B-Plan 16a, Eutiner Straße, Bootshalle PSV

Der Bebauungsplan(B-Plan) 16a befaßt sich mit der Entwicklung der Situation in der Eutiner Straße. Nach dem Bau der Umgehungsstraße Ende der 70ger Jahre hat sich die Eutiner Straße von einer viel befahrenen Duchgangsstraße zu einer Art Promenade entwickelt, insbesondere im Bereich zwischen dem Fischer und der Unterführung. Von hier besteht eine enge Sichtbeziehung zum See, davon gibt es im Plöner Stadtgebiet nicht sehr viele. Zudem stehen die alte „Biologische Anstalt“ (Restaurant Fährhaus) sowie der historische Friedhof unter Denkmalschutz. Es gab bereits vor 20 Jahren Bestrebungen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Seinerzeit ging es um die Realisierung von Hotel- oder Wellnesseinrichtungen, die aber letztendlich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen gescheitert sind. Mit dem jetzt beschlossenen Aufstellung für den B-Plan 16a soll die Attraktivität der Eutiner Straße gewahrt bleiben, indem die Durchblickmöglichkeiten zum See erhalten und mit einer damit vertretbaren baulichen Nutzung der Seegrundstück abgestimmt werden.

Ausgelöst wurde das Verfahren, weil der PSV einen Bauantrag für die Errichtung einer Bootshalle gestellt hat, die mit einer Länge von 24 Metern parallel zur Straße und einer Höhe von ca. 6 Metern den bestehenden Seeblick verbaut hätte. Dieses Vorhaben wurde von den Mitgliedern des SteU in einem Ortstermin für nicht vertretbar gehalten. Planungsrechtlich hätte der PSV vermutlich Anspruch darauf, daß dieses Gebäude genehmigt wird. Es besteht kein Bebauungsplan, zulässig wäre damit, was ortsüblich ist. Bei Betrachtung von umbautem Raum und Höhe des Gebäudes könnte man die Auffassung vertreten, daß das in diesem Fall so ist. Von Seiten der Stadt beständen damit keine weiteren Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung.
Um die eigenen Einflußmöglichkeiten rechtswirksam zu sichern, war der Beschluß für die Aufstellung eines B-Planes zwingend erforderlich. Der Beschluß ist mit 6 Stimmen gegen die 3 Stimmen der CDU gefaßt worden.

In der Diskussion wurde sehr klar, daß es sich hier nicht um eine Verhinderungsplanung handelt, sondern daß es dem Ausschuß darum geht, diesen Bereich dauerhaft angemessen zu entwickeln.
Unabhängig davon, daß auch weiterhin der Dialog mit dem PSV und eine kooperative Lösung gesucht wird, soll der B-Plan umgesetzt werden, um zukünftig auch für mögliche andere Vorhaben eine klare Rechtsgrundlage zu haben, die den politischen Gestaltungswillen umsetzt.

Die Diskussion bekam zeitweise eine emotionale Note, weil mehrere Mitglieder des Ausschusses die vorhergehenden persönlichen Telefonanrufe des Vereinsvorsitzenden des PSV als unpassend empfangen. Andere betrachteten dieses Vorgehen als zulässige Lobbyarbeit. Die Verwaltung zeigte sich verwundert, dass der PSV zwar mit den Mitgliedern des Ausschusses Kontakt aufgenommen hat, nicht aber mit der Verwaltung selber, obwohl man sich seitens der Verwaltung um einen Termin für ein Abstimmungsgespräch bemüht hat. Darüber hinaus wurde ein mir nicht bekannter Zeitungsartikel erwähnt, in dem sich der Vorsitzende des PSV über mangelnde Unterstützung durch die Stadt beklagt haben soll. Das geht in dieselbe Richtung wie der Tenor der Rede des Ersten Vorsitzenden während der Jahreshauptversammlung des PSV. Bereits dort hatte ich ihm gegenüber klargestellt, daß die Jugendarbeit des PSV nach derselben Richtlinie gefördert wird, die für alle anderen Vereine der Stadt auch gilt. Darüber wies ich darauf hin, daß die Stadt der Bau der Steganlage mit einem 5-stelligen Zuschuß gefördert hat. Er hatte seinerzeit den Sachverhalt und den Erhalt von 14.000,– Euro bestätigt, allerdings auch darauf hingewiesen, daß dieses Geld im Rahmen der Tourismusförderung zugeteilt wurde.

Es wurden weitere Einzelheiten angesprochen, ich will hier aber nicht ins Detail gehen. Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, daß die ganz überwiegende Mehrheit der PSV-Mitglieder dafür gestimmt hat, das Vereinsgelände auch in diesem Jahr wieder für das Stadtbuchtfest zur Verfügung zu stellen. Das war ein ganz eindeutiges Zeichen, daß sich die Mitglieder des Vereines eng mit der Stadt verbunden fühlen. Alle Akteure wären in Zukunft gut beraten, auf provokative Äußerungen zu verzichten.

Herr Becker von der Verwaltung holte die Diskussion im SteU auf die sachliche Ebene zurück und verwies darauf, daß wir uns auf die bau- und planungsrechtlichen Aspekte beschränken müssen.

Ich habe mich an der Diskussion beteiligt und meinen Standpunkt vertreten. Der PSV ist ein großer Plöner Verein, der unter anderem auch Segelsportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung durchführt. Die Absicht, den Jugendraum zeitgemäß aufzuwerten und eine angemessenes Hafenmeister- und Regattabüro einzurichten, ist aufgrund der heute vorhandenen Räumlichkeiten berechtigt kann durchaus nachvollzogen werden. Auch der Wunsch, witterungsgeschützte Bootslagerplätze zu schaffen, ist nachvollziehbar. Nach meiner Bewertung ist die beantragte Bootshalle aber völlig überdimensioniert. Um eine geordnete Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten, habe ich den Aufstellungsbeschluß für einen entsprechenden B-Plan unterstützt.

Verschiedenes aus dem SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Es standen mehrere Theman auf der Tagesordnung, die ich für wichtig halte. Zu den Themenkreisen Bebauungsplan (B-Plan) 7c „Gerberhof, Schwanensee, Lübecker Straße, Rodomstorstraße“ sowie zum B-Plan 16a, „Lübecker Straße“ werde ich eigene Beiträge schreiben.

Zu Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Beschluß der Werbeanlagensatzung mußte auf den SteU vom 7. Mai und die Ratsversammlung am 21. Mai geschoben werden. Frau Krichldorff (Teamleiterin 30) erläuterte, daß die Unterlagen im Kreis aufgrund eines dort zu verantwortenden Fehlers viel zu spät beim zuständigen Bearbeiter vorgelegen haben, so dass noch keine Stellungnahme vorliegt. Da es im gesamten Entscheidungsprozess auch immer darauf ankam, die Öffentlichkeit einzubinden, um eine größtmögliche öffentliche Akzeptanz zu erreichen, soll diese Beteiligung bis zum 7. Mai nachgeholt werden.

