Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

Mitteilungen und Termine

Einige Mitteilungen und Termine aus der letzten Ratsversammlung, die nicht im Artikel der heutigen Zeitung standen.

Der Neujahrsempfang der Stadt Plön und der MUS wird in diesem Jahr am 5. Januar um 11:30 Uhr – vermutlich wie immer in der Sparkasse – stattfinden. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Der Neujahrsempfang der Patenstadt Plau am See findet am 12. Januar, ebenfalls um 11:30 statt. Die Plöner Bürgerinnen und Bürger sind auch hier zur Teilnahme eingeladen.

Der Neubürgerempfang ist für den 25. Januar um 11:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus „Altes E-Werk“ geplant. Hier werden die neu nach Plön gezogenen Bürgerinnen und Bürger durch die Vertreter der Verwaltung und der Politik begrüßt und bekommen die Gelegenheit zum direkten Gespräch.
Das ist eine, wie ich finde, gute Veranstaltung.

Die Bäderregelung gilt künftig in den Zeiträumen vom 17. Dezember bis zum 08. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. In diesen Zeiträumen dürfen die Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfes und Gebrauches anbieten, auch am Sonntag öffnen. In Absprache mit dem Stadtmarketing und den Kirchen wurde die Öffnungszeit von acht auf sechs Stunden reduziert und auf 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt.
Das ist eine, wie ich finde, vernünftige Regelung.

Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.

Wer Sorgen hat, hat auch Likör

131211_Likör_klMit diesen Worten umschrieb der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Pfau die Haushaltssituation und griff der Einladung des Bürgervorstehers zu Schnittchen und Bier bzw. Softdrinks vor. Traditionell endet die letzte Sitzung der Ratsversammlung im Jahr mit einem geselligen Beisammensein.

Das Schwerpunktthema dieser Ratsversammlung war die sich abzeichnende prekäre Haushaltssituation. Das die Finanzen zu einem sehr ernster und kritischen Punkt sind, betonten sowohl der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Oliver Hagen als Vorsitzender des Hauptausschusses, in dessen Zuständigkeitsbereich die Finanzen fallen, wie auch der Bürgermeister als Kopf der Verwaltung und der Fraktionsvorsitzende der SPD anlässlich der Aussprache über den Nachtragshaushalt 2013.

Oliver Hagen betonte, dass während seiner Zeit im Hauptausschuss die Verschuldung von 16 Mio. Euro auf 9 Mio. Euro zurückgefahren werden konnte. (Anmerkung: Das ist ein respektabler Erfolg der Haushaltskonsolidierungsgruppe, in der Mitglieder aller Fraktionen zusammen arbeiten.) Darüber hinaus erklärte der Ausschussvorsitzende seine Enttäuschung darüber, dass es nicht gelungen ist, den Fehlbetrag auf unter eine Million Euro zu drücken. Langfristig sei damit zu rechnen, dass der alte Schuldenstand wieder erreicht wird.

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Einnahmesituation sich leicht verbessert hat und betonte, dass höhere Steuereinnahmen und Zuwächse bei den Schlüsselzuweisungen eine gewisse Entlastung bringen. Zudem wäre der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen fast ausgeglichen. Dennoch sei dies kein Grund zur Entwarnung. Er wies besonders darauf hin, dass der derzeit sehr niedrige Zinssatz jederzeit steigen könnte und betonte die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen.
Bürgermeister Paustian gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass dies der letze Nachtragshaushalt ohne erstellte Eröffnungsbilanz sein könnte. Nach der Umstellung von dem kameralistischen auf das doppische Haushaltssystem steht der Abschluß diese Bilanz immer noch aus.

Der SPD Fraktionsvorsitzende leitete seinem Beitrag mit dem Hinweis ein, dass die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen stark schwanken kann. In Plön würde der Großteil der Steuer von ganz wenigen Betrieben aufgebracht. Wenn einer dieser Betriebe ausfällt, würde sich das sofort stark auf die Höhe der Gesamteinnahmen auswirken. Auf dieser Basis fiele es schwer, zuverlässig zu kalkulieren. Er betonte, dass die Verwaltung auf der Fraktionsklausur in einem Vortrag die Finanzsituation dargestellt habe und schlug vor, die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung ebenfalls zu informieren, um für Verständnis für die unausweichlichen Einschnitte zu werben.
Er erwähnte, dass die SPD Vorschläge für Einsparungen erarbeitet habe, die Umsetzung aber nur gemeinsam mit den anderen Fraktionen und in Abstimmung mit deren Vorschlägen erfolgen könne. Er betonte, daß2014 noch als Schonfrist anzusehen ist, die dramatischen Einnahmeeinbußen als Resultat des Mikrozensus erst im Jahr 2015 auf uns zukommen.

Allen Beteiligten ist klar, dass die Einnahmesituation nicht nennenswert verbesserte werden kann und dass dauerhaft wirksame Einsparungen bei den Ausgaben nur über eine weitere Reduzierung des Personalumfanges möglich sind. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU äußerten, dass an dem Grundsatz “Keine betriebsbedingten Kündigungen” festgehalten wird. Dem kann ich mich uneingeschränkt anschließen.

