Fehlender Vermerk

Ein Skandal, ein Bruch der Erlasslage, eine Verfahrensabweichung von ernstem Ausmaß, die die drängende Frage nach dem Grund aufwirft.

Soviel in aller Kürze. Für die Seewiesen steht ja immer noch das zugesagte Protokoll der vorzeitigen Bürgerbeteiligung aus dem Februar des letzten Jahres aus. In meinem Beitrag vom 8 Januar habe ich dazu zum wiederholten Mal etwas geschrieben.

Seither habe ich noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Erlass gestoßen:
Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Erlass des Innenministeriums vom 18. November 2008 – IV 648- 512.110 – (Amtsblatt Schl.-H. S. 1061)

Dort wird unter Punkt 2.7.1 ausgeführt:

Über das wesentliche Ergebnis der Beteiligung ist eine Niederschrift oder ein Vermerk zu fertigen. Das Ergebnis ist für das weitere Planaufstellungsverfahren auszuwerten.

und kurz davor:

Nach § 3 Abs. 1 ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durchgeführt werden, wenn Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkretisiert und die Auswirkungen voraussehbar sind. Deshalb ist eine vorherige Grobabstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den TöB (siehe § 4 Abs. 1) zu empfehlen.

Kurz und bündig:

– Eine Niederschrift oder ein Vermerk zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt nach meiner Kenntnis bis heute nicht vor. Damit stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse ausgewertet und nachvollziehbar im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt wurden.
Hier haben wir es mit einem bindenden Verfahrensschritt zu tun, nicht mit einer Empfehlung.

– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abweichend von der Empfehlung durchgeführt, bevor eine grobe Abstimmung mit der Landesbehörde und anderen Trägern öffentlicher Belange erfolgte.

– Alternativlösungen wurden nicht vorgestellt.

Die öffentliche Klatsche, die sich der Planungsverband beim Kreis abgeholt hat, ist selbstverschuldetes Leid und wäre vermeidbar gewesen.

Fehlendes Protokoll

Die öffentliche Vorstellung der Bauleitplanung für die Seewiesen stößt bei den Bürgern auf große Skepsis.“ steht für den Monat Februar im Jahresrückblick Plön, der heute in der KN veröffentlicht wurde.
Das stimmt.
Das Protokoll dieser Veranstaltung, das den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt wurde, auch wenn es vom Verfahren her nicht zwingend vorgeschrieben ist, liegt nach über zehn Monaten immer noch nicht vor.

Kalkül oder trauriger Rekord?

Leider konnte ich damals nicht selber an der Veranstatlung teilnehmen. Da ich das Gedächtnisprotokoll eines Teilnehmer erhalten habe, überlege ich, das am Jahrestag der Veranstaltung zu veröffentlichen.

Bloß keine Familien mit Kindern, wegen der Kosten

Ich war kürzlich in Rathjensdorf und wurde dort auch auf das Thema Seewiesen angesprochen. In dem Gespräch wurde mir gegenüber die Befürchtung geäußert, daß es die Gemeinde finanziell überfordert würde, wenn sich dort junge Familien mit Kindern ansiedeln, weil in dem Fall erhebliche Beiträge für Kindergärten und Schulen auf die Gemeinde zukommen würden.

In meinem Beitrag “Seewiesen schöngerechnet” vom 27. November und dem Beitrag “Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen” habe ich micht mit der Folgekostenabschätzung und der Art und Weise, wie sie durchgewunken werden sollte, auseinandergesetzt.

Wie vermutet.

Wie vermutet stand heute ein umfassender Artikel zum Thema Seewiesen. in den Kieler Nachrichten. Dort ist der Inhalt der Stellungnahme des Keises sehr sachlich und gut lesbar dargestellt.
In der Überschrift steht leider das Wort torpedieren. Das klingt ein wenig nach hinterhältig, da Torpedoangriffe in der Regel ungesehen und aus der Tiefe erfolgen. Von einem “Hintertreiben”, so offenbar der Rathjensdorfer Bürgermeister, kann keine Rede sein. Tatsächlich hat die Kreisverwaltung lediglich ihre Arbeit gemacht. Sie hat eine fachlich begründete Stellungnahme abgegeben, nicht mehr, nicht weniger.
Meine Vermutung aus dem Beitrag vom 19. Dezember, dass
die Seewiesenbefürworter ihre “Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen”, scheint sich auch zu bestätigen. Der KN zufolge sind Vertreter der Stadt und der Gemeinde Rathjensdorf bereits zu einem Krisengespräch mit der Landesplanung nach Kiel gereist.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.

Seewiesen schöngerechnet ?

Seewiesen schöngerechnet ?
Auf Wunsch eines Lesers fasse ich meinen gestrigen Beitrag noch einmal zusammen.

Nach meiner Einschätzung wurde von einigen – nicht allen – Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen der Versuch gemacht, das Projekt schönzurechnen.

In der Einführung wurde darauf hingewiesen, dass das präsentierte Ergebnis der Folgekostenberechnung bestenfalls eine grobe Schätzung ist.
Zur Korrektur der hohen Herstellungs- und Folgekosten wurden die Werte für die Grünflächen heruntergesetzt. Die Begründung hierfür: Die Flächen werden extensiv genutzt. Eine nachvollziehbare Begründung für den Faktor, um den die Kosten reduziert wurden, wurde nicht gegeben, es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Annahme handelt. Nachvollziehbar belegt wurde der Faktor der Kostenreduzierung nicht.
Ich habe während der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass die angegebenen Werte von den Wortführern zunehmend wie Ist-Werte behandelt wurden. An eine Schätzung der Einnahmesituation (Steuern, Schlüsselzuweisungen) für den Bereich Seewiesen kann ich mich nicht erinnern.