In der Einwohnerfragestunde wurden 2 Themen angesprochen.

Zuerst einmal ging es um die Parkplatzsituation im Bereich Waldhöhe. Der Ausschußvorsitzende und die Verwaltung sagten zu, hier noch einmal Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, die im Handlungsrahmen der Stadt liegen. Gleichzeitig wurde empfohlen, mit dem Eigentümer, der Wankendorfer, Kontakt aufzunehmen, um auch hier nach Wegen zu suchen, um Abhilfe zu schaffen.

Parkplätze sind in dicht besiedelten Räumen immer ein Problem. Das hat sich bereits bei der Diskussion um die Ausbauvarianten in der Hipperstraße gezeigt. Ob es hier zu einer Lösung kommen wird, kann ich nicht sagen. Von der Tendenz her bin ich skeptisch.

Darüber hinaus wurde angesprochen, daß die Anlegestelle für Paddelboote im kleinen Bootshafen an der Schwentine sehr häufig mit Entenkot verschmutzt ist. Diese Situation sein aus hygienischen Gründen unvertretbar und für eine Tourismusgemeinde nicht hinnehmbar. Die Verwaltung sagte zu, den Reinigungsplan mit den Stadtwerken zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Ausschußvorsitzende fragte nach, ob das nicht ein Betätigungsfeld für die Initiative „Schönes Plön“ sei.

Ich halte das Thema durchaus wichtig. Welcher Wasserwanderer landet schon gerne an einer Stelle an, die, auf gut deutsch, vollgeschissen ist.

Im Rahmen des Berichtswesens wurde auch über die Baumfällarbeiten auf dem Bolzplatz Oevelgönne / Klinker Teich berichtet. Das Thema hatte mich bereits am Wochenende beschäftigt, weil ich von einem besorgten Anwohner dazu informiert und befragt wurde. Ich hatte mir den Bereich angesehen und mich dann mit der Verwaltung und dem Umweltbeauftragten in Verbindung gesetzt. Von beiden wurde ich bereits im Vorfeld des SteU ausführlich und umfassend informiert.
Es bestanden Bedenken, daß die Weiden, die eng beieinander standen und ein Alter von ca. 40 Jahren erreicht haben, nicht mehr standfest waren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, daß auch von abgestorbenen Ästen und möglichem Bruch eine Gefahr ausgeht. Die Stadt mußte daher ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Maßnahme war bereits Ende letzten Jahres mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und dem Umweltschutzbeauftragten abgesprochen. Auf jeden Fall sollen Nachpflanzungen mit Erlen und Weiden erfolgen.
Der Bereich sieht im Moment schlimm aus. Dennoch möchte ich noch auf folgenden Umstand hinweisen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit (in diesem Fall ist nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs gemeint, sondern die Herstellung sicherer Zustände) liegt bei der Verwaltung und außerhalb des Verantwortungsbereiches der Politik. Wenn wider besseres Wissen Gefahrenquellen nicht beseitigt werden, können sich daraus Haftungsansprüche entwickeln. Unter Umständen kann der einzelne Bearbeiter oder die einzelne Bearbeiterin der Verwaltung in Regress genommen werden. Für mich gehört es zur Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davor zu bewahren. Die Politik ist gut beraten, diese Fürsorge auch bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Ich halte innerstädtisches Grün für wichtig, weil es für mich einerseits zu einem intakten Stadtbild gehört, zum anderen auch eine wichtige Funktion für das Mikroklima in der Stadt hat. Von daher habe ich mir die Zeit am Wochenende gerne genommen. Ich werde mich auch zukünftig für den Erhalt und die Pflege des innerstädtischen Grüns einsetzen.

Würde ich ständig mit den Protokollen des SteU unterm Arm herumlaufen, hätte ich von den Baumfällarbeiten bereits am Wochenende wissen können. Die Mitglieder des SteU wurden über die anstehenden Maßnahmen informiert. Ich habe es nicht wahrgenommen oder vergessen.

Braucht die neue Landesverfassung einen Gottesbezug ?

Gestern stand es in der Zeitung, ich habe es für einen schlechten Scherz gehalten. Inzwischen habe ich festgestellt, es ist Ernst. Der katholische Hamburger Erzbischof Herbert Thissen – in seiner kirchlichen Funktion auch für Schleswig Holstein zuständig – fordert einen Gottesbezug in die neue Landesverfassung Schleswig Holsteins aufzunehmen. Zustimmung erhielt Thissen nicht nur von Seiten der CDU und Teilen der SPD und der Grünen, sondern auch vom Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinschaft Schura, Fatih Mutlu. “Es gibt nur einen Gott”. Die christliche Bezeichnung “Gott” störe ihn nicht. “Wir leben ja in einem christlichen Land.

Im Namen dieses einen Gottes, der übrigens von arabischen Christen auch Allah genannt wird, weil es sich schlicht und einfach um die Übersetzung  des Wortes Gott handelt, im Namen dieses Gottes, an den Juden, Muslime und Christen gleichermaßen glauben, führten und führen die Glaubensgemeinschaften seit hunderten von Jahren entweder gegeneinander oder auch gerne innerhalb des eigenen Glaubenskreises untereinander Kriege mit Millionen von Opfern. Von Hexenverfolgung, Inquisition ect. will ich gar nicht erst anfangen.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation des Erzbischofs – sagen wir mal – bemüht.

Der Gottesbezug verweise darauf, dass es nicht um die Schaffung eines perfekten Gemeinwesens gehe“ „Mit den beiden Ideologien Kommunismus und Nationalsozialismus, die das hätten erreichen wollen, habe Deutschland bittere Erfahrungen gemacht.

Es wird immer gerne – und hier indirekt – angeführt, daß der Glaube die Menschen davon abhalten würde, Verbrechen zu begehen. Das ist falsch. Gerade im Nationalsozialismus gab es eine sehr enge Verzahnung von Kirche und Staat. Widerstand gegen den Nationalsozialismus gab es in Kirchenkreisen natürlich auch, es war aber eher die Ausnahme und vor allem kein Alleinstellungsmerkmal. Auch wenn einige führende Köpfe der NSDAP recht verschrobenen, esoterischen Weltanschauungen anhingen, viele der Täter und vor allem der Mitläufer waren Christen.

Der Gottesbezug bringe zum Ausdruck, dass in der Demokratie der Ort der höchsten Macht frei bleibe

Ich gebe zu, ich verstehe jedes einzelne Wort dieses Satzes, den Sinn aber nicht.

