufen.
Mit der Begründung, dass die Grünflächen extensiv genutzt werden sollen und dies deutlich kostengünstiger sei, wurden die Kosten für die Grünanlagen herunter gerechnet. Das Ergebnis ist die blaue Linie.
Meine Anmerkung dazu wäre gewesen: „Gibt es nachvollziehbare Zahlen, die einen Vergleich der Kosten für intensive und extensive Grünflächenbewirtschaftung in unserem konkreten Fall zulassen und wie sehen die aus?“

Um die Plausibilität der Berechnungen zu untermauern, wurde zum Vergleich die Berechnung eines ähnlich großen Baugebietes in Niebüll (B-Plan 57) durch die grüne Linie dargestellt.
Meine Anmerkung hierzu: „Die Ähnlichkeit der Linien erklärt sich aus dem Rechenmodell, die Baugebiete sind aber so unterschiedlich, daß hier vermutlich Äpfel und Birnen verglichen werden.“

Interessant ist natürlich die Frage, welche Kosten auf Stadt und Gemeinde zukommen, welche Kosten der Investor übernimmt und welche Kosten auf die Allgemeinheit oder die neuen Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. In dieser Sitzung wurde meines Wissens auch erstmals die Frage leicht gestreift, wie die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt werden sollen. Einer der Rathjensdorfer Vertreter freute sich jedenfalls, als er feststellte, dass die kostentreibenden Grünflächen fast ausschließlich auf Plöner Gebiet liegen.

Auf Wunsch von Bernd Möller (Plön, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) wurde die folgende Folie noch einmal gezeigt.
131126_PlgV_BeispielHierbei handelt es sich um eine Berechnung für das Modell-Wohngebiet Wachtberg des Deutschen Institut für Urbanistik (Hier geht es zur Beschreibung der betreffenden Publikation), das keinen realen Bezug zum geplanten Baugebiet Seewiesen hat.
Anhand dieser Folie erläuterte Herr Bernd Möller, dass die Kosten für die innere und äußere Erschließung (rot bzw. braun dargestelltes Feld in der rechten Säule) vom Investor getragen würden. Der Investor bestätigte dies mündlich und durch zustimmendes Kopfnicken. Offenbar bestanden bezüglich der äußeren Erschließung Zweifel in der Runde der Verbandsmitglieder, aber auf Nachfrage wurde sowohl von der Verwaltung wie auch vom Investor bestätigt, dass dies die Straße von der B 76 bis zum geplanten Kreisel in Tramm, also die äußere Erschließung, mit beinhalten würde. Ich hoffe, dass meine Erinnerung mich hier nicht trügt. Weiterhin erklärte Bernd Möller, dass der Kostenblock Sozialinfrastruktur (in der rechten Säule weiß dargestellt, die linke Säule steht für die Einnahmen) – wie im Vortrag erwähnt – entfallen würde, da keine neuen Kindergartenplätze gebaut werden müssten.
Mit der Feststellung, die Kosten für soziale Infrastruktur würden entfallen und damit wäre man mit den Kosten der äußeren und inneren Erschließung im „grünen Bereich“, forderte Bernd Möller, einen Haken an die Berechnung zu machen.
(Mit diesem Haken hätte der Planungsverband die Berechnung als Grundlage für die weitere Planung gebilligt)

Dem mochte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff aus der Plöner Verwaltung, so nicht folgen. Sie empfahl, die Berechnung zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren auszudifferenzieren.
Das wird dann so wohl auch im Protokoll erscheinen.

Der Ansatz, eine Entscheidung zum Thema Folgekostenberechnung Seewiesen auf Basis einer Grafik zum Modell-Wohngebiete Wachtberg herbeizuführen, ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Obwohl, ich hätte mich gefreut, denn diese Entscheidung wäre den Planern im weiteren Verfahren vermutlich um die Ohren geflogen.
Viel richtiger wäre nach meiner Einschätzung, jetzt eine klare Fragestellung zu den Folgekosten zu formulieren, etwas Geld in die Hand zu nehmen und ein unabhängiges Büro mit der Berechnung im konkreten Fall zu beauftragen, und zwar ausdifferenziert für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf. Damit hätte man eine sehr viel bessere Entscheidungsgrundlage als auf Basis einer als Schätzung erkannten Schätzung und der Grafik zu einem Modell-Wohngebiet.

Was sonst noch im SteU behandelt wurde

Am 21. November habe ich bereits berichtet, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das Verträglichkeitsguachten für den Neubau einer 1020 qm Aldi Filiale in der Lütjenburger Straße nicht gebilligt hat.