Für die Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben wurde offenbar eine Darstellung aus der Publikation „Neue Baugebiete, Gewinn oder Verlust für die Gemeindekasse“ des Deutschen Instituts für Urbanistik genutzt. Diese zeigt die Kosten/Einnahmesituation für das Modell-Wohngebiet Wachtberg. In wie weit diese Betrachtung auf das Projekt Seewiesen übertragbar ist, war nicht erkennbar und wurde nicht erläutert. Der Ansatz, die Kosten für soziale Infrastruktur auf Null zu setzen, führt natürlich dazu, dass Einnahmen und Kosten in der Ansicht ausgeglichen erscheinen. In wie weit dies zulässig ist, kann ich nicht beantworten. Der Hinweis, daß keine neuen Kindergärten gebaut werden müssen, greift aber vermutlich zu kurz.
Bei der Diskussion wurde allerdings völlig außer Acht gelassen, dass die Darstellung der Einnahmen und Kosten mit den tatsächlichen Werten für Plön bzw. Rathjensdorf nichts zu tun hat.

Der Umstand, dass die Verwaltung davon abgeraten hat, die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung zu billigen, nährt die Hoffnung, dass vielleicht doch noch eine unabhängige Fachkraft damit beauftragt wird, eine Berechnung durchzuführen, die auf das Projekt Seewiesen bezogen ist und aufgeteilt für Rathjensdorf und Plön nachvollziehbare Werte liefert.

Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen

Es gibt einige Dinge, die einen für einen kurzen Moment Kummer und Sorgen vergessen lassen. Eins ist zum Beispiel ein Besuch bei der Plöner Speeldeel, die übernächstes Wochenende den Dreiakter „Keen toletzt lacht“ auf die Bühne bringen wird. Dafür habe ich gerade Karten bestellt.
Ein anderes ist der Besuch der Sitzungen des Planungsverbandes Seewiesen. Der hat heute getagt, von dort komme ich gerade her, darüber möchte ich berichten.

Ein ganz wesentlicher Punkt für mich ist immer die Einwohnerfragestunde. Obwohl ich stellvertretendes Mitglied bin, habe ich im Planungsverband keine Rederecht, wenn ich nicht vertrete. Ich darf auch im nichtöffentlichen Teil nicht anwesend sein.
Das ist aber nicht ganz verkehrt, denn das erlaubt Vermutungen, die ich nicht äußern könnte, wenn ich am nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.

In meiner ersten Frage erkundigte ich mich, ob die Stellungnahmen des Landes und des Kreises zur Planungsanzeige bereits vorliegen würden.
Antwort: Die Planungsanzeige wurde über den Kreis an das Land weitergegeben, die Stellungnahme des Kreises liegt nachrichtlich vor, die Stellungnahme des Landes steht noch aus.
Weiterhin fragte ich nach, ob die der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden soll, bevor die Stellungnahme des Landes vorliegen würde, ob dann noch ein ergebnisoffenes Verfahren möglich sei (Tagesordnungspunkt Ö 6) und ob die Mitglieder des Planungsverbandes über den Inhalt der Stellungnahme informiert seien.
Antwort: Die Stellungnahme des Kreises wäre intern und nicht öffentlich, über den Inhalt der Stellungnahme würden die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange würde heute nicht beschlossen, es müsse noch nachgebessert werden.
Daher kann ich zu dem Vorgang vorerst nur Vermutungen äußern, wobei eins klar sein dürfte. Es ist keine Frage, ob die Stellungnahme zu dem Vorgang verheerend ausgefallen ist, die Frage ist, wie verheerend?

Ein anderer, sehr wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Präsentation der Folgekostenabschätzung, die ich in der Vergangenheit immer wieder gefordert habe. Es macht mich allerdings nachdenklich, wenn eine solche Berechnung von dem Planer durchgeführt wird, der auch an der Planung für das Baugebiet beteiligt ist. Damit sind Interessenüberschneidungen zumindest nicht ausgeschlossen.

In der Einleitung zum Thema Folgekosten wurde gesagt, daß die Berechnung mit den Instrumenten durchgeführt wurden, die auf der Internetseite „www.was-kostet-mein-Baugebiet.de” zur Verfügung gestellt sind. Gleichzeitig wurde betont, dass die Ergebnisse keine Berechnung, sondern bestenfalls eine Abschätzung mit begrenzter Aussagekraft sind.
Hätte ich Rederecht gehabt, hätte ich angemerkt: „Stimmt, denn die Fragen, um die es geht, lassen sich nur mit Nutzung des Modells FIA beantworten, und das gibt es nicht für lau, das macht das Büro, und das muss man dafür bezahlen.“

Im Verlauf der Präsentation wurde klar, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen. Besondere für die Grünanlagen sowie die Außen- und Innenerschließung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtkosten, die über einen Zeitraum von 40 Jahren aufsummiert wurden.
131126_Vergleich_VariantenDie braune Linie zeigt die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Grünanlagen. Die Sprünge in der Linie werden durch regelmäßig alle 15 – 20 Jahre anfallende Kosten für den Unterhalt der technischen Anlagen und Straßen hervorgerufen.
Mit der Begründung, dass die Grünflächen extensiv genutzt werden sollen und dies deutlich kostengünstiger sei, wurden die Kosten für die Grünanlagen herunter gerechnet. Das Ergebnis ist die blaue Linie.
Meine Anmerkung dazu wäre gewesen: „Gibt es nachvollziehbare Zahlen, die einen Vergleich der Kosten für intensive und extensive Grünflächenbewirtschaftung in unserem konkreten Fall zulassen und wie sehen die aus?”