Der Gottesbezug sage ja gerade, dass es “keine Diktatur der Mehrheit” geben dürfe

Das kann ich nicht nachvollziehen. Der Gottesbezug sagt gar nichts in dieser Richtung. Man kann es hineininterpretieren, wenn einem richtig gute Argumente für die Aufnahme des Gottesbezuges fehlen. Genauso gut kann man argumentieren, daß eine Aufnahme des Gottesbezuges ein Diktat der Mehrheit ist, insbesondere, wenn sie mit 2/3 Mehrheit erfolgt.
Die Grundrechte sichern die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Sie wurden im Übrigen nicht durch die Kirche, sondern gegen den Widerstand der Kirche erkämpft.
Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes geregelt. Sie schließen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie der ungestörten Religionsausübung (Artikel 4) mit ein. Mit Artikel 2a legt die Schleswig Holsteinische Verfassung fest, daß die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind, auch Bestandteil unserer Landesverfassung sind. Das hat jahrzehnte lang gereicht, es sollte auch in Zukunft reichen.

Zudem sei die vorgeschlagene Formulierung “in Verantwortung vor Gott” bereits ein Kompromiss. Unter ihm könnten sich Gläubige verschiedener Religionen versammeln.

Das ist so nur für die Mitglieder der großen monotheistischen Religionen zutreffend.
Mit der Aufnahme dieses Satzes werden die große Anzahl von Atheisten oder Agnostiker ganz eindeutig ausgeschlossen, ebenso Buddhisten. Von echten Minderheiten, wie etwa Menschen, die an Naturreligionen oder mehreren Göttinnen und Göttern glauben, ganz zu schweigen.
Der so genannte Kompromiss steht übrigens so in der Präambel des Grundgesetzes. Dafür gibt es historische Gründe. Eine Übernahme in die Landesverfassung wäre heute nicht mehr zeitgemäß.

Der Ansatz, einen Gottesbezug in unsere Landesverfassung aufzunehmen, ist Unfug. Die Trennung von Staat und Religion ist richtig, sie darf nicht aufgeweicht werden. Die Rechte der Gläubigen werden ebenso wie die Rechte derer, die nicht an einen Gott glauben, gleichermaßen durch die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses grundgesetzlich geschützt. Das ist gut so, mehr ist nicht erforderlich und stiftet nur Unfrieden, wie mein heutiger Beitrag zeigt.

Alternativ wäre es nur recht und billig, auch allen anderen Glaubensrichtungen und Weltanschauungen einen wie auch immer gearteten Bezug in der Präambel der neuen Landesverfassung zuzubilligen. Oder warum den Begriff Gott nicht einfach mal gendern oder durch den Ausdruck aus Dr. Murkes gesammeltem Schweigen ersetzen.

Bahnfahrplan 2016

Anfang Februar habe ich über die geplante Umstellung des Bahnfahrplanes berichtet, die ab 2016 in Kraft treten soll. Dabei war nicht bekannt, wie sich die Umstellung auf die Ankunfts- und Abfahrzeiten in Plön auswirken wird. Zur Zeit ist es so, dass die Züge  aus Kiel und Lübeck mehr oder weniger gleichzeitig zu den Minuten 15 und 45 eintreffen bzw. weiterfahren.
ich habe bei der Landesweiten Verkehrsservicegeselschaft nachgefragt, wie sich die Zeiten zukünftig ändern werden. Mittlerweile liegt mir die Antwort vor.

Die wesentlichen Nachteile des neuen Fahrplanes für Plön sind:
– Verlust des regelmäßigen 30-Minuten Taktes von Kiel nach Plön
– Verlust des 30-Minuten Taktes nach Preetz
– Deutliche Verschlechterung der Busanbindung an den Plöner Bahnhof

Die neuen Zeiten sind wie folgt geplant:

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
08                    47 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
38                    59 (RE)

Abfahrt Kiel –  Eintreffen Plön
01                    21 (RE)

Abfahrt Kiel  – Eintreffen Plön
12                    50 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
22                    58 (RE)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
52                    34 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
25                        07 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
02                        37 (RE)

Bei genauer Betrachtung werden die Züge auch zukünftig alle halbe Stunde von Plön in beide Richtungen fahren. Die Verbindung von Kiel aus nach Plön wird unregelmäßig. Die Züge verlassen Kiel heute zu den Minuten 04 und , zukünftig werden sie in Kiel zu den Minuten 01 und 12 verlassen. Verpaßt man den „12er“, wird man knapp 50 Minuten auf den nächsten Zug warten müssen.
Das ist gegenüber der gewohnten Qualität eine deutliche Verschlechterung.
Als Folge der potentiel längeren Wartezeiten auf den Zug wie auch auf den Anschlußbus in Plön steht zu befürchten, dass die neu hinzugewonnen Bahnkunden wieder auf das Auto umsteigen.

Treffen wird es auch die Schülerinnen und Schüler, die von Plön nach Preetz oder umgekehrt pendeln. Die halbstündige Bahnverbindung nach Preetz wird es nicht mehr geben. Ob der Verlust durch eine Busverbindung kompensiert werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Gespräch mit Ralf Stegner

Daß ich nicht nur die SPD-Fraktion verlassen habe, sondern auch aus der SPD ausgetreten bin, hat sich allgemein herumgesprochen. Vor einiger Zeit erhielt ich, wie viele andere, die diesen Schritt ebenfalls gemacht haben, eine Einladung zu einem Gespräch mit Ralf Stegner.
Dieses Gespräch fand heute statt. Über die Inhalte werde ich mich nicht öffentlich äußern.
Es ist aus meiner Sicht bemerkenswert, daß Ralf sich überhaupt die Zeit für einen solchen Termin nimmt. In der Vergangenheit habe ich an den Wahlkampfständen immer wieder Kritik an seiner Art gehört. Auf viele wirkt er arrogant und überheblich. Es war immer schwer, dagegen anzusprechen. Ich konnte ihn mehrfach live erleben und hatte auch einen kurzen persönlichen Kontakt. Dabei hatte ich einen ganz anderen Eindruck gewonnen, der sich auch heute wieder bestätigte. Ein guter Analytiker, ein klarer Standpunkt, eine klare Argumentation.

1700 Jahre Nydamboot

Das Nydamboot läßt sich auf das Jahr 414 datieren. Der Wert ergibt sich zumindest aus dem Durchschnitt mehrerer Datierungen, die sich aus einer Analyse der verwendeten Holzplanken ergeben. Damit würde es in diesem Jahr seinen 1700sten Geburtstag feiern.
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Entdeckt wurde das Boot am 17. August 1863 von dem dänischen Archäologen Conrad Engelhardt. Die anschließende Bergung erfolgte in nur drei Tagen. Das Boot wurde in Teilen nach Flensburg transportiert und dort konserviert, zusammengefügt und ausgestellt. Jahre später erfolgte eine Verlegung nach Kiel. Zum Schutz vor Bombenangriffen im zweiten Weltkrieg wurde das Boot nach Mölln ausgelagert. Dort überlebte es den Krieg. In der Nachkriegszeit wies die britische Militärverwaltung dänischen Forderungen nach einer Übergabe ab und verfügte, das Boot nach Gottorf zu bringen, wo es auch heute noch besichtigt werden kann.