Vor diesem Hintergrund ist mir aber nicht klar, aus welchem Grund z.B. im Bereich Touristik, einem Bereich, aus dem die Stadt nachweislich Einnahmen generiert, eine halbe Stelle gestrichen , während in einem anderen Bereich ein Arbeitsverhältnis entfristet wurde.

Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen

Es gibt einige Dinge, die einen für einen kurzen Moment Kummer und Sorgen vergessen lassen. Eins ist zum Beispiel ein Besuch bei der Plöner Speeldeel, die übernächstes Wochenende den Dreiakter „Keen toletzt lacht“ auf die Bühne bringen wird. Dafür habe ich gerade Karten bestellt.
Ein anderes ist der Besuch der Sitzungen des Planungsverbandes Seewiesen. Der hat heute getagt, von dort komme ich gerade her, darüber möchte ich berichten.

Ein ganz wesentlicher Punkt für mich ist immer die Einwohnerfragestunde. Obwohl ich stellvertretendes Mitglied bin, habe ich im Planungsverband keine Rederecht, wenn ich nicht vertrete. Ich darf auch im nichtöffentlichen Teil nicht anwesend sein.
Das ist aber nicht ganz verkehrt, denn das erlaubt Vermutungen, die ich nicht äußern könnte, wenn ich am nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.

In meiner ersten Frage erkundigte ich mich, ob die Stellungnahmen des Landes und des Kreises zur Planungsanzeige bereits vorliegen würden.
Antwort: Die Planungsanzeige wurde über den Kreis an das Land weitergegeben, die Stellungnahme des Kreises liegt nachrichtlich vor, die Stellungnahme des Landes steht noch aus.
Weiterhin fragte ich nach, ob die der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden soll, bevor die Stellungnahme des Landes vorliegen würde, ob dann noch ein ergebnisoffenes Verfahren möglich sei (Tagesordnungspunkt Ö 6) und ob die Mitglieder des Planungsverbandes über den Inhalt der Stellungnahme informiert seien.
Antwort: Die Stellungnahme des Kreises wäre intern und nicht öffentlich, über den Inhalt der Stellungnahme würden die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange würde heute nicht beschlossen, es müsse noch nachgebessert werden.
Daher kann ich zu dem Vorgang vorerst nur Vermutungen äußern, wobei eins klar sein dürfte. Es ist keine Frage, ob die Stellungnahme zu dem Vorgang verheerend ausgefallen ist, die Frage ist, wie verheerend?

Ein anderer, sehr wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Präsentation der Folgekostenabschätzung, die ich in der Vergangenheit immer wieder gefordert habe. Es macht mich allerdings nachdenklich, wenn eine solche Berechnung von dem Planer durchgeführt wird, der auch an der Planung für das Baugebiet beteiligt ist. Damit sind Interessenüberschneidungen zumindest nicht ausgeschlossen.

In der Einleitung zum Thema Folgekosten wurde gesagt, daß die Berechnung mit den Instrumenten durchgeführt wurden, die auf der Internetseite „www.was-kostet-mein-Baugebiet.de” zur Verfügung gestellt sind. Gleichzeitig wurde betont, dass die Ergebnisse keine Berechnung, sondern bestenfalls eine Abschätzung mit begrenzter Aussagekraft sind.
Hätte ich Rederecht gehabt, hätte ich angemerkt: „Stimmt, denn die Fragen, um die es geht, lassen sich nur mit Nutzung des Modells FIA beantworten, und das gibt es nicht für lau, das macht das Büro, und das muss man dafür bezahlen.“

Im Verlauf der Präsentation wurde klar, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen. Besondere für die Grünanlagen sowie die Außen- und Innenerschließung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtkosten, die über einen Zeitraum von 40 Jahren aufsummiert wurden.
131126_Vergleich_VariantenDie braune Linie zeigt die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Grünanlagen. Die Sprünge in der Linie werden durch regelmäßig alle 15 – 20 Jahre anfallende Kosten für den Unterhalt der technischen Anlagen und Straßen hervorgerufen.
Mit der Begründung, dass die Grünflächen extensiv genutzt werden sollen und dies deutlich kostengünstiger sei, wurden die Kosten für die Grünanlagen herunter gerechnet. Das Ergebnis ist die blaue Linie.
Meine Anmerkung dazu wäre gewesen: „Gibt es nachvollziehbare Zahlen, die einen Vergleich der Kosten für intensive und extensive Grünflächenbewirtschaftung in unserem konkreten Fall zulassen und wie sehen die aus?”

Um die Plausibilität der Berechnungen zu untermauern, wurde zum Vergleich die Berechnung eines ähnlich großen Baugebietes in Niebüll (B-Plan 57) durch die grüne Linie dargestellt.
Meine Anmerkung hierzu: „Die Ähnlichkeit der Linien erklärt sich aus dem Rechenmodell, die Baugebiete sind aber so unterschiedlich, daß hier vermutlich Äpfel und Birnen verglichen werden.”