Um die Plausibilität der Berechnungen zu untermauern, wurde zum Vergleich die Berechnung eines ähnlich großen Baugebietes in Niebüll (B-Plan 57) durch die grüne Linie dargestellt.
Meine Anmerkung hierzu: „Die Ähnlichkeit der Linien erklärt sich aus dem Rechenmodell, die Baugebiete sind aber so unterschiedlich, daß hier vermutlich Äpfel und Birnen verglichen werden.”

Interessant ist natürlich die Frage, welche Kosten auf Stadt und Gemeinde zukommen, welche Kosten der Investor übernimmt und welche Kosten auf die Allgemeinheit oder die neuen Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. In dieser Sitzung wurde meines Wissens auch erstmals die Frage leicht gestreift, wie die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt werden sollen. Einer der Rathjensdorfer Vertreter freute sich jedenfalls, als er feststellte, dass die kostentreibenden Grünflächen fast ausschließlich auf Plöner Gebiet liegen.

Auf Wunsch von Bernd Möller (Plön, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) wurde die folgende Folie noch einmal gezeigt.
131126_PlgV_BeispielHierbei handelt es sich um eine Berechnung für das Modell-Wohngebiet Wachtberg des Deutschen Institut für Urbanistik (Hier geht es zur Beschreibung der betreffenden Publikation), das keinen realen Bezug zum geplanten Baugebiet Seewiesen hat.
Anhand dieser Folie erläuterte Herr Bernd Möller, dass die Kosten für die innere und äußere Erschließung (rot bzw. braun dargestelltes Feld in der rechten Säule) vom Investor getragen würden. Der Investor bestätigte dies mündlich und durch zustimmendes Kopfnicken. Offenbar bestanden bezüglich der äußeren Erschließung Zweifel in der Runde der Verbandsmitglieder, aber auf Nachfrage wurde sowohl von der Verwaltung wie auch vom Investor bestätigt, dass dies die Straße von der B 76 bis zum geplanten Kreisel in Tramm, also die äußere Erschließung, mit beinhalten würde. Ich hoffe, dass meine Erinnerung mich hier nicht trügt. Weiterhin erklärte Bernd Möller, dass der Kostenblock Sozialinfrastruktur (in der rechten Säule weiß dargestellt, die linke Säule steht für die Einnahmen) – wie im Vortrag erwähnt – entfallen würde, da keine neuen Kindergartenplätze gebaut werden müssten.
Mit der Feststellung, die Kosten für soziale Infrastruktur würden entfallen und damit wäre man mit den Kosten der äußeren und inneren Erschließung im „grünen Bereich“, forderte Bernd Möller, einen Haken an die Berechnung zu machen.
(Mit diesem Haken hätte der Planungsverband die Berechnung als Grundlage für die weitere Planung gebilligt)

Dem mochte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff aus der Plöner Verwaltung, so nicht folgen. Sie empfahl, die Berechnung zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren auszudifferenzieren.
Das wird dann so wohl auch im Protokoll erscheinen.

Der Ansatz, eine Entscheidung zum Thema Folgekostenberechnung Seewiesen auf Basis einer Grafik zum Modell-Wohngebiete Wachtberg herbeizuführen, ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Obwohl, ich hätte mich gefreut, denn diese Entscheidung wäre den Planern im weiteren Verfahren vermutlich um die Ohren geflogen.
Viel richtiger wäre nach meiner Einschätzung, jetzt eine klare Fragestellung zu den Folgekosten zu formulieren, etwas Geld in die Hand zu nehmen und ein unabhängiges Büro mit der Berechnung im konkreten Fall zu beauftragen, und zwar ausdifferenziert für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf. Damit hätte man eine sehr viel bessere Entscheidungsgrundlage als auf Basis einer als Schätzung erkannten Schätzung und der Grafik zu einem Modell-Wohngebiet.

Diese Seite wird derzeit überarbeitet

Vor ein paar Wochen habe ich die Seite der Ronda Real Estate – das ist die Firma des Seewiesen Investors – besucht und festgestellt, dass sie überarbeitet wird. Zur Erinnerung, aus dieser Seite war ersichtlich, dass der Investor aus Hamburg sich das Fax-Gerät mit der Barnstedt und Company in Lütjenburg teilt.
Wie die Faxe von Lütjenburg nach Hamburg kamen, ist vermutlich ein Firmengeheimnis. Aber vielleicht ist das heute auch unwichtig, denn die Ronda Real Estate hat ihren Firmensitz mittlerweile nach Hutzfeld in die Dorfstrasse verlegt. Und von dort ist es nur ein Katzensprung nach Lütjenburg.
Heute habe ich an der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen teilgenommen, auch der Investor war anwesend. Das erinnerte mich daran, dass ich mir schon lange die überarbeitete Seite der Ronda Real Estate ansehen wollte.
Offenbar soll die neue Seite sehr gut werden, denn es wird immer noch daran gearbeitet. Was lange währt.

Hohe Hürde für die Seewiesen ?

Am 26. November tagt der Planungsverband Seewiesen. Das nehme ich zum Anlass, noch etwas zur letzten Sitzung des Planungsverbandes zu schreiben, der bereits am 22. Oktober 2013 stattgefunden hat.