Das Boot war offenbar für Fahrten in küstennahen Gewässern konzipiert. Es konnte eine Geschwindigkeit von ca. 9 Knoten (ca. 12 Km/h) erreichen, die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit dürfte bei knapp 6 Knoten (ca. 10 Km/h) gelegen haben. Die Besatzung bestand aus ca. 30 Mann, die das Boot vermutlich auch selber gerudert haben. Das Boot ist ca. 23 Meter lang und knapp 3,50 Meter breit. Das Längen/Breitenverhältnis spricht dafür, dass nur wenig Ladung mitgeführt werden konnte. Unter Berücksichtigung der flachen Bauweise darf vermutet werden, dass es sich um ein Transportschiff für Krieger handelte. Diese Annahme ist durchaus berechtigt, da das Boot offenbar in einem Süßwassergewässer mit allem Zubehör versenkt wurde. Offenbar handelte es sich dabei um einen Opferplatz. In dem heutigen Moor wurden ein weiteres Schiff, über dessen Verbleib nichts bekannt ist, sowie eine Vielzahl von weiteren Opfergaben, vor allem Waffen und militärische Ausrüstung, wurden in dem Moor gefunden.

Bis zu dem Zeitpunkt des Baus des Nydam Bootes waren in Nordeuropa lediglich Wasserfahrzeuge bekannt, die gepaddelt wurden (Hjortspringboot). Das Original – oder was davon übrig ist – kann im Dänischen Nationalmuseum in Kopenhagen zu besichtigt werden.
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Mit dem Nydamboot tauchte in unserer Region erstmals ein Fahrzeugtyp auf, der gerudert wurde. Diese Art der Fortbewegung war seit der Antike im Mittelmeerraum allgemein verbreitet. Zu dem Zeitpunkt bestand bereits ein reger Austausch von Waren mit dem Mittelmeerraum. Der Bernsteinhandel hat bereits zu Zeiten des alten Ägypten bestanden, zu Zeiten der römischen Kaiser wurden u.a. Luxusgüter wie Glas und Wein gegen Bernstein und Sklaven gehandelt. Germanische Krieger dienten in den Römischen Legionen.
Kleiner Link auf die die Doktorarbeit von Thomas Grane, “The Roman Empire and Southern Scandinavia“, leider auf Englisch.
Die Kenntnis vom Bau geklinkerter Holzboote kann damit als bekannt vorausgesetzt werden. So weist das Nydamboot denn auch konstruktionsmerkmale römischer Flußboote auf, die im germanischen Bereich eingesetzt wurden. Neu ist die Verwendung von Eisennieten zur Verbindung der einzelnen Planken. Das Nydamboot kann damit als direkter Vorläufer der späteren Wickingerboote gelten. Im Unterschied zu ihnen ist es nicht dafür ausgelegt, einen Mast zu tragen und zu segeln. Anders als die Wikingerboote verfügt es noch nicht über einen ausgeprägten Kiel, der das „Abdriften“ beim Segeln verhindert und die Seitwärtsbewegung in einer Vorwärtsbewegung verwandelt.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Boote vom Nydam-Typ in der Lage waren, in Küstennähe auch längere Strecken zurückzulegen. So wird die Migration der Angeln und Jüten nach England mit ähnlichen Booten erfolgt sein, jedoch nicht über die offene Nordsee, sondern entlang der friesischen Küste.

In dem Zusammenhang möchte ich damit schließen, dass man mittlerweile davon ausgeht, dass die Übersiedlung der Jüten und Angeln nach England bereits früher als bisher vermutet einsetzte, auf römische Veranlassung und zumindest in der Anfangszeit nicht gegen römischen Widerstand erfolgte. Das nach dem Abzug der Römer entstandene Machtvakuums wurde damit erst später gefüllt und kann nicht als Ursache für die Migrationsbewegung angesehen werden.

Schwimmhalle und Hotspots

Fast hätte ich die heutige Sitzung des Hauptausschusses verpaßt.

Zwei Themen wurden öffentlich behandelt.

1. Die Entgeldordnung für das PlönBad wurde ohne Aussprache beschlossen. Dieses Verfahren hat der Ältestenrat beschlossen, der direkt vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt hat.
Die neuen Preise:
Erwachsene: 5,– Euro
Kinder, Jugendliche, …: 3,– Euro
Familienkarte: (bis 4 Personen, max. 2 Erwachsene): 12,– Euro
Guten Morgen – / Guten Abend Ticket: 3,50 Euro
Nutzung Dampfbad: 2,– Euro
Es wird unterschiedliche Bonuskarten geben, mit denen eine Ersparnis von 8% bis 20% realisierbar ist.
Vereine, Verbände u.a. zahlen 25,– Euro pro Bahn und Stunde, mit der DLRG wird ein Pauschalsatz vereinbart.
Insgesamt werden Mehreinnahmen in Höhe 115.000,– Euro erwartet.
Die neuen Eintrittspreise sind für mich so weit in Ordnung. Sie entsprechen in etwa dem, was in den benachbarten Schwimmhallen genommen wird. Durch die Mehreinnahmen wird eine bessere Kostendeckung erreicht, die in Anbetracht der Haushaltslage zu rechtfertigen ist.

2. Die Hostspots am Bahnhof, im Rathaus, im sozialen Dienstleistungszentrum bei der Feuerwehr und in der Stadtbücherei wird es nicht geben. Auch die kleine Lösung mit 2 Hotspots am Bahnhof fand keine Zustimmung. Neben den Kosten für die Installation (5300,– bzw 1600,– Euro) kämen jährlich laufende Kosten von gut 2000,– bzw. 1700,– hinzu. Zur Eröffnung der Diskussion wurde von der CDU erwähnt, dass der Bedarf für Hotspots nicht mehr gesehen wird, da mittlerweile sehr viele Menschen über Smartphones und Tablets verfügen, mit denen der mobile Zugang zum Internet gewährleistet ist. Dieser Trend würde sich fortsetzen. Damit wurde ein Argument aufgegriffen, dass ich bereits Mitte Januar im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung angeführt habe. Darauf wurde entgegnet, dass der Beschluß zur Einrichtung von Hotspots bereits gefaßt sei und es hier nur um die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ginge. In meinem Wortbeitrag betonte ich, daß auch die Nullalternative als möglicherweise günstigste Alternative mit zu betrachten sei. Diese Auffassung wurde mehrheitlich aufgegriffen.
Auch hier spielte die Haushaltssituation eine Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß ein kostenloser Internetzugang ein wichtiger Standortfaktor für die Gäste der Geschäftswelt in der Innenstadt ist, vor allem für die zahlreichen Cafés. In wie weit die Geschäftsleute bereit sind, hier gemeinsam ein Angebot zu schaffen, soll im nächsten Treffen mit dem Stadtmarketing erörtert werden.