Interessant ist natürlich die Frage, welche Kosten auf Stadt und Gemeinde zukommen, welche Kosten der Investor übernimmt und welche Kosten auf die Allgemeinheit oder die neuen Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. In dieser Sitzung wurde meines Wissens auch erstmals die Frage leicht gestreift, wie die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt werden sollen. Einer der Rathjensdorfer Vertreter freute sich jedenfalls, als er feststellte, dass die kostentreibenden Grünflächen fast ausschließlich auf Plöner Gebiet liegen.

Auf Wunsch von Bernd Möller (Plön, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) wurde die folgende Folie noch einmal gezeigt.
131126_PlgV_BeispielHierbei handelt es sich um eine Berechnung für das Modell-Wohngebiet Wachtberg des Deutschen Institut für Urbanistik (Hier geht es zur Beschreibung der betreffenden Publikation), das keinen realen Bezug zum geplanten Baugebiet Seewiesen hat.
Anhand dieser Folie erläuterte Herr Bernd Möller, dass die Kosten für die innere und äußere Erschließung (rot bzw. braun dargestelltes Feld in der rechten Säule) vom Investor getragen würden. Der Investor bestätigte dies mündlich und durch zustimmendes Kopfnicken. Offenbar bestanden bezüglich der äußeren Erschließung Zweifel in der Runde der Verbandsmitglieder, aber auf Nachfrage wurde sowohl von der Verwaltung wie auch vom Investor bestätigt, dass dies die Straße von der B 76 bis zum geplanten Kreisel in Tramm, also die äußere Erschließung, mit beinhalten würde. Ich hoffe, dass meine Erinnerung mich hier nicht trügt. Weiterhin erklärte Bernd Möller, dass der Kostenblock Sozialinfrastruktur (in der rechten Säule weiß dargestellt, die linke Säule steht für die Einnahmen) – wie im Vortrag erwähnt – entfallen würde, da keine neuen Kindergartenplätze gebaut werden müssten.
Mit der Feststellung, die Kosten für soziale Infrastruktur würden entfallen und damit wäre man mit den Kosten der äußeren und inneren Erschließung im „grünen Bereich“, forderte Bernd Möller, einen Haken an die Berechnung zu machen.
(Mit diesem Haken hätte der Planungsverband die Berechnung als Grundlage für die weitere Planung gebilligt)

Dem mochte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff aus der Plöner Verwaltung, so nicht folgen. Sie empfahl, die Berechnung zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren auszudifferenzieren.
Das wird dann so wohl auch im Protokoll erscheinen.

Der Ansatz, eine Entscheidung zum Thema Folgekostenberechnung Seewiesen auf Basis einer Grafik zum Modell-Wohngebiete Wachtberg herbeizuführen, ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Obwohl, ich hätte mich gefreut, denn diese Entscheidung wäre den Planern im weiteren Verfahren vermutlich um die Ohren geflogen.
Viel richtiger wäre nach meiner Einschätzung, jetzt eine klare Fragestellung zu den Folgekosten zu formulieren, etwas Geld in die Hand zu nehmen und ein unabhängiges Büro mit der Berechnung im konkreten Fall zu beauftragen, und zwar ausdifferenziert für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf. Damit hätte man eine sehr viel bessere Entscheidungsgrundlage als auf Basis einer als Schätzung erkannten Schätzung und der Grafik zu einem Modell-Wohngebiet.

Keine Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung.

Heute tagte der SteU. Die wichtigste Entscheidung: Die Verträglichkeitsuntersuchung zum Standort des ALDI Marktes wurde nicht gebilligt.
Ich bin mit genau dieser Forderung in die Diskussion gegangen. Damit verbunden war die Vorschläge:
– Überprüfung des Einzelhandelskonzept und die Verträglichkeitsuntersuchung durch einen unabhängigen Fachmann
– Abklärung mit der Bauaufsicht zu klären, ob der Kreis die Empfehlung der CIMA, das Vorhaben ohne die Erstellung eines Bebauungsplanes überhaupt zuläßt.
Auch Frau Killig (FDP) wies auf die Diskrepanz zwischen der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes – keine Discounter größer 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches – und der Bewertung der Verträglichkeitsuntersuchung – 1020 qm ALDI ziehen höchstens 6,x % der Kaufkraft vom Sky-Markt in der Innenstadt ab und sind damit unschädlich – hin.
Der Erklärungsversuch, es sei trotz Abriss und Neubau lediglich eine Erweiterung um 470 qm und früher seine in diesem Bereich weitere Verkaufsflächen vorhanden gewesen (Deichmann, Getränkemarkt), die weit darüber hinausgehen, hat zumindest mich nicht überzeugt.
Zudem habe ich mich verwundert geäußert, dass man bezüglich der Verträglichkeitsuntersuchung offenbar überhaupt nicht mit dem Stadtmarketing (Interessenvertretung der Plöner Kaufmanschaft und des Gewerbes) gesprochen hat, obwohl das Stadtmarketing bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes mit eingebunden war. Die CDU Fraktion unterstützt offenbar die 1020 qm Lösung, die FWG eingeschränkt auch, obwohl mir die Position der Freien Wähler nicht ganz klar geworden ist.