Soweit ich informiert bin, hat die Verwaltung die Planungsanzeige Anfang Oktober über den Kreis an die Landesplanungsbehörde geschickt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung aussehen. Bereits im vorhergegangenen, gescheiterten Planungsvorhaben Seewiesen mit See fielen die entsprechenden Stellungnahmen so verhalten aus, dass sie vom kundigen Leser nur als Ablehnung verstanden werden konnten.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
– Die Einwohnerzahl Plöns ist nach dem Mikrozensus nach unten korrigiert worden,
– die Bevölkerungsentwicklungsprognose wurde ebenfalls nach unten korrigiert und
– die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Mitte September geändert.

Danach muß vor einer Überplanung von landwirtschaftliche genutzten Flächen oder von Wald ermittelt werden, ob im Innenbereich noch Bauflächen zur Verfügung stehen. Das ist sowohl für Rathjensdorf, wo noch ein planerisch abgesichertes Entwicklungspotential für ca. 20 Wohneinheiten besteht, wie auch für Plön zu bejahen. So konnten trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Aussage, in Plön gäbe es kein Bauland, neue Wohneinheiten geschaffen werden. Beispielsweise sind hier die ca. 20 neuen Reihenhäuser in der Rodomstorstraße zu nennen. Darüber gibt es weiteres Potential. Nach dem Abriß des Gerberhofes ist hier die Schaffung von ca. 10 Eigentumswohnungen geplant. Weitere, noch nicht öffentliche Planungen sehen im Innenbereich die Schaffung von ca. 85 Wohneinheiten vor. Daneben gibt es immer noch, wenn auch nicht mehr viele, unbebaute Grundstücke in Stadtheide.

Die Aussage, dass diese Hürde leicht übersprungen werden könne, zweifel ich an.

Ob die Stellungnahmen des Kreises und des Landes mittlerweile vorliegen, ist mir nicht bekannt. Interessant zu wissen wäre auch, ob die frühzeitige Behördenbeteiligung bereits initiiert wurde. Wurde dieser Schritt eingeleitet, bevor die o.g. Stellungnahmen vorlagen, liegt der Schluß nahe, dass hier kein ergebnisoffenes Verfahren durchgeführt wird.
Es würde mich aber nicht wundern, da ich schon lange den Eindruck habe, dass sich Teile der Plöner Verwaltung und Selbstverwaltung durch die Rathjensdorfer Politik vor sich her treiben lassen.

Ich begrüße es sehr, dass eine Folgekostenrechnung durchgeführt werden soll, zumal das ist eine alte Forderung von mir ist. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass mit der Folgekostenrechnung nicht das Büro beauftragt wird, das auch die Planung des Baugebietes durchführt. Von daher wage ich schon jetzt die Prognose, dass der Öffentlichkeit ein positives Prüfergebnis präsentiert wird. Eine Folgekostenrechnung durch ein unabhängiges Büro wäre aus meiner Sicht besser gewesen.

Auch das Protokoll von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Frühjahr – es ist nicht vorgeschrieben, wurde aber mehrfach zugesagt – liegt immer noch nicht vor. Einige werden sich erinnern, dass den Verantwortlichen in Plön, anders als in Rathjensdorf, eine Stimmung aus Skepsis und schroffer Ablehnung entgegen schlug.

Dienstag, 22. Oktober, Planungsverband Seewiesen.

Am kommenden Dienstag soll die nächste Sitzung des Planungsverbandes um 19:00 Uhr im Plöner Rathaus stattfinden. Hierauf wurde ich heute telefonisch hingewiesen. Die Tagesordnung ist im Bürgerinformationssystem ALRIS der Stadt Plön einsehbar. (Falls der Lik nicht funktioniert, die nachfolgende Adresse kopieren und in den Browser kopieren: http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp).
Unter Tagesordnungspunkt 5 ist das Thema „Folgekostenabschätzung Baugebiet Seewiesen“ aufgeführt. Zuerst einmal freue ich mich, dass meine in der Vergangenheit immer wieder gestellte Forderung, eine solche Abschätzung durch ein renommiertes Büro durchführen zu lassen, jetzt aufgegriffen wurde.
Soweit ich informiert bin, soll die Folgekostenabschätzung nicht durch den Investor bezahlt sein. Das ist schon einmal erfreulich, denn wer bezahlt, bestimmt die Musik. Welchen Einflüssen die Ergebnisse von Planungsbüros wie der CIMA ausgesetzt sein können, hat der Vorgang um das Einzelhandelskonzept im Bezug auf die Standortfrage für einen gemeinsamen Standort für Sky und ALDI gezeigt.
Zuerst einmal wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, ob die Arbeit vom Planungsverband oder von der Stadt Plön finanziert wurde. Da beide bislang stark an der Umsetzung der Planung interessiert waren, ist auch die jetzige Arbeit kritisch zu hinterfragen. Wer hat die Untersuchung beauftragt, wer hat sie gemacht, nach welcher Systematik wurde vorgegangen, welche Quellen wurden herangezogen oder mit welchen Behörden oder Institutionen wurde gesprochen wären einige Fragen, die mir spontan einfallen. Eine sofortige Billigung der Abschätzung sollte in der Sitzung auf keinen Fall erfolgen. Vielmehr sollte den Mitgliedern des Planungsverbandes, aber auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, die Abschätzung in Ruhe zu lesen und zu bewerten. Schön wäre es natürlich, wenn sie der Öffentlichkeit nach der Vorstellung in elektronischer Form auf der Seite der Stadt zur Verfügung gestellt würde.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die 1. Änderung des Gebietsveränderungsvertrages zur Anpassung an den bisherigen Sachstand. Hierzu ist im ALRIS eine Vorlage eingestellt, die als Anlage zwei Word-Dokumente mit entsprechenden Entwürfen enthält. Aus denen geht hervor, dass Rathjensdorf wieder über ein Wohnbaukontingent von 20 – 25 Wohneinheiten verfügen würde.
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Kontingent höher, die Entwicklung im Innenbereich ist meines Wissens nicht beschränkt. Hier kann ich mich irren, daher werde ich mich beim zuständigen Bearbeiter des Kreises noch erkundigen.

