Entscheidung über die Seewiesen

Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.

Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.

Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.

Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine  Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.

Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.

Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).

Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.

Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.

Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Drei Ausschüsse in vier Tagen

Montag Hautausschuß, Mittwoch Stadtentwicklung und Umwelt, heute Gesellschaftliche Angelegenheiten. Morgen nachmittag geht es mit dem Workshop Stadtentwicklung weiter.
Danach habe ich dann für diese Woche genug Kommunalpolitik gehabt.

Zitat des Tages: „Wer einverstanden ist oder eine Frage hat, bitte die Hand heben.“

Zu folgenden Themen wurde berichtet:
– Heute gab es einen Großalarm an der Gemeinschaftsschule, der durch ein Reizgas ausgelöst wurde. Es waren mindestens 10 Krankenwagen im Einsatz. Die Verursacher/Verursacherinnen sind bekannt.
– Das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlinge in der Rautenbergstraße wurde am 13. Januar an den Kreis übergeben. Der Betrieb wird vermutlich nicht vor Ende März augenommen.
– Der Neubürgerempfang findet am 31. Januar um 1100 im Alten EWerk statt.
– Die Sportlerehrung wird am 2. März um 1800 Uhr im Alten EWerk durchgeführt.
– Das Gespräch mit Menschen mit Handicap ist ür den 24. März um 1500 im alten EWerk vorgesehen.
– Die Schwimmhalle soll in diesem Jahr für Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten zwei Wochen geschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen wird die Schließung in diesem Jahr nicht mehr in den Hebstferien erfolgen sondern wieder in die Sommerferien zurückverlegt. In Abstimmung mit der Schwimmhalle in Preetz (Schließung letzte Schul- und erste Ferienwoche) wird das PlönBad in der zweiten und dritten Ferienwoche schließen. Das Eutiner Bad stellt den Betrieb im gesamten Ferienzeitraum ein.
– Der TSV Plön und der Sportverein Plön bewegt werden in Kürze zu einem Gespräch unter Beteiligung des Herrn Bürgermeister zusammenkommen, um die Frage der Vergabe von Sporthallenzeiten zu klären.

Im Rahmen der Besprechung des Haushaltsplanes wurde die Frage aufgeworfen, ob die Patnerschaft mit der tunesischen Stadt Ksour Essaf weiter aufrecht erhalten werden soll. Diese Frage wird voraussichtlich während der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten beraten.

Die Frage Spielplatz Apelwarder wurde auch kurz angerissen. Ich habe angemerkt, daß ich das Einsparpotential nicht erkenne, weil erstens das leergeräumte Grundstück weiter geplegt werden muß und zweitens auch die Spielgeräte weiter gepflegt werden müssen, wenn sie an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Ich bin gespannt, ob meine Anmerkung im Protokoll aufgenommen wird.

In meinem nächsten Beitrag werde ich dann weiter vom gestrigen SteU berichten.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

GA im Zeichen des Sports

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stand im Zeichen des Sports.

Mein Antrag, einen Sportschwimmertartif für die Schwimmhalle einzuführen, wurde mit einer Enthaltung abgelehnt.
Außerdem nutzte der Sportverein “Plön bewegt” die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde das Thema Hallenbelegungszeiten anzusprechen.

Zum Sportschwimmertarif.
Ziel meines Antrages war, sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern innerhalb von 1 ½ oder 2 Stunden bei einem leicht reduzierten Preis die Möglichkeit anzubieten, unabhängig von der Tageszeit mal schnell „ein paar Bahnen zu ziehen“. Zusätzlich hatte ich angeregt, eine Bahn für Schnellschimmerinnen und -schwimmer vorzuhalten, solange keine Bahnen für Sportvereine abgegrenzt sind.
– Der Herr Bügermeister führte gegen diesen Vorschlag ins Feld, daß nicht zu kontrollieren sei, wer Sportschwimmer oder Freizeitbesucher ist. Dem Argument kann ich bedingt folgen, glaube aber, das dieses Problem lösbar ist. (In Glücksburg, wo ich ein paar Jahre stationiert war, hatte man es gelöst.)
– Aus Reihen der FWG wurde argumentiert, daß man sich mit der Preisgestaltung viel Mühe gegeben hat, um von Zeittickets wegzukommen. Daher sollte man den Erfolg jetzt beobachten und die Ergebnisse abwarten.
Das wäre nach meiner Meinung in Ordnung, wenn man nach der Evaluierung ggf. zu einer neuen Bewertung kommt.
– Darüber hinaus wurde angeführt, daß ein solches Ticket zu Einnahmeverlusten führt, was bei einer defizitären Schwimmhalle nicht akzeptabel wäre.
Ich bin der Überzeugung, daß hier zusätzliche Besucher geworben werden können, was die Einnahmesituation verbessern würde.
– Den Einwand, man könne ja in einem Sportverein eintreten und dort Schwimmsport betreiben, lasse ich nicht gelten. Erstens gibt es ein solches Angebot nicht und zweitens ist Schwimmen ein Sport, den man auch ohne Vereinsangehörigkeit ausüben kann, ähnlich wie Joggen.