Ich habe ferner ausgeführt, dass eine Verkaufsfläche von 1020 qm der durchschnittlichen Verkaufsfläche eines Supermarktes entspricht und das Angebot eines ALDI – Marktes dieser Größe an das Angebot eines Vollversorgers heranreicht. Dem wurde entgegnet, daß das ALDI-Angebot in allen Märkten gleich sei, Unterschiede würden sich durch Unterschiede bei regionalen Zulieferern ergeben. Die Erweiterung der Verkaufsfläche würde lediglich der attraktiveren Auslage der Ware dienen. Dieses Argument konnte mich aber nicht überzeugen, da die Realität nach meiner Erfahrung als Aldi-Kunde anders aussieht (Aldi Märkte in Plön sowie in Flensburg am Tweeter Plack und in der Friesischen Straße sowie an der B 76 hinter Schleswig.)

Ausschlaggebend dafür, dass das die Verträglichkeitsuntersuchung nicht gebilligt wurde war aber der Umstand, dass mehrere Ausschußmitglieder mit der Gestaltung des Gebäudes unzufrieden waren. Während der Ausschussvorsitzende einer modernen Architektur und einer Abkehr vom kleinstädtischen das Wort redete, schienen andere davon nicht wirklich überzeugt zu sein. Auch die Mitglieder der CDU hatten hier wohl Bedenken. Auf meine Frage hin, ob die Stadt denn eine rechtlich abgesicherte Position betreffend der Gestaltung des Gebäudes hätte, wenn sie auf einen Bebauungsplanverfahren verzichten würde, bestätigte die Verwaltung meine Vermutung, dass dies nicht so sei.

Leider habe ich versäumt darauf hinzuweisen, dass mit dem Verzicht auf ein B-Plan – Verfahren die Möglichkeiten für Bürger und Betroffene, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen, drastisch reduziert werden.

Letztendlich wurde beschlossen, den Architekten zur nächsten Sitzung des SteU einzuladen, um verschiedene Entwürfe vorzustellen, die dann Bestandteil der Bauvoranfrage werden sollen.

Nach meiner Bewertung ist das Vorhaben in dieser Größe nicht ohne Bebauungsplan durchführbar. Wer beschließt, es trotzdem zu versuchen, wird sich spätestens dann blamieren, wenn dieser Angang scheitert. Leider wurde die Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung mit Gestaltungsfragen und nicht damit begründet, dass hier großflächiger Einzelhandel auf einen vorgeschädigten zentralen Versorgungsbereich stößt. Dennoch gibt der Aufschub die Gelegenheit, sich noch einmal im Vorfeld einer Entscheidung mit der Schlüssigkeit der Planung auseinander zu setzen. Ich würde mich freuen, wenn bis zum nächsten SteU am 18. Dezember mit der Bauaufsicht des Kreises abgeklärt wird, ob dem Vorschlag der CIMA gefolgt werden kann, auf ein B-Plan – Verfahren zu verzichten.

In Anbetracht der Uhrzeit werde ich jetzt schließen. Über die übrigen Punkte berichte ich in den kommenden Tagen.

Wieder einmal ein Hackerangriff

In den letzten 14 Tagen wurde meine Seite 2 Mal Ziel eines Hackerangriffes.
Bei ca. 200 Besuchern sind 2000 Zugriffe auf die Seite ungewöhnlich viel. Ein Blick in die Statistik zeigte, dass hier ganz gezielt auf die Anmeldeseite zugegriffen wurde. Das spricht eindeutig für einen Angriff.131116_Hackerangriff_02

 

Leicht daneben

In meinem Artikel „Nicht auf halbem Wege Stehen bleiben“ vom 13. Oktober habe ich auf das Problem hingewiesen, dass die neu eingerichtete Haltestelle für Schulbusse im Schiffstal immer noch nicht genutzt wird. Im gleichen Artikel habe ich angekündigt, diesbezüglich eine Anfrage an die Verwaltung stellen zu wollen. Das war nicht mehr nötig, nachdem sich auch die KN mit diesem Thema befasst hat. Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde nochmals und sehr ausführlich berichtet, dass die Strassendecke der Zu- und Abfahrt für die schweren Busse nicht tragfähig genug ist und die Kurven für die großen Busse zu eng seien. Darüber hinaus wird die Schädigung der alten, unter der Strasse liegenden Leitungen befürchtet, die möglicherweise nicht mehr im besten Zustand sind.
Im Weiteren wurde geäußert, dass Busfahrer mit Kindern zu Fuß noch keine gefährlichen Situationen beobachtet hätten, aus ihrer Sicht stellen die Radfahrer ein Problem dar. Diese Darstellung weicht von den Beobachtungen der Anwohner ab.
In der Diskussion wurde deutlich, dass sowohl der Vorsitzende des SteU als auch die  Verwaltung eine andere Vorstellung über den zeitlichen Ansatz für die Umsetzung der Maßnahme haben als der Schulverband.
Dr. Henning Höppner berichtete, dass man dort von einer zügigen Umsetzung der Verlegung ausgegangen sei.
Die alten Protokolle des SteU sprechen gegen die Erwartungshaltung des Schulverbandes und für die Position der Verwaltung. Es wäre interessant zu wissen, was die Protokolle des Schulverbandes dazu hergeben, auch wenn es in der Sache nicht weiter hilft.
Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob der Schulverband die Verlegung überhaupt noch verfolgen würde, nachdem es an der Spitze der künftigen Gemeinschaftsschule einen Führungswechsel gegeben hat.