Alles in allem halte ich das Neubaugebiet Seewiesen nach wie vor für eine Fehlplanung. Rathjensdorf benötigt über die bestehenden Möglichkeiten hinaus keine neuen Bauflächen. Plön hat mit eine Leerstandsquote von über 4 % erhebliches Potential für eine aktive Innenbereichsverdichtung. Trotz anders lautender Aussagen sind nach wie vor Flächen vorhanden, die eine Ausweisung von 80 Wohneinheiten und mehr zulassen. Der bevorstehende Abriss des ehemals denkmalgeschützten Gerberhofes und der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses an dieser Stelle sei beispielhaft genannt, weitere Projekte befinden sich bereits in der Pipeline.

Mein Hauptkritikpunkt ist – obwohl im Vergleich zu den früheren Planungen auf den Lärmschutzwall verzichtet werden soll – der nicht rückgängig zu machende Einfluss auf das Landschaftsbild, das für eine Tourismusgemeinde wir Plön von erheblicher Bedeutung ist. Dazu kommen die Einflüsse auf die Umwelt, die Schaffung von Überkapazitäten im Angesicht des demographischen Wandels, mögliche Folgekosten für die Stadt und der Einfluß auf die Immobilienpreise sowohl in Rathjensdorf wie auch in Plön. Dabei dürften die Rathjensdorfer und Theresienhofer stärker betroffen sein als die Plöner, wenn Sie in einigen Jahren ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös den Lebensabend finanzieren wollen. Außerdem ist, wenn der Bebauungsplan durch den Planungsverband und die Änderung der Flächennutzungspläne durch die Stadt und die Gemeinde beschlossen werden sollte, die weitere Entwicklung, z.B von Gewerbe an der B 76, in diesem Bereich nicht mehr ausgeschlossen. Dies muss aber – mit Rücksicht auf das Landschaftsbild – ausgeschlossen werden.

Aus meiner Sicht hat auch das so genannte städtebaulicher Konzept mit seiner zeitlich abgestimmten Entwicklung verschiedener Quartiere eine erhebliche Schwäche. Das Quartier mit Mehrfamilienhäusern wird vermutlich nicht funktionieren. Menschen, die auf die grüne Wiese ziehen, wollen ein Einfamilienhaus, bestenfalls ein Reihenhaus. Die Mehrfamilienhäuser sind nach meiner Einschätzung erst einmal eingeplant, um da Verhältnis bei der Verteilung der Wohneinheiten von 2/3 für Plön und 1/3 für Rathjensdof zu erreichen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Plöner Anteils.
Sollte sich die gesamte Planung nicht stoppen lassen, wäre es zumindest wünschenswert, wenn erstens das bestehende Feuchtbiotop erhalten bliebe und zweitens jeglicher Nutzungsdruck auf das noch schilfbestandenen und naturnahen Ufer des Trammer Sees vermieden wird.
Und nicht zuletzt sollte darauf verzichtet werden, Ausgleichsflächen im B-Plan Gebiet zu schaffen, da aus den Erfahrungen mit dem re-naturierten Ufer in Stadtheide bekannt sein sollte, dass derartige Konzepte scheitern können.

Planungsverband sieht keinen Verfahrensfehler

Da der Bürgermeister als Vorstehender des Planungsverbandes Seewiesen meine letzte per EMail übermittelten Anfragen nicht beantwortet hat, habe ich mich heute auf den Weg zum Planungsverband Seewiesen gemacht, um meine Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen. Das habe ich dann auch getan, und ich habe auch Antworten erhalten.

Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte wurden abgeschlossen und wo ist das dokumentiert.
Antwort: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. $ 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durchgeführt.
Anmerkung: Der Planungsverband hat auch einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies erwähnt wurde, notiert habe ich es nicht, möglicherweise habe ich es auch überhört.

Frage 2: Welche konkreten Planungsschritte stehen bevor?
Antwort: Die Planungsanzeige befände sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus würden die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zusammengestellt. Der Zeitbedarf hierfür wurde mit 2 bis 3 Monaten angegeben.

Frage 3: Im Februar diesen Jahres hat der Planungsverband Seewiesen in einer Veranstaltung in der Tourist Info Plön die Öffentlichkeit gem. $ 3 Abs 1 Baugesetzbuch frühzeitig informiert. Zu diesem Verfahrensschritt liegt bis heute kein Protokoll vor.
– Wie sollen die Bürger, die Bedenken vorgebracht haben, prüfen, ob ihre Bedenken korrekt dokumentiert wurden?
– Wie können die konkreten Bedenken berücksichtigt werden, wenn sie nicht dokumentiert sind?
– Liegt hier gemäß § 214 Abs 1 Nr. 1 BauGB ein nicht heilbarer Fehler vor, da von einem gänzlichen oder teilweisen Abwägungsausfall ausgegangen werden kann?
Die Antworten:
– Das Baugesetzbuch sähe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Protokollführung vor. Die Anregungen und Bedenken würden im Planungsverfahren aber gehörig berücksichtigt. (Womit sich die Antwort auf die Teilfrage zwei erledigt hat.) Anregungen und Bedenken würden im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen und dann in einer Abwägungstabelle behandelt.
– Ein Verstoß gegen § 214 Abs 1 BauGB würde nicht vorliegen, da die Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwar gehört, aber nicht protokolliert und abgewogen werden müssten. Ein Abwägungsausausfall läge damit nicht vor.
Sofern diese Darstellung zutrifft, ist die Erstellung eines Protokolls nicht zwingend erforderlich. Sie ist aber auch nicht verboten.
Es bleibt letztendlich festzustellen, dass der Verbandsvorsteher den Teilnehmern in Plön nach meiner Kenntnis die Erstellung eines Protokolls zugesagt hat, diese Zusage aber bis heute nicht erfüllt wurde.