Füllfunk und Bürgerentscheid

Ab und an schreibe ich auch mal Füllfunk in den Blog. Das ist vor allem der Fall, wenn es mir an aktuellen politischen Themen fehlt und die Abstände zwischen wichtigen Beiträgen zu groß werden. Der nächste Beitrag über fragwürdige „Große Plöner“ ist noch nicht ganz fertig. Für einen anderen Beitrag benötige ich noch ein lizenzfreies Bild. Daher werde ich jetzt ganz unverbindlich ein bisschen über das Wochenende schreiben.

Vor der letzten Wahl habe ich mich beim Datenkraken Facebook angemeldet, unter anderem auch, um auf diesem Weg auf meinen Blog aufmerksam zu machen. Das hat in dem ein oder anderen Fall auch ganz gut geklappt. Und ab und an findet sich dort auch ein ganz interessanter Beitrag.

An diesem Wochenende hat der Ausfall von Whatsapp zu einigen Kommentaren geführt. Das hier ist der schönste, wie ich finde:
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Natürlich hat auch jemand auf den internationalen Tag des Hundekekses aufmerksam gemacht. Nicht dass ich falsch verstanden werde, ich habe grundsätzlich nichts gegen HundehalterInnen und ihre Tiere, auch wenn ich es schon merkwürdig finde, wenn gefragt wird: „Ist es ein Junge oder Mädchen?“, wenn man wissen will, ob es sich um einen Rüden oder eine Hündin handelt. Und um ehrlich zu sein, freue ich mich auch, in der Ersten Welt zu leben, mit allen Vorzügen. Wenn es denn so ist, dass eine Packung Hundekekse mehr kostet, als viele Menschen in der Dritten Welt pro Tag zum Überleben verdienen müssen, ist es mir ganz recht, nicht jeden Tag daran denken zu müssen. Wenn der Hundekeks mit einem eigenen Tag bedacht wird, ist das Ausdruck einer menschenverachtenden Kommerzialisierung unseres Alltags. Dazu vielleicht dieses kleine Lied über unsere alltägliche Bigotterie:

Ansonsten sieht es ziemlich nach Frühling aus. Die Kurzschnabelgänse befinden sich bereits auf dem Vogelzug, heute habe ich die erste Nilgans auf dem See gesehen, die Schneeglöckchen fangen an zu blühen und die Bäcker stellen die ersten Tische vor ihre Cafés in der Langen Straße. Es wurden auch schon erste Gäste gesehen, die die Frühlingssonne genossen haben.

Politisch bin ich in Lauerstellung. Ich warte noch auf eine Antwort, wie die Ankunfts- und Abfahrzeiten der Bahn in Plön sein werden, wenn der neue Fahrplan 2016 in Kraft treten sollte und auf den Bescheid zu einer Akteneinsicht, die ich vor einiger Zeit beantragt habe.
Es steht auch noch die Antwort auf eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht aus.
Ich will da ungern quengeln, denn ich weiß, dass die Verwaltungen gut ausgelastet sind.

Ich werde mich in Kürze auch einmal über die Möglichkeit eines Bürgerentscheides informieren. Es ist zwar so, dass Bürgerentscheide zu Bauleitplanungen, mit Ausnahme der ersten Stufe, unzulässig sind, zulässig sind sie aber bei Gebietsäderungen. Die für das Projekt Seewiesen erforderliche Gebietsänderung kann sicher noch rückgängig gemacht werden, da die vertraglichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die vertragliche Voraussetzung ist ein abgestimmtes städtebauliches Konzept. Das liegt trotz anderslautender Behauptung des Planungsverbandes nach meiner Auffassung noch nicht vor, da die für die Planungsanzeige erforderlichen Unterlagen nicht so aussagekräftig waren, dass hierzu eine abschließende Stellungnahme erstellt werden konnte.
Vielleicht ließe sich das ganze Projekt Seewiesen auf diesem Weg kippen. Schließlich hat die Bürgerinitiative gegen die Seewiesen ja schon einmal 700 Unterschriften zusammenbekommen.
Die Abstimmung könnte dann zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden.

In 25 Minuten von Plön nach Neumünster

Der Holsteiner Courier hat über die Aktivitäten zur Reaktivierung der Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön berichtet. Die Fahrzeit nach Neumünster würde gerade einmal 25 Minuten betragen. Der Initiator der Aktion, Martin Schlünß, hat begonnen, Unterschriften zu sammeln.
Neben Plön und Ascheberg würden besonders Wankendorf und das ländliche Einzugsbebiet von dieser Infrastrukturmaßnahme profitieren. Es ist durchaus im Interesse der Plöner Bürgerinnen und Bürger, diese Aktion zu unterstützen.

Filetstück

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde eine Vorlage der Verwaltung vorgestellt, in der es um die zukünftige Entwicklung von Flächen am Tweelhörsten und in der Ochsenkoppel ging. Freitag berichteten die KN unter der Überschrift „“Filetstück“ am See weckt den Appetit.“

In dem Bericht wird von einer Bauamtsleiterin gesprochen. In der Plöner Verwaltung gibt es kein Bauamt und damit weder eine Bauamtsleiterin noch einen Bauamtsleiter. Es gibt einen Fachbereich 3, Bauen und Liegenschaften. Dessen Leiter ist Herr Frahm. Ihm untersteht das Team 30, Bauen mit einer Teamleiterin.

In der Tat haben wir mit Tweelhörsten und Ochsenkoppel zwei Bereiche, die städtebaulich überdacht werden müssen.

Im Bereich Ochsenkoppel fallen mit der bevorstehenden Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz Flächen und Gebäude frei. Es ist gut, sich bereits jetzt Gedanken über die zukünftige Nutzung zu machen. In diesem Bereich liegen derzeit mit der Jugendherberge und dem Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe mit den höchsten Übernachtungszahlen in Plön sowie mit der Sirius Werft ein Unternehmen, das – soweit ich informiert bin – mit über 50 Arbeitsplätzen zu den größten gewerblichen Arbeitgebern vor Ort gehört. Hinzu kommen weitere gewerblich genutzte Flächen, u.a. eine Segelschule mit einem Bootsverleih, ein Segelverein und Kleingärten.
Eine zukünftige Nutzung sollte sich am bisherigen Bestand orientieren. Daher wäre es jetzt durchaus richtig, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl eine touristische wie auch eine gewerbliche Nutzung vorzieht, wobei die gewerbliche Nutzung auf Betriebe mit maritimen Bezug beschränkt bleiben sollte.
Zu befürchten ist aber, dass die erstbeste gute Idee aufgegriffen wird, bevor zu Ende gedacht wird, was denn an dieser Stelle das Richtige für die Stadtentwicklung wäre.
Zudem gehören die Flächen der Kreisfeuerwehrzentrale dem Kreis, dessen Preisvorstellung möglicherweise weit von der Preisvorstellung möglicher Kaufinteressenten entfernt ist. Aber das ist Spekulation.