Weitere Themen im Ausschuss waren:

– Abriss der Bauruine in der Appenrader Straße. Der Abriss wurde angekündigt, die Arbeiten laufen, die KN haben berichtet.
In Anspielung an meine Kritik über die Veröffentlichung des Verträglichkeitsgutachtens ALDI, von dem ich aus der Zeitung erfahren habe, bemerkte der Ausschussvorsitzende Bernd Möller, er sei nicht direkt informiert worden und habe vom Abriss auch nur aus der Zeitung erfahren. Das ist klar, denn erstens ist der Abriss Sache des Kreises und zweitens kann man beide Vorgänge vom Inhalt her überhaupt nicht vergleichen. Wer das nicht verstanden hat, hat möglicherweise vieles andere auch nicht verstanden.
(Das glaube ich in diesem Fall natürlich nicht. Ich will mir nur die Spitze nicht als Anlaß für eine kleine Retourkutsche nehmen lassen.)

– Bösdorf hatte die Planungsabsicht für einen Möbelhandel mit unter 800 qm Verkaufsfläche auf dem alten Grossmann-Gelände an der B 76 angezeigt. Der Ausschuss hatte diesbezüglich keine Bedenken.

– Der Umweltschutzbeauftragte kündigte an, dass Arbeiten an mehreren Weiden bevorstehen und mit ihm abgestimmt seien.

– Herr Plischka (CDU) fragte nach, wie der Sachstand mit der Straßenerneuerung im Bereich Plön Ost sei. Die Verwaltung berichtete, dass Planung und Ausschreibung laufen, die ursprünglich getrennt geplanten Maßnahmen würden entsprechend der Anregung von Herrn Plischka zusammengefaßt, um Kosten zu reduzieren. Dadurch würde sich aber die Ausführung etwas verzögern.

In der Einwohnerfragestunde äußerte eine Bürgerin ihre Bedenken gegen den Abriß des jetzigen ALDI-Gebäudes in der Lütjenburger Straße. Ihre Sorge ist, daß die dort ansässige ARGE sowie weitere Beratungsangebote zukünftig schlechter zu erreichen seien oder ganz aus Plön abwandern. Hierauf wurde entgegnet, daß die Miet- und Pachtverträge Privatangelegenheit zwischen Vermieter und Mieter seinen und die Stadt hierauf keinen Einfluß hätte.
Weiterhin regte sie an, einen Mc Donald in Stadtheide anzusiedeln, an der Stelle, wo Bösdorf den Möbelhandel plant.
Mc Donald ist für mich zwar kein rotes Tuch, dennoch läßt das Geschäftsmodell viel Raum für kritische Fragen. Einige Kolleginnen und Kollegen scheinen mit der Ablehnung eines Mc Donald auf einen Kreuzzug gegen den Kulturimperialismus zu  ziehen. Ich könnte einem Mc Donald in Plön zustimmen, wenn die Filiale innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches angesiedelt wird und sich gestalterisch einfügt.

Der Götterbaum am Lübschen Tor wird mit Zustimmung des Ausschusses gefällt. Wie ich bereits in der letzten Sitzung des SteU bemerkt habe, wird dies wegen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich sein. Die Alternative, den Baum vom Efeubewuchs zu befreien, um seine Standfestigkeit untersuchen zu können, ist keine, da der Efeubewuchs den ökologische Wert des Baumes ausmacht. Über die Nachbepflanzung wird noch zu entscheiden sein. Neben einer Felsenbirne und einer Esche wurde auch ein hohes Rankgerüst für den Efeu ins Gespräch gebracht.

Der Antrag, den Umgemeindungsvertrag zwischen Plön und Rathjensdorf zu ändern, wurde mit meiner Gegenstimme angenommen. Hierzu kündige ich an dieser Stelle einen gesonderten Beitrag an.

Der SteU stimmt Planungen der Kirche zu, den Haupteingang zur Nikolaikirche barrierefrei umzugestalten.

Der Tagesordnungspunkt Verkehrsberuhigung wurde geschoben, der Nachtrag zum Haushalt wurde genehmigt.

Keine Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung.