Ich muß zugeben, dass ich in meiner Erwartungshaltung auch von einer schnellen Verlegung ausgegangen bin. Das kommt auch im Tenor meines alten Beitrages zum Ausdruck. Hier lag ich etwas daneben. Die Verlegung der Bushaltestelle halte ich aber nach wie vor für richtig.

Da fast alle Mitglieder des Ausschusses nach der Wahl gewechselt haben wurde beschlossen, das Thema im nächsten SteU noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist eine aus meiner Sicht gute Vorgehensweise. Vielleicht rückt die Verlegung der Haltestelle damit ein Stück näher.

Aus dem Einzelhandelskonzept

Ich habe in den letzten Tagen immer die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA zum Bau eines 1020 qm Marktes in der Lütjenburger Straße hinterfragt. Für mich hat der Neubau eines solchen Marktes eine ganz andere Qualität als der bestehende Markt mit seinen 550 qm. Es handelt sich um mehr als nur um die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm. Hier wird ein Nahversorger zum Discounter mit Supermarktqualität ausgebaut. Dieses Projekt ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, dem SKY-Markt in der Innenstadt den Todesstoß zu versetzen, mit ungeahnten Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Innenstadtbereich.

Ich wurde gefragt, woher ich meine Weisheit nehme.
Das ist einfach zu beantworten. Ich zitiere nachfolgend ohne weitere Kommentare aber mit Hervorhebungen in FETT aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA vom 22. Dezember 2011, da im Bürgerinformationssystem auf folgendem Pfad zu finden ist:
Stadt Plön/Bürger&Rathaus/Ihr Rathaus/Ortsrecht der Stadt Plön/Sonstiges/Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Plön
bzw. unter:
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=25&item_id=843652&link_id=213634738&design_id=6461&keyword=2500&az=all&EpS=20&fsize=1&contrast=0

„Discounter (Ø 730 qm)
Supermärkte (Ø 1.020 qm)

Solitäre Nahversorger
– Lidl, Bullenwarder (D)
Aldi, Lütjenburger Straße (E)
– Nah & Frisch, Breslauer Straße (F)
– Edeka und Aldi, Fünf-Seen-Allee“

Sicherung der Nahversorgungssituation, Wettbewerbsoptimierung und behutsamer Ausbau in den bislang unterversorgten Gebieten: Angebotserweiterungen und -ergänzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind – ggf. auch unter Einbeziehung von Flächen im Ergänzungsbereich der Innenstadt – grundsätzlich wünschenswert. Ziel ist insbesondere die Wettbewerbsoptimierung des bestehenden Nahversorgers. Hierzu sollte eine Erweiterung auf maximal 1.600 qm Verkaufsfläche angestrebt werden. In den übrigen Ortsteilen ist von Neuansiedlungen über 200 qm Verkaufsfläche abzusehen, allerdings sind Umsiedlungen oder Erweiterungen bestehender Anbieter möglich, solange es dadurch insgesamt zu einer Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation kommt. Um eine verträgliche Entwicklung zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die Gesamtverkaufsfläche für Discounter auf maximal 800 qm … begrenzt werden.“

„Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dauerhafte Sicherung der Nahversorgungsfunktion der Innenstadt, die durch die Vergrößerung des bestehenden Sky-Marktes erreicht werden kann.“

„Darüber hinaus fungiert der Lebensmittelmarkt Sky sowohl als Nahversorger für die Wohnbevölkerung als auch als wichtiger Frequenzbringer.“

„In 25 teilnehmenden Betrieben wurden rund 15.000 Kunden des Plöner Ein-zelhandels befragt. Die Daten des einzigen beteiligten Nahversorgers Sky, dessen Kunden den mit Abstand größten Teil der Befragten stellten, gehen zwar in die Kaufkraftstromanalyse und die Berechnungen zum Marktgebietes ein, werden in den folgenden Grafiken jedoch nicht mit ausgewiesen. Wegen der hohen Anzahl der dort gezählten Kunden würde die Einbeziehung dieser Daten das Gesamtergebnis zu stark dominieren.“

„Die etwa 1.000 qm Verkaufsfläche des Marktes liegen deutlich unter der heute marktgerechten Größe für Lebensmittelvollsortimenter und erschweren Sky damit eine wettbewerbsfähigen Auftritt.“

„In der Gesamtschau der wirtschaftlichen Eckdaten ergibt sich damit für die nächsten Jahre eine im besten Fall gleichbleibende, wahrscheinlich jedoch eher schmaler werdende Nachfrageplattform für den Einzelhandel.