Bereits im Voraus hatte sich Herr Koch aus Rathjensdorf über die schleppende Arbeit des Planungsverbandes beklagt und die verspätete  Übermittlung der Protokollentwürfe zu den beiden letzten Sitzungen bemängelt, die erst sehr kurzfristig vor der heutigen Sitzung erfolgt wäre.
In dem Zusammenhang habe ich mit besonderem Interesse vernommen, dass der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Rathjensdorf und der Stadt Plön noch gar nicht unterschrieben sei.

Daraufhin hat Herr Gampert aus Plön darauf verwiesen, dass die Protokolle nicht eindeutig wären. So verwies er auf meine protokollierte Frage nach einer Folgekostenkalkulation, zu der keine Antwort im Protokoll zu finden sei.
Die Antwort auf diese Frage wurde mir schriftlich übermittelt, hierfür seien keine Haushaltsmittel eingeplant. Mit großer Freude habe ich dann aus der Antwort der Verwaltung entnommen, dass nunmehr doch über die Durchführung einer Folgekostenkalkulation nachgedacht wird. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, wobei zu hoffen bleibt, dass hierfür ein renommierter und unabhängiger Gutachter gefunden wird. Einige mögliche Fragestellungen eines solchen Gutachtens können auf der Homepage des Büros Gertz / Gutsche / Rühmenapp nachgelesen werden.

Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn die eine oder die andere Antwort auf meine Frage im Protokoll festgehalten worden wäre.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn die Stellungnahme, die ich zur Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen am 10. April im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgegeben habe (Niederschrift Pkt 3.13, Seite 7 / http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp), wie im Protokoll der Sitzung vermerkt dem Protokoll beigefügt worden wäre. Ist sie aber bislang noch nicht.

Die nächste Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen ist für den 26. November vorgesehen. Jetzt soll auf Drängen der Rathjensdorfer geprüft werden, ob sie vorgezogen werden kann.

In dem anschließenden Gespräch mit einzelnen Mitgliedern des Planungsverbandes fiel die Aussage, dass das Vorhaben nicht mehr aufzuhalten sei. Das ist natürlich nicht richtig. Der Planungsverband kann den B-Plan zwar selbst beschließen, aber es ist sowohl in Plön wie auch in Rathjensdorf der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Entscheidung für diese Änderung ist in Rathjensdorf durch die GemeindevertreterInnen und in Plön durch die Ratsfrauen und -herren zu treffen. Ich greife ungern englische Slogans auf, aber in diesem Fall tue ich es doch. Es ist ganz einfach: „Just say NO!“

Heute 19:00 / Planungsverband Seewiesen tagt im Rathaus in Plön

Heute um 19:00 tagt der Planungsverband Seewiesen in Plön. Vielleicht wird das Protokoll der vorgezogenen Bürgerinformation – die Ende Februar, also vor 5 1/2 Monaten stattfand –  ja zur Genehmigung vorgelegt. Die Tagesordnung sieht allerdings nur die Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen vor.

Gestern habe ich an der Regionalkonferenz Denkmalschutz teilgenommen. Anschließend war ich noch auf einer Geburtstagsfeier, daher hatte ich keine Zeit, über die Veranstaltung zu berichten.. Sofern ich Zeit finde, werde ich das in den kommenden Tagen nachholen.

3 Stunden SteU

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Aufgrund der Dringlichkeit wurde das Thema „Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Ascheberg – Neumünter“ in die Tagesordnung aufgenommen, da hier ein neuer Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebzwecken (Entwidmung) beim Eisenbahnbundesamt vorliegt.
Um es vorwegzunehmen: Verkehrsinfrastruktur ist eine der wesentlichen Standortfragen. Eine schnelle Verbindung in die Metropolregion Hamburg ist für unsere Region schon heute wichtig, sie könnte langfristig über die Bahnstrecke Plön – Ascheberg – Neumünster deutlich verbessert werden. Diese Option muß auf jeden Fall erhalten bleiben. Wird die bestehende Strecke entwidmet, ist die Option unwiederbringlich verspielt. Eine andere Bahntrasse wird es nicht geben.