Obwohl absehbar war, daß mein Antrag keine Mehrheit findet, habe ich ihn nicht zurückgezogen, um das Abstimmungsverhalten zu sehen.

Zu den Hallenbelegungszeiten
Plön bewegt beklagte, bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die Sporthallen gegenüber dem TSV benachteiligt zu werden. Nun ist es so, man als neuer Verein nicht zwangsautomatisch einen Rechtsanspruch auf Hallenzeiten hat. Allerdings hat man als alteingesessener Verein auch keine Anspruch, daß alles bis in alle Ewigkeit so bleibt, wie es ist.

Die Verteilung von Hallenbelegungszeiten sollte sich nach meiner Ansicht am Bedarf orientieren, und zwar sowohl an den Teilnehmerzahlen wie auch an Sachzwängen, zuum Beispiel dort den Turnsport auszuüben, wo auch die Turngeräte stehen.

Daher konnte ich der Anregung von Herrn Drews folgen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dann im Schulverband unter Beteiligung der Nutzer über die Vergabe neu zu verhandeln. Ich habe das in einem Redebeitrag auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Hinweis, daß der Schulverband für diese Frage zuständig sei und nicht der GA, ist formal richtig. Allerdings sitzen 50% Plöner und Plönerinnen in der Schulverbandsversammlung und der Plöner Bürgermeister ist der Vorsitzende. Daher ist der Hinweis auf die Zuständigkeit geeignet, den Eindruck zu erwecken, sich um eine klare Position drücken zu wollen.
Auch der Hinweis, sich doch mal mit dem TSV zusammenzusetzen und darüber zu reden, kann in diesem Sinne gedeutet werden. Wir alle wissen doch, daß das Verhältnis zwischen den Vereinen völlig zerrüttet ist und es Situationen geben kann, in denen auch Erwachsene nicht vernünftig miteinander reden können. (Tausende von Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein trauriger Beleg dafür.)
Allerdings glaube ich die Tendenz zu erkennen. erwachsene Menschen wir Kinder zu behandeln. Das empfinde ich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren, schon an der Grenze zur Ungehörigkeit. Oder wie ist die Äußerung: „Regeln Sie das miteinander, sonst regeln wir das für Sie“ anders zu deuten?

Im Berichtsteil habe ich berichtet, daß die Entscheidung des GA, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, von den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Unverständnis stöß und das Argument der Verkehrssicherheit als Scheinargument bezeichnet wurde.
In dieser Frage bin ich der Ansicht, daß man den Spielplatz tatsächlich aufgeben kann, allerdings nur, wenn hier tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, wenn für den gesammten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ist bislang aber noch gar nicht diskutiert worden. Ein Aufstellungsbeschluß ist momentan nicht abehbar. Daher halte ich die Entscheidung des GA für völlig übereilt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wäre mit Sicherheit gut gewesen.

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

Grüne/Bündnis 90 nicht für Seewiesen, aber auch nicht dagegen.

Die Aussage von Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen war eindeutig.
Skepsis, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse sollen vor einer Entscheidung abgewartet werden.

In der Zusammenfassung der Ergebnisse wurde vom Verbandsvorsitzenden der Eindruck erweckt, daß die Grünen das Projekt nicht ablehnen würden. Diese Lesart wurde auch in der Berichterstattung der KN aufgegriffen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen sich dadurch offenbar gezwungen, eine Klarstellung zu verlangen, die heute in der KN zu lesen ist.

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung vom Ergebnis der Potentialanalyse abhängig ist.

Damit gewinnt eine unabhängige und ergebnisoffene Potentialanalyse eine entscheidende Bedeutung. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß Gutachten auch schon mal an der Realität vorbeigehen, wenn der politische Druck nur groß genug ist.
Der Volksmund sagt: “Wer bezahlt bestimmt die Musik.”

Ich persönlich bezweifel auch, daß auch die FWG so einig ist, wie es dargestellt wurde.

Die FDP findet in der Berichterstattung nicht statt. Ich kann mir vorsellen, daß es zumindest parteiintern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es ist offensichtlich, daß es in Plön – gegen den ausdrücklichen Rat der Fachbehörden im Kreis und Land – nur noch eine knappe Mehrheit für das Projekt gibt.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.