„Um nicht langfristig Kaufkraft an andere Standorte zu verlieren, ist aus Sicht der CIMA neben einem gezielten Ausbau von Einzelhandelsangeboten vor allem ein qualitativer Ansatz zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wichtig.“

Die Innenstadt ist von zentraler Bedeutung für den Einzelhandelsstandort Plön.“

„Im periodischen Bedarfsbereich liegt die Zentralität bei 139 %. Damit ist nicht nur die Versorgung der Plöner Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs gesichert, sondern dieser Wert ist auch ein Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer raumordnerischen Funktion – die Versorgung der Bevölkerung des Nahbereichs mit Artikeln des periodischen Bedarfsbereich –offensichtlich in großen Teilen gerecht werden kann.“

Dank des ansässigen Lebensmittelmarkts und zahlreicher Bäcker, Apotheken, Drogerieanbieter und Spezialitätenläden übernimmt die Innenstadt auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.“

„Auch im Bereich der Grundversorgung der Plöner Bevölkerung spielt die Innenstadt eine immense Rolle.“

Um Umsatzverdrängungen aus der Innenstadt zu vermeiden, sollte jede Ausweisung von Verkaufsflächen außerhalb dieses Bereiches deshalb genau geprüft werden.“

Für die Bevölkerung der Stadt Plön ist die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs bei einer Handelszentralität von 139 % im periodischen Bedarfsbereich (116 % bei einer Berechnungsgrundlage von 12.867 Einwohnern) quantitativ mehr als gesichert. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Zentralität sogar bei 144 %.“

„Daraus ergibt sich insgesamt ein relativ ausgewogenes Verkaufsflächenverhältnis und eine Discounterquote von 40 %. Dieser Wert befindet sich nach Erfahrung der CIMA noch in einem Bereich, der für eine ausgewogene Angebotsqualität spricht; der Anteil sollte allerdings nicht mehr weiter steigen.“

Viele viele Themen

Heute stand in der Zeitung, dass der Schulverband ca. 300000,– Euro an Zuschüssen, die für die energetische Sanierung der Breitenauschule zur Verfügung gestellt wurden, zurückzahlen muss, weil es einen Fehler bei der Ausschreibung gegeben hätte. Öffentlich geworden ist dies, weil eine Nachbargemeinde bereits Geld in ihren Haushalt eingestellt hat, um ihren Anteil an der Rückzahlung abzudecken.
Dass der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung, unser Plöner Bürgermeister, sich hierzu nicht äußern will, ist verständlich. Schließlich wird ja, wie die KN berichtet, noch geprüft, ob ggf. der Architekt in Regress genommen werden kann.
Der gesamte, sehr komplexe  Vorgang wurde in der letzten Schulverbandsversammlung ausführlich dargestellt und diskutiert. Wegen der noch ausstehenden Regress-Prüfung habe auch ich mir bislang auf die Zunge gebissen und noch keine Details zu dem Thema öffentlich gemacht.
Ich denke, dass dies der richtige Weg ist. Der Schulverband sollte in dieser Angelegenheit die Möglichkeit haben, hier als erstes an die Öffentlichkeit zu treten.

Heute wurde mir ein neues Betriebsprogramm auf meinen Rechner im Büro aufgespielt. Das war um ca. 13:00 Uhr. Die Installation mit allem drum und dran sollte 3 – 4 Stunden dauern, war aber um 20:00 Uhr immer noch nicht abgeschlossen. Nachdem ich alle Arbeiten erledigt hatte, für die ich keinen Rechner benötigt, habe ich mich in zwei Bücher zum Thema „Kadettenanstalt“ vertieft. Dazu werde ich wohl in Kürze einen Beitrag schreiben.

Auch vom „Schauplatz“ Seewiesen gibt es Neues zu berichten, aber dazu komme ich erst, wenn das Thema „Verträglichkeitsgutachten ALDI Lütjenburger Straße” abgearbeitet ist.

Jetzt setze ich mich noch einmal schnell an das Einzelhandelskonzept der CIMA für Plön. Schließlich will ich heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gut vorbereitet sein.
Termin: Mittwoch, 18:00 Uhr im Rathaus. Ich freu mich drauf.

Hätte Hätte Fahrradkette

Gestern habe ich mich verärgert und sehr kritisch darüber geäußert, das die Ergebnisse des VERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN ZUR ERWEITERUNG DER ALDI – FILIALE AN DER LÜTJENBURGER STRASSE IN PLÖN veröffentlicht wurden, bevor sie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. An dieser Kritik halte ich grundsätzlich fest, auch wenn mir mittlerweile bekannt ist, dass die entsprechende Verwaltungsvorlage sowie das vollständige Gutachten im Bürgerinformationssystem eingestellt wurde und damit für die Öffentlichkeit verfügbar ist.
Ich unterstütze diese offene Form der Informationspolitik grundsätzlich und würde mich freuen, wenn sie auch in Zukunft beibehalten wird. Allerdings halte ich es nach wie vor für zwingend erforderlich, die Mitglieder des Ausschusses mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vorab zu informieren. Das hier gewählte Vorgehen war nach meiner Kenntnis nicht mit den Mitgliedern des Ausschusses abgesprochen, zumindest wurde ich nicht informiert. Für mich stellt es sich nach wie vor so dar, dass die Mitglieder des Ausschusses übergangen wurden. Es wird erforderlich sein, im Ausschuss hierzu ein abgestimmtes und verbindliches Verfahren zu entwickeln.
Hätte es eine solche Regelung bereits gegeben, hätte ich mir meinen gestrigen Beitrag ersparen können. Hätte Hätte Fahrradkette.