Der Bereich Tweelhörsten ist unter einem anderen Aspekt zu betrachten. Hier haben wir es mit einer Ortseingangssituation zu tun, wie sie nur noch selten anzutreffen ist. In dem Bereich ist mit Neuland ein Betrieb vorhanden, der sich um die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt kümmert. Hinzu kommen das Klärwerk sowie der Kompostplatz. Einige Wohnungen und Kleingärten sind ebenfalls vorhanden. Ich kann mir durchaus vorstellen, in diesem Bereich Gewerbe zu entwickeln, allerdings nur, wenn es sich in das Landschaftsbild einfügt. Definitiv nicht einfügen tuen sich Faultürme, die über die vorhandene Vegetation hinausragen oder Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen und schmucken Boliden direkt am Straßenrand. Auch über den zukünftigen Verbleib von Neuland und des Kompostplatzes muß man sich Gedanken machen.
Im Bereich Tweelhörsten muß eine mögliche Entwicklung von Gewerbe eng begleitet und sorgsam gesteuert werden, um das Landschaftsbild und die intakte Ortseingangssituation zu bewahren. Nach meiner jetzigen Einschätzung kommt eine Gewerbeansiedlung an dieser Stelle nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Frage, und auch nur dann, wenn für Neuland und den Kompostplatz Lösungen vorhanden sind.

Die Diskussion im SteU wurde ziemlich schnell und zu Recht abgewürgt. Die Parteien nehmen den Entwurf mit in die Fraktionen, um über das Für und Wider in Ruhe zu diskutieren. Ich habe meinen Blog und bin natürlich für jeden Hinweis oder Vorschlag dankbar.

Nachbessern tat not

„Knapp guckste ma wech, geht aber auch alles schief“, könnte ich in einem Anfall von Selbstüberschätzung in den Raum posaunen, nachdem den Artikel in der KN gelesen hatte, der sich auf die Erhöhung der Schwimmhallentarife bezog. Tue ich aber nicht. Denn wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Und es ist gut, wenn Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden, um nachbessern zu können. So geschehen im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA), der am Donnerstag getagte.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Eintrittspreise der Schwimmhalle in Anbetracht der Haushaltssituation angehoben werden müssen. Aber offenbar war der Entwurf für die neue Satzung, in der die neuen Preise festgelegt werden, nicht so ganz durchdacht. Wäre der Entwurf in der ursprünglichen Formdurchgegangen, hätte das für die DLRG eine Preiserhöhung von 170,– auf 425,– Euro bedeutet, eine Steigerung von 150 %. Das hätte zu wirtshatlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz führen können. Vor dem Hintergrund, daß die DLRG nicht nur eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt, von der jeder einzelne von uns und zusätzlich auch noch der Tourismus profitiert, sondern mit ihrer Unterschriftensammlung maßgeblich um Erhalt der Schwimmhalle beigetragen hat, ist eine solche Preisanhebung nicht zu rechtfertigen. Dem Zeitungsbericht zu Folge wurde die betreffende Passage aus der Satzung gestrichen, bevor sie beschlossen wurde. Gut so!

Ich war vor meinem Fraktionsaustritt Mitglied im GA. Jetzt kann ich an den Sitzungen sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Teil teilnehmen und habe dort auch Rederecht, aber keine Stimmrecht. Eigentlich wollte ich mich aus dem GA zurückziehen und mich auf den Hauptausschuß und der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt konzentrieren. Daher war ich am Donnerstag auch nicht vor Ort, zumal ich ohnehin auf einer Dienstreise war. Aber allein die Vorlesestunde, von der die KN berichtete, wäre es wohl wert gewesen, an der Sitzung teilzunehmen.

Nachfrage nach altengerechtem Wohnen

Ein Thema in der Einwohnerfragestunde im Hauptausschuß am letzten Montag zielte auf die Errichtung von altengerechtem Wohnraum ab und richtete sich konkret auf die Projekte DANA Heim in der Hamburger Straße und Gerberhof in der Innenstadt.

Vorweg: Der Begriff „altengerecht“ ist grundsätzlich positiv besetzt. Wer hat schon etwas gegen „Alte“ oder „Gerechtigkeit“ oder würde das öffentlich äußern. Tatsächlich leben wir in einer älter werdenden Gesellschaft, hierzu mein Beitrag vom 6. November 2012. Die Gruppe der Alten ist im Bezug auf die Einkommensverteilung nicht homogen. Ohne das Phänomen der Altersarmut beiseiteschieben zu wollen, es gib viele ältere Menschen, die wirtschaftlich gut gestellt sind. Demographischer Wandel und Kaufkraft haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auf das Angebot, daß sich an den Wünschen und Bedürfnissen einer kaufkräftigen Kundschaft orientiert.
Kurzum, „altengerecht“ hört sich im ersten Moment wohltätig an, muß aber nicht unbedingt einen sozialen Hintergrund haben. Häufig handelt es sich um Investitionen, mit denen man zwar gut verdient, sich aber nicht unbedingt Verdienste erwirbt. (In Anlehnung an Lübke oder Heuss über Josef Abs)
Ich kann mich erinnern, in einem Fachgespräch einmal den etwas zynischen Begriff vom „altengerecht tapezierten Wohnen“ gehört zu haben.

Zum Gerberhof: Im Moment ist mir nicht bekannt, welcher Verfahrensweg beschritten werden soll und wie weit ein möglicherweise angelaufenes Verfahren bereits fortgeschritten ist. Tatsächlich werden die Wohnungen im Internet schon zum Verkauf angeboten. (http://www.immobilienscout24.de/expose/71752901). Die Preise liegen zwischen 198.000,– Euro für die kleinste Wohnung mit ca. 66 qm und 380.000,– Euro für die größte Wohnung mit 127,– qm Wohnfläche. Die Wohnungen werden frei angeboten und sind nicht exklusiv für ältere Menschen vorbehalten. Das ist kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Investitionsobjekt, was grundsätzlich nichts Schlechtes ist.
Ich begrüße sehr, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen werden. Allerdings widerspreche ich der Aussage: „architektonisch sehr gelungen fügt sich das moderne Gebäude in den historischen Stadtkern von Plön ein.“ Wer sich das Bild “Frontansicht“ bei Immobilienscout24 ansieht, wird feststellen, daß das Gebäude deutlich größer und höher sein wird als das bestehende Gebäude. Wer genau hinsieht wird auch feststellen, daß sich die Fassade nicht einfügt, weil sie mit den Gestaltungsmerkmalen aller umliegender Gebäude bricht. Hierauf und auf mögliche Verfahrenswege habe ich bereits im Beitrag vom 15. Juni 2013 in meinem Blog hingewiesen (http://www.ingo-buth.de/2013/06/15/gerberhof/).

Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Ich begrüße das Projekt noch aus einem ganz anderen Grund. Die Tatsache, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich entstehen sollen macht deutlich, daß die immer wieder gebetsmühlenartig widerholte Behauptung: „In Plön können wir nichts mehr entwickeln“ falsch ist. Punkt.
Neben diesen 10 Wohneinheiten gibt es bereits Pläne für die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten im Innenstadtbereich. Weitere 6 Baugrundstücke werden im Bereich Rodomstorstraße erschlossen. In Stadtheide wird gegenüber von EDEKA und ALDI der Fünfseenhof, eine Stadtvilla mit 11 Wohneinheiten errichtet, ein zweites Gebäude dieser Art soll später gebaut werden. (http://www.fuenfseenhof.de/)
Damit entfällt aus städteplanerischer Sicht die Begründung für das Neubaugebiet Seewiesen.

Das DANA Gebäude in der Hamburger Straße wird es so nicht geben. Auch hier hätten wir es mit Eigentumswohnungen zu tun gehabt, die auf den Bedarf älterer Menschen zugeschnitten waren. Zusätzlich wurde ein auf einige Stunden am Tag beschränkten Concierge – Service in Aussicht gestellt, der z.B. Botengänge erledigt hätte.
Das Gebäude hätte sich an dieser Stelle aber nicht in das Stadtbild eingefügt, was besonders kritisch zu bewerten ist, weil es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Das Gebäude wäre um mehr als ein Drittel höher als die anderen Gebäude im Straßenzug gewesen, die Fassadenfläche wäre um ein vielfaches größer gewesen als die Fassadenfläche der benachbarten Häuser. Die Gestaltung der Fassade hätte sich deutlich von der Gestaltung der übrigen Fassaden unterschieden. Der Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, auf ein Stockwerk zu verzichten und die restlichen Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstückes zu errichten, wollte der Investor nicht folgen.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Ist der Zug abgefahren ?

Aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch haben Herr Schulze und Herr Kiphard von der „Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft“ (LVS) zum Thema „Neuer Fahrplan“ vorgetragen.

Die Aufgaben der LVS gem. ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein vom 1.1.1996 ist: „… die Bestellung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorbereiten und die Leistungserbringung überprüfen, eine landesweite Konzeption für den SPNV erstellen, einen landesweiten Nahverkehrsplan vorbereiten sowie den SPNV und den übrigen ÖPNV landesweit und über die Landesgrenzen hinaus koordinieren.

Die LVS ist im Auftrag des Landes tätig und für den SPNV zuständig. Die Zuständigkeit für den regionalen Busverkehr liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Für die Durchführung des SPNV sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig, die von der LVS beauftragt werden. Die LVS arbeitet auch mit den Infrastrukturbetreibern zusammen.

Die Planungen des LSV für die Bahnstrecke Kiel – Lübeck gehen auf das Jahr 2002 zurück. Hierbei fanden Absprachen zwischen den Kreisen Plön und Ostholstein, der Stadt Preetz und dem Fahrgastverband PRO-Bahn statt. Der Ausbau der Strecke und die Verkürzung der Fahrzeit zwischen Kiel und Lübeck auf unter eine Stunde wurden 2003 in den Zweiten Landesweiten Nahverkehrsplan aufgenommen. Die Vorhaben wurden 2008 im Dritten Landesweiten Nahverkehrsplan fortgeschrieben. In beiden Fällen hat der Kreis Plön den Plänen im Vorfeld zugestimmt.
Im Jahr 2011 war die erste Ausbaustufe der Strecke abgeschlossen, der jetzigen Fahrplan trat in Kraft. Herr Schulz betonte, daß die LVS diesen Fahrplan immer als Interimsfahrplan – also als Zwischenlösung – angesehen hat.
Im Jahr 2016 soll die zweite Ausbaustufe abgeschlossen sein, dann tritt der endgültige Fahrplan in Kraft.

Der neue Fahrplan sieht auf der Strecke Kiel – Lübeck innerhalb einer Stunde eine schnelle und eine langsame Verbindung vor. Ziel ist ein „Integraler Taktfahrplan“, mit dem die Verkehrsinteressen möglichst vieler Nutzer berücksichtigt werden.
Die langsame Verbindung wird wie bisher an allen Haltestellen stoppen. Die schnelle Verbindung wird nur noch in Plön, Malente und Eutin halten können. Unter Umständen lassen sich noch Halts in Preetz und Bad Schwartau einplanen, das muss aber noch geprüft werden.
140205_LVS_02_HaltestellenMit der schnellen Verbindung wird die Fahrzeit zwischen den Städten Kiel und Lübeck von 68 auf 56 Minuten verkürzt, was eine Zeitersparnis von 12 Minuten ergibt.

Nach Auffassung der LVS ist diese Maßnahme erforderlich, um im Wettbewerb mit der Straße bestehen zu können. Durch den Ausbau der A20/A21/B404 verkürzt sich die Fahrzeit mit dem Auto zwischen Kiel und Lübeck. Hier muss die Bahn mithalten können.

Neben einen Verkürzung der Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck ist mit dem neuen Fahrplan auch eine bessere Verbindung an die Anschlusszüge in Kiel möglich. Die Anschlüsse in Lübeck sind bereits heute gut und lassen sich nur noch geringfügig verbessern.

Mit dem neuen Fahrplan lässt sich von Plön aus folgende Zeitersparnis erzielen:
10 Minuten nach Kiel, 3 Minuten nach Lübeck, 15 Minuten nach Rostock und 23 Minuten nach Westerland. Die Fahrzeit nach Hamburg erhöht sich um eine Minute.
Herr Schulz merkte an, daß sich die Fahrzeit nach Hamburg um 23 Minuten verkürzen ließe, wenn die Bahnstrecke Plön-Ascheberg-Neumünster reaktiviert würde. (Anm.: Ein Ziel, für das ich mich schon länger einsetze. Eine gute Verkehrsanbindung an die Metropolregion Hamburg ist für die Entwicklung unserer Stadt sowie der Gemeinden Ascheberg und Wankendorf äußerst wichtig. Eine solche Fahrzeitverkürzung macht die Bahn dann auch gegenüber der Straße echt konkurrenzfähig.)