Heute tagte der SteU. Die wichtigste Entscheidung: Die Verträglichkeitsuntersuchung zum Standort des ALDI Marktes wurde nicht gebilligt.
Ich bin mit genau dieser Forderung in die Diskussion gegangen. Damit verbunden war die Vorschläge:
– Überprüfung des Einzelhandelskonzept und die Verträglichkeitsuntersuchung durch einen unabhängigen Fachmann
– Abklärung mit der Bauaufsicht zu klären, ob der Kreis die Empfehlung der CIMA, das Vorhaben ohne die Erstellung eines Bebauungsplanes überhaupt zuläßt.
Auch Frau Killig (FDP) wies auf die Diskrepanz zwischen der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes – keine Discounter größer 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches – und der Bewertung der Verträglichkeitsuntersuchung – 1020 qm ALDI ziehen höchstens 6,x % der Kaufkraft vom Sky-Markt in der Innenstadt ab und sind damit unschädlich – hin.
Der Erklärungsversuch, es sei trotz Abriss und Neubau lediglich eine Erweiterung um 470 qm und früher seine in diesem Bereich weitere Verkaufsflächen vorhanden gewesen (Deichmann, Getränkemarkt), die weit darüber hinausgehen, hat zumindest mich nicht überzeugt.
Zudem habe ich mich verwundert geäußert, dass man bezüglich der Verträglichkeitsuntersuchung offenbar überhaupt nicht mit dem Stadtmarketing (Interessenvertretung der Plöner Kaufmanschaft und des Gewerbes) gesprochen hat, obwohl das Stadtmarketing bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes mit eingebunden war. Die CDU Fraktion unterstützt offenbar die 1020 qm Lösung, die FWG eingeschränkt auch, obwohl mir die Position der Freien Wähler nicht ganz klar geworden ist.

Ich habe ferner ausgeführt, dass eine Verkaufsfläche von 1020 qm der durchschnittlichen Verkaufsfläche eines Supermarktes entspricht und das Angebot eines ALDI – Marktes dieser Größe an das Angebot eines Vollversorgers heranreicht. Dem wurde entgegnet, daß das ALDI-Angebot in allen Märkten gleich sei, Unterschiede würden sich durch Unterschiede bei regionalen Zulieferern ergeben. Die Erweiterung der Verkaufsfläche würde lediglich der attraktiveren Auslage der Ware dienen. Dieses Argument konnte mich aber nicht überzeugen, da die Realität nach meiner Erfahrung als Aldi-Kunde anders aussieht (Aldi Märkte in Plön sowie in Flensburg am Tweeter Plack und in der Friesischen Straße sowie an der B 76 hinter Schleswig.)

Ausschlaggebend dafür, dass das die Verträglichkeitsuntersuchung nicht gebilligt wurde war aber der Umstand, dass mehrere Ausschußmitglieder mit der Gestaltung des Gebäudes unzufrieden waren. Während der Ausschussvorsitzende einer modernen Architektur und einer Abkehr vom kleinstädtischen das Wort redete, schienen andere davon nicht wirklich überzeugt zu sein. Auch die Mitglieder der CDU hatten hier wohl Bedenken. Auf meine Frage hin, ob die Stadt denn eine rechtlich abgesicherte Position betreffend der Gestaltung des Gebäudes hätte, wenn sie auf einen Bebauungsplanverfahren verzichten würde, bestätigte die Verwaltung meine Vermutung, dass dies nicht so sei.

Leider habe ich versäumt darauf hinzuweisen, dass mit dem Verzicht auf ein B-Plan – Verfahren die Möglichkeiten für Bürger und Betroffene, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen, drastisch reduziert werden.

Letztendlich wurde beschlossen, den Architekten zur nächsten Sitzung des SteU einzuladen, um verschiedene Entwürfe vorzustellen, die dann Bestandteil der Bauvoranfrage werden sollen.

Nach meiner Bewertung ist das Vorhaben in dieser Größe nicht ohne Bebauungsplan durchführbar. Wer beschließt, es trotzdem zu versuchen, wird sich spätestens dann blamieren, wenn dieser Angang scheitert. Leider wurde die Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung mit Gestaltungsfragen und nicht damit begründet, dass hier großflächiger Einzelhandel auf einen vorgeschädigten zentralen Versorgungsbereich stößt. Dennoch gibt der Aufschub die Gelegenheit, sich noch einmal im Vorfeld einer Entscheidung mit der Schlüssigkeit der Planung auseinander zu setzen. Ich würde mich freuen, wenn bis zum nächsten SteU am 18. Dezember mit der Bauaufsicht des Kreises abgeklärt wird, ob dem Vorschlag der CIMA gefolgt werden kann, auf ein B-Plan – Verfahren zu verzichten.

In Anbetracht der Uhrzeit werde ich jetzt schließen. Über die übrigen Punkte berichte ich in den kommenden Tagen.