Sauerei ? Sauerei !

Als ich vor 5 Stunden von einer Dienstreise aus Berlin zurück kam, konnte ich in der heutigen Zeitung das Ergebnis eines Gutachtens lesen, das am kommenden Mittwoch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellt werden soll. Dabei geht es um die Frage, ob eine Verdoppelung der Verkaufsfläche des ALDI Marktes an der Lütjenburger Straße zu Lasten des bereits heute unter Druck stehenden Einzelhandels in der Innenstadt geht oder nicht.

Um es ganz klar zu sgen: Es ist eine Sauerei, wenn die Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt das Ergebnis eines Gutachtens aus der Zeitung erfahren, bevor es offiziell veröffentlicht oder zumindest den Mitgliedern des Ausschusses vorab zur Kenntnis gegeben wurde. Dies ist eine grobe Mißachtung der von den Bürgern gewählten Volksvertreter und in letzter Konsequenz eine Verarschung der Wählerinnen und Wähler.

Ohne an dieser Stelle die Fakten zu hinterfragen, die zu dem auch ohne Glaskugel vorhersehbare Ergebnis geführt haben, stellen sich zwei ganz wesentliche Fragen:

Wer hat diese Informationen an die Presse gegeben
und
welches Interesse steckt dahinter und wem nützt es?

Zur ersten Frage fallen mir auf Anhieb vier mögliche Antworten ein.

1. Die Informationen stammen aus der Verwaltung. Wenn dies so ist, haben wir es mit einem Fall von Illoyalität zu tun, disziplinar- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wären zu prüfen.

2. Die Informationen stammen aus der Selbstverwaltung. Dies wäre eine grobe Verfehlung gegenüber den übrigen Ratsherren und Ratsfrauen. Sollte der Vorsitzende des Ausschusses selber die Quelle sein, wäre er für mich in seiner Funktion nicht mehr tragbar.

3. Die Informationen stammen vom Gutachterbüro, der CIMA. Dies wäre in höchstem Maße unprofessionell und ein klarer Beleg für die mangelnde Eignung als Gutachter in dieser Angelegenheit.

4. Die Informationen stammen von der Firma ALDI. Dies wäre ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, der die Frage aufwirft, ob wir es hier mit einem verläßlichen Partner zu tun haben.

Für jede weitere mögliche Antwort wäre ich dankbar.

Stellt sich noch die Frage: „Wem nützt es?“.
Der Beitrag ist so gefasst, dass er geeignet ist, der kritischen Öffentlichkeit von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Hintergründe für die Informationen werden an keiner Stelle hinterfragt, die Quelle der Information wird nicht genannt. Auch das Timing ist perfekt. Jetzt am Wochenende wirkt diese Information gut nach. Die Zeit reicht nicht aus, um jetzt noch einen Leserbrief in die Smstagausgabe zu bringen. Am Montag ist das Thema für die Öffentlichkeit durch, denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern. Damit ist für mich ganz offensichtlich, dass Projektbefürworter hinter dieser Indiskretion stehen, über deren Motivationslage allerdings nur spekuliert werden kann.

Dienstag, 22. Oktober, Planungsverband Seewiesen.

Am kommenden Dienstag soll die nächste Sitzung des Planungsverbandes um 19:00 Uhr im Plöner Rathaus stattfinden. Hierauf wurde ich heute telefonisch hingewiesen. Die Tagesordnung ist im Bürgerinformationssystem ALRIS der Stadt Plön einsehbar. (Falls der Lik nicht funktioniert, die nachfolgende Adresse kopieren und in den Browser kopieren: http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp).
Unter Tagesordnungspunkt 5 ist das Thema „Folgekostenabschätzung Baugebiet Seewiesen“ aufgeführt. Zuerst einmal freue ich mich, dass meine in der Vergangenheit immer wieder gestellte Forderung, eine solche Abschätzung durch ein renommiertes Büro durchführen zu lassen, jetzt aufgegriffen wurde.
Soweit ich informiert bin, soll die Folgekostenabschätzung nicht durch den Investor bezahlt sein. Das ist schon einmal erfreulich, denn wer bezahlt, bestimmt die Musik. Welchen Einflüssen die Ergebnisse von Planungsbüros wie der CIMA ausgesetzt sein können, hat der Vorgang um das Einzelhandelskonzept im Bezug auf die Standortfrage für einen gemeinsamen Standort für Sky und ALDI gezeigt.
Zuerst einmal wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, ob die Arbeit vom Planungsverband oder von der Stadt Plön finanziert wurde. Da beide bislang stark an der Umsetzung der Planung interessiert waren, ist auch die jetzige Arbeit kritisch zu hinterfragen. Wer hat die Untersuchung beauftragt, wer hat sie gemacht, nach welcher Systematik wurde vorgegangen, welche Quellen wurden herangezogen oder mit welchen Behörden oder Institutionen wurde gesprochen wären einige Fragen, die mir spontan einfallen. Eine sofortige Billigung der Abschätzung sollte in der Sitzung auf keinen Fall erfolgen. Vielmehr sollte den Mitgliedern des Planungsverbandes, aber auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, die Abschätzung in Ruhe zu lesen und zu bewerten. Schön wäre es natürlich, wenn sie der Öffentlichkeit nach der Vorstellung in elektronischer Form auf der Seite der Stadt zur Verfügung gestellt würde.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die 1. Änderung des Gebietsveränderungsvertrages zur Anpassung an den bisherigen Sachstand. Hierzu ist im ALRIS eine Vorlage eingestellt, die als Anlage zwei Word-Dokumente mit entsprechenden Entwürfen enthält. Aus denen geht hervor, dass Rathjensdorf wieder über ein Wohnbaukontingent von 20 – 25 Wohneinheiten verfügen würde.
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Kontingent höher, die Entwicklung im Innenbereich ist meines Wissens nicht beschränkt. Hier kann ich mich irren, daher werde ich mich beim zuständigen Bearbeiter des Kreises noch erkundigen.