Die LVS zeigte auf, daß die Hauptauslastung auf den Strecken Preetz / Raisdorf – Kiel und Plön – Kiel liegt. Die Verbindungen Plön – Preetz und Ascheberg – Preetz sind deutlich weniger genutzt. Daher wird der Halt in Preetz als weniger bedeutend angesehen. Als Lösungsvorschlag für den Transportbedarf und zur Aufrechterhaltung des 30-Minuten Taktes wird eine Busverbindung angeboten.
140205_LVS_01_Nutzung

Der LVS hob hervor, dass es für Preetz, Ascheberg und Plön keine Verschlechterung gäbe.
Ascheberg würde auch bisher nicht im 30-Minuten Takt angefahren. Der gestrichene Halt in Preetz würde durch eine Pendelverbindung mit Kiel ausgeglichen, so dass hier die Verbindung mit zwei mal in der Stunde erhalten bleibt. Auch Plön würde zwei mal in der Stunde bedient und sei damit nicht schlechter gestellt.
140205_LVS_03_Bewertung_LVSLeider konnte die LVS die Frage nicht beantworten, wann die Züge von Plön abfahren und wann sie in Kiel eintreffen bzw. wann sie in Kiel abfahren und wann sie in Plön eintreffen. Ich werde dies bei der LVS nachfragen und darüber berichten. Klar ist aber, dass dies nicht mehr im regelmäßigen im 30-Minuten-Takt erfolgen wird. Unser Bürgermeister erläuterte daraufhin, dass die Busfahrpläne in Folge angepasst werden müssen. Den gewohnten Service, Eintreffen des Busses kurz vor dem Einlaufen der Züge aus Lübeck und Kiel, Abfahrt der Busse unmittelbar nach dem Eintreffen der beiden Züge, wird es nicht mehr geben. Durch die unterschiedlichen Abstände zwischen den Ankunfts- und Abfahrzeiten und da nicht mehr zeitgleiche Eintreffen der beiden Züge wird entweder ein weiterer Bus eingesetzt werden müssen, was aufgrund der damit verbundenen Kosten unwahrscheinlich ist, oder aber Wartezeiten werden unvermeidlich sein.

Der Moderation des Ausschussvorsitzenden Bernd Möller (SPD) war anzumerken, dass Ihm die Diskussion wegen erwarteter Ergebnislosigkeit gegen den Strich ging. Er fragte mehrfach bei der LVS nach, welche Einflussmöglichkeit die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch hat, zumal die Stellungnahmen abgegeben wurden und der Beschluss des neuen Landesweiten Nahverkehrsplanes unmittelbar bevorstände. Die Antwort der LVS ging in die Richtung, dass man die Busverbindung anpassen sollte. Hierzu wären weitere Abstimmungsgespräche erforderlich.
Die LVS zu fragen, ob der Fahrplan noch zu ändern ist oder ob die bestehende Lösung nicht beibehalten werden könne, ist natürlich zulässig, die Antwort ist aber vorhersehbar. Alles andere als die geplante Lösung würde den langfristigen Zielsetzungen der LVS entgegenstehen und zusätzlichen Planungsaufwand bedeuten. Das ist so, als wenn man die Frösche bitten würde, den Teich trockenzulegen.

Aus meiner Sicht hat die bestehende Regelung für Plön echte Vorteile. Die Züge verkehren ganz regelmäßig im 30-Minuten Takt. Die Anschlussverbindungen der Busse in Plön lassen sich darauf optimal abstimmen. Die jetzige Lösung hat fast schon S-Bahn Qualität, und das ist ein ganz wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt. Das habe ich in meinem Redebeitrag auch so zum Ausdruck gebracht. Ergänzend hatte ich angemerkt, daß eine schnelle Bahnverbindung nach Hamburg (Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster) für Plön zukünftig ebenfalls sehr wichtig ist.
Momentan kann man zum Bahnhof gehen und sich sicher sein, daß man nie länger als eine halbe Stunde warten muß. Künftig wird man wieder ganz genau auf den Fahrplan achten müssen, wenn man nicht bis zu 40 Minuten oder länger warten will. Wenn der Vorteil einer 10 Minuten schnelleren Verbindung nach Kiel durch eine längere Wartezeit auf den Bus wieder aufgezehrt wird, stellt das für die Fahrgäste insgesamt keine Verbesserung dar, auch wenn die alleinige Betrachtung der verkürzten Bahnreisezeit etwas anderes suggeriert.
Der Umstieg auf das Auto für den Weg von der Wohnung zum Bahnhof ist auch keine Alternative, da die Park- und Ride Plätze in Plön nicht besonders einladend sind. Sie befinden sich zu weit vom Bahnsteig entfernt, der Weg kann besonders im Dunkeln als Angstraum empfunden werden und der direkte Zugang zum Bahnsteig ist mittlerweile durch einen schwer überwindbaren Zaun versperrt. Dem Vernehmen nach fahren mehrere Plöner mit dem Auto nach Ascheberg oder Preetz, da die Parksituation an den dortigen Bahnhöfen deutlich besser ist.
Die Masse des Bahnverkehrs spielt sich auf der Strecke Plön – Ascheberg – Preetz – Schwentinental – Kiel ab. Für die große Mehrzahl der Fahrgäste ist es in Kiel wichtig, eine schnelle Anbindung an den Busverkehr zu bekommen. Das ist aufgrund er Taktung des Busverkehrs in Kiel unabhängig von der Ankunftszeit des Zuges zu erwarten. Die Weiterreise mit der Bahn nach Eckernförde, Rendsburg oder Westerland ist aufgrund des Fahrgastaufkommens nach meiner Bewertung von untergeordnetem Interesse. Viel wichtiger ist eine optimale Versorgung der Fläche entlang der Entwicklungsachse Kiel – Preetz – Plön. Aus meiner Sicht wären hierfür zumindest zu untersuchen:
– Beibehaltung des jetzigen Fahrplanes auch über das Jahr 2016 hinaus
– Erweiterung des Pendelverkehrs Kiel – Preetz über Ascheberg hinaus bis nach Plön
Unter Umständen gibt es weitere Lösungsansätze, die mir im Moment nicht einfallen, da ich kein Fahrplanexperte bin.
Damit mögliche Lösungsansätze zumindest ernsthaft geprüft werden, ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass die Verwaltungen der drei Orte weiterhin zusammenhalten, auf Verbesserungen hinwirken und dabei von der Politik unterstützt werden. Die Unterstützung des Kreises sollte ebenfalls eingefordert werden. Darüber hinaus wäre es sicher sinnvoll, wenn die Parteien das Thema über ihre Landtagsabgeordneten in die Landesverwaltung tragen. Und ein wenig öffentlicher Druck kann gewiss auch nicht schaden.

Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.