Darüber hinaus berichtete TL 30, Frau Kricheldorff über die Ergebnisse des Zensus. Die Plöner Bevölkerung ist überproportional alt und hat einen überproportional hohen Beamtenanteil, der Anteil der Ausländer/-innen liegt bei 3,2 % und damit über dem Kreis- (2,1%), aber unter dem Landes- (4.2 %) und Bundesdurchschnitt (7,7 %)
Der Anteil der im Dienstleistungsbereich Beschäftigten liegt bei 82,8 %, im produzierenden Bereich sind 15,7 % tätig. Was mit den verbleibenden 1,5 % ist, kann ich leider nicht rekapitulieren, vielleicht sind meine Notizen auch etwas fehlerhaft. Dennoch, Tourismus sowie Handel und Gewerbe sind die bestimmenden Faktoren.
52,8 % der erwerbstätigen Plöner/-innen pendeln aus, (s.o., Bedeutung von Verkehrsinfrastruktur), 67,4 % der Plöner Arbeitsplätze werden durch Einpendler/ -innen besetzt.
Der Großteil der Gebäude (50,3 %) stammt aus den Jahren 1949 bis 1978 (Betrachtungszeitraum 29 Jahre), 24,8 % wurden in den darauffolgenden Jahren bis 2011 errichtet (Betrachtungszeitraum 32 Jahre). 12,8 % der Gebäude stammen aus den Jahren 1919 bis 1948 (Betrachtungszeitraum 29 Jahre), 12,1 % der Gebäude sind noch älter.
Die Darstellung von sehr niedrigen Prozentzahlen für den Zeitraum nach 1978, verteilt auf viele sehr kurze Jahresscheiben ist irreführend, suggeriert sie doch, dass ein erheblicher Nachholbedarf bestände. Doch wie zitierte der Ausschußvorsitzende den Aphorismenhirsch Churchil: „Glaube nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.“ Tatsächlich lag die Neubautätigkeit nach 1978 deutlich über den Aktivtäten der Periode 1919 bis 1948, in die Projekte der Arbeiterbauvereine (z.B. Appelwarder) oder des Reichsheimstättenbaus (z.B. Knivsbergring, Wasserturmgelände) fallen.
Die aus dem Rahmen fallenden 50,3 % für den Zeitraum 1949 bis 1978 erklären sich sehr einfach. Die Einwohnerzahl Plöns hat sich nach 1945 durch die Flüchtlinge  mehr als verdoppelt. Diese “Bevölkerungsexplosin” und der daraus resultierende Wohnraumbedarf ist aber als Sonderfall zu betrachten.
Wie gesagt, aus den präsentierten Zahlen einen Nachholbedarf abzuleiten, fällt zumindest mir schwer.
Bemerkenswert fand ich die Information, dass der Leerstand in Plön 4,4 % beträgt. Dieser hohe Wert wird mit Sicherheit nicht ausschließlich auf die Leerstände in den Gebäuden der Wohnungsbaugesellschaften zurückzuführen sein.
Die Leerstandsquote, die für einen funktionierenden Wohnungsmarkt erforderlich ist, liegt meines Wissens bei 1,2 %. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder behauptet, dass es im Plön erhebliche Leerstände gäbe und sehe mich durch die aktuellen Zahlen in vollem Umfang bestätigt.
Ein Neubaugebiet auf der grünen Wiese wie das Projekt Seewiesen wird die Situation weiter verschärfen. Bevor hier weiter geplant wird, sollte man die Ergebnisse der qualifizierten Wohnraumbedarfsanalyse des Kreises abgewarten.. Das will man aber offenbar nicht, genau so wenig wi eine Folgekostenabschätzung. Ein Neubaugebiet ist natürlich einfacher und lukrativer als eine aktive Wohnraumpolitik, nur für die Stadt und ihre Bürger nicht.

Bericht zu einem anderen Dauerbrenner, der Bauruine Apenrader Straße. In der 31. Kalenderwoche wurde das Zwangsgeld festgesetzt und die Ersatzvornahme angedroht. Damit begann eine neue 3-Monatfrist zu laufen, die es abzuwarten gilt. Danach wäre der Kreis in der Pflicht. Der Ausschußvorsitzende sagte zu, dass die Stadt den Abriss mit Nachdruck fordern wird. Die Geduld der Anwohner wird erneut auf die Probe gestellt.

Ratsherr Thomsen (CDU) frage dann nach dem Verbleib der Großsandkiste auf dem Marktplatz. Dieses Thema fällt in den Zuständigkeitsbereich des GA und wird dort sicher behandelt. Außerdem berichtete er über die Initiative Biberhöhe, die sich die Wiedereröffnung des Wanderweges zum Kreuz und die Pflege des Geländes als Ziel gesetzt hat. Gesucht werden Freiwillige, Spender/-innen und Sponsoren.

Ich habe über Themen berichtet. die im Wahlkampf an mich herangetragen wurden.
1. Aufstellung von Mülleimern am Trentseewanderweg, damit die Hundekotbeutel nicht in die Büsche der Anwohner geworfen werden.
Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu.
2. Straßenschäden im Bereich Knivsbergring, die vor dem nächsten Winter behoben werden sollten, um Folgeschäden zu vermeiden.
Die Verwaltung hat sich den Punkt notiert.
3. Ein auf die Zeit der Straßenreinigung begrenztes Halteverbot in der Bückenstraße, damit die Straßenkehrmaschine die Straße auch  reinigen kann.
Die Verwaltung hat den Punkt aufgenommen.
4. Durch Starkregen kommt es am Siebenstern immer wieder zu Auswaschungen der Wege. Gibt es bauliche Maßnahmen, um ständige teuer Ausbesserungsarbeiten zu vermeiden?
Das Problem ist bekannt, die Verwaltung arbeitet daran.

Herr Gampert (FWG/Bürgerliches Mitglied) regte die Aufstellung von weiteren
Papierkörben im Bereich Stadtgrabenstraße und die
Verbesserung der Radwegesituation im Bereich Appelwarder/Todeskurve an.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde gab es keine Fragen, daher war dieser Punkt schnell abgehandelt.