Alles in allem halte ich das Neubaugebiet Seewiesen nach wie vor für eine Fehlplanung. Rathjensdorf benötigt über die bestehenden Möglichkeiten hinaus keine neuen Bauflächen. Plön hat mit eine Leerstandsquote von über 4 % erhebliches Potential für eine aktive Innenbereichsverdichtung. Trotz anders lautender Aussagen sind nach wie vor Flächen vorhanden, die eine Ausweisung von 80 Wohneinheiten und mehr zulassen. Der bevorstehende Abriss des ehemals denkmalgeschützten Gerberhofes und der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses an dieser Stelle sei beispielhaft genannt, weitere Projekte befinden sich bereits in der Pipeline.

Mein Hauptkritikpunkt ist – obwohl im Vergleich zu den früheren Planungen auf den Lärmschutzwall verzichtet werden soll – der nicht rückgängig zu machende Einfluss auf das Landschaftsbild, das für eine Tourismusgemeinde wir Plön von erheblicher Bedeutung ist. Dazu kommen die Einflüsse auf die Umwelt, die Schaffung von Überkapazitäten im Angesicht des demographischen Wandels, mögliche Folgekosten für die Stadt und der Einfluß auf die Immobilienpreise sowohl in Rathjensdorf wie auch in Plön. Dabei dürften die Rathjensdorfer und Theresienhofer stärker betroffen sein als die Plöner, wenn Sie in einigen Jahren ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös den Lebensabend finanzieren wollen. Außerdem ist, wenn der Bebauungsplan durch den Planungsverband und die Änderung der Flächennutzungspläne durch die Stadt und die Gemeinde beschlossen werden sollte, die weitere Entwicklung, z.B von Gewerbe an der B 76, in diesem Bereich nicht mehr ausgeschlossen. Dies muss aber – mit Rücksicht auf das Landschaftsbild – ausgeschlossen werden.

Aus meiner Sicht hat auch das so genannte städtebaulicher Konzept mit seiner zeitlich abgestimmten Entwicklung verschiedener Quartiere eine erhebliche Schwäche. Das Quartier mit Mehrfamilienhäusern wird vermutlich nicht funktionieren. Menschen, die auf die grüne Wiese ziehen, wollen ein Einfamilienhaus, bestenfalls ein Reihenhaus. Die Mehrfamilienhäuser sind nach meiner Einschätzung erst einmal eingeplant, um da Verhältnis bei der Verteilung der Wohneinheiten von 2/3 für Plön und 1/3 für Rathjensdof zu erreichen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Plöner Anteils.
Sollte sich die gesamte Planung nicht stoppen lassen, wäre es zumindest wünschenswert, wenn erstens das bestehende Feuchtbiotop erhalten bliebe und zweitens jeglicher Nutzungsdruck auf das noch schilfbestandenen und naturnahen Ufer des Trammer Sees vermieden wird.
Und nicht zuletzt sollte darauf verzichtet werden, Ausgleichsflächen im B-Plan Gebiet zu schaffen, da aus den Erfahrungen mit dem re-naturierten Ufer in Stadtheide bekannt sein sollte, dass derartige Konzepte scheitern können.

Heute vor 200 Jahren

Heute vor 200 Jahren begann die Völkerschlacht von Leibzig. Über 600000 Soldaten aus Russland, Preussen, Östereich, Schweden und Frankreich sowie zahlreichen anderen Ländern kämpften bis zum 19. Oktober 1813. Über 90000 Soldaten ließen in dieser Schlacht ihr Leben. Nach dem verlorenen Russlandfeldzug begann mit der Niederlage der Franzosen in Leibzig der Anfang vom Ende der Herrschaft Napoleons, das 1815 in Waterloo besiegelt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle auf die lesenswerten Ausführungen des Deutschen Historischen Museums in Berlin hinweisen, das noch bis zum 16. Februar 2014 eine Sonderausstellung zu diesem Thema zeigt. Natürlich läßt sich auch Vieles noch viel detaillierter bei Wikipedia nachlesen.