Der Tagesordungspunkt Klosterstraße war unkritisch. Die Qualität der ausgewählten Granitsteine wurde gelobt, der dunkel geflammte Klinker für die Fußwege wurde einstimmig ausgewählt. Die von einem neuen Ausschussmitglied angeregte Prüfung, ob die Parkplätze nicht auch in den Grantitsteinen ausgeführt werden könne, wurde zurück gewiesen, da die Ausschreibung abgeschlossen ist. Darüber hinaus sind die Fördermittel entsprechend der Ausschreibung beantragt. Weitere Änderungen würden das Antragsverfahren für die Landesmittel erneut aufleben lassen und den Abschluß der Arbeiten verzögern, was nach den bisherigen Änderungen nicht mehr vertretbar ist. Darüber hinaus merkte ich an, dass die Fristen des Landes für die Vergabe der Mittel bereits verlängert würde und man die Geduld und das Entgegenkommen des Landes nicht überstrapazieren sollte.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung ein neuer Weg aufgezeigt, das Verbot der Passantenstopper im Bereich der künftigen Werbeanlagensatzung zugig in Kraft zu setzen. Es orientiert sich an dem in Lübeck gewählten Verfahren, dessen Zulässigkeit durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes in Schleswig bestätigt wurde. Vermutlich ist ein Beschluß der Ratsversammlung ausreichend.
Mit 6 Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, den Lübecker Weg zu gehen. Bis zur nächsten Ratsversammlung bleibt den Fraktionen noch ausreichend Zeit, das Thema zu beraten.

Da ich über den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung nicht berichten will – schließlich will ich nicht Gefahr laufen, in Moskau um Asyl bitten zu müssen – bin ich für heute schneller am Ende meines Berichtes als gedacht und wünsche meinen Leserinnen und Lesern eine gute Nacht.

Was nun?

Vorgestern wurde ich darauf angesprochen, dass ich seit mehreren Tagen nicht gebloggt hätte. Das stimmt, aber ich hatte beruflich einiges um die Ohren und musste aus privaten Gründen andere Schwerpunkte setzen. Daher bin ich im Moment auch nicht richtig auf dem Laufenden, was das politische Tagesgeschäft angeht. Nach der letzten Sitzung des Hauptausschusses wird jetzt in der Sommerpause voraussichtlich Vieles hinter den Kulissen vorbereitet.

Wie sieht mein Programm in den nächsten Wochen aus?

Über die Gründe, warum ich bei der Wahl der Vertreter für den Planungsverband Seewiesen aus der Fraktionsdisziplin ausgebrochen bin, habe ich ja bereits in meinem Beitrag vom 20. Juni berichtet. Mit dem Thema bin ich noch nicht ganz durch.

Im Bezug auf die fachliche Arbeit ist es jetzt an der Zeit, die Gangart in Sachen Seewiesen zu verschärfen. Nachdem die Verwaltung bereits im März wusste, dass der Kreis beabsichtigt, eine detaillierte Bedarfsberechnung für den zukünftig zu erwarteten Wohnraumbedarf zu erstellen, stellt sich immer noch die Frage, warum nicht gezielt auf die Fragestellung der Untersuchung hingewirkt hat, um Fragen zu klären, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind? Fürchtete man eine Antwort, die die Überflüssigkeit des Neubaugebietes Seewiesen nachweist? Oder hat man gar nicht verstanden, worum es geht? Letzteres glaube ich nicht, denn die ausweichenden und verzögerten Antworten auf meine Fragen haben bei mir den Eindruck erweckt, dass hier „gedüppelt“ werden soll.

Auch die Antwort auf die Frage, warum keine Folgekostenabschätzung  durchgeführt wird, ist mit dem Hinweis, dass hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant seine, nur sehr schwach beantwortet. Nach meiner Auffassung ist es ein schwerwiegendes Versäumnis, dass diese Haushaltsmittel nicht eingeplant wurden. Welche Konsequenzen dies in einem möglicherweise  noch folgenden juristischen Nachspiel haben könnte, kann ich im Moment noch nicht abschätzen.

Abschließend bleibt auch immer noch die Frage offen, warum der Planungsverband es bis heute nicht fertig gebracht hat, das Protokoll der Informationsveranstaltung aus dem Februar in das Bürgerinformationssystem einzustellen. Der Hinweis auf die Arbeitsbelastung derTeamleiterin ist für mich nach fast 5 Monaten mit zwei oder drei weiteren Sitzungen jedenfalls nicht mehr stichhaltig. Ich würde in dieser Sache auch keine Unfähigkeit unterstellen. Leider legt das ganze Vorgehen die Vermutung nahe, dass hier kritische Anmerkungen nicht dokumentiert werden sollen und ähnlich wie bei der Frage der Wohnraumbedarfsermittlung „gedüppelt“ wird.

Ich hoffe, in den nächsten Tagen die Zeit zu finden, mich trotz Sommerpause ein wenig eingehender mit der Thematik zu befassen.

Darüber hinaus befürchte ich, dass aus Haushaltsgründen zwei wichtige Planungen auf der Strecke bleiben, nämlich die Entwicklungsplanung für den Bereich der östlichen Innenstadt wie auch die Überplanung des Bereiches Fegetasche. Beide Bereiche sind für die touristische
Entwicklung zu wichtig, um hier wieder zur Planung aus dem Bauch heraus überzugehen, wie es seit Mitte der 80ger Jahre üblich war.

Ansonsten bereite ich gerade einen Besuch in Plön, eine Veranstaltung in Berlin und eine verkürzte Ruderwanderfahrt vor. Dieses Jahr werden wir im Bereich Schleswig Holstein – Hamburg bleiben.